Protokoll der Sitzung vom 02.10.2003

durch Absenkung der Kappungsgrenze von 30 auf 20 % und – ich glaube, darin sind wir uns sogar einig – durch eine völlig unzureichende Einbeziehung des Wohneigentums in die private Altersversorgung, Stichwort Riester-Rente.

(Abg. Hofer FDP/DVP: Natürlich!)

Herr Abg. Gaßmann, da gerade die Investoren zu Recht mit spitzem Bleistift rechnen – sie müssen doch wissen, wie sie ihr privates Kapital rentierlich einsetzen –, kann man doch nicht einfach das, was schlecht ist, gutreden.

(Abg. Hofer FDP/DVP: Sehr gut! – Abg. Teßmer SPD: Man muss aber auch nicht schlechtreden, was gut ist!)

Natürlich wollen wir – und das tut gerade der Wirtschaftsminister – für diesen Standort kämpfen. Aber dann müssen wir auch die Rahmenbedingungen verbessern.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Die Opposition hat uns nun zum Vorwurf gemacht, das Landeswohnraumförderungsprogramm 2003 ohne jede Vorwarnung willkürlich geschlossen zu haben.

(Abg. Dr. Witzel GRÜNE: Ohne Vorwarnung! So stimmt es!)

Ich komme noch darauf. Ich sage Ihnen, wie es ist.

(Abg. Schmiedel SPD: Überfallartig!)

Der Vorschlag der Opposition geht dahin, das Programm über einen Forderungsverkauf wieder mit Mitteln auszustatten.

(Abg. Dr. Witzel GRÜNE: Das ist eine SPD-For- derung!)

Entschuldigung, Herr Abg. Witzel, ich formuliere genauer: Das ist die Forderung der SPD-Fraktion. Sie haben Recht.

Für uns ist das kein gangbarer Weg. Dies werde ich Ihnen nachher auch begründen.

Ich will nur noch einmal festhalten, dass für dieses Jahr, durch den Haushalt abgesichert, ein Fördervolumen in Höhe von 65,8 Millionen € zur Verfügung steht. Über dieses

Programmvolumen, über diese Haushaltsmittel hinaus – das ist wichtig – sind aber im Voraus nicht abschätzbare Rückflüsse aus früheren Programmjahren hinzugekommen – immerhin in einer Höhe von 17 Millionen €. Das heißt, in die Wohnraumförderung sind in diesem Jahr trotz schwierigster Haushaltslage 83 Millionen € geflossen.

Das heißt – und das ist auch wichtig –: Wir haben bis Ende August weit mehr getan, als haushaltsmäßig vorgesehen war.

(Abg. Hofer FDP/DVP: So ist es!)

Auch das möchte ich festhalten.

Aber dann musste dieses Programm am 8. September 2003 geschlossen werden, weil aufgrund der Ankündigung der Bundesregierung, die Eigenheimzulage zum 1. Januar 2004 zu streichen, bei den potenziellen Empfängern dieser Zulage eine Torschlusspanik ausgelöst wurde.

(Abg. Hofer FDP/DVP: So ist es!)

Was war die Folge, meine Damen und Herren? Die monatlichen Auftragseingänge bei der L-Bank stiegen von 328 Anträgen im Mai 2003 auf 505 Anträge im Juli.

(Abg. Hofer FDP/DVP: Interessant!)

Der Mittelbedarf erhöhte sich sprunghaft von 7,8 Millionen € im Mai auf 12,1 Millionen € im Juli. Auch im August – ein Ferienmonat, in dem nach allen Erfahrungen eigentlich viel weniger Anträge eingehen – betrug das Antragsvolumen 10,7 Millionen €.

(Abg. Schmiedel SPD: Seien Sie doch froh, wenn gebaut wird!)

Darum geht es hier doch nicht!

(Abg. Schmiedel SPD: Doch, Sie jammern hier, wenn jemand baut!)

Durch diese Entwicklung waren Anfang September – und das ist eben Fakt – alle verfügbaren Fördermittel – das heißt die Haushaltsmittel und die Rückflussmittel – vollständig ausgeschöpft.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, ich darf um mehr Ruhe im Saal bitten.

