Protokoll der Sitzung vom 30.06.2004

Anpassungen im Bereich des Innenministeriums

Artikel 16

Gesetz zur Befreiung von kommunalbelastenden landesrechtlichen Standards (Standardbefreiungs- gesetz – StaBefrG)

Ich lasse zunächst über § 1 – Experimentierklausel – Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 und 2 – zu Nummer 3 des Absatzes 2 liegt ein Änderungsantrag vor – abstimmen. Wer für die Annahme dieser Vorschriften ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

Ich rufe nunmehr den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3316-4, auf, der begehrt, § 1 Abs. 2 Nr. 3 ersatzlos zu streichen. Wer für die Annahme dieses Änderungsantrags ist, den bitte ich um das Handzeichen.

(Zurufe von der SPD)

Entschuldigung.

(Zurufe von der CDU: Zu spät!)

Herr Abg. Junginger wünscht das Wort.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zurufe von der CDU, u. a.: Wir waren in der Abstimmung!)

Ich bitte um Entschuldigung: Ich habe die Wortmeldung übersehen.

Das Standardbefreiungsgesetz und die dahinter stehende politische Idee sind für unsere Seite seit langer Zeit ein wichtiges Anliegen. Das, was den Kommunen in allen Bürgermeistergesprächen an Möglichkeiten eingeräumt wird, ist in den Nummern 1 und 2 auf jeden Fall mitzutragen. Deswegen die einmütige Beschlussfassung hierüber.

Demgegenüber ist das Abgehen von beruflichen Qualifikationen im Rahmen einer Experimentierklausel nicht der richtige Weg. Vielmehr müssten die Qualifikationen, die für notwendig angesehen werden, überprüft werden, und es sollte nicht etwa mit der allgemeinen Behauptung, die Aufgabe könnte auch in anderer Weise – ohne berufliche Qualifikation – sachgerecht erledigt werden, eine Möglichkeit geschaffen werden, berufliche Qualifikationen sozusagen auszuhöhlen.

Deswegen sind wir in diesem Punkt, bei dem offensichtlich der Hintergedanke besteht, dass er eine wesentliche Kosteneinsparung bringen soll, auf keinen Fall bereit, das Herumdeuteln an beruflichen Qualifikationen

(Zuruf der Abg. Beate Fauser FDP/DVP)

über eine Experimentierklausel freizugeben.

Wir stellen diesen Änderungsantrag, weil es der falsche Weg ist, berufliche Qualifikationen zur Disposition zu stellen.

(Beifall bei der SPD)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3316-4. Wer für die Annahme dieses Änderungsantrags ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse nunmehr in Artikel 16 abstimmen über § 1 Abs. 2 Nr. 3 und § 1 Abs. 3 sowie über die §§ 2 und 3. Wer für die Annahme dieser Vorschriften ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich angenommen.

Ich rufe auf

Artikel 17

Änderung des Landesbeamtengesetzes

Wer für die Annahme ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich so beschlossen.

Ich rufe auf

Artikel 18

Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes

und hierzu den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3316-5.

Das Wort erhält Herr Abg. Junginger.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Unruhe bei der CDU)

Wir sind der Meinung, dass die bestehende gesetzliche Regelung richtig ist und sich bewährt hat und dass eine Freigabe und Aufhebung dieser Regelung nicht der richtige Weg ist.

Es geht konkret darum, dass mit der Eingliederung von Dienststellen nicht ohne weiteres Strukturen aufgegeben werden dürfen. Wir halten den Zustimmungsvorbehalt des Leiters der Hauptdienststelle für nicht in Ordnung. Entsprechend den bisherigen Voraussetzungen müssen Nebenstellen und Außenstellen aufrechterhalten werden, wenn von der Sache her die Gründe nicht ausreichen, um etwa nach der bestehenden gesetzlichen Regelung Veränderungen vorzunehmen.

Das, was jetzt vorgesehen ist, geht in die falsche Richtung, weil es demnach unabhängig von allen funktionalen Zusammenhängen von der Tendenz her grundsätzlich nur noch unter besonderen Umständen möglich sein wird, Außenstellen zu erhalten.

Deswegen sind wir der Meinung, dass Artikel 18 Nr. 1, also die Änderung des § 9 Abs. 2 des Landespersonalvertretungsgesetzes, ersatzlos gestrichen werden soll.

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Hofer FDP/ DVP)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wer für die Annahme des Änderungsantrags der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3316-5, ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse nunmehr abstimmen über Artikel 18 in der Fassung des vorliegenden Gesetzentwurfs. Wer für die Annahme des Artikels 18 ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 18 ist mehrheitlich angenommen.

Zu den weiteren Artikeln des Dritten Teils, also den Artikeln 19 bis 47, liegen keine Änderungsanträge vor. Ich rufe deshalb die

Artikel 19 bis 47

insgesamt auf. Wer für Annahme der Artikel 19 bis 47 ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Artikel sind mehrheitlich angenommen.

Ich rufe auf:

Vierter Teil

Anpassungen im Bereich des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport

Artikel 48

Änderung des Schulgesetzes

Zusätzlich rufe ich entsprechend meiner vorherigen Ankündigung

Artikel 1 Abs. 1

auf.

Dazu rufe ich den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3316-6, auf. Gleichzeitig rufe ich den Entschließungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache