Boris Palmer

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Herr Minister, ist das so zu verstehen, dass die Herren Abg. Müller und Scheuermann die Wette verloren haben, falls im Jahr 2006 mehr als 330 Millionen € geliefert werden?
Herr Präsident, meine Damen und Herren, werte Abgeordnete von SPD und CDU, soweit sie hier anwesend sind!
In diesem Fall nicht. Sie werden sich noch freuen, Frau Berroth.
Eines muss man der großen Koalition, den Abgeordneten von SPD und CDU, zugute halten: Schwarz-Rot hält Wort!
Der Bundesfinanzminister, der bekanntlich von der SPD gestellt wird, äußerte am 19. Februar 2006 laut den „Finanznachrichten“ – ich zitiere –:
Wir werden die Regionalisierungsmittel kürzen, doch in diesem Jahr nur um 100 Millionen €. In den nächsten Jahren wird mehr gestrichen – wie im Koalitionsvertrag vereinbart.
Wenn man den Koalitionsvertrag nachliest, stößt man auf Seite 67 auf folgende Stelle:
Überfällig sind gezielte Einsparungen bei einzelnen Fördertatbeständen, die von rd. 1 Mrd. Euro im Jahr 2007 auf rd. 1,4 Mrd. Euro im Jahr 2009 aufwachsen. Hierzu stehen Korrekturen bei den Regionalisierungsmitteln … an.
So steht es im Koalitionsvertrag. Dankenswerterweise hat der Bundesfinanzminister gestern den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes bekannt gemacht, der morgen im Bundeskabinett beschlossen werden soll. Wenn man die Zahlen, die darin stehen, auf die Verhältnisse von Baden-Württemberg überträgt, entsteht dieses Schaubild.
Die Zahlen für das Jahr 2006 sind eindeutig. Sie sehen – jeweils die rot-grün markierten Säulen – die Planungen nach dem geltenden Regionalisierungsgesetz und – die
schwarz-rot markierten Säulen – die jetzt im Haushaltsbegleitgesetz genannten Zahlen. – Auch Sie auf meiner rechten Seite sollen das Schaubild selbstverständlich sehen können.
Man sieht also für das Jahr 2006 eine Kürzung der Regionalisierungsmittel von 747 Millionen € auf 736 Millionen €. Im Jahr 2009 sind es nach diesen Zahlen statt 781 Millionen € nur noch 690 Millionen €.
Umgerechnet bedeutet das für Baden-Württemberg über den Zeitraum dieser Legislaturperiode des Bundestags einen Verlust von 240 Millionen €.
Das Schaubild ist absolut exakt, mathematisch korrekt, Herr Kollege. Sie können es gern anschauen. Das ist gar kein Problem.
Die Angabe, die ich Ihnen hier mache, ist absolut korrekt: 240 Millionen €, entsprechend 12 %. Es handelt sich also um eine zwölfprozentige Kürzung. Das ist, wie Sie alle wissen, genau die Kürzung, die damals von Koch und Steinbrück – die große Koalition von CDU und SPD gab es im Bundesrat schon damals – angestrebt wurde. Über diese Kürzung in ihrem Haushaltsbegleitgesetz wird morgen im Bundeskabinett abgestimmt.
Da muss ich Sie einfach fragen: Was werden Sie jetzt unternehmen? Werden Sie im Bundesrat zulassen, dass wir 12 % der Regionalisierungsmittel verlieren, oder werden Sie gegen diese Kürzung aufbegehren? Ich bin gespannt auf Ihre Antworten und werde meine Antwort im zweiten Teil der Debatte vortragen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem sich der Saal jetzt gefüllt hat,
möchte ich zunächst zwei nüchterne, sachliche Feststellungen treffen.
Punkt 1: Herr Staatssekretär Köberle hat zugestimmt – dies sind die richtigen Zahlen –: 12 % weniger Regionalisierungsmittel, Mittel für Bus und Bahn in Baden-Württemberg. Es werden uns 240 Millionen € fehlen. Das sieht die Vorlage für die morgige Bundeskabinettssitzung vor.
Und Punkt 2: Weder die Redner der SPD noch die Redner der CDU haben angekündigt, dass sie intervenieren werden und diesen Beschluss im Bundeskabinett morgen verhindern wollen. Keiner von ihnen hat das gesagt. Das heißt, Ihre Minister, die von SPD und von CDU, werden morgen im Bundeskabinett beschließen, dass uns 12 % der Mittel gestrichen werden.
Sie wehren sich nicht dagegen. Das ist nicht im Interesse des Landes.
Herr Kollege Scheuermann, ich habe das sehr gut in Erinnerung; ich komme gleich darauf. Sie sagen, wir hätten allgemein Sparnöte, deswegen müssten wir auch akzeptieren, dass da weniger Geld kommt.
Jetzt sage ich Ihnen: Wenn das Bundeskabinett im Jahr 2006 1 Milliarde € mehr für den Straßenbau ausgeben und gleichzeitig bundesweit im Jahr 2009 bei den Regionalisierungsmitteln 1 Milliarde € kürzen will, dann können Sie sich nicht aufs Sparen berufen.
Dann schichten Sie Mittel von Bus und Bahn zur Straße um. Dann nennen Sie das so, wie es ist: Umschichtung zugunsten des Autoverkehrs.
Gespart wird netto kein Euro. Es wird insgesamt genauso viel wie bisher für den Verkehr ausgegeben, nur weniger für Bus und Bahn und mehr für die Straße. Das akzeptieren wir nicht als Ausrede. Mit dem Sparen können Sie das nicht begründen.
Dritter Punkt: Herr Kollege Göschel, Sie sprechen den Missbrauch an. Sie wissen, ich habe das auch immer getan. In der Tat, da ist Geld zur Sanierung des Landeshaushalts abgezweigt worden.
60 Millionen € an Landesmitteln haben Sie weggeschafft, die jetzt durch Regionalisierungsmittel bezahlt werden. Das ist gesetzeskonform, aber es ist Ersatz von Landesmitteln. Das ist Sparen auf Kosten des Bundes.
Wenn Sie sagen, Herr Kollege Göschel: „Das ist das Problem, dafür ist der Bund nicht zuständig“, dann müssen Sie hier den Antrag einbringen, 60 Millionen € mehr aus dem Landeshaushalt zur Verfügung zu stellen. Dann würde sich das ausgleichen. Aber weder habe ich von Ihnen gehört, dass Sie das in Zukunft wieder mit Landesmitteln machen wollen,
noch habe ich das von Ihnen gehört. Solange Sie das nicht beantragen, muss ich davon ausgehen – –
So wird es kommen, Herr Kollege Drexler: Die nächste Regierung wird angesichts unserer Haushaltslage diese Mittel nicht ersetzen, sondern sie wird sie beim öffentlichen Nahverkehr streichen.
Herr Kollege Köberle, mich bringt es wirklich auf die Palme, wenn man hier solche Nebelkerzen wirft, wie Sie es getan haben.
Ich heiße ja so.
Sie sagen, Sie hätten nie davon gehört, dass sich die Grünen dagegen gewehrt hätten, dass im öffentlichen Verkehr gestrichen wird. Dann sind Sie taub; es tut mir Leid.
