Heiderose Berroth

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Herr Kultusminister hat es heute Morgen schon zu Recht angesprochen: Wir sind in BadenWürttemberg stolz auf die Vielfalt der Bildungswege. Für gerechte Bildungschancen für alle – um die es ja heute Morgen ging – brauchen wir nicht nur die Angebote des staatlichen Schulwesens, sondern dringend auch die Angebote der Schulen in freier Trägerschaft, weil es einfach Kinder gibt, die mit dem staatlichen Schulsystem nicht klarkommen – das muss man benennen –, und weil es auch Eltern gibt, die ihre Kinder in eine andere Schule schicken wollen. Dieser Freiraum ist ja bei uns durchaus auch grundgesetzlich gegeben.
Zur Bildungsvielfalt gehört zum einen die Vielfalt der Träger. Auch das wurde schon angesprochen. Es gibt kirchliche Träger, es gibt bestimmte pädagogische Angebote bis hin zu speziellen Elterninitiativen. Dazu gehört weiter die Vielzahl der Schularten. Es gehören nämlich zu den Schulen in freier Trägerschaft eben nicht nur die allgemein be
kannten allgemein bildenden Schulen, sondern auch Fachschulen, zum Beispiel für Sozialpädagogik, Altenpflegeausbildung, Erzieherinnenausbildung, Fachschulen für Technik, die Berufsfachschulen und Berufskollegs. In diesen Schulen hat die Schülerzahl in der letzten Zeit massiv zugenommen, und das finde ich positiv.
Übrigens wurde heute Morgen die Kürzung bei den Abendgymnasien und Abendrealschulen angesprochen. Erstaunlicherweise hat dort trotzdem die Schülerzahl zugenommen. Dieser ergänzende Hinweis hat heute Morgen gefehlt. Es kann also nicht so sein, dass nur die Kosten eine Rolle spielten.
Wir haben das außerdem abgemildert.
Im Berufsschulbereich besucht inzwischen jeder elfte Schüler eine nicht staatliche Schule.
Das finde ich durchaus ein positives Ergebnis. Nach den Zahlen des Statistischen Landesamts waren in Baden-Württemberg im Schuljahr 2004/2005 9,7 % der Schulen in freier Trägerschaft; ihre Schülerquote lag bei 7,6 %, weil diese Schulen in der Regel ja etwas kleiner sind. Ganz besonders gut steht Baden-Württemberg übrigens bei der Anzahl der Waldorfschulen da. Da haben wir mit 21 000 Schülern bei weitem die größte Zahl.
In Nordrhein-Westfalen besuchen nur 15 000 Schüler Waldorfschulen.
Die Schulen in freier Trägerschaft haben, wie ich bereits erwähnte, andere pädagogische Ansätze. Sie sind entweder anthroposophisch ausgerichtet wie die Waldorfschulen oder christlichen Werten besonders verpflichtet, oder es handelt sich um pädagogische Reformschulen. Die Schulen in freier Trägerschaft sind vielfach Vorreiter. Dinge, die dort erarbeitet, für positiv befunden und daraufhin eingeführt werden, sind häufig vom staatlichen Schulwesen übernommen und adaptiert worden. Dies gilt zum Beispiel für den integrativen Unterricht für Kinder mit Behinderung oder für ganz bestimmte berufliche Angebote, die es zum Teil im staatlichen Schulwesen gar nicht gibt. Da muss übrigens das Bruttokostenprinzip mit Hilfsgrößen arbeiten. Aber auch das haben wir geschafft.
Es ist spannend, zu schauen, wie es in anderen Ländern der EU aussieht. In Belgien beispielsweise sind 50 % der Schulen in freier Trägerschaft, in den Niederlanden sogar 70 %. Das streben wir gar nicht an; das ist ein anderes System.
Aber wir wollen die Zahl der Schulen in freier Trägerschaft erhöhen.
Deshalb ist es wichtig, dass sie eine gute Förderung bekommen. Damit es aber nicht falsch verstanden wird: Wir wollen auch ein gutes staatliches Schulwesen. Die staatlichen Schulen können von den Schulen in freier Trägerschaft lernen, zum Beispiel bei einem ganz besonderen Punkt, nämlich dem Elternengagement. Das ist in den freien Schulen besonders gut ausgeprägt. Ich weise oft und gern darauf hin: Auch bei den staatlichen Schulen sind eben das die guten Schulen, in denen Eltern sich engagieren
und zusammen mit Lehrern und Schülern Schule gemeinsam gestalten. Da kommen die besten Lernerfolge zustande.
Das Bruttokostenmodell bedeutet eben durchaus, dass sich Verbesserungen in den staatlichen Schulen positiv auf die Schulen in freier Trägerschaft auswirken. Frau Kollegin Rudolf, ich kann Ihnen einmal Nachhilfe im Rechnen erteilen.
Es ist so: Wenn es in staatlichen Schulen mehr Ganztagsangebote gibt, dann wird das Auswirkungen auch auf die freien Schulen haben. Denn die Kosten für Schüler an staatlichen Schulen steigen insgesamt entsprechend, und das geht in die Berechnung der Bemessungsgrundlage ein.
Ja, bitte.
Frau Rudolf, Ihre Rhetorik in Ehren, aber erstens beschließen wir das Gesetz heute; es ist heute definiert. Und zweitens, nach all dem, was wir heute und in den letzten Tagen zum Thema Ganztagsschule gehört haben, wird auch dies – da bin ich sicher
sehr schnell ins Schulgesetz übernommen werden, und damit ist es mit drin.
Deswegen sage ich Ihnen – und daran werde ich im nächsten Landtag arbeiten, wenn ich die Chance dazu bekomme – ganz deutlich – –
Wenn Sie so laut werden, dann sind Sie getroffen. Ich sehe das schon.
Ich sage Ihnen deutlich: Wir gehen heute einen ganz besonders wichtigen Schritt, den wir in dieser Legislaturperiode auch noch gehen müssen, weil es sich eben um eine komplizierte Definition und um eine ausführliche Gesetzesnovelle handelt. Deswegen muss das heute sein, weil nur dann alle diejenigen noch dabei sind, die das Bruttokostenmodell mit entwickelt haben. Diese feste gesetzliche Verankerung ist ein außerordentlich wichtiger Schritt, dessen Vorbereitung viel Zeit gebraucht hat.
