Protokoll der Sitzung vom 08.05.2003

Wir haben nach unserer Geschäftsordnung nicht die Möglichkeit, ein Zwiegespräch zu führen, sondern nur, Nachfragen zu stellen.

(Heiterkeit – Abg. Alfred Haas CDU: Doch, doch! Draußen vor der Tür!)

Ich denke, wir sind uns grundsätzlich einig. Mir geht es darum, dass ein Gremium – –

Nein, Herr Kollege Haas, weil die Mehrheit des Hauses Zwischeninterventionen leider nicht aufgenommen hat.

Was darf ich?

Bitte schön, Herr Abg. Rivoir. Sie haben die Möglichkeit, die Frage abschließend noch zu beantworten.

(Heiterkeit)

Ich versuche, sie zu beantworten. Ich wollte in meinen Ausführungen darauf hinweisen, dass ein Gremium, das in einem Gesetz verankert ist, mehr Gewicht hat als ein Gremium, das freiwillig einberufen wird. Darum geht es.

(Abg. Fischer SPD: So ist es! Das ist doch klar!)

Da sind Sie doch hoffentlich auch mit mir einer Meinung, Frau Kollegin, um die Frage zurückzugeben.

(Beifall bei der SPD – Zuruf der Abg. Veronika Netzhammer CDU)

Das Wort erhält Herr Abg. Hofer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin etwas zu spät gekommen, aber ich habe so viel mitbekommen, dass Frau Netzhammer und insbesondere Herr Rivoir, der diesem Regionalverband offenbar schon einige Jahre angehört hat, sagten, dass die jetzt vorgesehenen Regelungen gut seien. Da wäre ich schlecht beraten, noch längere Ausführungen hinzuzusetzen.

(Beifall bei der SPD – Abg. Rivoir SPD: Das soll- ten Sie öfter machen!)

Es kann auch gar nicht anders sein. Die Verkleinerung eines Gremiums ist eine tolle Sache. Das will ich nur betonen. Man übertrage das einmal auf den Landtag: die Hälfte weniger.

(Abg. Knapp SPD: Da hättet ihr ja keine Fraktions- stärke mehr! – Weitere Zurufe)

Das ist unvorstellbar. – Ich will es ja nicht verlängern. Stören Sie mich bitte nicht durch Zwischenrufe.

Ich wollte nur darauf hinweisen – jetzt einmal ohne Spaß –: Da sieht man schon, dass der Gedanke durchdringt, dass weniger manchmal mehr ist.

Nur noch diesen letzten Punkt: Ich gebe Ihnen Recht: Wenn ein Gremium dadurch geadelt ist, dass es in einem Gesetz wenigstens erwähnt ist, dann ist das nuancenhaft etwas mehr, als wenn man es einfach selber einberufen kann.

Aber wir sehen, dass wir uns bei unserer Wertung auf sehr hohem Niveau der Problematik bewegen. Ich denke, trotz dieser tief greifenden Problematik, ob verändert oder nicht, können wir dem Gesetz jetzt begeistert zustimmen. Das will ich hiermit tun und bedanke mich.

(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Schneider CDU)

Das Wort erhält Herr Abg. Oelmayer.

(Abg. Kaufmann SPD: Jetzt wird es schwer! – Abg. Pfister FDP/DVP: Jetzt geht es nur noch um Län- ge!)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin Netzhammer hat ja mit ihren Ausführungen zu dem Thema richtig begonnen. Wir haben gestern über die Verwaltungsreform diskutiert. Ich würde das aber nicht in den Kontext der Deregulierung stellen wollen, sondern doch sagen wollen, man könnte den Staatsvertrag auch mit ganz anderem Inhalt füllen, als es hier geschieht. Ich bin auch der Auffassung, dass wir den Staatsvertrag wahrscheinlich in nicht allzu ferner Zeit wieder überarbeiten müssen.