Ich kann Ihnen bestimmt 30 Pressemitteilungen des Kollegen Albert Schmidt und von mir vorlegen, aus denen hervorgeht, dass wir Grünen, als wir an der Regierung beteiligt waren, gesagt haben: Diese Kürzungspläne sind für uns völlig inakzeptabel.
Im Gegensatz zu Ihnen haben wir die Kürzung auch verhindert.
Jetzt passen Sie auf: Der Bundesrat hat mit Koch und Steinbrück beschlossen, die Regionalisierungsmittel sofort um 12 % zu kürzen. Das war Beschluss des Bundesrats. Daran war kein Grüner beteiligt. Was ist passiert? Wir haben einmalig 2 % verloren und sind jetzt wieder auf dem alten Niveau. Das heißt, wir haben aus 12 % Kürzung, von Schwarz-Rot beschlossen, durch unseren Widerstand in der Bundesregierung 0 % gemacht, weil wir gesagt haben: Das machen wir nicht mit.
Genauso war es bei den geplanten Kürzungen im Investitionsbereich. Koch und Steinbrück haben gesagt: Wir streichen nur bei der Schiene, weil das Subventionen sind, und Straßenbau ist Investition. Wir haben erreicht, dass die Kürzungen exakt 50 : 50 zwischen Straße und Schiene aufgeteilt wurden. Dazu gab es eine Vereinbarung zwischen unserer Fraktionschefin und Herrn Müntefering, die den Bundesratsbeschluss insoweit korrigiert hat.
Wir haben etwas erreicht, und jetzt verlangen wir von Ihnen, dass Sie auch für den öffentlichen Verkehr einstehen und dass Sie in Berlin intervenieren.
Denn jetzt regieren Sie in Berlin. Deswegen ist es Ihre Verantwortung, diese Kürzungen zu verhindern. Das sind Sie dem Land und dem öffentlichen Verkehr und dem Klimaschutz verdammt noch einmal schuldig!
Wenn es die Redezeit verlängert, Herr Präsident.
Herr Kollege Haas, was dem Schienenverkehr im ländlichen Raum massiv schadet, ist der geplante Börsengang der Deutschen Bahn. Es gibt eine Arbeitsgruppe „Blue Chip“ bei der Bahn, die für den Fall des Börsengangs Streckenstilllegungen über 6 000 Kilometer als wirtschaftlich notwendig erachtet. Das betrifft alles Strecken im ländlichen Raum. Das Kriterium für die Streichung ist eine Fahrgastzahl von weniger als 1 500. Der Abschnitt Neustadt–Donaueschingen fällt unter dieses Kriterium. Deswegen ist diese Strecke bedroht, falls Ihre Partei es nicht schafft, in Berlin den Börsengang der Netzsparte der Bahn zu verhindern. Dafür wünsche ich Ihnen wirklich viel Erfolg.
Bitte schön.
Herr Kollege, wissen Sie, dass kein einziger Fernverkehrszug auf dieser Strecke verkehrt? Es sind nur Regionalexpresszüge und Regionalbahnen. Und wissen Sie, dass der Zugverkehr nach München eingestellt wurde? Diesen Zug, den Sie ansprechen, gibt es gar nicht mehr. Der so genannte Kleber-Express wurde gestrichen. Das sollten auch Sie wissen.
Also halten wir fest: Stimmen Sie gegen den Börsengang der Bahn, dann können diese Stilllegungen verhindert werden. Andernfalls wird genau dieses Szenario Wirklichkeit werden. Dann werden Sie sich noch umschauen.
Nach dieser Intervention möchte ich darstellen, was die Folgen einer Kürzung der Regionalisierungsmittel um 12 % sind. Sie würde bedeuten, dass uns ab dem Jahr 2008 mindestens 80 Millionen € fehlen. Das entspricht 10 Millionen Zugkilometern. Das heißt, jeder sechste Zug in BadenWürttemberg müsste gestrichen werden, um dieses Kürzungsvolumen zu erbringen.
Sie können zur Kompensation nicht die Fahrpreise erhöhen, weil die Einnahmen bei der Deutschen Bahn verbleiben; das würde Ihnen gar nichts bringen. Hingegen wollen Sie an Stuttgart 21 festhalten. Sie könnten tatsächlich im Landeshaushalt rund 40 Millionen € an Investitionen pro Jahr einsparen, wenn Sie dieses Projekt aufgeben würden. Beides wollen Sie nicht tun. Also bleiben Ihnen nur die Streckenstilllegungen. Diese Stilllegungen würden ja ganz gut mit den Reduzierungen bei den Regionalisierungsmitteln zusammenpassen. Das ist ungefähr die gleiche Dimension. Nur das bleibt Ihnen dann als Ausweg.
Deswegen sind diese Schwarz-Rot-Stift-Pläne ein Kahlschlagprogramm für den Bus- und Bahnverkehr in BadenWürttemberg. Sie zerstören jede Hoffnung auf einen erfolgreichen und effektiven Klimaschutz.
Meine Damen und Herren, diese Sache muss in den Bundesrat. Sowohl der Börsengang der Bahn als auch Entscheidungen über die Regionalisierungsmittel unterliegen der Zustimmungspflicht des Bundesrats. Deswegen kann ich nur noch einmal fragen: Wann wird Frau Vogt in Berlin intervenieren?
Wann wird Herr Oettinger in Berlin intervenieren? Wann werden Sie klar machen, dass Sie im Bundesrat diese Kürzungen nicht mittragen und damit verhindern?
Meine Damen und Herren von der SPD, Sie sammeln Unterschriften für eine Beibehaltung des Atomausstiegs. Das Atomausstiegsgesetz ist immerhin ein in Kraft befindliches Gesetz, das nur mit Ihrer Zustimmung in Berlin geändert werden kann.
Dafür Unterschriften zu sammeln ist ja schon einmal erstaunlich. Jetzt tun Sie doch einmal etwas für ein – –
Weil wir daran glauben, dass Gesetze gelten.
Warum sammeln Sie Unterschriften gegen Kabinettsbeschlüsse Ihrer eigenen Regierung, durch die das Gegenteil
dessen droht, was Sie für richtig halten? Und wann stimmen Sie unseren Anträgen im Ausschuss zu und intervenieren in Berlin, damit die Mittel für den öffentlichen Verkehr erhalten bleiben? Ihr ganzes Verhalten ist außerordentlich unglaubwürdig, meine Damen und Herren.
Herr Kollege Scheuermann, ist Ihnen bekannt, dass in dem Verkehrsvertrag mit der Deutschen Bahn bereits Vorkehrungen für den Fall von Kürzungen der Regionalisierungsmittel getroffen wurden? Ich zitiere aus einer Antwort der Landesregierung:
Im Fall der Kürzung der Regionalisierungsmittel nehmen die Vertragspartner Gespräche mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung auf. Kommt eine einvernehmliche Regelung nicht zustande, so ist das Land berechtigt, die Zuschüsse entsprechend der Kürzung einseitig zu verringern. Die DB Regio AG kann hierauf ihrerseits mit einer Verringerung des Angebots reagieren...
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst, dass ich zu erklären versuche, was dieses neue Verfahren eigentlich bewirkt. Das ist mir einfach ein Anliegen, nachdem ich beim Nachlesen des Protokolls der Ersten Beratung festgestellt habe, dass das noch gar nicht ausgeführt wurde.
