(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Drexler SPD: Welche Haushaltsstrukturkommission meinen Sie denn da?)
Mit Sicherheit muss man aber sagen – jetzt mache ich einige Einschränkungen; denn ich sehe das nicht nur schwarzweiß –, dass diese Effizienzrendite weitgehend noch nicht ausreichend ist. Sie wird ohne Zweifel nicht ausreichen. Deshalb ist die Verwaltungsstrukturreform, die wir heute beraten, auch nur ein Schritt – und zwar ein sehr wichtiger –, aber bei weitem noch nicht das Ende aller reformerischen Bemühungen.
Ich weiß auch – dazu war ich Praktiker genug und bin es vielleicht auch noch –: Will man mit einem Reformwerk Erfolg haben, dann darf man es insbesondere im Hinblick auf die Betroffenen nicht überfrachten. Wie wir merken, gibt es ja auch jetzt schon Aufregung genug. Für sich selbst sollte man aber wissen – wir von der FDP/DVP wissen das schon –, was noch zu tun ist, was noch fehlt und was noch kommen soll.
Zunächst einmal muss eine Verwaltungsreform in den weiteren Schritten alle Verwaltungsbereiche, alle Ebenen einschließen. In den Ministerien werden jetzt erfreulicherweise – darauf wurde hingewiesen – jeweils eine Abteilung und mehrere Referate eingespart. Erfreulich ist für uns auch, dass mit der Schaffung eines Rechtspflegeministeriums, in dem die Sozialgerichtsbarkeit zur übrigen Gerichtsbarkeit kommt – von der Öffentlichkeit übrigens kaum wahrgenommen –, ganz beiläufig ein alter liberaler Wunsch in Erfüllung gegangen ist.
All das sehen wir natürlich gerne. Aber ich bin sicher, auf Dauer wird man – gleichgültig, wer die Regierung stellt; ich sage das auch ganz selbstkritisch – um eine Verringerung der Zahl der Ministerien nicht herumkommen. Da bin ich mir hundertprozentig sicher. Das wird immer wieder diskutiert werden, weil die Verschlankung, Vereinheitlichung und Bündelung dann von unten nach oben wachsen wird und oben nicht plötzlich aufhören kann.
Der zweite Punkt ist die Aufgabenverlagerung nach unten. Das hat der Kollege Heinz und zuvor schon der Innenminister mit Recht eingehend angesprochen. Der Negativkatalog wird verändert; 19 Punkte werden aus dem Katalog herausgenommen und auf die Großen Kreisstädte, auf Verwaltungsgemeinden und zum Teil auch auf Gemeinden verlagert werden.
Es steht übrigens auch in der Begründung des Gesetzes: Alle Beteiligten sind sich darüber einig, dass dies nur ein allererster Anfang sein kann – nicht einmal eine erste Tranche, sondern nur ein Anfang –, der fortgesetzt werden soll.
Das gilt übrigens auch für das Thema Bürokratieabbau. Eine Experimentierklausel ist, wie der Minister richtig sagte, etwas sehr Praktisches, das meistens schnell wirkt, während andere noch ständig über eine Entbürokratisierung quatschen. Ausreichend ist sie aber natürlich nicht. Man sollte von bürokratischen Gegebenheiten nicht im Einzelfall experimentell befreien können, sondern aus Experimentierklauseln müssen Erfahrungen gezogen werden, damit Vorschriften beseitigt werden. Das ist der nächste Schritt, der noch ansteht.
Es freut mich, dass die Landesregierung in ihrer Stellungnahme zur Anhörung ausführt – ich zitiere jetzt wörtlich –, es sei „beabsichtigt, in einem gemeinsamen Vorhaben mit den kommunalen Landesverbänden im Bereich der staatlichen Aufgaben... eine umfassende Aufgabenkritik durchzuführen.“ Vorbereitende Gespräche mit der kommunalen Seite sollen „unmittelbar nach Verabschiedung dieses Gesetzes“ aufgenommen werden. So steht es in der Begründung, und so wird es auch stattfinden.
Das letzte Beispiel: Das Verwaltungsstruktur-Reformgesetz beschäftigt sich mit dem Wie, nämlich damit, wie man durch veränderte Verwaltungsstrukturen besser, effektiver und bürgernäher verwalten kann. Die Frage nach dem Ob, ob also die öffentliche Hand, ob Gemeinden, Städte oder das Land bestimmte Aufgaben noch erfüllen müssen, ob diese gänzlich verzichtbar sind oder möglicherweise auf Private übertragen werden können, ist in dieser Verwaltungsstrukturreform noch weitgehend ausgeklammert.
