Protokoll der Sitzung vom 08.05.2003

Im Gegensatz zur Bundesregierung wollen wir allerdings die verschiedenen Alternativen zwischen der Qualifikation über eine Juniorprofessur, der Habilitation oder dem dritten Weg, der eigentlich schon fast der üblichste geworden ist, nämlich aus einer Berufsumgebung in eine Professur zu kommen, offen halten.

Ich möchte kurz auf die Bedeutung des Unterschieds zwischen Habilitation und Juniorprofessur eingehen, weil ich glaube, dass diese Differenz zum Teil überhöht wird und geringer ist, als sie manchem erscheint.

Zunächst einmal erfolgt auch die Habilitation de jure in Freiheit. Sie erfolgt auf C-1-Stellen, die auf sechs Jahre befristet sind. Die Juniorprofessur ist über die W-1-Stellen auch auf sechs Jahre befristet. Das heißt, der Ersatz der Habilitation durch die Juniorprofessur führt nicht per se zu einer Verkürzung der Qualifikationszeit, denn sechs Jahre sind sechs Jahre. Das heißt, wenn man nicht im internen Verfahren wirklich die Verkürzung lebt, wird es zu keiner Verkürzung kommen. Dies gilt genauso für die Unabhängigkeit. Wenn man die Unabhängigkeit der Juniorprofessuren, die wir wollen, nicht wirklich realisiert, wird auch diese Innovation nicht gelebt werden, und dann wird sie nicht erfolgreich sein.

Das Zweite ist: Für die Habilitation wird häufig angeführt, dass es Fächer gibt, in denen ein so genanntes zweites Buch geschrieben werden muss. Das ist richtig. Das kann über die Habilitation geschehen, kann aber natürlich genauso gut über die Juniorprofessur geschehen.

Es gibt noch einen dritten Punkt. Der große Vorteil des Habilitanden oder der Habilitandin ist, schließlich ein Zertifikat zu bekommen, auch wenn kein Ruf erfolgt. Wir werden natürlich auch für die Juniorprofessoren und -professorinnen, die ausscheiden, ein Zertifikat ausstellen müssen; denn es gibt einen Anspruch auf ein Zeugnis für geleistete Arbeit.

(Minister Dr. Frankenberg)

Wenn man dies alles macht, also das große Buch ermöglicht und nach der Juniorprofessur ein Zertifikat ausstellt, auch wenn nicht berufen wird, bedeutet das, dass die Unterschiede zwischen Juniorprofessur und Habilitation, wenn beides wirklich in Freiheit, wie es dem Gesetz entspricht, und in der kürzestmöglichen Zeit durchgeführt wird, eigentlich relativ gering werden und dann ein Auslaufen der Habilitation auch zu wenig Verwerfungen führen wird.

Der große Nachteil der Bundesgesetzgebung sind die strikten Regelungen einer Befristung auf zwölf Jahre, in die zum Beispiel auch Hilfskraftzeiten eingerechnet werden, was ich für völlig unzulässig halte. Dies muss geändert werden; das streben wir an.

Eine große Reform, Frau Bauer, wären in der Tat die Abkehr vom BAT, der überhaupt nicht wissenschaftsadäquat ist, und die Einführung eines Wissenschaftstarifvertrags. Wenn unser Ausstieg aus der Tarifgemeinschaft dies befördern kann, wäre das schon ein großer Vorteil des Ausstiegs von Baden-Württemberg aus dem Geleitzug von Bund, Ländern und Gemeinden.

Was uns bei der Juniorprofessur noch wichtig ist, ist nicht allein die Juniorprofessur als solche, sondern auch das, was danach geschieht. Die Juniorprofessur ist kein Wettbewerbsvorteil für das Land, wenn es nicht zu einer Art Tenure-Track kommt, das heißt, wenn nicht entsprechende Anschlussqualifikationen ermöglicht werden. Niemand kommt aus Amerika hierher, wenn nach sechs Jahren keine Perspektive mehr gegeben wird. Wir wollen ja die guten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auch zurückholen, etwa aus den Vereinigten Staaten.

Deshalb werden wir W-2-Stellen auf Zeit schaffen, in die qualifizierte Juniorprofessoren und -professorinnen berufen werden können, um eine Anschlussperspektive zu haben. Wir werden es den Universitäten sogar gestatten, W-3-Stellen für künftige Besetzungen durch bestimmte Juniorprofessoren und -professorinnen zu reservieren, die sie schon berufen haben. Dann muss die weitere Berufung allerdings in einem ordentlichen Verfahren erfolgen und darf nicht qua Hausgestaltung durchgeführt werden.

Das heißt, wir wollen wirklich bislang als einziges Land im Anschluss an die Juniorprofessur das realisieren, was der große Vorteil der amerikanischen Universitäten ist, nämlich Tenure-Track auf qualitativ eindeutigem Niveau mit guter Auswahl. Erst dann – und nicht nach dem, was die Bundesregierung verabschiedet hat – sind wir wettbewerbsfähig.

Insofern wird aus der Idee der Juniorprofessur, die ja auch eine Idee der Hochschulrektorenkonferenz war, erst in Verbindung mit Tenure-Track etwas Vernünftiges. Wir haben ja auch – das ist gesagt worden – die Lehrverpflichtung so ausgestaltet, dass Zeit zur Forschung und Zeit zur Qualifikation bleiben.

Das Wichtigste, was wir gemeinsam erreichen müssen, ist allerdings das, was bei jeder Hochschulreform wesentlich ist, nämlich dass die Einrichtung der Juniorprofessur wirklich mit der Intention und Motivation durchgeführt wird, in der sie gedacht ist. Denn nur eine wirklich gelebte Reform

ist eine gelungene Reform. Eine rein gesetzmäßige Umsetzung führt noch nicht zum Ziel.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Erledigung des Antrags Drucksache 13/1014.

Abschnitt I ist durch die Aussprache erledigt.

Möchten Sie, dass über die Abschnitte II bis IV getrennt oder en bloc abgestimmt wird?

(Abg. Theresia Bauer GRÜNE: En bloc!)

Wer den Abschnitten II bis IV des Antrags Drucksache 13/1014 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Abschnitte II bis IV des Antrags sind mehrheitlich abgelehnt.

Punkt 7 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 24. Februar 2003 – Der Europäische Konvent bei Eintritt in die Phase der Formulierung – Drucksachen 13/1854, 13/1910

Das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.

Das Wort erteile ich Frau Abg. Dr. Gräßle.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Nach der Vorlage erster Ergebnisse des Konvents haben wir allen Grund, optimistisch zu sein, was das Gesamtergebnis des Konvents betrifft. Der Konvent bringt eine klarere Zuständigkeit zwischen den europäischen Ebenen Parlament, Kommission und Ministerrat. Er bringt eine Entflechtung der europäischen, der nationalen und der regionalen Ebene, und er bringt ein Mehr an Demokratie mit sich.

Die Richtung stimmt. Das zeichnet sich schon jetzt ab. Wir danken unserem Kommissionsmitglied, Herrn Ministerpräsident Erwin Teufel, ganz herzlich für seinen außerordentlich großen und fruchtbaren Einsatz.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Kretschmann GRÜNE und Moser SPD – Zuruf des Abg. Capezzuto SPD)

Er hat mit dafür gesorgt, dass der Frage der Subsidiarität und damit den Interessen des Landes und des Landtags große Aufmerksamkeit geschenkt wird.

(Unruhe)

Er hat dafür gesorgt, dass sich der Konvent nicht nur als Organ zur Abwehr von EU-Kompetenzen versteht, sondern

dass der Vertiefung und der Verbesserung der Zusammenarbeit mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird, dort nämlich, wo das sehr, sehr nötig ist: in der Verteidigungspolitik und in der gemeinsamen Außenpolitik. Wie nötig das ist, haben wir gerade in den letzten Wochen und Monaten gesehen.