Was jetzt noch kommen muss – das steht ja außer Frage und ist auch einheitlich so besprochen –, ist die stufenweise Anpassung auf die 80 %. Das aber – das sage ich Ihnen – ist ein relativ einfacher Schritt.
Es würde überhaupt nichts nützen, diese Finanzierung heute zu beschließen, weil das vom nächsten Landtag im Rahmen von Haushaltsvereinbarungen einfach wieder gekippt werden könnte. Das möchte ich aber nicht, sondern ich möchte nach der Wahl solide verhandeln. Das werden die Fraktionen, die das zu verhandeln haben, dann auch angehen. Wenn wir beteiligt sind, weiß ich, worauf wir abzielen werden, nämlich auf eine sehr zügige Anpassung an die 80 %. Das steht so auch in unserem Regierungsprogramm, und nach der Wahl dürfen Sie mich gern darauf ansprechen. Dazu stehe ich.
Wir werden heute auf jeden Fall eine Verankerung im Gesetz vornehmen, damit es nicht so kommt, wie Herr Drexler in der letzten Debatte gesagt hat, dass Sie etwas ausgemacht hätten, wir es aber nicht weitergeführt hätten. Ich habe mich darum gekümmert. Das war ein Koalitionsbeschluss von CDU und SPD und kein Gesetz, und so war da nichts weiterzuführen. Deswegen machen wir heute ein Gesetz, damit es feststeht und nicht so einfach wieder wegfallen kann.
Ich bedanke mich an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bei allen, die an der Entwicklung des Bruttokostenmodells mitgewirkt haben, aber auch generell bei allen, die sich an den Schulen unseres Landes engagieren und dafür sorgen, dass wir bei PISA längst nicht so schlecht dastehen, wie es die Opposition immer behauptet,
sondern innerhalb von Deutschland zu den Besseren gehören. Das wollen wir weiter verbessern.
Der heutige Gesetzesbeschluss ist ein ganz wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz in der Förderung und für eine positive Entwicklung der Schulen in freier Trägerschaft. Wir wollen eben nicht nur die Anpassung auf 80 %, sondern wir wollen auch, dass die Gründung von Schulen in freier Trägerschaft unterstützt wird und dass bei der Neugründung von Schulen künftig eine bessere Förderung zustande kommt
und auch die Baukostenzuschüsse angepasst werden.
Das ist ein wichtiger weiterer Weg.
In welche Schulen die Eltern in Baden-Württemberg ihre Kinder schicken, sollen sie selbst entscheiden. Wir legen heute die Basis dafür, dass sie die Wahl haben.
Herr Kollege Kretschmann, sind Sie bereit, zuzugeben, dass zumindest ich deutlich gesagt habe, dass dieser Schritt schnell kommen muss?
Sie stellen das hier hin, als bezöge sich diese Aussage auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Nein, das muss zügig kommen, und das habe ich deutlich gesagt.
Auch uns ist bewusst, in welcher schwierigen finanziellen Situation diese Schulen sind.
Ich wollte mich auch nur ganz kurz zu diesem unsittlichen Ansinnen des Kollegen Kretschmann äußern.
Ich will hier deutlich erklären, dass die FDP/DVP auch am letzten Sitzungstag zur Koalitionsvereinbarung steht. Wir tragen den großen Teil der von Ihnen gestellten Anträge inhaltlich durchaus mit.
Wir sind aber der Meinung, dass dies Gegenstand einer neuen Koalitionsverhandlung in der neuen Legislaturperiode sein sollte.
Danach dürfen Sie unser Handeln gern auf Punkt und Komma prüfen.
Immerhin haben wir mit dem, was wir jetzt erreicht haben, das Versprechen der Einführung des Bruttokostenprinzips gehalten.
Das halte ich als wichtigen Punkt fest.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Palmer, Sie sprachen vom „Schwarz-Rot-Stift“. Aber die Kollegen Scheuermann und Göschel haben völlig zu Recht angeführt – auch Sie haben das übrigens angeführt –, dass schon in der letzten Legislaturperiode des Bundestags eine auf anderer Ebene bestehende schwarz-rote Koalition etwas getan hat. Damals hätte es aber durchaus die Möglichkeit gegeben, einen grünen Stift zu nehmen und da etwas durchzustreichen.
Das ist doch nicht verhindert worden!
Wer hat denn die Kürzungen der Mittel nach § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes durchgehen lassen? Das waren doch nicht wir. Wir haben uns doch massiv dagegen gewehrt. Ich gebe zu, Sie waren auch dagegen. Aber Sie haben in Berlin nichts dagegen getan.
Das ist ein Riesenproblem, denn Baden-Württemberg hat eine große Effizienz erreicht. Wir sind im öffentlichen Personennahverkehr weit vorangekommen. Aber wir stehen jetzt an einem Punkt, an dem wir einfach noch ein paar Din
ge tun müssen, damit wir das Ziel, mehr Verkehr auf öffentlichen Nahverkehr umzustellen und damit auch die Straßen zu entlasten, erreichen.
Das ist nicht hinzubekommen, wenn zum Beispiel wegen fehlender Bundesmittel die Fahrpreise nach oben gehen müssen. Das wird mit sinkenden Mitteln nach § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes leider, leider kommen. Das ist auch nicht hinzubekommen, wenn man den bisherigen qualitativen Standard nicht aufrechterhalten kann und wenn die geplanten Neuinvestitionen nicht durchgeführt werden. Der Bund steht da in einer großen Verantwortung.
Ich bin allerdings auch zuversichtlich. Schließlich haben wir hier im Landtag ja den in der Drucksache 13/4952 enthaltenen Antrag gestellt, dass man eine angemessene Ausstattung mit Regionalisierungsmitteln sicherstellen solle. Die Landesregierung hat dazu gesagt:
Die Landesregierung wird sich daher mit Nachdruck dafür einsetzen, eine Kürzung der Regionalisierungsmittel zu verhindern,...
Entschuldigung! Das war ein Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP. Da stimmen wir normalerweise nicht dagegen.
Da sollten Sie bitte noch einmal genau nachsehen.
... um weiterhin eine bedarfsgerechte Mittelbereitstellung durch den Bund zu gewährleisten.