Dieser dritte Bereich wird aber auf allen Ebenen der öffentlichen Hand noch angegangen werden müssen. Neulich habe ich gelesen, dass Herr Finanzminister Stratthaus genau das gefordert hat. Wir müssen auch öffentliche Einrichtungen zur Diskussion stellen. All die vielen selbstständigen und unselbstständigen Anstalten, die Herr Professor Hesse aufgezählt hat, wird man daraufhin durchforsten müssen, ob sie noch notwendig sind oder nicht.
Nun kritisiert die Opposition – ich muss fairerweise sagen, nicht nur die Opposition und auch nicht nur die Gewerkschaften –, dass eine umfassende Aufgabenkritik vor der Neuordnung der Verwaltungsstruktur hätte durchgeführt werden müssen.
Diese Kritik geht offenbar ein Stück weit von der Annahme aus, dass man nur ausgiebig genug Aufgaben kritisch analysieren und diskutieren müsse und sich dann, gewissermaßen
in einer Art Automatismus, die Verwaltungsreform quasi von selbst ergebe. Man müsse dann nur noch gewissermaßen „den Nippel durch die Lasche ziehen“, dann erscheine ein Pfeil, und daraufhin komme die Verwaltungsreform heraus.
Solch eine Betrachtungsweise, deren Darstellung ich jetzt bewusst schnittmusterartig überzeichnet habe – aber dadurch wird sie klar –, verkennt, dass wir in Deutschland bei Reformprozessen generell weit weniger ein Erkenntnis- und Diskussionsdefizit als vielmehr ein Umsetzungsdefizit haben.
wiederum analysieren, diskutieren, vorschlagen und wiederum verwerfen – diesen Regelkreis, den wir übrigens in der Tat bei Berliner Diskussionsvorhaben regelmäßig erleben, wollen wir in Baden-Württemberg endlich durchbrechen.
(Beifall bei der FDP/DVP und der CDU – Abg. Drexler SPD: Das ist doch Blech! Denken Sie an das Alterseinkünftegesetz!)
Da die Umsetzung in der Tat das Schwierigste an der ganzen Geschichte ist, bedarf es dazu einer großen Geschlossenheit,
Ich muss Ihnen sagen: Mir ist dabei – vielleicht im Gegensatz zu Ihnen – ein starker Ministerpräsident viel lieber als ein schwacher.
Zum Zweiten wird verkannt, dass eine wichtige Aufgabenkritik immer auch darin besteht, zu prüfen, in welcher veränderten Verwaltungsstruktur eine Aufgabe vorgenommen wird. Das gehört zur Aufgabenkritik; es ist ein Teil dieser Kritik. Diese Aufgabe wird uns natürlich auch in den nächsten Jahren begleiten.
Ich komme noch im Einzelnen auf die Punkte zu sprechen. Nach mir spricht kein zweiter Redner meiner Fraktion zu diesem Thema; seien Sie unbesorgt. Deshalb mache ich es an einem Stück.
Wie sehr diese Vorgehensweise im Übrigen in der Praxis die Aufgabenkritik fördert, kann man aus dem gegenwärtigen Verhalten der Landkreise unschwer erkennen.
Sie lesen es doch überall. Fast jeder von uns ist doch irgendwo auch kommunalpolitisch tätig. Ich bin seit vielen Jahren im Kreistag des Rems-Murr-Kreises. Dieser Kreis ist vielleicht nicht gerade der Nabel der Welt, aber er ist durchaus repräsentativ für viele andere Kreise. Was geschieht dort jetzt? In enger Zusammenarbeit mit allen staatlichen Sonderbehörden wird im Moment geradezu eine durchgehende Aufgabenkritik gemacht,
Das ist die Praxis; das ist nicht die theoretische Diskussion, die zu hören ist, sondern es ist die Praxis.
Die Kreisräte und Kreisrätinnen werden dort im Übrigen voll eingebunden, und zwar völlig unabhängig davon, ob es sich dabei jeweils um eine staatliche Aufgabe handelt oder nicht. Jeder vernünftige Landrat wird doch so vorgehen.