Rolf Gaßmann

Sitzungen

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Trifft es zu, dass die Landesregierung nicht bereit ist, auf den hoch belasteten Streckenabschnitten der innerstädtischen Bundesstraßen in Stuttgart eine Lkw-Maut einzuführen, und gegebenenfalls warum, obwohl der Bundesgesetzgeber seit dem 1. Januar 2006 die Möglichkeit einräumt, auch mit diesem Instrumentarium Lkw-Mautschleichverkehr zu unterbinden?
b) Wie viele Polizeibeamte werden seit dem Inkrafttreten des Fahrverbots für Lkws über 3,5 Tonnen, welches aufgrund von einigen Ausnahmen nur auf einem Teil des innerstädtischen Bundesstraßennetzes gültig ist, täglich bzw. mit wie vielen Arbeitsstunden pro Woche zur Überwachung eingesetzt, und wie viele zusätzliche Beamte stehen dafür zur Verfügung?
Herr Minister, der Stuttgarter Oberbürgermeister Schuster hat gegenüber der Presse mehrmals die Forderung ausgesprochen, auch innerstädtische Durchgangsrouten auf Bundesstraßen zu bemauten. Sie sagen nun, Ihnen sei nicht bekannt, dass von der Stadt Stuttgart eine solche Forderung gestellt worden wäre. Haben mit dem Stuttgarter Oberbürgermeister keine Gespräche in dieser Richtung stattgefunden?
Die zweite Zusatzfrage bezieht sich auf das Lkw-Durchfahrverbot. Herr Minister, Sie haben gerade gesagt, dass für Kontrollen keine zusätzlichen Stellen zur Verfügung stehen, sondern dass diese Aufgabe im Rahmen der sonstigen Tätigkeit der Polizeibeamten durchgeführt wird.
Halten Sie ein Lkw-Durchfahrverbot für wirkungsvoll, wenn nicht ausreichend Polizeikräfte zur Verfügung stehen, um dessen Einhaltung auch aufwendig zu überwachen?
Frau Ministerin, wäre es nicht hilfreich, wenn Informationen zum Beispiel über Staubbelastungen und über Stickoxidbelastungen tagesaktuell von den Bürgern abgerufen werden könnten, weil sie dann auch ihr Verhalten vielleicht darauf einstellen könnten? Warum ist dies bislang nicht möglich?
Frau Staatssekretärin, Sie haben mehrmals gesagt, „man hat“ oder „es wurde“. Nun wissen wir ja, dass es keine einheitliche Lebensmittelüberwachung
mehr gibt. Deswegen habe ich noch die Frage: Wer hat denn die Kreise, Landkreise und Städte aufgefordert, diese Überwachungsmaßnahmen durchzuführen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Sind die Informationen aus dem Stuttgarter Rathaus zutreffend, dass alle restlichen 19 Schulen, die noch auf der Warteliste stehen, von dem Sonderprogramm des Landes profitieren werden?
b) Bis wann und in welcher Höhe kann die Stadt Stuttgart für diese 19 Schulen mit Mitteln aus dem Sonderprogramm rechnen?
Frau Staatssekretärin, nun ist ja bekannt, dass sehr viele Schulen beim IZBB-Programm nicht berücksichtigt werden konnten. Meine erste Nachfrage wäre, ob denn zunächst diese Schulen, die bei diesem Bundesprogramm nicht berücksichtigt worden sind, beim Landesprogramm berücksichtigt werden.
Weil die Frage nicht beantwortet worden ist: Gibt es eine Prioritätensetzung für die Schulen, für die bisher schon ein Antrag eingereicht worden ist, der aber bisher nicht beschieden werden konnte?
Herr Staatssekretär, wenn die Regierung einen Prüfauftrag beschlossen hat, hat sie sicher auch einen Kostenansatz gemacht. Können Sie uns mitteilen, was diese Prüfung kosten wird?
Und können Sie uns auch mitteilen, wann diese Prüfung abgeschlossen sein wird? Sie haben sich vorhin sehr vage ausgedrückt, indem Sie gesagt haben: „zu gegebener Zeit“.
Die dritte Zusatzfrage, die ich stellen möchte, ist – –
Die zweite Zusatzfrage, die ich stellen möchte, ist: Ist Ihnen bekannt, Herr Staatssekretär, dass die Stadt Stuttgart gerade erwägt, das Gebiet Stuttgart 21 baurechtlich umzuplanen und den Wohnungsanteil zu vergrößern, und dass dadurch, dass Sie jetzt hinsichtlich der Ministerien einen neuen Prüfauftrag erteilen, eine längere Hängepartie entstehen kann?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Warum wurden angesichts der gravierenden Feinstaubbelastung in Stuttgart die drei Busse mit Brennstoffzellenantrieb, die seit zwei Jahren in Stuttgart eingesetzt werden, nach Hamburg verkauft, wo sie ein weiteres Jahr im Einsatz sein sollen?
b) War das Land bereit, sich an den Betriebskosten der Versuchsfahrzeuge zu beteiligen, damit wie in Hamburg ein verlängerter Einsatz ermöglicht worden wäre, und welche Mittel sind gegebenenfalls im Landeshaushalt vorgesehen, damit Brennstoffzellenbusse nicht nur in acht Europäischen Metropolregionen, sondern auch in Baden-Württemberg, wo sie entwickelt und hergestellt werden, den Praxistest durchlaufen können?
Herr Minister, da der Versuch in acht von zehn Metropolregionen im dritten Jahr weitergeführt worden ist, nur nicht in Stuttgart: Gehen Sie davon aus, dass in den anderen Regionen offensichtlich unsinnige Versuche weitergeführt werden?
Und die weitere Zusatzfrage, nachdem Sie sagen, dass das Innenministerium definitiv keine Mittel bereitgestellt habe – und dies bestätigt auch die SSB, die den Versuch deswegen auch eingestellt hat –: Ist Ihnen bekannt, dass das Umweltministerium offensichtlich bereit war, Mittel bereitzustellen, und gibt es da eine Abstimmung in der Landesregierung?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:
a) Wann und in welchem Umfang wird die Landesregierung den ersten Bauabschnitt der Untertunnelung der B 14 nach den Plänen von Professor Sobek mitfinanzieren und die vom Wirtschaftsminister in seiner Pressemitteilung vom 15. Juli 2005 zugesagten Mittel zur Verfügung stellen?
b) Stammen die vom Land zugesagten Gelder für die Überdeckelung lediglich aus Umschichtungen bereits zugesagter Sanierungsmittel für die Stadt Stuttgart, oder sind hierfür auch zusätzliche Fördergelder aus Sanierungsmitteln, dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz oder anderen Fördertöpfen in Aussicht gestellt worden?
Herr Minister, darf ich nochmals nachfragen: Sind diese zugesagten 2 bis 2,5 Millionen € nun zusätzliche Mittel, oder sind dies nur Mittel, die aus bisher genehmigten Finanzierungstöpfen gegeben werden, also keine zusätzlichen Mittel?