Dafür stehen wir; denn das Problem ist benannt. Der ÖPNV in Baden-Württemberg darf nicht darben, sondern er soll blühen. Ich hoffe immer noch, dass die Phase kommt, in der er so stark genutzt wird, dass die öffentlichen Mittel dann weniger werden können. Aber dazu ist einfach noch einiges an Vorarbeit nötig.
Im Regionalisierungsgesetz von 1993 schließlich ist dargestellt, dass diese Aufgabe zur Stärkung der Wirtschaftlichkeit an die Länder übergeben wird. Diese Aufgabe haben wir erledigt.
Ich unterstütze durchaus, Herr Göschel, was Sie gesagt haben: Wenn andere da geschludert haben, dann sollen die bluten, aber nicht diejenigen, die gut gearbeitet haben. Deswegen müssen wir dafür sorgen, dass der Bund den Konnexitätsanforderungen gerecht wird und uns weiterhin ausreichend Mittel für den ÖPNV zur Verfügung stellt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, vorhandene Umweltdaten zu kennen. Politische Entscheidungsverfahren werden mit dem neuen Umweltinformationsrecht nachvollziehbar begründet und transparent.
Es wurde schon gesagt: Ausgangspunkt ist das UN/ECEÜbereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, also die so genannte Aarhus-Konvention.
Diese Konvention ist auf EU-Ebene umgesetzt. Die Bundesregierung hat mit dem Bundesumweltinformationsgesetz gleich lautende Regelungen getroffen, die für die Bundesbehörden gelten. Jetzt sind wir dran, die entsprechenden Landesgesetze zu beschließen.
Das vorliegende Umweltinformationsgesetz des Landes stellt die gesetzliche Normierung dar, um die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und den allgemeinen Zugang zu amtlichen Informationen zu sichern.
Die Anhörung zu dem Gesetzentwurf war unspektakulär. Bedenken und Anregungen der Verbände betreffen Detailfragen, die allerdings aus meiner Sicht im Gesetzesvollzug durchaus kritisch beobachtet werden sollten. Auch wenn sie jetzt nicht berücksichtigt wurden, sollte man doch schauen, ob die Befürchtungen eintreffen und man vielleicht doch etwas ändern muss.
Die FDP/DVP-Fraktion unterstützt das Gesetzesvorhaben. Wichtig sind für uns der bundeseinheitliche Vollzug und die Versicherung der Frau Ministerin im Ausschuss, dass die EU-Gesetzgebung sowohl im Bund als auch im Land 1 : 1 umgesetzt und nichts draufgesattelt wurde.
Inhaltlich ist für die FDP/DVP von besonderer Bedeutung, dass die Bürger in Zukunft ihre Rechte geltend machen können, ohne ein besonderes rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Das ist unseres Erachtens ein wesentlicher Schritt zu mehr Transparenz und zu mehr Bürgerfreundlichkeit.
Die Kosten aufseiten der Bürger sind überschaubar. Die Liste der gebührenfreien Tatbestände ist beachtlich. Das heißt, normale Anfragen sind generell gebührenfrei. Welche Kosten auf die einzelnen Verwaltungen zukommen, hängt natürlich von der Zahl der Anfragen ab. Dass mehr bürokratischer Aufwand und damit zusätzliche Kosten entstehen, ist zu erwarten.
Ich persönlich frage mich, inwieweit diese weite Öffnung manche Leute zu Missbrauch auffordert. Die EU-Richtlinie hat sehr großen Freiraum auch bei den Gebühren geschaffen. Es bleibt zu hoffen, dass die Menschen in Baden-Württemberg verantwortlich mit diesem neuen Recht umgehen und kein Verwaltungsbeschäftigungsprogramm daraus machen.
Die FDP/DVP unterstützt ausdrücklich, dass die öffentlichen Verwaltungen angehalten werden, von sich aus Umweltinformationen zu verbreiten und dabei zunehmend die elektronischen Medien zu nutzen. Ergänzend kommt von unserer Seite die Aufforderung, solche Homepages „barrie
refrei“ zu gestalten und die Datenbereitstellung möglichst stark zu automatisieren. Auch dadurch können Steuergelder eingespart werden. Ein einfacher Zugang ermöglicht es immer mehr verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürgern, sich sachgerecht zu informieren und sich entsprechend zu verhalten.
Dann ist das völlig in Ordnung so.
Dann werde ich auch sofort einsteigen.
Ich lasse mich gerne von Ihnen belehren. Kein Problem, Herr Präsident.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute liegen uns eine ganze Reihe von Anträgen vor, wovon einer ganz wichtig ist. Insider werden verstehen, dass es mir genauso ergeht wie der Kollegin Lazarus. Es ist wirklich ein wichtiger Moment, wenn man ein Vorhaben nach neun Jahren Arbeit zu einem gewissen ersten Abschluss bringen kann.
Vorher möchte ich aber kurz auf die Anträge der SPD-Fraktion eingehen. In einem davon wird gesagt, es habe erneut Kürzungen bei den Schulen in freier Trägerschaft gegeben. Frau Kollegin Lazarus hat bereits erwähnt, dass es sich mitnichten um Kürzungen gehandelt hat, sondern um nicht erfolgte Erhöhungen. Diese Erhöhungen gab es deshalb nicht, weil sich die Besoldung nicht so entwickelt hat, wie man es bei der Planung des Landeshaushalts gedacht hat. Es ist also unverfroren, wenn die SPD jetzt immer noch durchs
Land zieht und von Kürzungen spricht. Sie sollten endlich auch einmal die Realität anerkennen.
Die Bearbeitung der übrigen Anträge erfolgt meinerseits im Rahmen der Besprechung des Gesetzentwurfs.
Noch einmal, Herr Drexler: Sie sagen, Sie hätten in der großen Koalition vereinbart, das Bruttokostenmodell einzuführen. Man höre und staune! Wunderbar!
Ich hätte gern einmal schriftlich, an welcher Stelle das bei Ihnen schon „Bruttokostenmodell“ hieß.
Ich würde mich wirklich freuen, wenn Sie mir das liefern.
Nein, ich möchte jetzt erst einmal am Stück etwas vortragen dürfen.
Am Schluss können Sie dann Zwischenfragen stellen.
