Protokoll der Sitzung vom 18.12.2003

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr, Drucksache 13/2718. Der Ausschuss empfiehlt zwei Änderungen. Ich werde sie bei der entsprechenden Nummer mit aufrufen, ebenso die beiden Änderungsanträge der Fraktion GRÜNE.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Wassergesetzes für Baden-Württemberg

Wer den Nummern 1 bis 3 des Artikels 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Nummern 1 bis 3 sind einstimmig angenommen.

Ich rufe Nummer 4 des Artikels 1 auf und mache darauf aufmerksam, dass hierzu in der Beschlussempfehlung zwei Änderungen bei § 3 c vorgesehen sind.

Wer Nummer 4, also den §§ 3 b bis 3 g, in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

Ich rufe nunmehr die Nummern 5 bis 18 auf. – Sie sind damit einverstanden. Wer den Nummern 5 bis 18 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Nummer 19 und dazu den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/2733-1, auf.

Ich lasse zunächst über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse nunmehr über Nummer 19 in der vorliegenden Fassung abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Nummer 19 wurde mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe Nummer 20 auf. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Nummer 21 und dazu den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/2733-2, auf.

Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse nunmehr über die Nummer 21 in der vorliegenden Fassung abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Nummer 21 wurde bei zahlreichen Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

Ich rufe nunmehr die Nummern 22 bis 41 auf. – Sie sind damit einverstanden. Wer den Nummern 22 bis 41 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

Ich rufe die

Artikel 2 bis 5

auf. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Den Artikeln 2 bis 5 ist einstimmig zugestimmt worden.

(Stellv. Präsident Birzele)

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 18. Dezember 2003 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wer dem Gesetz im Ganzen in der

S c h l u s s a b s t i m m u n g

zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dem Gesetz wurde mit großer Mehrheit bei einigen Enthaltungen zugestimmt.

Damit ist Punkt 3 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Antrag der Fraktion GRÜNE – Kahlschlag im Schienenverkehr in Baden-Württemberg verhindern – Drucksache 13/2694

dringlich gemäß § 57 Abs. 3 GeschO

Dazu rufe ich den Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/2754, und den Antrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/2755, auf.

Das Präsidium hat für die Begründung des Antrags Drucksache 13/2694 fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion als Redezeit festgelegt.

Das Wort erhält Herr Abg. Palmer.

(Abg. Alfred Haas CDU: Zu einem bundespoliti- schen Thema!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Hier kam gerade der Einwand, es handle sich um ein bundespolitisches Thema.

(Abg. Alfred Haas CDU: So ist es!)

Wie Sie wissen, rühmt sich das Land Baden-Württemberg sehr, dass es im Schienenverkehr seit 1996 große Fortschritte erzielt habe.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Sche- besta CDU: Völlig zu Recht! – Abg. Fleischer CDU: Sehen Sie? So ist es!)

Also ist es ein landespolitisches Thema, wenn uns der Bund die Regionalisierungsmittel, mit denen diese Erfolge bewirkt werden, streichen sollte.

(Abg. Fleischer CDU: Richtig!)

Sind Sie damit einverstanden? – Sehr schön.

(Abg. Fleischer CDU: Aber das gilt für die anderen Themen genauso! Das ist der Bezug!)

Meine Damen und Herren, das Ergebnis des Vermittlungsausschusses im Bereich des Verkehrs ist außerordentlich

unbefriedigend. Weil Herr Finanzminister Stratthaus gestern behauptet hat, die Bundesregierung habe dort massive Kürzungen vorgeschlagen und dem Land sei es gelungen, diese Kürzungen von 12 auf 2 % im Bereich des Schienenverkehrs zu reduzieren, möchte ich doch feststellen, dass es keinen Beschluss des Bundestags gibt, der im Vermittlungsausschuss verhandelt werden konnte, der solche Kürzungen vorsieht, sondern dass im Gegenteil die Vorschläge zu diesen Kürzungen, zum Subventionsabbau im Bereich des Schienenverkehrs von zwei Ministerpräsidenten – der eine rot, der andere schwarz – stammen und dass diese beiden Herren die Verantwortung für diese Diskussion tragen. Es ist also ganz im Gegenteil so, dass die rot-grüne Bundesregierung dieses Ansinnen nie eingebracht hat.

Man könnte natürlich auch argumentieren: Wenn die Kürzung nur 2 % statt 12 % beträgt, dann ist das Thema erledigt, und wir brauchen uns jetzt darüber nicht zu unterhalten. Wenn es so wäre, hätten wir heute auf die Beratung des Antrags verzichtet. Tatsache ist aber, meine Damen und Herren, dass das nicht die ganze Wahrheit ist. Die einmalige Kürzung um 2 % bezieht sich auf das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, auf die Regionalisierungsmittel und auf das Bundeseisenbahnvermögen. Allein dieser Eingriff macht bereits 250 Millionen € aus. Das ist ein erheblicher Betrag.

Darüber hinaus sind aber auch die Investitionen des Bundes in den Schienenverkehr, auch in den Schienennahverkehr, in erheblichem Umfang gefährdet. Es geht über drei Jahre hinweg um einen Betrag von 300 Millionen €, der bisher in der Öffentlichkeit kaum debattiert wurde. In diesem Bereich des Schienenverkehrs soll nämlich, wenn keine Änderungen vorgenommen werden – und ich möchte heute mit Ihnen darüber diskutieren, ob wir uns zu solchen Änderungen durchringen können –, das Koch-Steinbrück-Konzept zur Anwendung kommen. Das heißt, bei acht Positionen sollen über drei Jahre hinweg 4 % der Zuschüsse des Bundes gekürzt werden.

In der Summe würde das bedeuten, dass im Jahr 2006 550 Millionen € – das sind in alter Währung 1 Milliarde DM – weniger an Investitions- und Betriebskostenmitteln für die Schiene zur Verfügung stehen würden – alles dank einer großen Koalition von Schwarz und Rot namens Koch und Steinbrück.

Der Hintergrund – das ist heute Morgen gesagt worden; deshalb fasse ich mich kurz – ist einfach ein verfehlter Subventionsbegriff, der davon ausgeht, dass Investitionen in die Straße der Erfüllung des staatlichen Infrastrukturauftrags dienen, wohingegen Investitionen in den Schienenverkehr Zuschüsse an die DB Netz AG sind, die privatwirtschaftlich geführt wird. Wir lehnen diesen Subventionsbegriff ab.

Meine Damen und Herren, mir liegt eine Protokollnotiz, unterzeichnet von den Vorsitzenden der Fraktionen der SPD und der Grünen im Bundestag, Herrn Müntefering und Frau Sager, vor. In dieser Protokollnotiz, die ich Ihnen jetzt gerne vorstellen möchte, ist Folgendes festgehalten:

Im Rahmen der Ergebnisse des Vermittlungsausschusses vom 16. 12. 2003 bezüglich der Umsetzung von