Der Unterschied zwischen den Verfahren nach d’Hondt und Sainte-Laguë/Schepers ist der
Sie können es aussprechen, wie Sie möchten; mir geht es jetzt um die Mathematik –, dass bei dem Verfahren nach d’Hondt eine Partei nur den ganzzahligen Rest ihres Sitzzahlanspruchs erhält: Es wird immer abgerundet. Das heißt, wenn sie 6,7 Sitze hätte, bekäme sie nur 6. Es wird immer abgerundet auf die darunter liegende Zahl, während das Verfahren, das wir jetzt beschließen wollen, so vorgeht, wie man normalerweise mit Standardrundungen verfährt: Bei 6,7 Sitzen bekommt die Partei 7 Sitze, und bei 6,4 bekommt sie 6. Das ist der Unterschied zwischen den beiden Verfahren.
Ich habe es auch studiert.
Es ist offensichtlich so: Für eine große Partei ist der Unterschied zwischen 45,7 und 46 relativ gering; für eine kleine Partei ist der Unterschied zwischen 9,7 und 10 relativ groß. Deswegen hat das bisherige Verfahren die großen Parteien, insbesondere die CDU, bevorzugt.
So weit d’accord! Es ist ein Fortschritt im Verfahren, es wird gerechter. Nur leider: Es ist ein großer Schritt für die FDP/DVP, aber ein kleiner Schritt für den Landtag von Baden-Württemberg.
Denn was Sie übersehen haben, ist: Wenn Sie nur das Verfahren ändern, aber die Auszählung auf Regierungsbezirksebene beibehalten – –
Aber jetzt sage ich Ihnen, was das in Abgeordnetensitzen bedeutet. Bei dem Verfahren, das Sie jetzt beschließen, gibt es ein zusätzliches Ausgleichsmandat, das Wahlergebnis von 2001 unterstellt.
Dieses Ausgleichsmandat erhält die FDP/DVP.
Wir haben sechs Überhangmandate für die CDU, drei Ausgleichsmandate. Mit anderen Worten: Bei den Mandaten, die hinzukommen, entfallen immer noch zwei Drittel auf die CDU – bei einem Stimmergebnis von gerade einmal 44 %.
Würden Sie Ihr Verfahren gemäß dem Antrag der SPD – wir werden ihm zustimmen, weil er mathematisch richtig ist – auf Landesebene durchführen, käme folgendes Ergebnis heraus: sechs Überhangmandate für die CDU, aber fünf Ausgleichsmandate, davon ein zusätzliches für die SPD, ein zusätzliches für die FDP/DVP und ein zusätzliches für die Grünen. Nur dann haben Sie ein gerechtes Ergebnis. Das heißt, der Änderungsantrag, der jetzt hier zur Abstimmung steht, will tatsächlich die Benachteiligung der anderen Parteien und das zugunsten der CDU bestehende ungerechtfertigte Überhangverhältnis beseitigen. Was Sie heute beschließen wollen, brächte Ihnen unter Zugrundelegung des letzten Landtagswahlergebnisses einen Sitz mehr, könnte aber bei der nächsten Wahl zu einem Ergebnis führen, von dem Sie nicht profitieren.
Jetzt sagen Sie: „Wir sind großzügig. Es geht nicht nur um uns.“
Nein, es ist zu wenig. Es ist das Mindeste, dass das Verfahren auf Landesebene fair angewandt wird. Deswegen kann ich, wenn doch alle Argumente dafür sprechen, gar nicht nachvollziehen, warum Sie jetzt diesen Schritt nicht tun wollen. Stimmen Sie von der FDP/DVP dem Änderungsantrag zu – wir hätten gemeinsam die Mehrheit –, dann gibt es ein gerechtes Landtagswahlrecht, Herr Dr. Noll.
Nach den Plenarsitzungen dieser Woche gibt es in dieser Legislaturperiode keine Landtagssitzungen mehr. Die Amtszeit dieser Regierung geht zu Ende. Da ist nicht mehr von wechselnden Mehrheiten die Rede. Wir reden hier über Angelegenheiten des Parlaments und nicht über Angelegenheiten der Regierung. Das hat überhaupt nichts mit Koalitionsfragen zu tun – jedenfalls sollte es das nicht. Wenn Sie das verquicken, ist das Ihre Sache. Aber hier geht es um eine Angelegenheit des Parlaments, um ein gerechtes Auszählverfahren und nicht um Regierungsangelegenheiten, bei denen der Koalitionsvertrag greift.
So viel dazu.
Jetzt noch ein Weiteres: Sie sagen, Sie wollten die Erfolgswertgleichheit der Stimmen herstellen.
Das ist ein gutes Ziel. Es gibt gute Gründe dafür. Bei der letzten Landtagswahl haben der CDU knapp 32 000 Stimmen für ein Mandat gereicht, während die FDP/DVP fast 36 000 Stimmen für ein Mandat benötigt hat.
Wenn der jetzt vorliegende Gesetzentwurf beschlossen wird, brauchen die Grünen, unter Zugrundelegung des letzten Landtagswahlergebnisses, immer noch 35 000 Stimmen pro Sitz,
und für die CDU sind weiterhin 32 000 Stimmen für ein Mandat erforderlich. Das heißt, Sie erreichen Ihr Ziel nicht. Die Erfolgswertgleichheit wird nicht hergestellt. Würde hingegen dem Antrag, das neue Auszählverfahren mit einer Auszählung auf Landesebene zu kombinieren, zugestimmt,
wäre praktisch – das kann man mathematisch beweisen – die optimale Erfolgswertgleichheit hergestellt.
Das heißt, der Abstand zwischen Minimum und Maximum bei der Zahl der für einen Sitz erforderlichen Stimmen kann, wenn es mathematisch konsistent sein soll, bei keinem Verfahren kleiner werden als bei der dem Änderungsantrag zugrunde liegenden Methode.
Dann bräuchten Sie, unter Zugrundelegung des letzten Landtagswahlergebnisses, nicht mehr 35 000 Stimmen für einen Sitz, sondern dann läge die Zahl der für einen Sitz erforderlichen Stimmen bei allen Parteien zwischen 31 800 und 33 200.
Also, meine Damen und Herren, insbesondere von der FDP/DVP, wenn Sie Ihren eigenen Ansprüchen gerecht werden wollen – Erfolgswertgleichheit, ein faires Auszählverfahren und ein gerechtes Wahlergebnis –, dann können Sie gar nichts anderes tun, als heute dafür zu stimmen, das Auszählverfahren in Ihrem Sinne zu ändern und darüber hinaus dafür zu sorgen, dass es auf Landesebene einen Ausgleich für die Überhangmandate gibt. Alles andere sichert der CDU weiterhin ihren ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil.
Herr Minister, sind Sie bereit, so Sie in Zukunft Verantwortung für das Innenressort tragen sollten, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der einen landesweiten Verhältnisausgleich beinhaltet und nach Ihrer Auffassung die beste Lösung für dieses Ansinnen darstellt?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Zugang zu Umweltinformationen liegt uns sehr am Herzen; Sie werden das verstehen. Wir freuen uns, dass Sie hier EU-Recht 1 : 1 umsetzen werden.