Aus unserer Sicht und nach Auffassung unserer Fraktion wäre es angezeigt, den Regionalverband mit anderen Kompetenzen und anderen Möglichkeiten auszustatten. Auch wenn sich dessen Vorsitzender gerade naserümpfend dagegen wehrt, sind wir der Auffassung: Da die Regionen auf den Regionalverbänden basieren, sollten wir sie als Verwaltungsebenen ausgestalten. Insofern wäre das ein echter Quantensprung für diesen Staatsvertrag. Jetzt bin ich natürlich auch Realist genug, zu wissen, dass es in dieser Geschwindigkeit nicht einmal die Landesregierung schafft, Staatsverträge zu überarbeiten.

(Abg. Walter GRÜNE: Was heißt: „nicht einmal die Landesregierung“?)

Für unsere Fraktion darf ich zunächst schon einmal Zustimmung ankündigen. Nachdem sogar unsere bayrischen Kolleginnen und Kollegen gestern zugestimmt haben, sehen wir überhaupt keinen Anlass, dem Staatsvertrag und der Änderung die Zustimmung zu verweigern. Ich darf aber noch zwei Bemerkungen machen.

Die erste Bemerkung: Ich habe im „Stern“, der Rankings über die Wertschätzung der Einwohnerinnen und Einwohner für ihre jeweilige Region veröffentlicht hat, gelesen – dabei sieht man auch, dass die Menschen doch auch regionsbezogen denken und sich entsprechend äußern –, dass die Region Donau-Iller unter insgesamt über 100 ausgewerteten Regionen nach Osnabrück und weit vor Stuttgart immerhin auf Platz 2 gesetzt wurde. Es sieht ganz danach aus, als müsse man sich auch hier im Landtag des Öfteren mit dieser im Ranking sehr weit oben stehenden Region befassen.

Der zweite Punkt, den ich erwähnen möchte, ist die Verkleinerung der Regionalversammlung. Bei der derzeitigen Ausgestaltung des Regionalverbands mit Kompetenzen sind wir mit der Verkleinerung dieses Gremiums selbstverständlich einverstanden. Wir sind auch damit einverstanden, dass der Planungsausschuss auch entsprechend verkleinert wird.

Jetzt kann man natürlich die Frage stellen, ob die Neuregelung in Bezug auf den Planungsbeirat, dessen Einrichtung bisher gesetzlich zwingend vorgeschrieben war und nun nur noch fakultativ möglich sein wird, die Streitmenge hergibt, um eine solche Änderung des Staatsvertrags abzulehnen. Wir sind der Auffassung: Nein. Angesichts ihrer Zusammensetzung wird die Regionalversammlung schon kompetent genug sein, um einschätzen zu können, ob der Planungsbeirat in seiner bisherigen Konsistenz aufrechterhalten werden soll. Ich würde für unsere Fraktion sagen: Das können wir selbstverständlich in die Kompetenz der Regionalversammlung geben.

Insofern auch von unserer Seite aus Zustimmung zu der beantragten Änderung.

(Beifall bei den Grünen und des Abg. Schneider CDU)

Das Wort erhält Herr Staatssekretär Dr. Mehrländer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgrund der Debattenbeiträge kann ich mich ganz kurz fassen.

Zur Diskussion zwischen Frau Abg. Netzhammer und Herrn Abg. Rivoir: In der Tat sieht die Änderung des Staatsvertrags vor, dass die Verpflichtung zur Bildung eines Planungsbeirats aufgehoben wird. Aber natürlich kann dieser Beirat nach dem baden-württembergischen Zweckverbandsrecht geschaffen werden. Dies unterliegt dann der Entscheidung derer, die das tun wollen.

Eine umfassende Überarbeitung des Staatsvertrags soll erfolgen. Der wichtigste Punkt der jetzt von der Landesregierung vorgelegten Änderung ist in der Tat die Verkleinerung der Verbandsversammlung. In diesem Sinne bittet die Landesregierung um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Walter GRÜNE: Wenn sich die Regierung immer so kurz fassen würde!)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/1963.

Nachdem die Redner aller Fraktionen dem Gesetzentwurf zugestimmt haben, schlage ich vor, dass wir beide Paragraphen zusammen aufrufen. – Sie sind damit einverstanden.

Ich rufe auf

§§ 1 und 2

Wer diesen beiden Paragraphen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 8. Mai 2003 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern zur Änderung des Staatsvertrags über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.