Diesen Begriff „Bruttokostenmodell“ habe ich vorher von Ihnen nie gehört. Er ist erst im Laufe unserer langjährigen Arbeit aufgetaucht,
und dann kam plötzlich die SPD und hat entsprechende Anträge gestellt.
Ich sage Ihnen eines: Pauschale Beschlüsse sind ganz schnell gefasst. Die wirklich harte Knochenarbeit haben Sie sich nicht zugemutet. Das muss man doch feststellen.
Genau, kehren wir zum Thema zurück: Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist nun ein erster, ganz wichtiger Schritt hin zu einem Systemwechsel in der Förderung der Schulen in freier Trägerschaft.
Das Bruttokostenprinzip wurde, wie schon erwähnt wurde, modellhaft von der zuständigen Arbeitsgruppe erarbeitet. Mein Dank gilt vor allem Frau Kollegin Lazarus, Frau Kayser-Gantner und Herrn Kast, die die ganze Zeit über mit
dabei waren, aber natürlich auch den früheren bildungspolitischen Sprechern der CDU-Fraktion, nämlich Helmut Rau und Georg Wacker, sowie unserem jetzigen bildungspolitischen Sprecher Dieter Kleinmann. Sie waren genauso dabei wie die Vertreter der Ministerien, die die Arbeitsgruppe beraten haben. Die gute Zusammenarbeit war wirklich erfreulich, weil man sachlich am Thema geblieben ist.
Es wurde wieder erwähnt, dass das alte Modell von der Rechtsprechung akzeptiert ist. Das stimmt so. Aber ich bin sicher: Das neue Modell wird von der Rechtsprechung noch eher akzeptiert werden.
Zu dem schon erwähnten Steinbeis-Gutachten will ich noch sagen: Ich habe mir das genau angesehen. Darin sind einfach ein paar Ungenauigkeiten enthalten, weil die Ersteller des Gutachtens unser Bruttokostenmodell so nicht gekannt haben. Deshalb stecken in diesem Gutachten einige Dopplungen drin, und man kommt auf höhere Beträge. Wenn man diese Fehleinschätzungen korrigiert, dann kommt das Steinbeis-Gutachten praktisch zu dem gleichen Ergebnis wie unsere Arbeitsgruppe, Frau Lazarus.
Ich möchte noch eine sprachliche Anmerkung machen. Es wird immer von den „Kosten eines öffentlichen Schülers“ gesprochen. Das ist ja nun wirkliche eine lustige Ausführung. Es geht nicht um die Kosten, die der Schüler hat, sondern um die Kosten pro Schüler an einer staatlichen Schule.
Der Nebeneffekt unserer Arbeit ist übrigens, dass wir künftig tatsächlich regelmäßig auch im Landtag informiert werden, welchen Aufwand sich denn das Land pro Schüler leistet, das heißt, was wir pro Kopf in die Bildung investieren.
Der erste Schritt ist also, dass diese Berechnungsmethode solide im Gesetz festgehalten wird. Es ist ganz wichtig, dass sie im Gesetz so differenziert dargestellt ist.
Der zweite Schritt – das ist gar keine Frage – wird der finanzielle Vollzug sein. Zunächst bleibt der Prozentsatz, aber auch damit ist ja eine Dynamisierung verbunden. „Angestrebt ab 2008“, so steht in der Begründung, werden 80 %. „Angestrebt ab“ kann durchaus auch heißen, dass eine Koalition in der nächsten Legislaturperiode vereinbart, dass sie früher anfängt und zügiger herangeht. Da sagen Sie dann immer: „Das kommt gar nicht.“ Wenn es nach uns geht, kommt es schneller, als manche denken. Aber, wie gesagt, das wird auch von den Wahlen abhängen, und dann sehen wir weiter.
Der Einfluss des Landtags – das ist dem Ministerium und war auch der Frau Kollegin Lazarus wichtig – ist übrigens auch bei voller Kopplung der Förderung an das Bruttokostenprinzip gegeben, weil der Landtag ja immer beschließt, was wir für Schüler an staatlichen Schulen ausgeben. Das wird dann auch auf die Schulen in freier Trägerschaft umgelegt.
Wichtig sind noch zwei Themen. Erstens: Förderung der Schulbaumaßnahmen. Da sehe ich noch Beratungsbedarf,
weil in der Tat bei verschiedenen Schulen Besitz und Trägerschaft auseinander fallen. Wir müssen bis zur Beratung im Schulausschuss noch eine Lösung finden, wie man erreichen kann, dass das Land trotzdem dinglich gesichert bleibt, aber auch eine Förderung möglich ist.
Zweites Thema sind die Versorgungsleistungen. Auch diese Frage ist richtig gelöst, weil die Versorgungsleistungen ja künftig durch das Bruttokostenprinzip in der Berechnung bereits enthalten sind. Es war uns jedoch wichtig, dass die Besitzstandsregelung für bereits abgeschlossene Verpflichtungen im Gesetz steht.
Generell empfinde ich große Erleichterung, dass beim Bohren dieses dicken Brettes endlich der Durchbruch erzielt wird. Wir werden selbstverständlich dem Gesetzentwurf zustimmen und damit die Basis für Bildungsvielfalt in BadenWürttemberg weiter sichern.
Das Zweite habe ich gerade selber gesagt.
Jawohl, die Novelle ist Stufe 1. Es geht um die Definition des Prinzips und die genaue Verankerung. Das haben Sie nicht geleistet. Das müssen Sie einfach einmal sehen.
Das haben wir erarbeitet, und es ist wichtig, dass künftig im Gesetz steht, wie der Betrag ermittelt wird.
Ich habe zunächst die Frage 2 beantwortet.
Wenn Sie mir Zeit lassen, bekommen Sie auch Ihre Antwort.
Natürlich ist gekürzt worden.
Es gab zum einen die Problematik im Landeshaushalt.
Zum Zweiten bestand die Situation, die der Herr Kultusminister ja gerade geschildert hat, dass man, nachdem diese Berechnungen vorlagen, festgestellt hat, dass es bestimmte Schularten gibt, die im Vergleich zu den anderen erheblich unterversorgt waren. Wir haben beschlossen, deren Förderung auf einen Kostendeckungsgrad von 70 % anzuheben.