Wir bedauern, dass es immer die EU braucht, um solche Fortschritte im Umweltrecht überhaupt zu erzielen und Informationszugang zu ermöglichen. Sie erinnern sich vielleicht noch daran, dass der Kollege Oelmayer vor nicht allzu langer Zeit den Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes hier im Landtag eingebracht hat. Das zeigt: Wenn Sie selbst darüber entscheiden können, führen Sie es nicht ein. Denn Sie haben diesen Entwurf abgelehnt. Hier betreiben Sie Geheimniskrämerei der Behörden. Wenigstens zwingt die EU dazu – –
Es ist überhaupt kein Unterschied. Es geht in beiden Gesetzen darum, dass die Bürger Anspruch darauf haben, zu erfahren, was in den Verwaltungen los ist. Wir haben nämlich keine „Geheimratsdemokratie“ wie im 19. Jahrhundert mehr,
wo der Herr Schneider selbst bestimmt und der Bürger nichts zu fragen hat. Wir haben eine Demokratie.
Herr Schneider, ich kandidiere doch gar nicht in Biberach. Da haben Sie einen ganz anderen Gegner. Der macht Ihnen schwer zu schaffen. Das ist mir schon klar.
Wie auch immer: Die „Geheimratsdemokratie“, die Sie noch pflegen wollen, dürfen Sie gerne zu erhalten versuchen. Wir sind froh, dass die EU Sie zumindest in Teilbereichen zwingt, transparenter und offener zu werden.
Deswegen stimmen wir mit Überzeugung zu, während Sie die Faust in der Tasche ballen und eigentlich gar nicht wollen.
Vielen Dank.
Herr Minister, ist es aus Ihrer Sicht ein Erfolg oder ein Misserfolg der Integrationspolitik in Baden-Württemberg, dass nach dem letzten Einbürgerungsbericht der Bundesbeauftragten die Einbürgerungsquote in Baden-Württemberg mit 1,5 % gegenüber Rheinland-Pfalz mit 2,3 %, Nordrhein-Westfalen mit 2,2 % und Schleswig-Holstein mit 2,8 % nur etwa die Hälfte dessen ausmacht, was andere Flächenländer mit großem Migrantenanteil erreicht haben? Ist es gut für Baden-Württemberg, dass wir nur halb so viele Menschen einbürgern wie andere Flächenländer, die einen großen Anteil von Migranten haben?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Als letzter Redner fasse ich mich kurz.
Erstens: Ich freue mich, dass im Haus Einigkeit darüber herrscht, dass diese Richtlinie im Grundsatz notwendig ist; denn sie wird dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung dienen. Diese Einigkeit erfasst alle vier Parteien – das ist gut – und wird sicher dazu führen, dass die Richtlinie dem Gesundheitsschutz dienen kann.
Zweitens: Ich glaube, dass wir uns überfordern, wenn wir hier eine Diskussion über Messtechnologien und die richtigen Maßstäbe für die Erfassung der Gefahren und die Größe von Partikeln führen.
Dazu sind wir alle nicht ausgebildet. Insbesondere sollten wir nicht in der Form dilettieren, wie es die Kollegin Berroth tut.
Entschuldigung, aus der Tatsache, dass im Straßenverkehr eine Promillegrenze von 0,5 gilt, folgt selbstverständlich nicht, dass man in der Wohnung nicht mehr als 0,5 Promille im Blut haben darf.
Genauso ist es bei den Schadstoffkonzentrationen: Sie dürfen in Ihrer Wohnung rauchen, so viel Sie wollen. Aber das heißt doch nicht, dass die Konzentration an Schadstoffen, die in Ihrer Wohnung zulässig ist, auch auf der Straße zulässig sein muss. Insofern ist dieses Argument ein Beispiel dafür, wie das Dilettieren in die Irre führt. Ich finde, wir sollten das unterlassen.
Ich denke, die Richtlinie ist insgesamt ein Fortschritt. Sie vereinfacht einiges, fasst zusammen und dient dem Gesundheitsschutz. Was wir allerdings auch nicht tun sollten, Kollege Klenk, ist, jetzt schon die Ausreden für die Zukunft zu konstruieren,
indem man, wie Sie es getan haben, darauf hinweist, dass man auf lokaler Ebene mit Luftreinhalteplänen gar nicht erreichen könne, was notwendig ist. Dass Sie in der Vergangenheit jahrelang das Notwendige nicht getan haben, ist keine Entschuldigung dafür, auch jetzt nichts zu tun. Des
halb hoffe ich, dass Ihre Rede nicht so zu verstehen war, sondern dass Sie sich sehr wohl bemühen wollen, mit dem, was vor Ort möglich ist, die Grenzwerte einzuhalten. Darum würde ich bitten.
Daher ist es aus meiner Sicht insbesondere notwendig, die steuerliche Förderung des Rußpartikelfilters, nach welchem Modell auch immer, endlich in die Wege zu leiten. Denn das ist, was die Partikel angeht, wohl die Maßnahme, die am wenigsten Widerstand erfahren und die größte Wirkung haben wird. Die Fahrzeuge ohne Partikelfilter sollten wir möglichst bald aus den Problemgebieten verbannen. Dadurch könnten wir einen großen Schritt vorankommen. Ich hoffe, dass die große Koalition diesen Schritt, der ja schon von der Vorgängerregierung beschlossen wurde, jetzt endlich realisiert.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich werde gefragt, wie lange ich studiert habe: elf Semester, davon ein Auslandssemester. Ich bin aber noch unter 40, deswegen auf dem Weg zum Höhepunkt meiner geistigen Leistungskraft
und erlaube mir noch eine Bemerkung, die auf den Kollegen Wichmann zurückgeht. Herr Kollege Wichmann hat gesagt, er habe den Eindruck, die Grünen hätten sich von den Hausbesetzern zu den Hausbesitzern gewandelt.
Ich bekenne, dass ich schon als Student im fünften Semester klar und deutlich – da habe ich kein Haus besessen, ich habe auch keines besetzt, sondern war einfach nur Student in Miete – gesagt habe: Ich bin für nachlaufende Studiengebühren. An dieser Auffassung hat sich bei mir nichts geändert.
Jetzt gestehe ich Ihnen zu: Bei grundsätzlicher Betrachtung im Hinblick auf Gerechtigkeitsfragen kann man für und gegen Studiengebühren sein.
Man kann Ihren Standpunkt einnehmen und sagen: Bildung ist keine Ware. Ich finde, das ist ein sehr ehrenwerter Standpunkt. Ich finde es gut, dass in diesem Haus jemand diesen Standpunkt vertritt. Andererseits kann man, wenn man die Wirklichkeit betrachtet, aber auch sagen: Solange vor allem die materiell Bessergestellten ihren Kindern das
Studium ermöglichen, ist es faktisch eine Robin-Hood-Tat, denen in den Geldbeutel zu greifen und sie dafür, dass ihre Kinder studieren können, in bestimmtem Umfang bezahlen zu lassen. Auch das ist eine Gerechtigkeitsbetrachtung.