Sind – wie Sie in Aussicht gestellt haben – Mittel, die von anderen Kommunen vielleicht nicht abgerufen werden, eine vage Hoffnung für die Stadt Stuttgart?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Was sind die Ursachen für die extrem angestiegene Zahl von Straftaten in der Landeshauptstadt Stuttgart, insbesondere bei den Wohnungseinbrüchen und der Kinderund Jugendkriminalität?
b) Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um dem Kriminalitätsanstieg entgegenzuwirken und Stuttgart auf der Liste der sicheren Großstädte nicht weiter abrutschen zu lassen?
Herr Staatssekretär, welche Erklärung gibt es dafür, dass die Stuttgarter Polizei von 62 000 Straftaten im Jahr 2004 ausgeht, während das Innenministerium wenige Wochen zuvor von einer um etwa 10 % niedrigeren Zahl von Straftaten ausgegangen ist, nämlich von ca. 56 000? Welche Zahl ist nun richtig?
Herr Staatssekretär, die Stuttgarter Stadtverwaltung ist immer davon ausgegangen, dass die Stadt Stuttgart, von den statistischen Zahlen her gesehen, die sicherste Großstadt in der Bundesrepublik sei. Habe ich
Sie richtig verstanden, dass dann, wenn schon im Jahr 2003 zeitnah erfasst worden wäre, Stuttgart auch schon im Jahr 2003 nicht auf Platz 1 gestanden wäre?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
Ist in der Abstimmungstätigkeit der Stuttgarter Schul- und Kulturbürgermeisterin mit dem Staatlichen Schulamt Stuttgart zur Zuweisung zusätzlicher Lehrerdeputate für Brennpunktschulen für die Heusteigschule in Stuttgart-Süd, die Carl-Benz-Schule in Bad Cannstatt und die Elise-von-König-Schule in Stuttgart-Münster der Stadt durch das Staatliche Schulamt erklärt worden, dass „Fristen keine Rolle spielten“, wie dies von der Schul- und Kulturbürgermeisterin jetzt behauptet wird, und ist sie nicht darauf hingewiesen worden, dass eine zu späte Antragstellung (Frist war 1. Dezember 2004) auf Lehrerstunden für die Ganztagsbetreuung zur Konsequenz hat, dass die Stadt Stuttgart keine Stellenzuweisung für diese Schulen vom Land erhalten wird?
Herr Staatssekretär, bis wann wird das Kultusministerium darüber entscheiden, welche Brennpunktschulen über die bereits geförderten Schulen hinaus noch Chancen auf zusätzliche Lehrerdeputate haben und in welcher Höhe Mittel bereitgestellt werden?
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass für die Beamten die Versorgungsansprüche verringert worden sind, auch wenn sie schon lange Beamte waren? Warum soll das, was man dem „normalen“ Beamten zumutet, nicht auch Ministern zugemutet werden können?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch der Dank der SPD-Landtagsfraktion gilt zunächst der Bevölkerung, die in einer einmaligen Welle von Hilfsbereitschaft versucht hat, die Leiden, die die Menschen dort erfahren haben, durch ihre Spenden zu mindern.
Unter dem Eindruck dieser großen Katastrophe hatte die SPD-Landtagsfraktion die Initiative ergriffen, dass auch das Land Baden-Württemberg versucht, seinen Teil dazu beizutragen, indem es den Vorschlag des Bundeskanzlers, Partnerschaften zu bilden, aufgreift. In der Zwischenzeit ist auch in diesem Bereich einiges geschehen.
Wir haben anerkennend festzustellen, dass zum einen auch die Bundesregierung sehr schnell, sehr umfassend und mit sehr viel Mitteln geholfen hat. Wir haben zum anderen festzustellen, dass es inzwischen auch viele lokale Initiativen in unserem Land gibt, die helfen, und dass es auf Landesebene und auf Bundesebene inzwischen auch Koordinierungsstellen gibt, die diese Aufgaben übernehmen.
Daraufhin waren wir im Gespräch mit den anderen Fraktionen bereit, zu sagen: Es ist richtig, dass unser Blick auch auf die Regionen in der Welt gerichtet wird, für die eine Hilfsbereitschaft in der Art,
wie wir sie gegenüber den Flutopfern erlebt haben, nicht vorhanden ist. Deswegen haben wir es für sinnvoll gehalten, dass auch die Bereitschaft des Landes, für eine Region in Afrika Hilfe zu übernehmen, in diese Resolution mit aufgenommen worden ist. Ob das Burundi sein wird – sofern das dort möglich ist – oder ein anderes Land, wird noch zu prüfen sein. In jedem Fall bitte ich auch im Namen der SPDFraktion um Zustimmung zu dieser einmütigen Erklärung der Landtagsfraktionen hier im Haus.
Danke schön.
Herr Kollege Hofer, sind Ihnen die Stellungnahmen der Wohnungswirtschaft bekannt, wonach sie dieses Modernisierungsprogramm gar nicht abnehmen werden, weil sie sich für 5 000 € für eine Modernisierungsmaßnahme eine Belegungsbindung einhandeln und damit die Wohnung wegen eines Betrags von 5 000 € für mindestens zehn Jahre zu den Bedingungen einer Sozialwohnung vermieten sollen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Die Landesbausparkassen warnen vor Wohnungsmangel“ – so die Überschrift einer Pressemeldung von vor drei Tagen. Sie haben vom renommierten GEWOS-Institut in Hamburg ein Gutachten erstellen lassen, in dem festgestellt worden ist, dass in Baden-Württemberg aktuell 165 000 Wohnungen fehlen und dass der Wohnungsfehlbestand in Baden-Württemberg in zwei Jahren auf über 200 000 ansteigen werde.
Herr Heinz, Sie glauben das vielleicht aus Ihrer Sicht – aus der Provinz heraus – nicht.
Sie sollten sich einmal die Wohnungsangebote und Wohnungsgesuche in den großen Stuttgarter Zeitungen ansehen. Dann würden Sie feststellen, welches Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage hier gegeben ist.
Selbst die Regierungskommission hat schon vor fünf Jahren eine Bauleistung von 50 000 Wohnungen pro Jahr für notwendig gehalten. Die GEWOS kommt zu dem Ergebnis, dass pro Jahr 60 000 Wohnungen notwendig wären. Jetzt liegen wir mit 35 000 Wohnungen, die in den letzten Jahren jährlich gebaut und wahrscheinlich auch 2004 gerade fertig
gestellt worden sind, ungefähr bei der Hälfte des Bedarfs. Das ist gerade so viel, wie durch Überalterung und Abriss entfällt. Aber es ist nichts für die 30 000 Einwohner, die jedes Jahr zusätzlich nach Baden-Württemberg kommen.
Meine Damen und Herren, 20 % des Neubaubedarfs sind bis Mitte der Neunzigerjahre im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus gebaut worden. 20 % von 60 000, das würde 12 000 öffentlich geförderte Wohnungen im Jahr bedeuten.