Lassen Sie mich ausreden. – Die anderen lagen nach der alten Berechnung über 80 %.
Wenn Sie die Zeit haben, ich habe sie. – Nach der alten Berechnung lagen sie über 80 %, und man hat einen Teil des darüber Liegenden verwendet, um die unterversorgten Schulen auf einen Kostendeckungsgrad von 70 % anzuheben. Es wäre aber eine weiter gehende Kürzung angesagt gewesen, die das Finanzministerium auch wollte. Dieser haben wir nicht zugestimmt. Deswegen sehen Sie heute in der Stellungnahme zu Ihrem Antrag Drucksache 13/3165, dass Gymnasien und die Klasse 13 der Waldorfschulen sowie damit indirekt auch die Klassen 5 bis 12 der Waldorfschulen nach alter Berechnung schon über 80 % liegen.
Wir haben gesagt: Wir stimmen nicht zu, dass das Gesamtvolumen verändert wird. Nur da, wo umgeschichtet wird, haben wir zugestimmt. Wenn Sie den Gesetzentwurf genau durchlesen, werden Sie feststellen, dass die Sicherung des Gesamtvolumens auch für die Zukunft im Gesetzentwurf steht und dass außerdem, wie ich schon angedeutet habe, die Dynamisierung durch die Besoldungsentwicklung auch nach wie vor darin enthalten ist. Das heißt, es ist eine Sicherung des Status quo in diesem Gesetz enthalten. Es ist die Dynamisierung drin, und Sie haben meine feste Zusage, dass sich die FDP/DVP darum kümmern wird, dass wir schnellstens auf 80 % kommen und dass auch die direkte Kopplung an die Bruttokosten stattfindet.
Ich würde Sie gern fragen, ob Sie auch den Teil meiner Rede gehört haben, in dem ich zugesagt habe, dass ich mich intensiv dafür einsetzen werde,
dass diese finanziellen Verbesserungen so zügig wie möglich kommen, dass das aber davon abhängen wird, wer in der nächsten Legislaturperiode hier Beschlüsse fasst. Das lassen wir die Wählerinnen und Wähler entscheiden, und dann wird zusammengezählt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist was faul im Staate Deutschland.
Oder wie soll man es sonst bezeichnen, wenn einerseits in Berlin die Herren Müntefering und Kauder miteinander im Wettbewerb bei der Lösung der Frage stehen, wie man die Verlegung des Renteneintrittsalters nach hinten möglichst schnell gewährleisten kann, und andererseits auch in Baden-Württemberg große Unternehmen, die Personalreduzierungen vornehmen müssen, dabei vor allem an ältere Arbeitnehmer denken?
Ich sage klipp und klar: Wenn man das Renteneintrittsalter nach hinten verlegt, ohne dass es entsprechend viele Arbeitsplätze gibt, dann ist das schlicht und einfach eine Abzocke, die wir nicht mittragen werden.
Wie ist das ganze Dilemma entstanden? Ich habe es in meinem Berufsleben durchgängig erlebt: In den frühen Siebzigerjahren hat man im Rahmen der allgemeinen sozialen Wohltaten den erweiterten Kündigungsschutz für über 52Jährige beschlossen. Die eigentlich schon damals absehbare logische Konsequenz war, dass sich schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen kein Unternehmen einen solchen Klotz ans Bein binden konnte, jemanden einzustellen, von dem man wusste, dass man sich von ihm nie wieder würde trennen können, egal wie er sich im Unternehmen auch gibt. Das ist ein zu großes Risiko, das die Betriebe nicht eingehen können. Deswegen wurden von da an eben keine über 50-Jährigen mehr eingestellt.
Gleichzeitig kam mit der zweiten Ölkrise die Problematik auf, dass in der erfolgreichen Nachkriegsgeschichte plötzlich zum ersten Mal die Zahl der Arbeitsplätze zurückging, man sich aber darüber klar war, der jungen Generation Einstellungschancen bieten zu wollen. Deshalb hat man als Übergangslösung – ich betone dieses Wort „Übergangslösung“ – den Frühruhestand eingeführt, sodass sich jemand mit 59 Jahren arbeitslos melden konnte und dann mit 60 in Rente gegangen ist. Das alles war sozialpolitisch wunderbar abgefedert.
Der Staat – sprich: der Steuerzahler – hat sich kräftig daran beteiligt. Diese Systematik wurde auch im Laufe der Zeit verfeinert. Leider Gottes hat es sich mitnichten um eine Übergangslösung gehandelt. Vielmehr leiden wir noch heute unter den Folgen. Damals wurde eine ganz fatale Abwärtsspirale in Gang gesetzt.
Was war denn der Effekt? Als Übergangslösung war das ja auch sehr sinnvoll.
Aber alle, die das bis heute weitertreiben, müssen sich der Verantwortung stellen.
Denn die Konsequenz war doch, dass die Sozialversicherungsausgaben rapide gestiegen und im gleichen Maße die Sozialversicherungseinnahmen zurückgegangen sind. Das heißt, das Personal wurde noch teurer, und der Anreiz, beim Personal zu sparen, wurde noch verstärkt.
Meine Damen und Herren, das können wir uns so nicht weiter leisten, weil wir damit den Ast absägen würden, auf dem wir im Moment alle noch sitzen.
Parallel dazu hat sich ein Jugendwahn entwickelt. Ich erinnere mich noch sehr genau an diese Diskussion.
Man hat den Unternehmen gesagt: „Passt auf! Wir haben jetzt schon sehr lange Frieden. Es gab keine unnatürlichen Ausfälle im Personalkörper. Die Gefahr besteht, dass die Belegschaft der Unternehmen zu stark veraltet. Ihr müsst gucken, dass Junge nachkommen.“ Auch das war ein hehres Ziel. Allerdings hat man da manchmal schon das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.
Die ganze Systematik hat auch noch reichlichen Eingang in die Tarife gefunden.
Der Effekt: Heute liegt das Durchschnittsalter der Beschäftigten weit unter 40 Jahren, und die, die dafür verantwortlich sind, sind meist über 60 Jahre alt.