Deshalb habe ich als Student gesagt: Unter den derzeit herrschenden sozialen Verhältnissen – die wir gemeinsam zu verändern trachten; da sind wir auf einer Seite – halte ich es für mich selbst für ungerecht – ich fühle mich privilegiert –, dass der Meister bezahlen muss und ich umsonst studieren kann,
dass die Krankenschwester Steuern bezahlt, während ich ein schönes Leben an der Universität habe. Ich habe mich immer über die Kommilitoninnen und Kommilitonen geärgert, die gesagt haben: Die Lebenshaltungskosten im Studium sind so hoch, und ich verzichte währenddessen auf Einkommen. „Wenn das alles so schlimm ist“, habe ich immer gefragt, „wieso seid ihr dann hier?“
Tatsache ist doch: Es ist ein toller Lebensabschnitt, man lernt etwas in dieser Zeit, man lernt oft die Frau oder den Mann kennen. Die Universität ist der größte Heiratsvermittler. Das Studieren ist einer der schönsten Lebensabschnitte und keine Strafe. Deswegen halte ich dieses Lamentieren einfach für weinerlich.
Ja, selbstverständlich.
Selbstverständlich dann – Frau Kollegin Utzt, Sie gehören ja einer Partei an, die der Gleichheit verpflichtet ist –, wenn eine solche Regel für alle gilt, die studiert haben. Das liegt doch wohl auf der Hand.
Ich wäre auch bereit, zu sagen: Das gilt nicht nur für diejenigen, die jetzt mit dem Studium anfangen, sondern gern
auch für diejenigen, die früher studiert haben. Da wäre ich dabei.
Ich weiß nur: Es findet sich sofort jemand, der vor das Verfassungsgericht geht und sagt, eine solche Regelung sei nicht verfassungsgemäß. Aber gerecht wäre es allemal. Denn die Generation, die in den Siebzigerjahren kostenlos studiert hat, ist diejenige, die noch die hohen Pensionen einstreicht und von niemandem behelligt wird. Da haben Sie Recht: Es wäre gerecht, früher mit dieser Sonderbesteuerung anzufangen. Das ist wahr.
Aber lassen wir einmal den grundsätzlichen Aspekt beiseite. Vielleicht kann man in diesem hohen Haus so weit einen Konsens finden, dass es einerseits gute Gründe, grundsätzliche Erwägungen gibt, zu sagen: Ich bin generell gegen Studiengebühren. Ich konzediere das dieser Seite des Hauses. Aber ich glaube auch, dass man umgekehrt für sich in Anspruch nehmen kann, dass es gerade unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit auch gute Argumente für eine Kostenbeteiligung von Akademikern gibt. Das ist die grundsätzliche Seite.
Jetzt zur pragmatischen Seite: Da werde ich jetzt weniger Beifall von Ihnen von der CDU erhalten. Diese pragmatische Seite ist dann auch ein Grund, besonders nicht mit Ihnen, Herr Kollege Zimmermann, den Platz zu tauschen.
Die pragmatische Betrachtung ist einfach die – da hat der Kollege Rust schon einen wichtigen Hinweis geliefert –: Das, was Sie jetzt vorlegen, überzeugt mich nicht. Es entspricht nicht dem, was ich als nachlaufende Studiengebühren mittragen könnte.
Ihre Vorlage beinhaltet eine ganze Reihe von Konstruktionsfehlern.
Die Kollegin Bauer hat die wichtigsten genannt. Ich kann auch aus meiner Sicht die Probleme schildern: Ich bin gegen Kredite,
weil sie eine psychologische Abschreckungswirkung haben. Kredite haben sofort den Geruch: Ich verschulde mich. Da sind gerade die, bei denen wir wollen, dass sie an die Universitäten kommen, psychologisch empfindlich. Ich fürchte, dass Kredite abschrecken werden. Deswegen halte ich nichts von Krediten.
Vielmehr bin ich Anhänger einer Zahlungsverpflichtung, die an das Einkommen gekoppelt ist, wobei von vornherein
klar ist: Erst wenn ich Einkommen erziele, habe ich eine Zahlungsverpflichtung, ohne einen Kredit aufnehmen zu müssen. Deswegen bin ich gegen Ihr Modell.
Das ist eine pragmatisch-technische Frage, die für mich aber wichtig ist. Deswegen kann ich diesen Punkt – –
Die psychologische Wirksamkeit – dazu gibt es Untersuchungen – von Krediten ist bewiesen, auch beim BAföG.
Daher kennen wir das. Deswegen halte ich das für ein Problem Ihrer Konstruktion.
Ein zweites Problem: Ich bin nicht davon überzeugt, dass das, was Sie vorlegen, etwas Wesentliches für die Verbesserung der Lehre bringt. Denn nachdem Sie in den letzten zwei Jahren still und heimlich schon einmal so viel gekürzt haben, wie jetzt wieder hinzukommt, sind wir beim Status quo von 2001. Diesen Stand kenne ich. Da war ich nämlich gerade mit meinem Studium fertig, hatte noch Kommilitonen an der Universität. Dieser Stand war nicht gut. Sie wollen noch viel besser werden. Dafür ist das, was Sie jetzt anbieten, zu wenig.
Wenn Sie also meine Zustimmung wollen: Die psychologische Abschreckungswirkung muss weg. Ferner müssen Sie zusätzlich zu dem Geld, das Sie aus den Gebühren holen, noch etwas aus dem Landeshaushalt draufsatteln, damit es an den Universitäten wirklich vorangeht. Über ein solches Modell kann man dann reden. Aber dem vorliegenden Gesetzentwurf stimme ich nicht zu.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn Frösche sich auf der Straße bewegen, ist ihnen zu raten, das Weite zu suchen.
Sie sind da wirklich in Gefahr. – Ich muss sagen, Kollegin Dederer, als Sie noch für Löcher in Haushalten zuständig waren, haben Sie mir besser gefallen als jetzt, da Sie sich um Löcher in Straßen kümmern.
Die Vorschläge, die Sie heute hier präsentiert haben, sind reichlich unausgegoren. Wir wollen das doch einmal konkret machen. Sie sagen auf der einen Seite, Kollegin Berroth, die Finanzierung solle belastungsneutral sein. Damit suggerieren Sie den Autofahrern, es wäre möglich,
erstens eine Pkw-Maut zu erheben, zweitens mehr Geld für den Straßenbau auszugeben und das drittens auch noch so zu machen, dass die öffentlichen Haushalte nicht darunter leiden.
Das geht natürlich nicht, und das sollten auch Sie einsehen, Frau Kollegin Dederer. Wenn Sie ehrlich sind, dann wissen Sie: „Belastungsneutral“ – eine Maut zu erheben und im gleichen Umfang Steuern zu senken – bedeutet, neue Löcher in unsere Haushalte zu reißen. Seien Sie doch einmal ehrlich.
Wir reden von einem Betrag – wenn es was bringen soll – von 5 Milliarden €, auf die Sie bei den Steuereinnahmen verzichten wollen, die Sie zusätzlich für den Straßenbau ausgeben möchten und belastungsneutral durch die PkwMaut realisieren wollen.
Jetzt sagen Sie: „Die 5 Milliarden €, die wir zusätzlich haben möchten, kommen von den ausländischen Fahrern.“ Da gibt es aber Berechnungen der Verkehrsministerkonferenz – man hat das ja untersucht –, die zeigen, dass die Summe, die ausländische Autofahrer erbringen könnten, in etwa dem Betrag entspricht, den Sie für die Erhebung der Maut ausgeben müssten. Das fällt also weg.
