Meine Damen und Herren, vielleicht vorweg noch ein Wort zu Ihnen, Frau Kollegin Bauer, weil Sie mich so ermunternd angucken.
Wenn wir die Dotierung unserer Anwärter jetzt auch noch wegnehmen, können Sie ja füglich wohl nicht erwarten, dass die Qualität der Bewerber zunimmt oder etwa deren Zahl steigt. Wir haben es ja – das will ich frank und frei einräumen – mit einer sinkenden Zahl von Bewerbern zu tun. Das ist der Punkt. Wir müssen also die Geschichte insgesamt attraktiver machen. Das machen wir aber nicht dadurch, dass wir die Dotierung wegnehmen. Abgesehen davon glaube ich nicht, dass es dadurch billiger wird. Ich komme nachher noch darauf zurück.
Meine Damen und Herren, die fachwissenschaftliche Qualität der internen FH-Ausbildung in Baden-Württemberg ist allgemein anerkannt. Dies will ich sagen. Die Leistungen, die unsere Verwaltungsbeamten in den letzten Jahrzehnten erbracht haben, sind auch anerkannt. Dies will ich einmal ausdrücklich lobend hervorheben und auch dafür all denen, die dies so geleistet haben, Dank sagen.
Jetzt will ich zu dem Antrag der Grünen kurz folgende Anmerkung machen. Wenn ich ihn richtig gelesen und verstanden habe, ist das Hauptziel der geforderten Öffnung, die wirtschaftlichen und sozialen Inhalte der Ausbildung zu verstärken. Aber die inhaltliche Ausgestaltung der Studiengänge ist halt eben nicht davon abhängig, ob die Ausbildung an internen oder externen Fachhochschulen absolviert wird. Vielmehr sind diese Studiengänge, jedenfalls an den baden-württembergischen internen Fachhochschulen, bereits bisher schon sehr wissenschaftsorientiert und berücksichtigen die für eine moderne öffentliche Verwaltung erforderlichen wirtschaftlichen und organisatorischen Anforderungen durchaus.
Beispiele will ich hierfür ebenfalls nennen. Dies sind etwa die Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung in Ludwigsburg und Kehl. Da wird – der Kollege Herrmann hat, glaube ich, darauf zu Recht hingewiesen – auf den wirtschaftsorientierten Studienzweig, der insbesondere auf die Bedürfnisse der öffentlichen Wirtschaftsunternehmen ausgerichtet ist, Wert gelegt. Eine Öffnung der Fachhochschulen würde, glaube ich, insoweit keine Verbesserung bringen. Vielmehr wäre zu befürchten, dass positive Elemente der bisherigen Studiengänge sogar infrage gestellt würden, zum Beispiel die enge Verbindung zwischen Theorie und Praxis. Ich habe dies vorhin gesagt und will es nicht weiter
ausführen. Aber der hohe Praxisanteil und die Praxisbezogenheit sowie die gute Zusammenarbeit zwischen Fachhochschulen und Ausbildungsstellen und die jedenfalls bislang nach Abschluss der Studiengänge noch bestehenden relativ guten Einstellungschancen für Absolventen scheinen mir außerordentlich wichtig zu sein.
Eine Öffnung in Richtung stärkere privatwirtschaftliche Ausrichtung der Studiengänge würde zwangsläufig zu Einbußen in der Wissensvermittlung führen. Auch für Kernbereiche der öffentlichen Verwaltung würde es sicherlich zu einer zeitlichen Verlängerung der Studiengänge führen, wenn man sie angemessen bedienen will. Solche Ausbildungen würden letztlich weder den Anforderungen der öffentlichen Verwaltung noch der Privatwirtschaft genügen. Die von Ihnen angeregte Umgestaltung der Ausbildungsgänge wäre deshalb kein Beitrag zu einer zukunftsgerichteten Reform der öffentlichen Verwaltung, wie wir sie in Baden-Württemberg anstreben.
Mit der Öffnung der Ausbildungsgänge würden die Anwärterbezüge entfallen, Frau Kollegin Bauer. Damit könnten – dieser Gedanke mag Sie zunächst einmal locken – jährlich bei uns ca. 32 Millionen € gespart werden; dies habe ich ermitteln lassen. Aber bei einem Wegfall der Anwärterbezüge wäre damit zu rechnen, dass die Zahl – das habe ich bereits gesagt – und auch die Qualität der Bewerber für diese Studiengänge deutlich zurückgehen würde. Das hätte langfristig natürlich negative Auswirkungen, da – auch dies wissen wir – die Anforderungen an eine moderne Verwaltung ja stetig und ständig zunehmen, und zwar in rasantem Tempo.
