(Oh-Rufe von der SPD – Abg. Pauli CDU: Dann gibt es eine dritte Runde, oder? – Abg. Bebber SPD: Dann werden die Redezeiten noch einmal verlängert! – Abg. Dr. Birk CDU: Er muss das doch klarstellen! Er wurde ja angegriffen! – Unru- he)
Wenn Sie wirklich erwarten, dass ich hier irgendeinem Argument aus dem Weg gehe, dann dürfen Sie mich nicht mit so einer Debatte fordern.
Zuerst zu Ihnen, Herr Kollege Walter: Natürlich gehört ein Ideengeber, ein Motor, ein Chef wie Albrecht Ade dazu, sonst wäre die Filmakademie nicht so weit, wie sie ist. Aber es gehören auch die politischen Beschlüsse dazu, die wir seit 1991 für den Ausbau dieser Filmakademie getroffen haben, zum Beispiel zur Finanzierung des erst vor kurzem begonnenen dritten Bauabschnitts aus Mitteln der Zukunftsoffensive III, die Sie in das allgemeine Steueraufkommen und den Länderfinanzausgleich hätten geben wollen, wenn wir diese nicht dem Land zugeführt hätten. Deshalb können wir jetzt in Ludwigsburg mit Mitteln aus der Landesstiftung und aus der Zukunftsoffensive III die Serienproduktion ausbauen.
Zweiter Punkt – zu der Aussage, das Land habe bei Maran eine schlechte Rolle gespielt –: Ich bin bis an die Grenzen gegangen, um den SWR dazu zu bringen, Auftragsproduktionen nach außen zu geben. Frau Kipfer könnte mich in diesem Fall sicher mit einiger Berechtigung fragen: Ist da
die Autonomie des SWR noch akzeptiert gewesen? Ich habe mit Herrn Voß darüber verhandelt. Es gibt ein gemeinsames Dokument zur Auslagerung von Produktionen auf freie Auftragnehmer, Herr Walter, das die Unterschriften von Herrn Voß und mir trägt. Wir haben x Gesprächsrunden mit dem SWR gehabt. Der SWR hat aber halt einen Kompromiss eingehen müssen zwischen einem Abbau der in Jahrzehnten gewachsenen Eigenproduktionsstrukturen und dem Willen von uns, gleich möglichst viel nach außen zu geben. Für mich war es nicht genug, aber es war die Entscheidung der Gremien. Wir haben als Landesregierung von Baden-Württemberg dem SWR über diesen Weg immerhin einiges abgerungen.
Dritter Punkt: Reisesender – 50 Arbeitsplätze und sonst nichts bei Firmen. Bereits jetzt sind in Tochterfirmen in der Stadt Ludwigsburg – vor wenigen Tagen habe ich mich bei der gemeinsamen Tochter von „Sonnenklar“ mit AV Communications und Euroarts erkundigt – ca. 30 weitere Arbeitsplätze entstanden. Nur wenn Sie etwas generieren, nur wenn Sie Sender in das Land holen, tut sich etwas, auch bei den Dienstleistern, bei den Cuttern, bei den Synchronisierern, bei den Schauspielagenturen. Und Sie sehen ja, dass sich am Standort Ludwigsburg etwas tut: 30 weitere Arbeitsplätze! Bitte sagen Sie deshalb so etwas nicht.
Zu den Argumenten von Frau Kipfer: Herr Hornauer hat sich um den „Satellitenführerschein“ für ein Vollprogramm beworben. Die LfK muss die Einordnung treffen: Ist es ein Mediendienst, oder ist es ein Fernsehprogramm? Diese Einschätzung können wir nicht treffen. Er kann aber mit seinen 0190er-Nummern beispielsweise im Werbebereich des Vollprogramms durchaus auftreten
Zweiter Punkt: Redaktionsstatut. Darauf bin ich vorhin leider nicht eingegangen. Sie fordern seit Jahr und Tag Redaktionsstatuten für die Zeitungen und im privaten Rundfunk. Wir – FDP/DVP und CDU – lehnen dies seit Jahr und Tag ab, weil wir sagen: Das ist ein Eingriff in die Vertragsfreiheit.
(Abg. Drexler SPD: Herr Theurer hat doch gerade etwas anderes gesagt! Er hat gesagt, er könnte es sich vorstellen!)
Wir wollen, dass Unternehmer und Arbeitnehmer zusammen zu einer Entscheidungsfindung kommen. Deshalb wollen wir in Baden-Württemberg keine Redaktionsstatuten. Wir werden sie jetzt nicht über die Hintertür der B.TV-Debatte einführen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das wäre ein Fehler.
Die LfK kann allerdings Auflagen machen. Es gibt erste Andeutungen in der Öffentlichkeit darüber. Die LfK könnte
als eine der Auflagen für die Erteilung des „Satellitenführerscheins“ beispielsweise einen Redaktionsbeirat, einen Programmbeirat, eine Trennung der Geschäftsführung von der programmlichen Verantwortung vorgeben. Das wäre dann aber auch eine LfK-Entscheidung.
Letzter Punkt – damit ich ein für allemal aufräume mit dem Thema, es gebe unterschiedliches Rundfunkrecht in Deutschland –: Ich will Ihnen abschließend Folgendes, wirklich mit der Bitte, dass Sie wenigstens die Rechtsgrundlagen zur Kenntnis nehmen, vortragen. Kommentierung Hesse:
Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik haben, gerichtlich unbeschränkt verfolgbar und zuverlässig in dem Sinne sein, dass von ihm die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Veranstaltung von Rundfunksendungen erwartet werden kann.
Die Zuverlässigkeit bezieht sich eben nicht auf seine allgemeine Persönlichkeitsstruktur. In der Fußnote dieser führenden Rundfunk-Kommentierung von Hesse heißt es dann weiter: „So Landesmediengesetz Baden-Württemberg, Bayerisches Mediengesetz, Mediengesetz von Mecklenburg-Vorpommern...“ – die Mediengesetze aller 16 Bundesländer sind aufgeführt, an vorletzter Stelle das Landesmedienrecht von Schleswig-Holstein, das Sie immer zitieren.
Dann müssen wir uns darüber auch klar werden und dürfen nicht hier im Parlament und in der Öffentlichkeit gegenüber der Landesregierung einen Popanz aufbauen, der der Wirklichkeit und dem Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland nicht entspricht.
(Beifall bei der CDU – Abg. Drexler SPD: Neu- land betreten! Ängstlichkeit! Das ist wie beim Krieg! Keine Werte! Wie beim Krieg!)
Meine Damen und Herren, mir liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der vorliegenden Anträge.
Dann kommen wir zum Antrag Drucksache 13/1931. Wollen Sie für diesen Antrag Überweisung oder Abstimmung?
Wer der Ziffer 1 dieses Antrags der Fraktion der SPD zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Ziffer 1 ist mehrheitlich abgelehnt.
Wer der Ziffer 2 des Antrags Drucksache 13/1931 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei einer Enthaltung ist auch die Ziffer 2 dieses Antrags mehrheitlich abgelehnt.