Am Ende bleibt Ihnen nur die Wahl, den Leuten entweder ehrlich zu sagen – dann kann man darüber streiten –: „Wir wollen von den Autofahrern 5 Milliarden € mehr holen, um dieses Geld für den Straßenbau auszugeben“ – das wäre eine ehrliche Ansage, und dann können die Leute entscheiden, ob sie das wollen –, oder zu sagen: „Wir wollen zusätzliche Löcher in den Haushalten im Umfang von 5 Milliarden € schaffen.“ Dann möchte ich einmal sehen, wie Sie
das bei der Haushaltslage, die wir haben – mit einem strukturellen Defizit von bereits 3 Milliarden € im Land und 40 Milliarden € beim Bund –, ehrlicherweise verantworten.
Entscheiden Sie sich: Wollen Sie die Autofahrer zusätzlich belasten, oder wollen Sie Löcher in die Haushalte reißen? Aber tun Sie nicht so, als könnten Sie belastungsneutral eine Maut einführen und zugleich mehr Geld für den Straßenbau ausgeben! Das funktioniert nicht.
Zweiter Punkt: Frau Kollegin Berroth, Sie haben hier auch über die Vignette gesprochen. Offenbar sind Sie auch bereit, eine Vignette einzuführen. Da muss ich Ihnen jetzt wirklich sagen: Die Einführung der Vignette ist ökologisch gesehen ein so hochgradiger Unsinn, dass wir dafür keinerlei Verständnis haben.
Eine Vignette bedeutet ja nichts anderes – wenn Sie gleichzeitig auch noch Entlastungen bei der Mineralölsteuer durchsetzen wollen; Sie polemisieren ja immer noch gegen die Ökosteuer –, als dass Vielfahrer in Zukunft billiger unterwegs sind. Aber diejenigen, die mit dem Fahrzeug ökologisch vernünftig umgehen, die auf langen Strecken auch einmal die Bahn benutzen und die das Auto nur einsetzen, wenn es nötig ist, müssen zusätzliche Kosten tragen. Ein solches Mobilitätskonzept lehnen wir strikt ab. Das ist vor dem Hintergrund des Klimawandels und der begrenzten Ressourcen an Rohöl auch völlig unverantwortlich – typisch FDP.
Wenn wir schon über eine Nutzerfinanzierung der Infrastruktur reden, dann sollten wir meiner Meinung nach auch über das sprechen, was heute konkret zur Entscheidung ansteht, und nicht über Dinge, die vielleicht auf Parteitagen der FDP von Bedeutung sind. Und da geht es momentan eben nicht um die Einführung einer Pkw-Maut, denn die Bundesregierung hat klar und unmissverständlich ausgedrückt, dass das in den vier Jahren, für die sie angetreten ist, nicht zur Debatte steht. Vielleicht fällt die Regierungszeit auch kürzer aus, aber es gibt im Bund jetzt keine Debatte über eine Pkw-Maut.
Also reden wir doch über das, was ansteht, und das ist die Lkw-Maut. Bei der Lkw-Maut könnten wir das Prinzip der Nutzerfinanzierung noch erheblich verbessern, meine Damen und Herren. Da blicke ich auch zur Regierungsbank. Wir haben mit der Lkw-Maut nämlich Probleme.
Erstens greift sie nur oberhalb eines Gesamtgewichts von 12 Tonnen. Wir sehen jetzt, dass deswegen verstärkt Fahrzeuge zwischen 7,5 Tonnen und 12 Tonnen zugelassen werden – Zuwachs: 15 % bis 20 %. Das kann doch nicht unser Ziel sein, dass wir jetzt mehr kleine Lkws auf den Straßen rollen haben, weil die Unternehmen der Maut ausweichen! Das geht nicht.
Zweites Problem: Die Unternehmen weichen der Maut nicht nur durch kleinere Fahrzeuge aus, sondern sie weichen auch auf Landes- und Bundesstraßen aus – und damit in unsere Ortschaften. Das wollen wir nicht! Auch darauf müssen wir reagieren.
Es gibt Möglichkeiten, diese Ausweichbewegungen zu stoppen:
Erstens: Wir müssen so schnell wie möglich, das heißt, sobald die EU es uns erlaubt – die Richtlinie ist gerade in Bearbeitung –, die Bemautung auch auf Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen erstrecken. Wir sollten uns baldmöglichst darauf verständigen, dass es unser Ziel ist, so bald wie möglich eine Lkw-Maut ab 7,5 Tonnen einzuführen.
Zweitens: Wir müssen dafür sorgen, dass die Ausweichbewegungen durch zwei Maßnahmen unterbunden werden, nämlich zum einen, indem wir die Bemautung auf Bundesstraßen einführen – und zwar möglichst weitgehend; da unterscheide ich mich von dem, was die Landesregierung bisher zur Kenntnis gegeben hat –, und zum anderen, indem wir die vorhandenen und in Zukunft erleichterten Möglichkeiten zur Sperrung von Ortsdurchfahrten für den Durchgangsverkehr nutzen.
In beiden Punkten sind Sie hintendran: Sie wollen die Bemautung auf Bundesstraßen nur in wenigen Ausnahmefällen. Das halten wir für falsch; eine Maut bringt nämlich auch Geld, und Lkws machen Bundesstraßen genauso kaputt wie Autobahnen. Zum anderen ist Baden-Württemberg das Land, das bisher noch kein einziges Durchfahrtsverbot zugunsten der Anwohner erlassen hat,
während Sachsen und Rheinland-Pfalz bereits Bundesstraßen auf einer Länge von 30 bis 40 Kilometern für den Durchgangsverkehr gesperrt haben. Sie tun das nicht.
Deswegen, meine Damen und Herren, reden wir nicht über die FDP-Vorschläge zur Nutzerfinanzierung durch eine Pkw-Maut, sondern reden wir möglichst schnell über eine Verbesserung der Lkw-Maut. Das bringt uns mehr Geld für unsere Haushalte, und es entlastet die Bürgerinnen und Bürger von unnötigen, störenden Effekten, von Lärm und Dreck in den Durchgangsstraßen. Das steht jetzt an, meine Damen und Herren.
Herr Staatssekretär, würden Sie mir dennoch darin zustimmen, dass die ausländischen Fahrer, wenn die von mir zitierte Rechnung richtig ist, keinen Beitrag liefern, um Steuerausfälle zu kompensieren? Wenn Sie die Einnahmen, die bisher beim Bund an Steuern eingegangen sind, durch eine Absenkung der Mineralölsteuer streichen und das Ganze belastungsneutral gestalten wollen, dann können die ausländischen Fahrer jedenfalls dieses Loch nicht schließen. Ist diese Rechnung richtig?
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung:
a) Trifft es zu, dass der Planfeststellungsbeschluss für den zweigleisigen Ausbau der S-Bahn-Strecke Ludwigsburg– Marbach am 6. Dezember 2005 verfällt und die Landesregierung dem Verband Region Stuttgart bis heute noch immer keinen Bewilligungsbescheid für eine GVFG-Förderung des Streckenabschnitts Freiberg–Benningen zugestellt hat, und gegebenenfalls aus welchen Gründen?
b) Ist die Landesregierung bereit, dem Verband Region Stuttgart eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erteilen, damit dieser einen rechtzeitigen Baubeginn vor dem Verfall des Planfeststellungsbeschlusses am 6. Dezember 2005 sicherstellen kann?