Da diese Mittel vollständig ausgeschöpft waren, war auch kein sanftes Ausklingen möglich. Wenn man da gesagt hätte: „in zwei Wochen“, wäre noch einmal eine größere Flut gekommen und hätten wir gar nicht gewusst, wie viele Mittel benötigt würden. Dies können Sie nicht machen. Da müssen Sie mit einem Stichtag arbeiten, auch wenn – das sage ich ganz offen – die Probleme, die dabei ausgelöst worden sind, dem Minister, mir und unserem Haus völlig bewusst sind. Ich kann auch gut verstehen – wir haben doch auch die Briefe bekommen –, welche Enttäuschungen das im Einzelfall verursacht hat. Deswegen sind wir sehr froh, dass wir nach einer wirklich eingehenden Diskussion in der FDP/DVP-Land

(Staatssekretär Dr. Mehrländer)

tagsfraktion einen Nachschlag, sage ich einmal, von 9 Millionen € erreichen konnten,

(Beifall der Abg. Beate Fauser FDP/DVP)

und zwar durch eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in dieser Höhe. Ich danke dem Herrn Finanzminister – ich sehe meinen Kollegen Rückert an, der den Dank sicherlich weiterleitet –, dass er dem zugestimmt hat. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Damit das jetzt ganz klar ist: Das am 8. September für dieses Jahr eingestellte Programm bleibt zwar geschlossen, aber die jetzt zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 9 Millionen € kommen jenen Antragstellern zugute, die die Voraussetzungen erfüllen und deren vollständige, entscheidungsreife Anträge bei Schließung des Programms bereits bei den an dem Verfahren beteiligten Stellen, also bei den Gemeinden, bei den Wohnraumförderungsstellen oder bei der L-Bank, lagen – keine schlampigen Anträge, Herr Kollege Gaßmann, wie Sie es formuliert haben, sondern vollständige, entscheidungsreife Anträge. Darüber hinaus sollen jene Antragsteller in den Genuss dieser Mittel kommen, für deren Anträge es zum Zeitpunkt des Programmstopps, also 8. September, nur noch der Erklärung der Ausfallbürgschaft der Gemeinde bedurfte, um sie der L-Bank zur Entscheidung vorlegen zu können.

(Beifall der Abg. Beate Fauser und Hofer FDP/ DVP)

Das heißt, diese Voraussetzungen stellen sicher, dass es nicht darauf ankam, ob einzelne Behörden schnell oder langsam gehandelt haben. Denn – Herr Abg. Hofer hat es ja gesagt – da gibt es schon Landratsämter oder Stellen, die das Ganze etwas lockerer sehen, und andere wiederum sind da sehr hinterher. Es kommt also nicht auf das schnelle Handeln einzelner Behörden an, ob die Voraussetzungen zum Stichtag erfüllt waren, sondern allein auf das Verhalten des Antragstellers.

Noch einmal: Wer zum Stichtag einen vollständigen Antrag, egal, ob bei der Gemeinde oder beim Landratsamt, eingereicht hatte, hat die Chance auf Förderung durch die Zusatzmittel von 9 Millionen €. Ich sage „Chance“, denn auch vollständig eingereichte Anträge müssen natürlich noch einmal geprüft werden.

Mit dieser nachträglichen Berücksichtigung der Anträge, die bereits am 8. September 2003, sage ich einmal in Anführungsstrichen, „im Verfahren“ waren und wo die Antragsteller eben ihrerseits alles getan hatten, was zur Erlangung der Förderung erforderlich war, wird nach den uns vorliegenden Zahlen der Rahmen von 9 Millionen € vollständig ausgeschöpft sein.

Ich sage noch etwas ganz ehrlich dazu, damit auch hier keine Unklarheiten bestehen: Wir wissen, dass die zusätzlichen 9 Millionen € einen Vorgriff auf die finanziellen Spielräume der Jahre 2004 bis 2006 bedeuten. Das will ich ganz klar sagen. Aber aus unserer Sicht ist dieser Vorgriff wegen der nach unserer Auffassung unheilvollen Ankündigung der Abschaffung der Eigenheimzulage politisch zu vertreten.

(Abg. Schmid SPD: Das heißt, Sie machen das Gleiche wie wir! So schlecht ist die Idee nicht!)

Einen Bruchteil. Aber es ist nicht anders zu machen.

Noch eines möchte ich feststellen. Die Eigenheimzulage stellt für die Antragsteller in der Wohnraumförderung vielfach einen unverzichtbaren Bestandteil ihrer Finanzierung dar. Deshalb ist es aus meiner Sicht positiv zu sehen, dass die beiden Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück...

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, darf ich Sie bitten, die Unterhaltungen draußen zu führen.

... bei der Vorlage ihres Kürzungspakets nur eine, wie ich hier sehe, moderate Kürzung bei der Eigenheimzulage vorgeschlagen haben. Übrigens: Die Eigenheimzulage in Baden-Württemberg fließt zu 60 % in den Bestand, Herr Abg. Gaßmann.

(Abg. Hofer FDP/DVP: 60 %! Ja!)

Das ist auch wichtig bei der Diskussion über Neubau und Bestand.

Herr Bundesfinanzminister Eichel bleibt immer noch bei der Absicht, die Eigenheimzulage abzuschaffen. Die Landesregierung hat sich bislang für die Beibehaltung der Eigenheimzulage ausgesprochen.