Ich zitiere Otmar Zwiebelhofer, den Vorsitzenden des Verbands der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg, der bei einem Kongress Folgendes festgestellt hat:
Überwiegend ältere Referenten halten Reden, in denen sie sich gegenseitig die Wichtigkeit der Beschäftigung älterer Menschen bestätigen. Alle Referenten sind Führungskräfte. Aus beidem können wir vorerst schließen: Die Älteren haben etwas zu sagen.
Aber die Konsequenzen, die Manager ziehen – das muss ich anfügen –, sind einfach falsch. Es ist ein kurzsichtiges Kostendenken. Verloren geht ein Riesenpotenzial. Wir verschenken Erfahrung und für den Betriebsablauf wichtige Werte und Einstellungen. Wir verlieren Kontakte und Qualität.
Das ist das Problem, unter dem auch Baden-Württemberg gerade massiv leidet.
Wer glaubt, die Lernfähigkeit älterer Arbeitnehmer sei grundsätzlich eingeschränkt, dem muss man sagen, dass das so nicht stimmt. Das mag zwar bei einzelnen Personen durchaus gelten, wie man es heute Morgen auch bei Herrn Kretschmann wieder festgestellt hat; er ist offensichtlich
überhaupt nicht mehr lernfähig. Aber Weiterbildung ist ein Thema, dem sich viele Arbeitnehmer noch gerne stellen und bei dem sie erfolgreich mitmachen.
Ich habe Sie aufgeweckt, Herr Kollege; dann war das erfolgreich. Wir haben überhaupt nichts gegen Sie, aber Sie haben sich so stur gestellt, dass ich an Ihrer Lernfähigkeit wirklich zweifle.
Was dieses Thema angeht, bin ich aber zuversichtlich. Schließlich hat das Wirtschaftsministerium kürzlich einen sehr erfolgreichen Kongress „Jugendwahn in der Gesellschaft? Neue Chancen für Ältere“ durchgeführt. Meine Damen und Herren, an diesem Kongress haben über 550 Personen teilgenommen. Dies stimmt mich sehr zuversichtlich, dass wir bei diesem Thema weiterkommen.
Den Rest in der zweiten Runde.
Wertschätzung von und Ehrfurcht vor Älteren: Der Kollege Schuhmacher hat uns gesagt, dass das in Asien eine gute Übung ist. Früher war das bei uns auch einmal eine ganz normale Sache. Die Bibel empfiehlt einem normalerweise nur nützliche Sachen.
Das in der Generation „50 plus“ vorhandene Potenzial ist ein Schatz, der nicht nur im Ehrenamt genutzt werden darf.
Wer Spitze sein will, darf nicht auf das Wissen, auf die Erfahrung, vor allem in der Anwendung, und auf das Können älterer Arbeitnehmer verzichten.
Wir müssen klar sehen: Es sind die erfolgreichen Unternehmen in Baden-Württemberg, die, genauso wie BMW, bewusst Arbeitnehmer über 50 Jahre einstellen, weil diese oft mehr Engagement, Konzentration auf das Wesentliche, Gelassenheit und die Fähigkeit, Wichtiges von Unwichtigem zu unterscheiden, als wesentliche Kriterien mitbringen.
Frau Kollegin Sitzmann, Sie haben die Weiterbildungspolitik des Landes angesprochen. Der Wirtschaftsminister hat angedeutet, was vonseiten des Landes möglich ist. Ich möchte aber auch deutlich sagen: Der Staat muss sich überlegen, wofür er zuständig ist und wofür nicht. Es kann nicht
sein, dass nur noch der Staat für die berufliche Weiterbildung zuständig ist.
Das ist eine ganz originäre Aufgabe der Unternehmen.
Und es ist originäre Aufgabe der Arbeitnehmer, sich in ihrem Beruf weiterzubilden.
Aus dieser Verantwortung will ich auch niemanden entlassen. Da kann man höchstens unterstützend tätig werden.
Wir unterstützen ja. Der Herr Wirtschaftsminister hat es doch gerade deutlich gesagt. Hören Sie halt zu!
Welche Maßnahmen sind weiter notwendig? Der Kongress weist Wege, und ich bin sehr froh, dass das Wirtschaftsministerium genau wie bei der Ausbildungsinitiative auch in Bezug auf die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer seit langem mit der Wirtschaft in Kontakt steht und dass da weit mehr passiert, als die Opposition argwöhnt.
Die Tarifpartner sind allerdings ebenso gefordert. Ich habe mit Freude festgestellt, dass auf dem Kongress einer der Tarifpartner, Herr Zwiebelhofer, deutlich dargestellt hat, dass im Tarifbereich Änderungen kommen müssen. Ich zitiere ihn: „Damit ist die Alterssicherung ein typischer Fall für eine gut gemeinte Schutzregelung, die im Ergebnis Ältere von der Beschäftigung ausschließt.“ Dem ist nichts hinzuzufügen. Das muss dringend geändert werden.
Über das Thema Altersteilzeit wurde auch gesprochen. Es ist sehr wohl richtig und wichtig, dass Menschen, die vielleicht – egal, in welchem Alter – nicht mehr so leistungsfähig wie bisher sind, die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit bekommen. Ich halte es allerdings für absolut kontraproduktiv, wenn dieses Instrument fast nur noch als Blockteilzeit realisiert wird. Das ist genau das, was man nicht will und was auch nicht hilfreich ist. Geblockte Altersteilzeit würde ich, wenn es nach mir ginge, abschaffen.
Wirklich wichtig ist aber, dass diese Frühruhestandsregelungen vom Staat definitiv nicht mehr gestützt werden. Es gibt – Sie haben es gesagt – schon eine ganze Menge Ankündigungen, dass es dazu kommen soll, aber es hat sich bisher viel zu wenig getan. Ich fordere deshalb das Land auf, wenn sich in diesem Punkt in Berlin nichts bewegt, mit einer Bundesratsinitiative tätig zu werden.
Dass es abgeschafft wird, Frau Kollegin. Was fragen Sie denn? Sie sagen doch immer, Sie kennen sich besser aus als ich.
Ja, in der Zeitung steht es, aber gemacht wird es nicht. Das ist doch der Punkt.
Es wurde gesagt, dass auch wir damals zum Teil mit beteiligt waren. Dazu sage ich ja gar nicht Nein. Aber wir haben jetzt erkannt, dass es nichts taugt, und deshalb wollen wir es auch abschaffen.