Herr Minister, verstehe ich Sie richtig, dass die Maßnahme nicht durchgeführt wird?
Herr Minister, ist bei der Einschätzung der Bedeutung dieser Maßnahme in die Bewertung mit eingeflossen, dass für den Verband Region Stuttgart als Betreiber der S-Bahn infolge des Ausbaus dieses Streckenabschnitts durch Verzicht auf S-Bahn-Garnituren erhebliche Effizienzgewinne möglich werden? Ist es deswegen anzunehmen, dass vor allem die getrennte Bewertung des Nutzens zu dem von Ihnen mitgeteilten Ergebnis führt?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fraktion GRÜNE kann diesem Gesetz nicht zustimmen.
Wir haben dafür drei Gründe.
Erstens fehlt es an einer Begründung für dieses Gesetz. Es ist nicht einsehbar, warum wir Verwaltungen alle fünf Jahre mit Totalreformen auseinander nehmen, zerlegen, umbe
nennen, umformatieren, in neuen Gesellschaftsformen einrichten und dann wieder zusammenlegen. Diese Art von Verwaltungsreform halten wir für kostenintensiv und unsinnig. Sie haben bis heute keine vernünftige Begründung dafür geliefert, warum es zu dieser Form von Fusion kommen soll. Synergieeffekte sind nicht absehbar. Im Gegenteil, wir befürchten, dass es das Land insgesamt teurer kommen wird. Es fehlt am Grund für diese Reform.
Zum Zweiten haben Sie aufgrund diverser rechtlicher Schwierigkeiten ein Konstrukt – die rechtsfähige Anstalt, die zugleich staatliche Einrichtung ist – zusammengebastelt, das in dieser Form jede Menge Krücken notwendig macht. Es gibt neue Schwierigkeiten mit der Mehrwertsteuerfrage, die offenbar so komplex ist, dass das Justizministerium mir bis heute keine Antwort auf die Frage liefern konnte, ob das, was wir heute beschließen, mit den Grundsätzen des allgemeinen Verwaltungsrechts vereinbar ist. Das Justizministerium hatte eine Fristverlängerung beantragt, und ich sehe mich außerstande, einem Gesetz zuzustimmen, bei dem das Justizministerium noch nicht einmal in der Lage ist, zu beurteilen, ob es rechtmäßig ist. Tatsache ist, diese Fristverlängerung wurde vom Justizministerium so bei mir beantragt. Ich bin gespannt, wie die Antwort nächste Woche ausfällt, wenn es zu spät ist und wir darüber nicht mehr beraten können.
Sie wissen doch, wie das ist. Die Frist für die Antwort wäre heute abgelaufen, und man hat beantragt, erst nächste Woche berichten zu müssen. Das heißt, ich erfahre die Antwort auf meine Frage, wenn das Gesetz schon beschlossen ist. Das ist nicht sehr sinnvoll.
Wir glauben, dass es auch im Hinblick auf die Kernfrage, die unsere Partei stellt, problematisch ist. Solche Anstaltsfragen interessieren zwar wohl nicht die Öffentlichkeit im Großen. Aber wir glauben, dass Effizienzverluste drohen und dass deshalb auch der Umweltschutz unter dieser Reform leiden wird. Das ist der zweite Grund, warum wir dieses Gesetz ablehnen.
Der dritte Grund bezieht sich auf die Mitarbeiter dieser Anstalt. Wir haben die Sorge, dass Sie in großem Maße Frustration erzeugen, dass Sie die Mitarbeiter demotivieren, dass Sie die Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistungen mindern. Die Äußerungen der betroffenen Mitarbeiter zeigen das schon. Es gibt bereits anhängige Gerichtsverfahren.
Es gibt jede Menge Probleme bei der Umsetzung dieser Reform, weil sie schlecht begründet und schlecht gemacht ist. Deswegen befürchten wir einen schwerwiegenden Schaden.
Da Sie nicht davon abzubringen sind, das Gesetz zu beschließen, konzentriere ich mich nur noch auf die Frage, wie man den Mitarbeitern die Frustration ersparen kann. Das ist das Ziel unseres Entschließungsantrags. Ich will vor allem Ziffer 1 noch einmal hervorheben, weil Herr Kollege
Klenk dankenswerterweise gesagt hat, dass es selbstverständlich sei, was hier stehe.
Ziffer 1 will sicherstellen, dass die bisherigen Mitarbeiter der UMEG jede Funktion in der neuen Anstalt übernehmen können, auch Führungsfunktionen. Es ist aber so, dass in Artikel 3 des Gesetzes, das Sie zu beschließen beabsichtigen, eine Änderung des Landesbeamtengesetzes vollzogen wird, wonach die Leiter der Abteilungen dieser Landesanstalt Beamte sind. Die Mitarbeiter der UMEG sind formal dazu nicht qualifiziert; denn sie haben nicht die formale Voraussetzung, um diesen Beamtenstatus zu erlangen.
Wenn Sie sicherstellen können, dass diese Hürde überwunden wird, dann soll es recht sein. Jedenfalls ist die Auffassung, die ich kenne, die, dass nach derzeitigem Stand den Mitarbeitern der UMEG die Einnahme neuer Führungsfunktionen – nicht die Übernahme – verwehrt ist. Das halten wir für schlechterdings undenkbar, und wir wollen sicherstellen, dass solche Probleme nicht auftreten.
Wir wollen zweitens die Verpflichtung, dass diese Anstalt möglichst viel am Markt operieren kann und der Verwaltungsrat hier nicht als Bremse wirkt. Es hat mich bedenklich gestimmt, dass die Ministerin im Ausschuss behauptet hat, nur 5 % der Einnahmen der UMEG würden am Markt erzielt. Nach meiner Kenntnis des letzten Wirtschaftsprüferberichts sind es derzeit 13 %. Da wird offenbar etwas unterschätzt. Wir wollen sicherstellen, dass der Gesellschaft vom Verwaltungsrat keine Hürden in den Weg gestellt werden und dass sie vielmehr dazu angeregt wird, am Markt aktiv zu sein. Das muss unser Interesse sein, was diesen Haushalt betrifft.
Schließlich möchten wir, dass Sie frühzeitig klar machen, was die Konsequenzen einer durchaus möglichen Mehrwertsteuerpflicht wären und wie dann organisatorisch und strukturell auf eine solche neue Situation reagiert werden muss.
Sie wollen das Wort „wirtschaftliche“ in Ihren Antrag übernehmen. Es freut uns, dass wir hier zumindest einmal ein einziges Wort im Konsens beschließen können.
Ich denke, dass Ihre Zusicherung, diese Punkte seien selbstverständlich, auch die Brücke sein könnte, unserem Antrag zuzustimmen. Aber wenn zumindest im Protokoll vermerkt ist, dass diese Punkte richtig sind und der Antrag nur deshalb, weil er von der Opposition kommt, nicht positiv beschieden werden kann, ist das auch schon ein Schritt voran.
Deswegen danke ich für diese Klarstellung. Wir beharren trotzdem auf einer Abstimmung über unseren Antrag, weil wir das, was darin steht, nicht notwendigerweise für selbstverständlich, aber für notwendig und richtig halten. Aus diesem Grund möchten wir Sie nochmals um Zustimmung bitten.