Sie liegen mit 1 850 geförderten Wohnungen bei einem Minimum.
Wir sollten uns – zumindest im Bereich der Wohnungspolitik – unser Nachbarland Bayern als Beispiel nehmen. Auch Bayern hat Wohnungsprobleme insbesondere in den Städten. Aber Bayern betreibt eine eigenständige Wohnungspolitik. Das Land Bayern hat allein in diesem Jahr für den Wohnungsbau 156 Millionen € zur Verfügung gestellt. Das sind 550 % mehr als die Fördermittel, die Baden-Württemberg für den Wohnungsbau zur Verfügung stellt.
Dies ist nicht nur die Haltung der SPD-Landtagsfraktion. In der Stellungnahme des vbw, des Verbands baden-württembergischer Wohnungsunternehmen, von vor zwei Tagen heißt es:
Der Wohnungsmangel in Ballungsräumen nimmt daher jährlich zu. Doch kein anderes Bundesland verwendet so wenige Finanzmittel pro Kopf der Bevölkerung auf die Wohnungsförderung wie Baden-Württemberg.
Das ist die Realität. Auf diesem Gebiet tun Sie zu wenig, um gegen den Wohnungsmangel in den Städten anzugehen.
Ich möchte hier auf unseren Deckungsantrag nicht mehr eingehen; dieser ist in den Ausschussberatungen ausführlich behandelt worden.
Aber ich möchte darauf eingehen, wie beschämend hier die Koalitionsfraktionen inzwischen mit den Verbänden der Wohnungswirtschaft und auch mit den Kommunen umgehen. Sie wissen ja, dass zum Landeswohnungsbauprogramm eine Anhörung üblich ist. Diese Anhörung findet normalerweise statt, bevor ein Haushalt beschlossen worden ist, damit man nämlich noch die Fachleute hören kann und deren Meinung noch einfließen kann. In diesem Jahr findet diese Anhörung genau eine Woche, nachdem der Haushalt endgültig beschlossen worden ist, statt. So geht man mit den Verbänden nicht um, meine Damen und Herren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU! In einem Punkt sind wir uns ja einig: Wir brauchen die Eigenheimzulage in Baden-Württemberg, weil in Baden-Württemberg Wohnraum fehlt. Nach einer neueren Studie der Landesbausparkassen beträgt der Wohnungsfehlbestand zurzeit 170 000 Wohnungen. Er soll in den nächsten zwei Jahren auf 200 000 Wohnungen anwachsen. Aber, meine Damen und Herren, brauchen wir die Eigenheimzulage auch dort, wo einhunderttausendfach Wohnungen leer stehen?
Können wir es uns bei leeren öffentlichen Kassen leisten, dass zunächst, wie im Osten geschehen, mit Milliardensub
ventionen Plattenbauten saniert werden, jetzt mit Milliardensubventionen diese Plattenbauten abgerissen werden
und daneben mittels der Subvention in Form der Eigenheimzulage wieder neue Wohnungen entstehen?
Meine Damen und Herren, die Eigenheimzulage wird den Notwendigkeiten der differenzierten Wohnungsmärkte doch schon lange nicht mehr gerecht. Sie bringt dort zu wenig hin, wo Wohnungen fehlen, und sie fördert dort den Wohnungsleerstand, wo schon heute Wohnungen leer stehen. Es ist deshalb auch nicht verwunderlich – –
Herr Hauk, ich habe mir einmal die Zahlen genau angeschaut: Mecklenburg-Vorpommern hat einen Riesenwohnungsleerstand.
Wissen Sie, dass in Mecklenburg-Vorpommern pro 100 Einwohner – hören Sie doch einmal zu – 30 % mehr Anträge auf Eigenheimzulage gestellt und bewilligt werden
als in Baden-Württemberg? Das heißt, dort wird der Wohnungsleerstand gefördert.
So ist es. Das ist die Realität.
Meine Damen und Herren, es ist deshalb auch nicht verwunderlich, dass Finanzpolitiker aus allen Parteien – nicht nur Herr Eichel, sondern auch Herr Müller aus dem Saarland und auch der Hamburger Finanzsenator Peiner – Begehrlichkeiten auf die Eigenheimzulage angemeldet haben. Der Städtetag hat die Eigenheimzulage als flächendeckende, undifferenzierte Subvention bezeichnet und für überholt erklärt. Wohnungsfachleute fordern deshalb schon längst eine Regionalisierung der Eigenheimzulage. Das ist auch die Position der SPD in Baden-Württemberg.
Wir fordern eine Regionalisierung der Eigenheimzulage. Dies bedeutet, dass die Länder vor Ort entscheiden sollen, ob sie mit dem Geld Schwellenhaushalten ermöglichen, Eigentum zu bilden, oder ob sie mit dem Geld Abriss finanzieren, damit Geisterstädte verschwinden.
Statt sich um eine sachgerechte Lösung zu bemühen – ich habe die Probleme aufgezeigt –, ergeht sich die badenwürttembergische Landesregierung aber mal wieder in Fun
damentalopposition. Es gibt keinen vernünftigen Gegenvorschlag dieser Landesregierung zur Regionalisierung der Eigenheimzulage. Ich sage Ihnen: Ein solcher Vorschlag wäre in Berlin mehrheitsfähig gewesen.
Mit Ihrem heutigen Einsatz für die Eigenheimzulage sind Sie im Übrigen auch sehr unglaubwürdig. Hören Sie jetzt einmal zu, was Ihre eigene Vorsitzende oder Noch-Vorsitzende, Frau Merkel,
am 15. September im Rundfunk Berlin-Brandenburg ausdrücklich erklärt hat. Sie hat dort gesagt:
Wir werden dem Steuerzahler die Eigenheimzulage nehmen; dafür werden wir ihm Steuersenkungen geben.
Das sind aber nicht dieselben, denen Sie etwas geben und denen Sie etwas nehmen. Sie werden den Schwellenhaushalten die Eigenheimzulage nehmen und wollen für die Reichen die Steuern senken und den Spitzensteuersatz auf 36 % reduzieren.
Meine Damen und Herren, Sie wollen mit dieser Debatte auch vom eigenen Versagen in der Wohnungspolitik in diesem Land ablenken.
Schauen Sie sich bitte einmal an, wie Sie die Häuslesbauer im Land bedient haben, seit Sie mit der FDP/DVP regieren. Als die Sozialdemokraten hier aus der Landesregierung abgetreten sind, wurden über das Landeswohnungsbauprogramm 9 000 Wohnungen im Land gefördert; in diesem Jahr sind es gerade noch 1 200 Neubau-Eigentumsmaßnahmen, die Sie fördern.
Erst reduzieren Sie selbst die Förderung der Eigentumsmaßnahmen im Land radikal um 90 %, und dann schreien Sie Richtung Berlin: „Haltet den Dieb!“ Das ist doch völlig unglaubwürdig.
