und dass wir damals, im Gegensatz zu der heutigen Regelung, 100 % der Finanzierung der Kosten dynamisiert übertragen haben.
Aber der eigentlich entscheidende Punkt ist doch etwas ganz anderes. Wir müssen uns den Aufgabenzuschnitt der Landratsämter und der Landkreise heute anschauen. Der frühere Regierungspräsident Dr. Bulling hat einmal so schön formuliert,
die Landräte seien heute Leiter eines großen Sozialamts mit angehängter Personalabteilung. Wenn Sie die Selbstverwaltungsstruktur nehmen, dann stellen Sie doch fest – gerade Sie, Herr Kollege Hofer, müssten das als Mitglied der Regionalversammlung feststellen –, dass viele der Aufgaben, die noch vor 10 oder 15 Jahren vom Landkreis sinnvoll wahrgenommen werden konnten, heute auf der Ebene der Landkreise nicht mehr sinnvoll erledigt werden können.
Aus genau diesem Grund hat schon Walter Krause Regionalverbände gefordert, und aus genau diesem Grund sind wir der Meinung, im Interesse der Selbstverwaltung müssen andere Ebenen geschaffen werden, wenn gilt, was Walter Krause als Zielsetzung seiner Gemeindereform und seiner Kreisreform hatte, die Sie ja nur halbherzig mitgemacht haben,
dass wir Planung, Entscheidung, Finanzierung und Durchführung in einer Hand haben. Von daher ergibt sich, dass Sie richtigerweise Regionalkreise schaffen müssten, damit diese Aufgaben, die heute über das Gebiet eines Landkreises hinausgehen, sinnvoll erledigt werden können. Aus diesem Grunde haben wir unser Modell vorgelegt.
Sie sind dem richtigen Ansatz leider nicht gefolgt. Aber ich gebe die Hoffnung nie auf. In 10 oder 20 Jahren werden auch Sie so weit sein.
(Beifall bei der SPD – Oh-Rufe von der CDU – Abg. Blenke CDU: Aber das Zitat war richtig, oder? – Stellv. Präsident Birzele übernimmt die Sitzungsleitung. – Abg. Drexler SPD: Jetzt geht’s los!)
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen deshalb in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/3201.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 13/3306 Abschnitt I. Sie ersehen aus dieser Beschlussempfehlung, dass in einigen Punkten Änderungen vorgesehen werden. Die Änderungsanträge und die Entschließungsanträge sowie die Änderungen durch die Beschlussempfehlung werde ich bei den entsprechenden Artikeln bzw. am Schluss der Beratung aufrufen.
Ich schlage vor, Artikel 1 zurückzustellen und die jeweiligen Absätze bei den entsprechenden Fachressorts zusammen mit den dazu gestellten Änderungsanträgen aufzurufen und zur Abstimmung zu stellen. – Sie sind mit diesem Verfahren einverstanden.
Ich lasse zunächst über die Absätze 1 bis 10 abstimmen. Wer diesen Absätzen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich so beschlossen.
Ich rufe Artikel 2 Abs. 11 auf und hierzu den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3316-1.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss Ihrem Murren hoffentlich nicht entnehmen, dass Ihnen der Denkmalschutz nicht wichtig wäre.
Wir haben zwei Anträge gestellt, die die Zerschlagung des Landesdenkmalamts verhindern sollen. Es ist ja geplant, den Einheitsanzug des Ministerpräsidenten auch über das Landesdenkmalamt zu stülpen, ohne zu sehen und nachzuschauen, ob das der Landesdenkmalpflege gut tun wird.
Viele Länder beneiden Baden-Württemberg um seine Denkmalpflege und seine Verwaltungsstruktur in der Denkmalpflege. Ich höre, dass beispielsweise Niedersachsen gerade auf dem Weg ist, ein eigenes Landesdenkmalamt zu schaffen.
Wir in Baden-Württemberg – besser gesagt: Sie in BadenWürttemberg – wollen einen anderen Weg gehen. Wir haben im Innenausschuss darüber diskutiert. Ich hatte gefragt, wo die Befürworter der Zerschlagung des Landesdenkmalamts seien.
Es gab und gibt keine. Aber es gibt viele Kritiker, vor allem alle Sachverständigen, die mit dem Denkmalschutz zu tun haben. Ablehnend geäußert haben sich die Konservatoren, die Restauratoren, internationale Organisationen der Denkmalpflege und auch die Beschäftigten in der Denkmalpflege.
Herr Minister Schäuble hat in der Diskussion dazu gesagt: Na ja, wenn man etwas ändern wolle, habe man eben viele Gegner. Aber ich denke, wenn es nur Gegner und keine Befürworter gibt und man dies nicht zur Kenntnis nimmt, dann spricht dies von politischer Arroganz.
Die Zuständigkeiten des Landesdenkmalamts, dort bislang einheitlich gebündelt, werden zukünftig aufgesplittert auf Innenministerium, Regierungspräsidium und die unteren Behörden. Die Frage, wie jetzt durch den erhöhten Abstimmungs- und Koordinationsbedarf und die Atomisierung eine Effizienzrendite herauszuholen sei, konnte in der entsprechenden Ausschusssitzung nicht beantwortet werden.
Ich sage auch noch dazu, weil der Herr Ministerpräsident vorhin gesagt hat, man müsse vom Bürger her denken, dass diese uneinheitliche Denkmalverwaltung für den Bürger sicher nicht übersichtlicher und einfacher sein wird.
Ich möchte am Schluss noch einen sehr prominenten und renommierten Architekten zitieren, Herrn Ostertag aus
Stuttgart, der in der letzten Woche in beiden Stuttgarter Zeitungen einen wichtigen Artikel veröffentlicht hat. Nur die wesentlichen Sätze. Da heißt es:
Schutz und Pflege des baukulturellen Erbes wurde bisher als eine gesellschaftlich und landespolitisch Verfassungsrang besitzende Aufgabe höchsten Ranges angesehen.
Deshalb die bisherige Unabhängigkeit. Ihre Abstufung signalisiert das Ende eines landeseinheitlichen Denkmalschutzes, ihre Gleichsetzung innerhalb der Verwaltungsreform zum Beispiel mit der Flurneuordnungsverwaltung ist eine eklatante Geringschätzung der Denkmalpflege.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesverfassung hat den Denkmalschutz als wichtiges Ziel. Artikel 3 c lautet:
... die Denkmale der Kunst, der Geschichte... genießen öffentlichen Schutz und die Pflege des Staates...
Alle Sachverständigen sind sich darüber einig, dass diese Pflege und der Schutz dieser Denkmale durch Ihre Verwaltungsreform erheblich gefährdet sind. Deswegen: Stimmen Sie bitte für unseren Antrag und gegen die Zerschlagung des Landesdenkmalamts.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3316-1. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen damit zur Abstimmung über Artikel 2 Abs. 11. Wer diesem Absatz zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich so beschlossen.