Eine reduzierte Ausbildungsattraktivität müssten wir natürlich an anderer Stelle ausgleichen, etwa durch Anhebung der Eingangsbesoldung. Dies müssen Sie gegenrechnen. Sie dürfen – wie überall in diesen Bereichen, wenn es ums Geld geht – natürlich nicht nur ein Segment herausbrechen, sondern Sie müssen eine gesamtwirtschaftliche Betrachtung anstellen und etwa die erforderlichen Berufseinführungszeiten – wir haben ja Erfahrungen aus anderen Ländern mit externen Ausbildungen – sowie die BAföG-Mittel – auch dies wurde vorhin angesprochen – im Kostenvergleich einbeziehen. Unter Berücksichtigung allein dieser Gesichtspunkte wäre es im Ergebnis mehr als fraglich, ob sich insgesamt Einsparungen ergeben würden.
Meine Damen und Herren, ich will abschließend in aller Kürze noch einmal betonen: Bei der Reformdiskussion über die Ausbildung des gehobenen Dienstes geht es weniger darum, ob die Ausbildung an internen oder an externen Fachhochschulen erfolgt. Entscheidend sind vielmehr die Ausbildungsinhalte. Diese müssen wir weiter verbessern, und wir müssen den Ausbildungsablauf
mit seinen theoretischen wie praktischen Anteilen so strukturieren, dass die Qualifikation der Absolventen für die Erfüllung der Aufgaben, die später auf sie zukommen, weiter gesteigert wird.
Ich will mich auf einen Satz beschränken und nur darauf hinweisen, dass wir uns durchaus dem Thema „Strukturre
form der Ausbildung des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes“ widmen. Der Arbeitskreis ist in intensiven Beratungen, und wir werden die verschiedenen Alternativen, die es dazu gibt, in den nächsten Wochen und Monaten sehr detailliert beraten.
Es besteht da Abstimmungsbedarf; und wir werden im Rahmen der weiteren Beratungen, auch in den Ausschüssen, dieses Thema behandeln.
Heute ist sicherlich nicht der Zeitpunkt, ein so wichtiges Thema quasi übers Knie zu brechen. Deswegen bedaure ich ein bisschen – dies aber ohne jeden Vorwurf –, dass der Antrag der Grünen insofern etwas zur Unzeit kommt. Aber wir stellen uns der Diskussion zu jeder Zeit, und ich hoffe und bin sicher, dass wir da auch zu guten Ergebnissen kommen werden.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung.
Ich stelle zunächst fest, dass Abschnitt I des Antrags Drucksache 13/2042 als reiner Berichtsantrag durch die Aussprache erledigt ist.
Zu Abschnitt II, dem Beschlussantrag, liegt der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3179, vor.
Schlagen Sie vor, dass beide Anträge, Abschnitt II des Antrags Drucksache 13/2042 und der Änderungsantrag Drucksache 13/3179, an den Innenausschuss überwiesen werden? – Sie sind damit einverstanden.
(Abg. Junginger SPD: Und an den Wissenschafts- ausschuss, mitberatend! Der Innenausschuss ist fe- derführend, der Wissenschaftsausschuss mitbera- tend!)
(Abg. Herrmann CDU: Wie ist es beschlossen, Herr Präsident? – Gegenruf der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: An den Innenausschuss überwie- sen! – Abg. Junginger SPD: Ja, Überweisung an den Innenausschuss unter Mitberatung des Wissen- schaftsausschusses!)
Also, Sie haben Ihren Antrag ergänzt; die Ergänzung findet Zustimmung. Ich stelle damit fest, dass die Anträge an den Innenausschuss zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst überwiesen sind.
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 22. September 2003 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Förderung der Vertragsforschungseinrichtungen an Universitäten – so genannte An-Institute – und der Institute der Hahn-SchickardGesellschaft für angewandte Forschung e. V. – Drucksachen 13/2459, 13/3030
Hierzu wird Ihnen empfohlen, von der Mitteilung der Landesregierung Kenntnis zu nehmen. – Sie stimmen dieser Beschlussempfehlung zu.
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 8. Januar 2004 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Beratende Äußerung des Rechnungshofs vom 18. März 2002 – Organisation und Arbeitsweise der Veranlagungsstellen bei den Finanzämtern – Drucksachen 13/2792, 13/3032
Hier wird Ihnen in Abschnitt I der Beschlussempfehlung empfohlen, von der Mitteilung der Landesregierung Kenntnis zu nehmen, und nach Abschnitt II soll die Landesregierung ersucht werden, verschiedene Maßnahmen zu ergreifen. – Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu.
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 5. Dezember 2003 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2002 des Rechnungshofs zur Landeshaushaltsrechnung von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2000 (Nr. 9) – Information und Kommunikation bei der Landespolizei – Drucksachen 13/2729, 13/3036
Hier wird Ihnen Kenntnisnahme und ein Ersuchen an die Landesregierung empfohlen. – Sie stimmen dieser Beschlussempfehlung zu.
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 3. Februar 2004 – Gemeinschaftsaufgabe Ausbau und Neubau von Hochschulen; hier: Anmeldungen des Landes zum 34. Rahmenplan nach dem Hochschulbauförderungsgesetz – Drucksachen 13/2898, 13/3033