Herr Minister, leider haben Sie vorhin nicht richtig zugehört, und leider haben Sie sich auch nicht bei Ihren Kolleginnen und Kollegen in der Bundestagsfraktion der CDU/CSU kundig gemacht, welche Haltung denn dort zur Eigenheimzulage besteht. Ich zitiere einmal, was Herr Minkel, ein Abgeordneter aus Hessen, in einer Bundestagsdebatte am 22. Oktober 2004 zur Eigenheimzulage gesagt hat. Er hat gesagt:
Wir wollen die Steuern allgemein und nachhaltig senken und die Eigenheimförderung synchron dazu abbauen.
Das ist die Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Und nun erzählen Sie uns hier, die CDU in Baden-Württemberg und sonst wo stehe für die Eigenheimzulage.
Ich nenne Ihnen einen anderen CDU-Vertreter, Peter Müller. Das ist ja nicht irgendjemand. Er ist ja wohl ein Kronprinz innerhalb der CDU.
In der Regierungserklärung vom 3. November 2004 hat er gesagt:
So stellt sich angesichts zurückgehender Bevölkerungszahlen... die Frage, ob tatsächlich Volumen und
Verwendungszwecke der Eigenheimzulage uneingeschränkt aufrechtzuerhalten sind.
Da muss man doch einfach sagen: Die Wohnungspolitik ist gegenwärtig so differenziert, wie es die Wohnungsmärkte sind. Es gibt im Saarland ein Wohnungsüberangebot, und es gibt offensichtlich auch im ländlichen Raum in Hessen, woher Herr Minkel kommt, ein Wohnungsüberangebot. Aber es gibt Probleme auf dem Wohnungsmarkt beispielsweise in Baden-Württemberg. In diesem Zusammenhang will ich noch einmal auf das Landeswohnungsbauprogramm zu sprechen kommen.
Der Herr Innenminister hat zu Recht angeführt, dass sich Wohnungsbauförderung ja rechnen könne. Das trifft auf die Eigenheimzulage übrigens nicht so richtig zu, weil sie ja zu über 50 % in die Bestandsförderung geht. Das heißt, da wird nur Eigentum übertragen, aber nichts Neues gebaut. Da entsteht auch keine Mehrwertsteuer und Ähnliches.
Aber dies trifft beim Landeswohnungsbauprogramm vollständig zu, weil die entsprechenden Mittel wirklich in den Wohnungsneubau gehen.
Wenn Sie hier vollmundig argumentieren und sagen: „Eigentlich finanziert sich die Wohnungsbauförderung durch die Steuern doch selbst“, frage ich Sie: Warum haben Sie dann die Förderung nach dem Landeswohnungsbauprogramm um 90 % zusammengestrichen?
Noch ein Punkt zum Thema „Solidarität mit den Schwächeren“, das ja Herr Hofer angesprochen hat. Er hat sich hier um die Ärmeren gekümmert, weil er gesagt hat: „Vor allem denen nützt die Eigenheimzulage.“ Herr Hofer, die Eigenheimzulage bekommt eine Familie mit zwei Kindern, wenn sie ein Jahreseinkommen von bis zu 100 000 € erzielt. Familien mit einem solchen Einkommen zählen nicht gerade zu den Ärmeren;
es handelt sich vielleicht um Schwellenhaushalte. Aber um eine Förderung nach dem Landeswohnungsbauprogramm zu erhalten, darf eine Familie mit zwei Kindern nicht mehr als 26 000 € verdienen.
Denen haben Sie die Wohnungsbauförderung weggenommen.
Noch ein Punkt zum Thema „Gefährdung von Arbeitsplätzen“.
Wir treten ja ein für die Regionalisierung und für den Erhalt der Eigenheimzulage hier in Baden-Württemberg. Aber rechnen Sie einmal nach: Die Reduzierung des Landeswohnungsbauprogramms seit 1996 hat allein in Baden-Württemberg ca. 20 000 Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft gekostet. Schreien Sie daher bitte nicht immer: „Haltet den Dieb!“
Letzter Punkt, meine Damen und Herren von der CDU und der FDP/DVP: Gehen Sie einmal den Weg einer sachgerechten Lösung mit, weg von den alten Ritualen: Alles, was aus Berlin kommt, ist von Übel;
alles, was aus Spaichingen kommt, ist gut.
Erstellen wir doch eine gemeinsame Initiative zur Regionalisierung der Eigenheimzulage, die zielgerechter und billiger ist. Diese wäre auch mehrheitsfähig.
Herr Abg. Hofer, habe ich Sie jetzt richtig verstanden: Sind Sie für eine Abschaffung der Eigenheimzulage im Rahmen einer Steuerreform?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dass es nun zum ersten Mal die Verpflichtung geben wird, barrierefrei zu bauen, ist auch ein Kind der SPD.
Wir haben im Jahr 2000 zum ersten Mal den Antrag gestellt, barrierefreies Bauen bei Neubauten vorzuschreiben.
Damals gab es hierfür noch keine Mehrheit. Im Herbst 2000 gab es allerdings eine Einigung aller Fraktionen, die Regierung zu einem Gesetzentwurf zum barrierefreien Bauen zu bewegen. Die Regierung hat sich damit schwer getan. Es hat lange gedauert. Es musste auch noch einiges an Überzeugungsarbeit geleistet werden, damit man mit dem Regierungsentwurf nicht am Ende der Liste aller Bundesländer gelandet ist. Sie wissen, damals war vorgeschlagen, erst ab der neunten Wohnung die Barrierefreiheit vorzuschreiben. In dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Barrierefreiheit ab der fünften Wohnung vorgeschrieben. Mit dieser Regelung befinden wir uns ungefähr im Mittel
feld. Wir befinden uns hiermit also nicht mehr am Ende aller Bundesländer. Es gibt andere Länder, die strengere Vorschriften machen, zum Beispiel Nordrhein-Westfalen und Hamburg, wo ab der dritten Wohnung Barrierefreiheit vorgeschrieben ist.
Ich glaube, das Wesentliche ist nicht die Zahl der Wohnungen, sondern das Wesentliche ist auch, ob eine Wohnung nutzbar ist – nicht nur zugänglich, sondern auch nutzbar. Ich möchte hierzu aus der Begründung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zitieren. Da heißt es:
Die barrierefreie Erreichbarkeit verlangt dagegen nicht, die betreffenden Wohnungen und Räume über ihre Erreichbarkeit hinaus... auszustatten und zum Beispiel entsprechende Bewegungsflächen... vorzusehen.
Genau das ist das Problem. Da hat, glaube ich, Herr Hoffmann, der gerade hier geredet hat, den Gesetzentwurf der von der eigenen Fraktion getragenen Landesregierung nicht gelesen.
Nein, Herr Hoffmann, Sie haben es nicht richtig gelesen. Die Erreichbarkeit, die Zugänglichkeit steht in Ihrem Gesetzentwurf drin.