Wichtig ist, dass ich, wenn ich erkenne, dass etwas falsch gelaufen ist, dann auch daran arbeite, dass es sich ändert. Darüber werden wir morgen bei G 8 sicherlich auch noch einmal reden.
Noch einmal: Es ist – das war die wichtige Aussage auch des Kollegen Schuhmacher – überhaupt nicht bewiesen, dass die geringere Beschäftigung von Älteren Arbeitsplätze für Junge bringt. Das Gegenteil ist der Fall. Wir brauchen eine erfolgreiche Wirtschaft. Wir müssen wieder mehr Arbeitsplätze bekommen.
Dazu müssen wir die Potenziale der Älteren nutzen. Wir brauchen eine Exzellenzinitiative nicht nur für unsere Universitäten,
sondern auch bei den Unternehmen.
Die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer ist da ein ganz wichtiger Bestandteil.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist immer wieder faszinierend, wie vortrefflich man emotional und hartnäckig über Dinge streiten kann, die eigentlich überhaupt noch nicht geklärt sind und über die man deshalb auch nicht abstimmen kann.
Das trifft im Wesentlichen auf den Antrag der Grünen zu. Die darin gestellten Fragen können im Moment gar nicht beantwortet werden. Deswegen werden wir den Antrag ablehnen. Der Antrag hat einen ideologischen Hintergrund – sonst gar nichts.
Ganz besonders verwundert hat mich allerdings der Änderungsantrag der SPD. Dabei ist mir einiges aufgefallen. Üblicherweise steht unter solchen Anträgen der Name des Fraktionsvorsitzenden sowie „und Fraktion“. Der hier vorliegende Antrag ist von Herrn Drexler und sechs weiteren Abgeordneten unterschrieben. Allerdings vermisse ich die Unterschriften von Frau Schmidt-Kühner, von Herrn Kaufmann und Herrn Fischer. Die hätten den Antrag mit Sicherheit nicht unterschrieben, weil sie sich nämlich vehement dafür einsetzen, dass Söllingen gestärkt wird. Der Begriff, der bei der Bundeswehr für ein solches Vorgehen verwendet wird, ist nicht protokolltauglich. Deswegen verschweige ich ihn.
Aber Sie alle wissen, was dort zu solch einem Vorgehen üblicherweise gesagt wird.
Außerdem, Herr Drexler, scheinen Sie nicht mitbekommen zu haben, dass wir in keinem absolutistischen Staat mehr sind, dass man da nicht lenken und sagen kann, was wohin gehen soll.
Sie haben gesagt, das müsse man doch alles bestimmen.
Aber wenn wir einen absolutistischen Staat hätten, Herr Drexler, säßen auch Sie nicht hier. Deswegen sollten Sie nicht solche Lenkungsmaßnahmen vorschreiben, die gar nicht machbar sind.
Warum kann man die Fragen der Grünen noch nicht beantworten? Zum Beispiel deshalb, weil damit im Moment das Bundesverwaltungsgericht befasst ist und weil damit mit Sicherheit noch weitere Gerichte befasst werden müssen, wenn es nicht gelingt, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sie alle wissen, dass man nicht endgültig sagen kann, wie solche Gerichtsurteile ausfallen.
Allerdings fasziniert mich am Antrag der SPD – ich habe vergessen, das zu sagen –, wie selbstverständlich man einem erst vor kurzem aufgetretenen Investor vollstes Vertrauen ausspricht, obwohl er uns und sicherlich auch der SPD noch überhaupt keine Zahlen vorgelegt hat. Das erinnert ein bisschen an die Bürgschaft, die SPD und CDU damals Herrn Deyhle gegeben haben. Wie das ausgegangen ist, wissen Sie.
Deswegen werden wir nicht einfach jemandem groß das Vertrauen aussprechen, der uns noch keinerlei Material vorgelegt hat.
Eines ist jedoch noch zu sagen: Es melden ja zwei unterschiedliche Regionen ihre sehr berechtigten Interessen an. Die sonst immer gern geübte Lösung, die darin besteht, es allen recht zu machen und allem zuzustimmen, funktioniert hier leider nicht. Es gibt auch kein objektiv richtiges Verfahren; denn es gibt Argumente für beide Interessenlagen. Wenn man zum Beispiel sagt: „Lahr kann nicht sein“, dann frage ich schon: Was machen Sie denn künftig mit der dort vorhandenen hervorragenden Piste? Auch das ist Vermögen des Steuerbürgers, das man eigentlich nicht einfach so liegen lassen kann. Vielleicht ist es möglich, da Einnahmen zu erzielen, und vielleicht sollte das Land beim Bund auch einmal sein Interesse daran anmelden, seinen Anteil daran abzubekommen, wenn das entsprechend geregelt wird. Es gibt auch landseitig bereits eine gute Infrastruktur.
Die Konkurrenz zum Baden-Airpark, die immer so deutlich hervorgehoben wird, sehe ich so intensiv nicht. Ich glaube nicht, dass jemand von Karlsruhe aus nach Lahr fahren wird, um von dort loszufliegen.
Deswegen ist meine Vermutung, dass es zu einer Lösung kommen wird, bei der man das eine tut und das andere nicht lässt und bei der man durchaus auch die Interessen der Region Karlsruhe berücksichtigen kann, indem es eine Kooperation gibt. Das wäre meines Erachtens die richtige Lösung, und man sollte dies einmal durchrechnen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass die in der Summe aufzuwendende Unterstützung geringer ist, wenn beide einen Teil des Verkehrs wahrnehmen.
Das hätte einen weiteren Vorteil, an den jedoch bislang niemand gedacht hat: Es brächte auch eine Verteilung der Belastung durch den Fluglärm. Man muss nicht unbedingt nur einen Standort ausweisen, wenn es von der Infrastruktur her bereits zwei Möglichkeiten gibt.
Fazit des Ganzen: Die Sache ist derzeit einfach noch nicht entscheidungsreif, und deswegen haben wir gemeinsam mit der CDU-Fraktion unseren Antrag so, wie er Ihnen vorliegt, eingebracht. Er begehrt, dass der Landtag weiter zu informieren ist, dass man andererseits aber auch einfach die weitere Entwicklung abwartet.
