Herr Kollege Kiefl, ich will nur darauf aufmerksam machen, dass es keine zweite Runde gibt. Sie haben Ihre Redezeit nicht nur ausgeschöpft, sondern überschritten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, wie die Dramaturgie angelegt ist. Jedenfalls waren wir vorhin kurz auf dem Höhepunkt. „Dringlichkeitsantrag der Grünen“ hört sich ja dramatisch an, auch wenn es nicht für jeden ein elementares Thema ist. Ich versuche trotzdem, es in der gebotenen Ernsthaftigkeit zu behandeln.
Worum geht es? Es geht um baden-württembergische Hühner. Es geht um 1,68 Millionen baden-württembergische Legehennen, und hinter jedem Tier steht ein Einzelschicksal.
Es geht um nichts weniger als um die Nichtverlängerung der Auslauffrist der Käfighaltung und die Zustimmung der
Landesregierung im Bundesrat zur Verordnung. Das ist eigentlich ein trockener Gesetzestext. Doch die Folgen verfolgen uns bis auf den Frühstückstisch. Es ist ein Unterschied, ob man Eier von glücklichen oder von traumatisierten Hühnern hat.
Es geht darum, ob die Übergangsfrist für herkömmliche Käfige über Ende 2006 hinaus um drei Jahre verlängert wird oder nicht. Die Hennenhaltungsverordnung stammt vom 13. März 2002, und ich bezeichne es als eine kleine Sauerei, wenn ein Kuhhandel zugunsten von Schweinen auf dem Rücken der Hühner ausgetragen wird.
Dieser Kuhhandel lautet: Der Bundesrat und möglicherweise die Landesregierung stimmen der neuen Schweinehaltungsverordnung zu, wenn die Bundesregierung die Frist in der Hennenhaltungsverordnung um drei Jahre verlängert. Das bedeutet: Die Legehennen müssen drei Jahre länger im Knast bleiben.
Das wollen auch die Hennen nicht, und wir in Baden-Württemberg sollten es nicht wollen. Auch dieses Parlament hat es nicht gewollt.
Die Schweinehaltungsverordnung soll nach dem Vorschlag des Agrarausschusses des Bundesrats den Schweinen mehr Freiheit bringen – das ist erforderlich und notwendig; darüber wird wohl auch nicht groß gestritten, wenn hierzu Zustimmung erfolgen würde –, aber derjenige, der den Vorschlag ausgebrütet hat, diesen Vorteil für die Schweine mit Nachteilen für die Hennen zu verbinden, der hat, denke ich, unsere Verfassung nicht richtig gelesen.
Fest steht: Käfighaltung ist Tierquälerei. Wir unterscheiden zwischen artgerechter Tierhaltung und tiergerechter Tierhaltung. Keine Massentierhaltung ist artgerecht! Keine!
Die zwei Haltungsarten Bodenhaltung und Freilandhaltung hingegen werden dem Versuch, Tiere tiergerecht zu halten, eher gerecht.
Sie ermöglichen zumindest die Befriedigung der Grundbedürfnisse der Hühner, nämlich das Auslaufen, das Kratzen und Scharren, was in keiner Käfighaltung – egal, wie groß der Käfig ist – möglich ist. Das sind Grundbedürfnisse.
Deswegen wird die Schweinehaltungsverordnung geändert. – Eines ist mir natürlich schon klar: Sie auf dieser Seite sind generell schon für mehr Tierschutz, aber im Einzelfall doch nicht!
Erstens: In den letzten zwölf Jahren ging die Hennenhaltung in Käfigen in Baden-Württemberg um 25 % zurück – bei Käfighaltung!
Zweitens: Wir produzieren Eier eh nur noch für den Eigenbedarf: ungefähr ein Drittel der hier verbrauchten Eier.
Drittens: Tiergerechte Haltungssysteme lohnen sich. Das ist bewiesen. Nicht nur in der Schweiz, sondern auch bei uns sind neue Tierhaltungssysteme, Hennenhaltungssysteme lohnend und wirtschaftlich interessant. Das ist kein Argument.
Herr Kollege, ich möchte Sie fragen, ob Sie das Aufstallungssystem für die so genannte Kleingruppenhaltung von Legehennen kennen. Es handelt sich dabei um einen Käfig – ich will es kurz skizzieren –, in dem – –
... in dem bis zu 60 Tiere leben können, und ich frage Sie, ob Sie dieses System kennen und ob Sie mir dieses System erklären können.
Herr Kiefl, Sie haben Verständnis, dass ich meine Redezeit jetzt nicht für solche Erklärungen verwende. Aber ich kenne es. Das Problem ist die Käfighaltung,
und die Tiere sind dort auf Gittern und nicht auf dem Boden. Sie haben also nicht die elementare Möglichkeit zum Scharren.
Letzter Punkt: Die Investitionsförderung der Bundesregierung für die Umstellung auf artgerechte Tierhaltung ermöglicht durch die Zuschüsse einen wirtschaftlichen Betrieb.
Letztes Argument – es ist heute mehrfach vorgetragen worden –, das Sie anführen: Wenn die Käfighaltung bei uns untersagt wird, dann wandert sie ab ins Ausland,