Wir wollen nicht nur die Zugänglichkeit, sondern auch, dass die Wohnung hinterher benutzbar ist. Es macht doch keinen Sinn, wenn der Rollstuhlfahrer mit dem Rollstuhl zwar ins Bad gelangt, sich aber dort nicht bewegen kann und nicht waschen und nicht duschen kann. Es macht auch keinen Sinn, wenn er zwar durch die Tür in das Schlafzimmer gelangt, das Schlafzimmer aber so gestaltet ist, dass er nicht zum eigenen Bett kommt, weil die Abstände unzureichend sind. Hier haben die Behindertenverbände die Sache genau nachgerechnet. Sie sagen, für das Bad brauche man 0,5 Quadratmeter mehr und für das Schlafzimmer 3 Quadratmeter mehr, um auch eine Nutzbarkeit zu erreichen.
Die CDU hat gerade das Argument vorgetragen, dies würde ja der Markt regeln. Dieses Argument sticht natürlich nicht. Dann frage ich mich, wieso wir heute überhaupt einen Gesetzentwurf zur Barrierefreiheit beraten.
Denn wenn dies der Markt regeln würde, bräuchten wir die Barrierefreiheit nicht gesetzlich vorzusehen.
Lassen Sie mich noch ergänzen, dass uns die Barrierefreiheit letztlich auch Kosten spart. Denn was bringt es denn, wenn jemand in seiner Wohnung bestimmte Dinge nicht nutzen kann und dann soziale Dienste in Anspruch nehmen muss, um in sein Bett, in die Badewanne oder in die Dusche gehoben zu werden? Aus diesem Grund haben wir einen Änderungsantrag gestellt und hoffen auf bessere Einsicht.
Wir haben noch einen zweiten Änderungsantrag gestellt. Uns gehen nämlich die großzügigen Ausnahmeregelungen beim Neubau, was die Barrierefreiheit betrifft, zu weit. Aus
gutem Grund hat die große Koalition damals diese Ausnahmeregelungen beim Neubau praktisch unmöglich gemacht. Ausnahmeregelungen gab es nur für den Altbau. Nun wollen Sie die Ausnahmeregelungen für den Neubau wieder einführen – zulasten von Behinderten und zulasten von Alten. Wir beantragen deshalb in unserem zweiten Änderungsantrag, die von Ihnen beabsichtigte Ausweitung der Ausnahmeregelungen zu streichen.
Weil uns allerdings die Barrierefreiheit sehr am Herzen liegt, weil sie auch unser eigenes Kind ist und weil der Gesetzentwurf letztlich ein Schritt in die richtige Richtung ist, werden wir, auch wenn Sie unseren Verbesserungsvorschlägen nicht zustimmen, dem Gesetzentwurf insgesamt zustimmen.
Herr Kollege Hofer, Sie haben gerade gesagt, dass Sie die starre 20-%-Grenze bei der wirtschaftlichen Zumutbarkeit abgeschafft hätten. Ist Ihnen bekannt, dass Sie in diesem Gesetzentwurf genau das Gegenteil machen und die starre 20-%-Grenze bei der Zumutbarkeit – so zumindest die Begründung Ihres Gesetzentwurfs – jetzt auch beim Neubau einführen?
Herr Kollege Witzel, ist Ihnen bekannt, dass die Möglichkeit zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen bisher in § 39 LBO für den Altbau gegeben ist und dass unser Streichungsantrag nur darauf abzielt, dass die jetzt vorgesehene Ausnahmemöglichkeit nicht für den Neubau gelten soll? Damit fällt auch Ihr Beispiel, das Sie gerade geliefert haben, nämlich die Aufstockung eines Bürogebäudes, nicht unter die beantragte Streichung.
Herr Staatssekretär, hat die Landesregierung Informationen darüber, dass auch die Kosten für den Teil von Stuttgart 21, der die Tieferlegung des Hauptbahnhofs betrifft, erheblich über den zunächst geplanten Kosten liegen sollen?
Sie sagten gerade, es liegen keine konkreten Informationen vor. Liegen Hinweise vor?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die lange Geschichte vom barrierefreien Wohnen scheint endlich zu einem guten Ende zu kommen. Angestoßen durch einen Antrag der SPD-Landtagsfraktion im April 2000 hat sich der Landtag im November 2000 fraktions
übergreifend darauf geeinigt, eine Regelung zum barrierefreien Wohnen hinzukriegen. Man hatte damals auch einen Termin gesetzt: Es sollte der Beginn dieser Legislaturperiode sein. Dieser Zeitpunkt ist inzwischen natürlich weit überschritten. Die SPD-Fraktion hat diese Regelung zwei Jahre nach Beginn der Legislaturperiode angemahnt. Dann endlich im Juli 2003 hat die Landesregierung die erste Vorlage gemacht. Mit ihr wäre Baden-Württemberg bei der Barrierefreiheit im Wohnungsbau zum Schlusslicht aller Bundesländer geworden. Es ist gut, dass die Landesregierung diesen ersten Vorschlag zurückgenommen und verbessert hat, sodass jetzt bei Gebäuden ab fünf Wohnungen die Barrierefreiheit sichergestellt ist. Das ist ein großer Fortschritt für die Behinderten, und er trägt der demografischen Entwicklung Rechnung. Die Menschen werden älter, und sie wollen in ihren Wohnungen verbleiben können.
In den Gesprächen mit den Behindertenverbänden ist doch allgemein anerkannt worden, dass jetzt endlich auch in Baden-Württemberg die Barrierefreiheit im Wohnungsbau kommt. Allerdings kritisieren sie, dass es nicht ausreiche, wenn Wohnungen barrierefrei zugänglich sind, sondern man müsse sich in einer solchen Wohnung auch bewegen können.
Wir sollten in den Ausschussberatungen noch einmal darüber befinden, ob es nicht möglich sein sollte, dass sich jemand mit seinem Rollstuhl auch im Bad bewegen kann, also dass er nicht nur hineinkommt, sondern den Rollstuhl auch umdrehen kann. Die Architekten sagen, dies sei möglich, und dies sei auch nicht mit viel höheren Kosten verbunden. Man dürfe das Ganze nur nicht an DIN-Normen binden, insbesondere nicht an überzogene DIN-Normen, die das Bauen sehr teuer machen würden.
Für problematisch halten wir die Ausnahmeregelungen in dem Gesetzentwurf für öffentliche Gebäude. Bislang ist es so, dass alle öffentlichen Gebäude wie Verwaltungen, aber auch private Bürogebäude bei einem Neubau barrierefrei gebaut werden müssen. Dies wurde in der großen Koalition aus gutem Grund so vereinbart. Behinderte sollten überallhin Zugang haben. Dies ist zugegebenermaßen mit höheren Kosten verbunden, aber es bringt eben auch ein gewisses Maß mehr an Menschlichkeit.
Die jetzt vorgeschlagene Neuregelung, dass beim Neubau von öffentlichen Gebäuden wegen nicht vertretbarer Kosten auf Barrierefreiheit verzichtet werden kann, halten wir für zu weit gefasst, für das falsche Signal an die Alten und Behinderten, und wir lehnen diese Ausweitung der Befreiungsmöglichkeiten ab.
