die Möglichkeit des offenen Austrags von Konflikten, wofür die freie Meinungsbildung und -äußerung gilt, aber auch die Öffentlichkeit der Parlamentssitzungen (Plenum) und die Redefreiheit der Abgeordneten im Parlament...
Das Recht des Abgeordneten, im Parlament das Wort zu ergreifen, gehört zu seinem verfassungsrechtlichen Status.
Deshalb beantrage ich für meine Fraktion, wenn unser Antrag auf Aussprache abgelehnt wird, hilfsweise, dass die Sitzung für eine halbe Stunde unterbrochen und der Ständige Ausschuss einberufen wird, damit über diese Frage im Ständigen Ausschuss beraten werden kann, und den Ständigen Ausschuss zu bitten, eine Empfehlung an das Plenum abzugeben.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher zur Abstimmung über die Anträge.
Wir stimmen zunächst über den Antrag der Fraktion der SPD ab, zu Punkt 1 Buchst. a der Tagesordnung – Zustimmung des Landtags zur Berufung von Herrn Professor Dr. Ulrich Goll zum Justizminister – eine Aussprache
durchzuführen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse nun über den Antrag der Fraktion GRÜNE abstimmen, statt des bisherigen Punktes 2 der Tagesordnung, der Großen Anfrage Drucksache 13/2682, nun eine Aktuelle Debatte zum Thema „Forderungen nach Neuwahlen in Baden-Württemberg“ durchzuführen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.
(Abg. Drexler SPD: Er will eine Aussprache dazu! – Abg. Kretschmann GRÜNE: Es hat noch gar kei- ne Aussprache stattgefunden!)
Ich habe zwei Änderungsanträge aufgerufen, und dazu ist jetzt eine Geschäftsordnungsdebatte erfolgt.
Ich habe es schriftlich vor mir: Ich habe zwei Anträge aufgerufen. Sie haben Gelegenheit gehabt, im Rahmen einer Geschäftsordnungsdebatte zu diesen Anträgen Stellung zu nehmen.
Wer dem Antrag der Fraktion GRÜNE, statt der Besprechung der Großen Anfrage eine Aktuelle Debatte zu führen, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch dieser Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Jetzt ist von der Fraktion der SPD beantragt, die Sitzung für eine Sitzung des Ständigen Ausschusses zu unterbrechen. Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Dann lasse ich über diesen Antrag abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch dieser Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
(Abg. Capezzuto SPD zu den Regierungsfraktio- nen: Schämt euch! – Gegenrufe von der CDU, u. a. Abg. Dr. Birk: Ball flach halten!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgrund von Artikel 46 Abs. 2 der Landesverfassung habe ich Herrn Professor Dr. Ulrich Goll zum neuen Justizminister berufen. Er übernimmt auch das Amt des Ausländerbeauftragten der Landesregierung.
Ich bitte den Landtag, der Berufung von Herrn Professor Dr. Ulrich Goll als neues Regierungsmitglied gemäß Artikel 46 Abs. 4 der Landesverfassung zuzustimmen. Ich danke Ihnen, und ich bitte Sie um eine gute Zusammenarbeit mit dem neuen Justizminister.
An dieser Stelle danke ich ausdrücklich der ausgeschiedenen Justizministerin für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit. Ich spreche ihr meinen persönlichen Dank und meine Anerkennung für die dem Land geleisteten Dienste aus.
Ich beantrage das Wort nach § 82 Abs. 4 der Geschäftsordnung. Wenn der Ministerpräsident das Wort im Parlament hatte, haben die Fraktionsvorsitzenden das Recht, zu reden.
weil der eine Aussprache voraussetzt. Es ist aber keine Aussprache erfolgt, sondern der Herr Ministerpräsident hat hier einen Antrag gestellt. Sie können das Wort nach § 82 Abs. 4 nicht erhalten.
(Abg. Drexler SPD: Das ist ungeheuerlich, wie Sie die Geschäftsordnung auslegen! – Abg. Capezzuto SPD: Die Arroganz der Macht wird immer stärker!)
Wer der Berufung des Herrn Professors Dr. Ulrich Goll zum Justizminister zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Berufung von Herrn Professor Dr. Ulrich Goll zum Ministerpräsidenten – zum Justizminister – –
(Große Heiterkeit – Beifall bei der SPD und Abge- ordneten der Grünen – Abg. Blenke CDU: Zu viel der Ehre! – Abg. Drexler SPD: Das Chaos wird im- mer größer! – Abg. Kretschmann GRÜNE: Selbst (Präsident Straub)
die Freud’schen Versprecher sind aufschlussreich! Nicht einmal mehr das Unterbewusstsein ist für den Ministerpräsidenten Teufel! – Abg. Capezzuto SPD: Sigmund Freud lässt grüßen!)
Ich wiederhole: Der Berufung von Herrn Professor Dr. Ulrich Goll zum Justizminister wurde mehrheitlich zugestimmt.