Protokoll der Sitzung vom 17.07.2003

Meine Damen und Herren, Herr Abg. Nagel hat sich zu Wort gemeldet.

(Abg. Drexler SPD: Natürlich! Er hat ja auch noch Zeit! – Abg. Seimetz CDU: Ist ihm eine neue Ge- schichte eingefallen? – Weitere Zurufe von der CDU)

Herr Nagel, ich erteile Ihnen das Wort.

(Abg. Reichardt CDU: Er hat noch eine Minute!)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin! Ich will nur noch einmal kurz auf die Beiträge meiner Vorredner eingehen.

Herr Kollege Theurer hat aus dem heutigen Artikel von Herrn Wehling zitiert. Er hat dabei natürlich nur drei Zeilen von 248 herausgesucht, die ihm passend erscheinen. Ich nehme eine andere Passage, und zwar heißt es da:

Ich bin nicht dazu da, der FDP Ratschläge zu geben. Aber die FDP muss sich schon fragen lassen, ob sie mit solch einem Verhalten ihr inhaltliches Profil in der Regierung schärfen kann.

Konkret: Angesichts einer negativen Berichterstattung über die Wahlrechtsänderung

(Abg. Pfister FDP/DVP: Das soll nicht Ihre Sorge sein!)

könnte der langfristige Schaden für die FDP größer als der nun erhoffte Vorteil sein.

Herr Rüeck hat eine Frage gestellt und hat die Landtagswahlen als Vergleich herangezogen. Hier darf ich noch einmal aus der Stellungnahme des Städtetags zitieren. Dort heißt es – ich bin sofort fertig –:

Das Kreistagswahlrecht kennt im Gegensatz zum Landtagswahlrecht keine 5-Prozent-Hürde. Daher können auch Parteien und andere Wahlvorschlagsträger mit Stimmenanteilen, welche deutlich unter 5 % liegen, in den Kreistag einziehen.

Allerletzte Bemerkung zu Herrn Zimmermann: Sie haben die Fluktuation als Grund angeführt, also die Tatsache, dass jemand in eine andere Gemeinde umzieht. Wir können doch aber nichts dafür, das dann, wenn zum Beispiel ein Lehrer und FDP-Mitglied von einer Gemeinde in eine andere wechselt, die Partei vor Ort ca. 60 % ihrer Mitglieder verliert.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Heiterkeit bei der SPD, den Grünen und Abge- ordneten der CDU – Abg. Seimetz CDU: Aber die vorherigen Geschichten waren besser!)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

(Abg. Drexler SPD: Doch, Herr Abg. Wieser!)

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 13/2244. Der Innenaus

(Stellv. Präsidentin Beate Fauser)

schuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung der Landkreisordnung

Wer dem Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen?

(Abg. Stickelberger SPD: Ich zweifle die Abstim- mung an!)

Herr Schriftführer Stickelberger hat Zweifel, was die Mehrheit war.

(Beifall bei der SPD – Abg. Dr. Birk CDU: Abge- kartetes Spiel! Herr Birzele hat vorhin mit ihm ge- sprochen! Das ist ein abgekartetes Spiel hier! – Lebhafte Unruhe)

Meine Damen und Herren, einen Moment! Von hier oben konnte das Abstimmungsergebnis nicht eindeutig erkannt werden.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Ich wiederhole deshalb die Abstimmung über Artikel 1. Wer dem Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. –

(Abg. Göschel SPD hebt versehentlich die Hand. – Zurufe von der CDU: Sehr gut! Jetzt hat sogar der Göschel zugestimmt!)

Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Bei zwei Enthaltungen wurde diesem Artikel mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Kommunalwahlgesetzes

Wer dem Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei zwei Enthaltungen ist Artikel 2 mehrheitlich angenommen.

Ich rufe auf

Artikel 3

Inkrafttreten

Wer dem Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. –

(Abg. Drexler SPD zur CDU: Jetzt könntet ihr we- nigstens aufhören, zuzustimmen! – Gegenruf des Abg. Kleinmann FDP/DVP: Sie könnten aufhören, dagegen zu stimmen! – Heiterkeit)

Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei zwei Enthaltungen ist Artikel 3 mehrheitlich angenommen.

Meine Damen und Herren!

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 17. Juli 2003 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Kreistagswahlrechts“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. –

(Lebhafte Unruhe)