In der Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums zu einem von mir im letzten Jahr initiierten Antrag wurde unsere Einschätzung im Wesentlichen bestätigt. In seiner Stellungnahme schreibt das Wirtschaftsministerium, unterschrieben von Wirtschaftsminister Dr. Döring:
Dem Wirtschaftsministerium sind keine Fälle bekannt, in denen Firmen aufgrund der mit der Barrierefreiheit verbundenen Aufwendungen von geplanten Erweiterungsinvestitionen für Gewerbebauten abgesehen hätten.
Es geht weiter:
Allerdings haben Unternehmer in Einzelfällen gerade bei der Ausführung kleinerer Gewerbebauten darüber Klage geführt, dass die durch die Ausführung der Barrierefreiheit verursachten finanziellen Aufwendungen zu hoch seien.
Das sehen auch wir so. Deshalb wollen wir, dass die Ausnahmemöglichkeiten für kleine Gewerbebetriebe verbessert werden. Die bisherige Grenze von 500 Quadratmetern hat sicher zu weit unten angesetzt. Wer von 490 auf 510 Quadratmeter erweitert und noch einen Büroraum angebaut hatte, der musste dann die gesamte alte Toilettenanlage abreißen und neu erstellen. Wer noch ein Büro darauf gesetzt hatte, der musste einen Aufzug einbauen. Dies war überzogen; das hat die Praxis gezeigt. Wir halten deshalb die im Gesetzentwurf aufgezeigte Erhöhung der Grenze von bislang 1 000 auf 1 200 Quadratmeter für vertretbar.
Insgesamt: Wir sagen Ja zur Barrierefreiheit im Wohnungsbau, wir sagen Ja zu einer flexibleren Regelung für die Handwerksbetriebe. Aber wir lehnen eine Erweiterung der Ausnahmeregelungen für öffentlich zugängliche Bauten ab und werden diese Position auch in die Ausschussberatungen einbringen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss Ihrem Murren hoffentlich nicht entnehmen, dass Ihnen der Denkmalschutz nicht wichtig wäre.
Wir haben zwei Anträge gestellt, die die Zerschlagung des Landesdenkmalamts verhindern sollen. Es ist ja geplant, den Einheitsanzug des Ministerpräsidenten auch über das Landesdenkmalamt zu stülpen, ohne zu sehen und nachzuschauen, ob das der Landesdenkmalpflege gut tun wird.
Viele Länder beneiden Baden-Württemberg um seine Denkmalpflege und seine Verwaltungsstruktur in der Denkmalpflege. Ich höre, dass beispielsweise Niedersachsen gerade auf dem Weg ist, ein eigenes Landesdenkmalamt zu schaffen.
Wir in Baden-Württemberg – besser gesagt: Sie in BadenWürttemberg – wollen einen anderen Weg gehen. Wir haben im Innenausschuss darüber diskutiert. Ich hatte gefragt, wo die Befürworter der Zerschlagung des Landesdenkmalamts seien.
Es gab und gibt keine. Aber es gibt viele Kritiker, vor allem alle Sachverständigen, die mit dem Denkmalschutz zu tun haben. Ablehnend geäußert haben sich die Konservatoren, die Restauratoren, internationale Organisationen der Denkmalpflege und auch die Beschäftigten in der Denkmalpflege.
Herr Minister Schäuble hat in der Diskussion dazu gesagt: Na ja, wenn man etwas ändern wolle, habe man eben viele Gegner. Aber ich denke, wenn es nur Gegner und keine Befürworter gibt und man dies nicht zur Kenntnis nimmt, dann spricht dies von politischer Arroganz.
Die Zuständigkeiten des Landesdenkmalamts, dort bislang einheitlich gebündelt, werden zukünftig aufgesplittert auf Innenministerium, Regierungspräsidium und die unteren Behörden. Die Frage, wie jetzt durch den erhöhten Abstimmungs- und Koordinationsbedarf und die Atomisierung eine Effizienzrendite herauszuholen sei, konnte in der entsprechenden Ausschusssitzung nicht beantwortet werden.
Ich sage auch noch dazu, weil der Herr Ministerpräsident vorhin gesagt hat, man müsse vom Bürger her denken, dass diese uneinheitliche Denkmalverwaltung für den Bürger sicher nicht übersichtlicher und einfacher sein wird.
Ich möchte am Schluss noch einen sehr prominenten und renommierten Architekten zitieren, Herrn Ostertag aus
Stuttgart, der in der letzten Woche in beiden Stuttgarter Zeitungen einen wichtigen Artikel veröffentlicht hat. Nur die wesentlichen Sätze. Da heißt es:
Schutz und Pflege des baukulturellen Erbes wurde bisher als eine gesellschaftlich und landespolitisch Verfassungsrang besitzende Aufgabe höchsten Ranges angesehen.
Deshalb die bisherige Unabhängigkeit. Ihre Abstufung signalisiert das Ende eines landeseinheitlichen Denkmalschutzes, ihre Gleichsetzung innerhalb der Verwaltungsreform zum Beispiel mit der Flurneuordnungsverwaltung ist eine eklatante Geringschätzung der Denkmalpflege.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesverfassung hat den Denkmalschutz als wichtiges Ziel. Artikel 3 c lautet:
... die Denkmale der Kunst, der Geschichte... genießen öffentlichen Schutz und die Pflege des Staates...
Alle Sachverständigen sind sich darüber einig, dass diese Pflege und der Schutz dieser Denkmale durch Ihre Verwaltungsreform erheblich gefährdet sind. Deswegen: Stimmen Sie bitte für unseren Antrag und gegen die Zerschlagung des Landesdenkmalamts.
Deswegen mache ich die Frage auch ganz kurz: Ist Ihnen bekannt, Herr Finanzminister, dass ein erheblicher Teil der Forderungen, die wir verkaufen wollen,
um den Wohnungsbau anzukurbeln, Forderungen sind, die dem Land und nicht dem Bund zustehen,
mindestens ein Drittel davon?
Ich verstehe ja den Herrn Wirtschaftsminister, dass er keine Lust mehr auf den Wohnungsbau hat und dass er den Wohnungsbau abgeben will, weil die Bilanz, die er da vorzuweisen hat, nicht besonders erfolgreich ist. Als Herr Döring dieses Ministerium übernommen hat, sind in Baden-Württemberg noch 100 000 Wohnungen im Jahr gebaut worden. In diesem Jahr werden es gerade noch knapp 30 000 werden.
Nun können Sie sagen, das liege an den Rahmenbedingungen. Es liegt sicher teilweise an den Rahmenbedingungen, aber diese Rahmenbedingungen werden auch von Ihnen mitgestaltet, zum Beispiel als – wie jetzt im Vermittlungsverfahren – die degressive Abschreibung von 5 % auf 4 % heruntergesetzt worden ist.
