(Abg. Christine Rudolf SPD: Ja, ja! Das hätten Sie jetzt tun können! Das ist „so bald wie möglich“!)
Das ist kein Plakataushang, den wir nicht ernst nehmen wollen, sondern das ist unser festes Vorhaben.
Allerdings hat Ihnen die Frau Ministerin gerade ganz klar gesagt, was es finanziell bedeuten würde, wenn wir nach diesem neuen Modell sofort auf 80 % gingen. Auch die Schulen in freier Trägerschaft haben gesagt: Das wollen wir gar nicht sofort.
Wenn ich das aber ins Gesetz schreibe, dann steht morgen irgendjemand, der vielleicht gar nichts gesagt hat, vor einem Gericht und setzt es durch. Das können wir dem Landeshaushalt nicht zumuten.
(Abg. Wacker CDU: Das ist ein gutes Argument! – Abg. Renate Rastätter GRÜNE: Stufenplan, Frau Berroth!)
Deshalb – genau, Frau Rastätter – müssen wir einen Weg suchen, der uns eine stufenweise Einführung ermöglicht. Ihr Gesetzentwurf hätte das leider nicht getan.
Nein, ich gestatte keine Zwischenfrage, sondern möchte jetzt noch einmal deutlich darauf hinweisen, dass die SPD offensichtlich versucht, Windfall-Profits zu machen – mit etwas, von dem sie gar nicht weiß, was sie darunter verstehen soll.
Auch die grünen Gutmenschen suggerieren hier gerne, sie könnten Wohltaten verteilen, obwohl sie dann auch wieder sagen, dass sie das Geld eigentlich doch nicht ausgeben wollten.
Jetzt sage ich Ihnen einmal, was wir wollen: Wir wollen ganz realistische Verbesserungen für die Schulen in freier Trägerschaft,
und zwar schon deshalb, weil die FDP/DVP nachdrücklich daran interessiert ist, dass der Anteil der Schulen in freier Trägerschaft in unserer Schullandschaft erhöht wird.
Das kriegen wir nur mit solider Finanzierung hin. Daran werden wir tatkräftig weiterarbeiten. Sie können mich in einem Jahr gerne an meinen Worten messen.
(Lachen bei Abgeordneten der SPD – Abg. Christi- ne Rudolf SPD: Das tun wir! – Zuruf des Abg. Fi- scher SPD)
Jawohl, dazu stehe ich. Aber ich möchte es solide vorbereitet und nicht husch, husch. Geben Sie uns deswegen die Zeit dazu, dann machen wir etwas Rechtes daraus.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/3608.
Kann ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung bringen? – Sie sind damit einverstanden. Dann rufe ich den Gesetzentwurf im Ganzen auf.
Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfs ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf wurde mehrheitlich beschlossen.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Gegenprobe bitte! – Danke. Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.
(Abg. Fleischer CDU: Entschließungsantrag! – Abg. Hauk CDU: Herr Präsident, es liegt noch ein Entschließungsantrag vor! – Gegenruf der Abg. Christine Rudolf SPD: Der war doch zu einem An- trag, der gar nicht mehr existiert! – Unruhe)
(Abg. Hauk CDU: Herr Präsident, es liegt noch ein Entschließungsantrag vor! – Widerspruch bei der SPD)
Ich habe das gestern überprüft. Sie meinen wahrscheinlich den Antrag, der zu einem Antrag der Fraktion GRÜNE im Schulausschuss beschlossen wurde. Der kommt aber normal in den Geschäftsgang.
(Abg. Hauk CDU: Hat sich erledigt! – Gegenruf der Abg. Christine Rudolf SPD: Sie haben verges- sen, ihn noch einmal einzubringen! – Unruhe)
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Neuregelung des Gebührenrechts – Drucksache 13/3477
Das Präsidium hat für die Aussprache nach der Begründung durch die Regierung fünf Minuten Redezeit je Fraktion, gestaffelt, festgelegt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich vermute, dass ich mit dem Gesetzentwurf, den ich heute einbringe, die Gemüter etwas beruhigen kann. Das ist im Gegensatz zum vorherigen Thema kein Thema, das die Emotionen stark hochgehen lässt.
(Abg. Stickelberger SPD: Abwarten! – Abg. Carla Bregenzer SPD: Welche Gemüter mögen Sie denn beruhigen? – Zuruf des Abg. Oelmayer GRÜNE)
Ich möchte nämlich einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Gebührenrechts einbringen. Gestatten Sie mir, diesen Gesetzentwurf zu begründen.