(Anhaltende Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, ich darf um mehr Ruhe im Plenum bitten.

(Beifall des Abg. Capezzuto SPD)

Wir sind sehr erfreut, dass gerade der Konsens darüber am größten ist, dass Außenpolitik und Verteidigungspolitik den eigentlichen Kernbereich der Zuständigkeiten der Gemeinschaft bilden. Wir haben gesehen, welche großen Nachteile es hat, wenn Europa isoliert ist, weil es sich nicht einig ist, auch wenn diese Isolation auch durch die rot-grüne Bundesregierung sehr mutwillig herausgefordert wurde.

(Abg. Kretschmann GRÜNE: Jetzt mal! Was heißt denn „mutwillig“?)

Wir wollen selbstverständlich die Endergebnisse des Konvents abwarten. Aber lassen Sie mich die bisherigen, teilweise außerordentlich spannenden und richtungweisenden Arbeitsergebnisse bewerten.

Grundsätzlich sind wir mit der spanischen Außenministerin, Frau Palacio Vallelersundi, einig, die vor wenigen Tagen in Stuttgart formuliert hat,

(Abg. Kretschmann GRÜNE: Es wäre besser, ihr wärt mit dem eigenen Außenminister einig!)

dass die EU-Kompetenzen dort liegen sollten, wo die Bürger einen Mehrwert durch europäisches Handeln haben.

(Abg. Capezzuto SPD: Jetzt wird es spanisch! – Abg. Kretschmann GRÜNE: Die Spanier haben beim Papstbesuch gezeigt, auf wessen Seite sie ste- hen!)

Für die Bürgerinnen und Bürger ist die Grundrechtecharta der unmittelbarste Berührungspunkt mit der europäischen Ebene. Wir begrüßen, dass sie ein integraler Bestandteil der europäischen Verfassung mit rechtlich bindender Wirkung sein soll, und wünschen, dass der Europäische Gerichtshof und das erstinstanzliche Gericht mit Zuständigkeiten zur Wahrung der Grundrechte ausgestattet werden.

Wir begrüßen auch die vorgeschlagene Aufnahme des Begriffs der sozialen Marktwirtschaft in den Verfassungstext und legen großen Wert auf Begriffe wie Wettbewerb und Eigenverantwortung. Sie müssen einen zentralen Stellenwert bekommen, um die Ziele der sozialen Marktwirtschaft in dieser neuen, dynamischen Gemeinschaft auch wirklich realisieren zu können.

Wir wollen, dass die christlich-jüdischen Wurzeln Europas und ihre Bedeutung für das geistige und kulturelle Europa in der Verfassung ihren Niederschlag finden.

Für uns im Landtag ist die Frage der Subsidiarität außerordentlich wichtig. Im Europa der 25 – vielleicht sind es bald

noch mehr Staaten – muss sich Europa auf die europäischen Kernaufgaben beschränken. Wir brauchen also eine Festschreibung der EU-Zuständigkeiten und sehen mit Sorge, dass dies im Konvent bislang nicht mehrheitsfähig ist.

Die bislang angedachte Aufgliederung in ausschließliche und geteilte Zuständigkeiten sowie ergänzende Aktionen reichen nach Meinung der CDU-Landtagsfraktion nicht aus. Wir stellen uns auch vor, dass das Subsidiaritätsprinzip schärfer formuliert werden muss.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Wahrheit ist ja bekanntlich konkret. Gerade in diesem Bereich der Subsidiarität brauchen wir besser abgegrenzte Zuständigkeiten als jetzt. Deshalb stehen wir voll und ganz hinter der Forderung der Arbeitsgruppe „Subsidiarität“ des Konvents, eine Art Frühwarnsystem der nationalen und regionalen Parlamente zur vorbeugenden Kompetenzkontrolle einzurichten.