Wirklich originäre Verantwortung tragen Sie aber im öffentlich geförderten Wohnungsbau. Da ist die Bilanz noch katastrophaler: Die Zahl der öffentlich geförderten Wohnungen ist von dem Zeitpunkt, als Sie angetreten sind, bis jetzt, wenn Sie diesen Bereich an ein anderes Ministerium abgeben, von 22 000 auf 2 000 gesunken.
Nun kann man, wie Herr Birk es vorhin getan hat, in diesem Pawlow’schen Reflex, den wir hier immer hören – „schlecht“ und „Probleme“ ist gleich Berlin –, sagen:
„Die Wohnungsbauprobleme kommen dadurch, dass die Wohnungsbaumittel in Berlin gekürzt worden sind.“ Aber, Herr Birk, Sie haben nicht gesagt, dass diese Mittel auf Ihr Betreiben hin gekürzt worden sind, dass es die B-Länder waren, die massiv versucht haben, das Wohnraumförderungsgesetz zu ändern
und die Förderung von 230 Millionen € auf 110 Millionen € herunterzufahren. Dies lässt sich so im Vermittlungsverfahren nachlesen.
Ich sage Ihnen: Aus der Sicht der meisten Bundesländer und des Bundes macht das auch Sinn, weil es in den meisten Bundesländern kaum noch Wohnungsprobleme gibt. Wieso soll der Bund dann Geld dafür ausgeben? Aber das müsste zur Konsequenz haben, dass sich die Länder, in denen es wirklich noch Wohnungsprobleme gibt, engagieren, und zwar verstärkt engagieren.
Sie tun in Baden-Württemberg aber wiederum genau das Gegenteil. Statt wie im letzten Jahr 40 Millionen € an originären Landesmitteln für den öffentlich geförderten Woh
nungsbau einzusetzen, werden Sie in diesem Jahr gerade noch 27 Millionen € dafür zur Verfügung stellen. Davon sind 9 Millionen € schon für Bewilligungen aus dem letzten Jahr vergeben.
Es bleiben dann also gerade einmal 18 Millionen € im Landeswohnungsbauprogramm an originären Landesmitteln. Gemeinsam mit den Bundesmitteln wird dies eine Halbierung des Umfangs des Wohnungsbaus und eine Katastrophe für das Bauhandwerk bedeuten.
Um dies nicht eintreten zu lassen, haben wir wiederum unseren Antrag gestellt, die Wohnungsbaumittel um 200 Millionen € zu erhöhen. Nun ist uns immer gesagt worden, das gehe nicht, das sei rechtlich nicht möglich. Nachdem das nun auch der Herr Landwirtschaftsminister vorgeschlagen hat, wird es plötzlich geprüft. Ich wundere mich nur, wieso Sie erst so spät zum Prüfungsauftrag kommen. Diese Prüfung hätten Sie schon vor drei Jahren durchführen können. Da haben wir diesen Antrag nämlich zum ersten Mal gestellt.
Im Übrigen ist es dafür ein bisschen spät. Ich vermute, es geht nicht darum, dass Sie rechtliche Bedenken bei diesem 200-Millionen-€-Programm haben, sondern darum, dass der Wohnungsbau Ihnen schlichtweg nicht am Herzen liegt und Ihnen egal ist und Sie deswegen nie auf diesen Programmteil eingegangen sind.
Lassen Sie mich noch einige Anmerkungen zur Förderung der Wohnungsmodernisierung machen. Dieser Punkt ist ja nun auch schon fast eine Lachnummer. Zunächst hat das Wirtschaftsministerium angekündigt, es werde die Förderung der Wohnungsmodernisierung zum 31. Dezember völlig einstellen. Nun wird verkündet, sie werde wieder aufgenommen. Ich habe ausgerechnet: Für die Wohnungsmodernisierung werden dieses Jahr 0,7 Millionen € zur Verfügung stehen. Diese Mittel reichen für ungefähr 300 Maßnahmen. Nach den Angaben Ihres Ministeriums zum Umfang modernisierungsbedürftiger Wohnungen und zu der Frage der Beseitigung von Dreckschleudern in Baden-Württemberg würde es, wenn Sie in der bisherigen Geschwindigkeit fortfahren, 5 000 Jahre dauern, um den Wohnungsbestand in Baden-Württemberg zu modernisieren.
Sie wissen, dass sich gerade die Wohnungsmodernisierung teilweise selbst finanziert. Jeder Fördereuro – das haben nicht wir erfunden, sondern das hat Ihr Ministerium uns immer dargelegt – mobilisiert das Acht- bis Fünfzehnfache an Investitionen für Handwerk, Beschäftigung und Umwelt. Wir haben ausgerechnet, dass die von uns beantragten 20 Millionen € zu einer Investitionssumme von bis zu 300 Millionen € führen würden.
„Verlassen Sie sich nicht auf die Politik, sonst sind Sie verlassen.“
Herr Minister, das hat Frau Vizepräsidentin Fauser auf dem Neujahrsempfang in Calw vor Handwerkern geäußert. Die
„Stuttgarter Nachrichten“ fragen süffisant: „Wen hat sie damit gemeint?“ Möglicherweise die Wohnungsbaupolitik der Landesregierung.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass ein Ausbildungsverhältnis dann endet, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist, und dass ein Auszubildender bislang keinen rechtlichen Anspruch auf eine Übernahme hat? Weswegen sprechen Sie deshalb von einem angeblichen Übernahmegebot?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe diese Anfrage gestellt, nachdem vor zehn Tagen durch die Presse bekannt wurde, dass der ehemalige Finanzminister eine Geldauflage von 10 000 € bezahlen soll.
Ich verlese jetzt, Herr Präsident, meine Anfrage.
a) Erhalten Regierungsmitglieder – wenn ja, wie – davon Kenntnis, dass, wenn sie nach ihrer Amtszeit Übergangsgelder beziehen, diese gekürzt werden, sofern sie in dieser Zeit andere Einkünfte beziehen, und wie bewertet die
Landesregierung deshalb die Auffassung der ermittelnden Staatsanwaltschaft, dass das „Verschweigen von Einkünften nur dann strafrechtlich von Bedeutung ist, wenn dem Täter dabei Vorsatz nachgewiesen werden kann“?
b) Welche Auswirkungen hat es für das Ansehen der Finanzverwaltung, wenn deren ehemaliger oberster Dienstherr Umsatzsteuermeldungen unvollständig und Einkommensteuererklärungen mit erheblicher Verspätung abgibt sowie Einkünfte, die sich schädlich auf das Übergangsgeld auswirken können, gegenüber dem Landesamt für Besoldung und Versorgung anzugeben „vergisst“, wie dies im Ermittlungsverfahren gegen Mayer-Vorfelder inzwischen festgestellt wurde?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Welche Erfahrungen macht eine wohnungssuchende Familie mit Kindern in einem der Ballungszentren unseres Landes, wenn sie dringend eine Wohnung benötigt? Ich will nur aus zwei Absagen zitieren, die eine solche Familie nach 50 Bewerbungen bekommen hat. Da schreibt eine Baugenossenschaft:
Wegen der großen Anzahl noch nicht mit Wohnraum versorgter Mitglieder unseres Unternehmens sind wir in den nächsten zwei Jahren leider nicht in der Lage, weitere Bewerbungen anzunehmen.