Herr Kollege Hofer, ist Ihnen bekannt, wie hoch derzeit die Umlage für die erneuerbaren Energien ist und wie stark der Strompreis nach den Ankündigungen der Konzerne zum 1. Januar 2006 steigen soll?
Herr Minister, teilen Sie die Kritik des Kollegen Hofer am Umlageverfahren zur Förderung der erneuerbaren Energien, also am Erneuerbare-Energien-Gesetz, und sind Sie der Auffassung, dass Sie ohne dieses Umlageverfahren Ihr Ziel erreichen können, den Anteil der erneuerbaren Energien auszubauen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Da gerade viel von Bürokratieabbau die Rede war, kündige ich hiermit an, dass ich meine Rede zu Tagesordnungspunkt 10 jetzt gleich mit halte, indem ich sie zu Protokoll gebe. Denn ich denke, dass die Anträge von Frau Berroth keiner intensiven Behandlung bedürfen. An
sonsten begrenze ich meine Ausführungen auf diesen Gesetzentwurf.
Das werde ich gern tun.
Wir haben im Ausschuss ja intensiv über den Gesetzentwurf gesprochen. Ich glaube, der Kollege Caroli hat den Fokus auf die richtige Fragestellung gerichtet, nämlich: Kommen wir mit dem Hochwasserschutz im Land voran, und gibt es dafür genügend Geld? Über diese Frage sollten wir uns streiten.
Würden wir allerdings auf den Gedanken kommen, Sie mit einem Gesetzentwurf zu behelligen, der einen Regelungsgegenstand wie der vorliegende Gesetzentwurf zum Inhalt hat, nämlich eine Frist von fünf Jahren auf acht Jahre zu verlängern, würden Sie,
Herr Kollege Scheuermann, von uns verlangen, mit der Beratung eines solchen Anliegens zu warten, bis man das Wassergesetz insgesamt aus anderem Grund ändere, weil es sich nicht lohne, das Parlament wegen eines einzigen Anliegens zu behelligen. So hätten Sie argumentiert, wenn wir einen solchen Gesetzentwurf vorgelegt hätten. Das sollten Sie zugeben.
Kommt darauf an. Möglich wäre es also.
Halten wir einmal fest: Die begehrte Änderung ist insgesamt nicht so gravierend, dass wir uns hierüber die Köpfe einschlagen sollten.
Damit sind Sie auch einverstanden. – Aber wenn wir uns einmal genau fragen, worin der Unterschied zur Regelung in der Vergangenheit besteht, stoßen wir auf zwei Änderungen:
Erstens: Die Frist bis zum Außerkrafttreten wird von fünf Jahren auf acht Jahre verlängert.
Zweitens: Es wird eine Möglichkeit eingeführt, selbst nach Ablauf dieser Frist noch einmal um fünf Jahre zu verlängern.
Wir sind uns doch sicherlich auch darin einig, dass es das Ziel sein muss, Planfeststellungsbeschlüsse nicht einfach verfallen zu lassen.
Darin sind wir uns alle einig.
Wir sind uns wahrscheinlich auch darin einig, dass die Frist bis zum Verfall nur den einen Sinn hat, zu verhindern, dass veraltete Pläne realisiert werden. Auch da hoffe ich auf Ihre Zustimmung: dass man Pläne nicht ewig gelten lassen kann, weil sie irgendwann überholt sind.
Jetzt lautet unser Vorschlag zur Güte – er entspricht auch dem Anliegen, das der Landesnaturschutzverband geäußert hat –: Die Verlängerungsoption, die Sie mit Ihrem Gesetzentwurf einführen wollen, tragen wir mit. Es soll also möglich sein, mit einem abgespeckten, einfachen Verfahren die Geltungsfrist des Planfeststellungsbeschlusses um weitere fünf Jahre zu verlängern. Das halten wir für richtig. Damit wird gewährleistet, dass der Beschluss nicht verfällt. Damit wird aber auch gewährleistet, dass er sich auf dem Stand der Zeit befindet und nicht überholt ist.
Was wir nicht mittragen, ist die automatische Verlängerung der Geltungsdauer am Anfang von fünf Jahren auf acht Jahre, ohne dass eine Überprüfung der Aktualität vorgenommen wird. Wir bieten Ihnen eine solche Verlängerung um fünf Jahre nach Überprüfung der Aktualität an. Die gibt es bisher nicht. Bisher gibt es keine Möglichkeit zur Verlängerung. Das wäre neu. Das wäre unserer Auffassung nach richtig. Aber wir halten es nicht für notwendig, acht Jahre alte Pläne ohne Überprüfung zu realisieren.
Im Übrigen, meine Damen und Herren: Ich unterstelle Ihnen nicht, dass Sie die von Ihnen begehrte Änderung aus irgendwelchen Haushaltsgründen vornehmen wollen. Ich will einmal versuchen, eine rationale Diskussion nur über das zu führen, was im Gesetzentwurf steht.
Nach unserer Auffassung wäre das ein Kompromiss, der die berechtigten Interessen, die Sie formulieren, berücksichtigt, der aber auch die ebenso berechtigten Einwände, die der Landesnaturschutzverband formuliert hat, berücksichtigt.
Deswegen stellen wir diesen Änderungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf und bitten Sie um Zustimmung.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Antworten der Regierung auf die hier zur Diskussion stehenden Initiativen der FDP/DVP-Fraktion sind von Herrn Kollegen Mappus unterzeichnet – die eine als Staatssekretär, die andere als Minister, in beiden Fällen eines Ministeriums, das nicht mehr existiert. Ähnlich überholt und bedeutungslos sind viele Fragen und Antworten der beiden Drucksachen. Ich will mich deshalb auf wenige Feststellungen beschränken.
Erstens: Der unmittelbare Einfluss des Landes auf den Modal Split im Güterverkehr ist mangels Zuständigkeiten gering. Wo dieser Einfluss existiert, nämlich bei der finanziellen Förderung von Infrastruktur des Schienengüterverkehrs, hat die Haushaltsentwicklung der letzten Jahre ihn marginalisiert. Darüber können auch die wortreichen Initiativen der FDP/DVP nicht hinwegtäuschen.
Zweitens: Die größten Einflussmöglichkeiten auf den Güterverkehr hat die Landesregierung durch das Planungsrecht. Da sie aber nichts gegen den Wildwuchs von Gewerbegebieten weit abseits jeder Schienenerschließung unternommen hat, bleiben alle Bekenntnisse zum Ziel der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene leer und hohl.
Drittens: Die Landesregierung verhält sich selbst in den seltenen Fällen weitgehend passiv, in denen die Politik bei der Wahl des Verkehrsträgers direkte Mitspracherechte hat. Weder war sie bereit, darauf hinzuwirken, dass Mülltransporte zu Verbrennungsanlagen auf der Schiene stattfinden,
noch hat sie es vermocht, Genehmigungen zum Kiesabbau an Auflagen zur Nutzung der Schiene zu verknüpfen.
Viertens: Die wichtigste Investition in den Schienengüterverkehr in Südwestdeutschland ist der Ausbau der Rheinschiene. Es ist zu hoffen, dass die Landesregierung ihre Kritik an deren unzureichender Finanzierung auch dann aufrechterhält, wenn die CDU in Berlin eine Regierung führt.