Oder da schreibt die Baugenossenschaft Luginsland:
Aufgrund der großen Nachfrage nach Wohnungen ist es uns leider nicht möglich, Sie in unsere Warteliste aufzunehmen.
Also gibt es noch nicht einmal eine Bereitschaft und Fähigkeit, diese Familien in eine Warteliste aufzunehmen. Absagen, Absagen, Absagen!
Das aktuelle Wohnungsdefizit beträgt laut Pressemitteilung des Statistischen Landesamts vom Juni dieses Jahres in Stuttgart 30 000 Wohnungen, in Karlsruhe 11 000 Wohnungen, in Freiburg 15 000 Wohnungen, in Mannheim 6 500 Wohnungen und in Pforzheim 3 300 Wohnungen.
So ist es. Da brauchen wir auch keine Wohnungsförderung.
Aber die von Ihnen, das heißt, auch vom Wirtschaftsminister eingesetzte Kommission zur Ermittlung des Wohnungsbedarfs hat den Neubau von 50 000 Wohnungen pro Jahr
für dringend erforderlich gehalten. Das ist Ihnen sicher bekannt. Das war im Jahr 2001. Ich sage Ihnen: Heute würde diese Prognose, diese Zahl höher ausfallen, weil damals nämlich die starke Zuwanderung, die durch die schwache Wirtschaftssituation in den neuen Bundesländern entstanden ist, nicht prognostiziert worden ist.
Die Wohnungsnot in den Ballungszentren wird noch schlimmer werden, als sie ist, wenn nichts geschieht. Als Herr Wirtschaftsminister Döring das Ressort Wohnungsbau in Baden-Württemberg übernahm, wurden noch fast dreimal so viele Wohnungen gebaut wie heute.
Sicher gibt es verschiedene Ursachen für den Crash am Wohnungsmarkt. Eine Ursache dafür ist, dass die mit der Börsenblase verbundenen überzogenen Renditeerwartungen vieler Investoren diese aus dem Wohnungsbau haben aussteigen lassen. Das wird sich hoffentlich allmählich ändern.
Herr Kollege, wenn Sie Zwischenfragen haben, wenden Sie sich bitte an den Präsidenten.
Auch einige Finanzbeschlüsse der Bundesregierungen und des Bundestags haben das Bauen unverhältnismäßig verteuert. Ich erinnere an die Erhöhung der Grunderwerbsteuer – noch unter der Regierung Kohl! Das kostet den Käufer eines gebrauchten Einfamilienhauses in Stuttgart ungefähr das Siebenfache der jährlichen Eigenheimzulage.
Ich erinnere auch an die drastischen Streichungen im sozialen Wohnungsbau, die bereits unter der Regierung Kohl eingeleitet worden sind. In fünf Jahren hat Baden-Württemberg 147 Millionen € im sozialen Wohnungsbau durch die Regierung Kohl weniger bekommen. Diese Streichungen wurden unter der Regierung Schröder, wenn auch maßvoller, mit 30 Millionen € in fünf Jahren fortgesetzt.
Aber ich sage Ihnen: Niemand hat den Wohnungsbau so zusammengestrichen wie diese Landesregierung.
Als Herr Döring in die Landesregierung eingetreten ist, lag der Landesanteil des Wohnungsbauprogramms – der Landesanteil wohlgemerkt – bei 315 Millionen €, jetzt liegt er noch bei 33 Millionen €. Das ist ein Zusammenstreichen um ca. 90 %.
Kein Land gibt zu den Wohnungsbaumitteln des Bundes so wenig dazu wie Baden-Württemberg. Während Baden
Württemberg gerade noch komplementär finanziert, gibt Nordrhein-Westfalen das Fünfzehnfache, das arme Schleswig-Holstein das Achtfache und Bayern immer noch das Fünffache.
Während die Wohnungsbauförderung pro Einwohner in Baden-Württemberg
hören Sie bei diesen Zahlen gut zu! – nur 3 € beträgt, sind es in Nordrhein-Westfalen 45 €, in Bayern 17 €.
Länder ohne gravierende Wohnungsprobleme nehmen also weit mehr Geld in die Hand als Baden-Württemberg mit seinen großen Wohnungsproblemen.
Weil die Wohnungsbaumittel so gering sind, waren sie in diesem Jahr schon nach acht Monaten erschöpft.
Über Hunderte von Häuslebauern hat diese Landesregierung am 8. September völlig überraschend das Fallbeil des Antragstopps niedersausen lassen. Dieses sollte die Finanzierung der Häuslebauer platzen lassen.
Das sind Familien, die eine zusätzliche Belastung von 300 € im Monat nicht schultern können. Darunter sind Häuslebauer, die schon ihre Mietwohnung gekündigt hatten und vor einer ungewissen Zukunft standen. Als Sie dann gemerkt haben, welchen Schaden Sie bei diesen Häuslebauern angerichtet haben, welchen Schaden Sie auch bei Investoren anrichten, haben Sie schnell eine Härtefallregelung nachgeschoben: Anträge, die noch vor dem 8. September bei den Behörden abgegeben wurden, sollen jetzt positiv beschieden werden. Aber Hunderte von bauwilligen Familien, die auf die Beständigkeit, auf die Kontinuität der Landesförderung gebaut haben, lässt die Landesregierung weiterhin im Stich.
Ich sage Ihnen noch etwas: Ihre Härtefallregelung ist auch zutiefst ungerecht. Von den Landratsämtern höre ich, dass die schlampigen Antragsteller, diejenigen, die ihre Akten unvollständig, aber vor dem 8. September abgegeben haben, unter die Härtefallregelung fallen und noch die Genehmigung erhalten, während diejenigen, die ihre Unterlagen zuerst einmal ordentlich und sorgfältig zusammengestellt haben, jetzt vor dem Aus stehen.
Sie lassen darüber hinaus Bauträger im Regen stehen. Es wird weitere Konkurse geben, wenn sie nämlich auf ihren Wohnungen sitzen bleiben.
Wie absurd Ihre Förderpolitik ist, hat mir vor wenigen Tagen ein Bauträger aus Tuttlingen mitgeteilt.
Er hat vom Wirtschaftsministerium einen Infrastrukturzuschuss dafür bekommen, dass er ein Einfamilienhausgebiet vorbereitet und dort Wohnungen baut. Nun wurde ihm die Frist gesetzt, dass die Häuser bis zum 31. Dezember gebaut sein müssten. Andererseits kann er aber die Häuser nicht verkaufen, weil Sie einen Förderstopp verhängt haben.
Es darf doch nicht sein, dass der Wohnungsbau in BadenWürttemberg weiter nach dem Windhundverfahren statt nach den Notwendigkeiten am Wohnungsmarkt gefördert wird.