Noch einmal: Ich würde es für ideal halten, wenn man eine gemeinsame Lösung fände, bei der alle mitziehen und durch
die dann auch insgesamt eine Win-Win-Situation entsteht. Es darf nicht dazu kommen, dass alle etwas verlieren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Rauchen ist gefährlich – das ist gar keine Frage –,
und zwar nicht nur für den Raucher selbst, sondern auch für seine Umgebung.
Rauchen erzeugt Schadstoffe in einer Konzentration, bei der zum Beispiel ein Zimmer eigentlich umgehend für den Durchgangsverkehr gesperrt werden müsste, wenn man die Werte zugrunde legt, die die EU, unsere Umweltministerin, der Regierungspräsident oder die Stadt für die B 14 anwenden.
Es ist in der Tat so; ich habe es ausgerechnet.
Die B 14 würde gesperrt, denn wenn Sie in einem Zimmer jede Stunde eine Zigarette rauchen – ich habe dabei eine Schlafdauer von acht Stunden eingerechnet –, dann erreichen Sie genau den Grenzwert, der auf einer Straße zur Sperrung führen würde.
Deshalb ist es gar keine Frage: Die rauchfreie Schule ist unser Ziel.
Deshalb ist das Rauchen an der Schule, wie es Kollege Röhm gerade deutlich dargestellt hat, auch grundsätzlich verboten.
Wenn ich es richtig verstehe, wollen SPD, Grüne und der CDU-Landesparteitag jetzt auch die bisher möglichen Ausnahmen verbieten.
Das allerdings halte ich nicht für sinnvoll, weil diese Ausnahmen sehr wohl begründet sind.
Egal, wie viele Politiker es beschließen: Wir werden nie erreichen, dass das Wasser von selbst den Berg hinauffließt.
Wir müssen menschliche Verhaltensweisen berücksichtigen. Nicht umsonst hat die „Eßlinger Zeitung“ am 13. Dezember ihren Kommentar zu diesen Anträgen mit der klaren und deutlichen Botschaft überschrieben: „Realitätsfern“.
Die Gefahren eines generellen Verbots sind in den Stellungnahmen der Landesregierung zu Ihren Anträgen ja auch deutlich genannt worden. Hinzu kommt, dass in dem betreffenden Alter gerade das Verbotene Schülerinnen und Schüler besonders reizt. Als cool gilt, wer sich dagegen verhält und zum Beispiel einfach den Schulbereich verlässt, sich auf die andere Seite der Straße stellt, sein „Zigarettchen“ schmaucht und feixend herübergrinst. Das wird die anderen Schüler nun wirklich dazu bringen, dass sie nicht rauchen! Nein, der pädagogisch richtige Weg wählt die Auseinandersetzung mit dem Thema, anstatt für das Rauchen ein kategorisches, aber nicht durchsetzbares Verbot zu erlassen.
Wer durch Einsicht Nichtraucher ist, wird der Verlockung weit besser standhalten als der Eingeschüchterte, der es dann genießt, nach den Schulstunden hinter einer Hecke oder in der Disco erst recht eine Zigarette zu schmauchen.
Ich möchte Herrn Minister Frankenberg aus der Diskussion von heute Vormittag zitieren. Er sagte: „Ich muss mich nicht erst von einem Gesetz verpflichten lassen, um etwas Vernünftiges zu tun.“ Darauf hoffe ich auch bei unseren Schulen. Es gibt ja schon sehr, sehr viele Schulen, die aus ganz eigenem Entschluss der Lehrer und der Schülermitverantwortung rauchfrei sind.
Ich kann Ihnen eines sagen: In unserer Familie wird bei den Älteren überhaupt nicht geraucht. Dennoch hat der jüngere Sohn, der in eine rauchfreie Schule gegangen ist, massiv mit dem Rauchen angefangen, während der ältere, der eine Schule mit Raucherecke besuchte, bis heute nicht raucht.
Sie sehen das Ganze also sehr eindimensional. Dazu gehören noch einige andere Aspekte.
Mein ganz großer Respekt gilt den Lehrern, die für sich oder – –
Ich danke Ihnen, Herr Präsident.
Ein ganz großes Lob und mein Respekt gilt allen Lehrern, die für sich oder, noch besser, als Kollegium beschlossen haben, in der Schule nicht zu rauchen.
Nicht zuletzt: Alle Erwachsenen – beileibe nicht nur die Lehrer oder die Eltern – haben hier eine Vorbildfunktion. Da müssen wir uns wirklich an die eigene Nase fassen. Leben wir der nächsten Generation doch einfach vor, dass starke Typen nicht unbedingt einen Glimmstängel brauchen, um sich daran festzuhalten.
Heute Morgen habe ich noch mit einer jungen Unternehmerin über dieses Thema gesprochen.
Sie sagte mir ganz spontan: „In der Raucherecke war es immer am gemütlichsten und interessantesten.“ Da sehe ich nun wirklich eine große Herausforderung für die Schulgemeinschaften. Sorgen wir doch alle miteinander dafür, dass es in den Pausen auch gesunde Ecken gibt, in denen es interessant und gemütlich ist. Damit können wir Kinder wirkungsvoll vom Rauchen abhalten. Ein pures Verbot würde gerade das Gegenteil bewirken.
Ich will die Kollegin Queitsch bloß noch darauf hinweisen: Wenn Sie vorhin nicht einen solchen Krawall gemacht hätten, hätten Sie hören können, dass dieses Zitat von den Raucherecken von einer ehemaligen Schülerin und heutigen jungen Unternehmerin stammt und dass ich natürlich dafür bin, dass Räume, in denen geraucht werden darf, so ungemütlich wie möglich sind.
Ich plädiere aber sehr dafür, dass man in den Schulen andere Aufenthaltsmöglichkeiten schafft, wo es gemütlich und interessant ist.
Das war meine Rede. Mir ist wichtig, dass das auch so herüberkommt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch ich begrüße grundsätzlich die EU-Initiative, zur Luftqualität eine koordinierte Richtlinie zu erlassen, die fünf Gesetze zu einem zusammenfasst, um eine gemeinsame Luftreinhaltestrategie zu entwickeln.
Das ist gut und wichtig; trotzdem habe ich einige Anmerkungen und möchte mich in meinem Beitrag beispielhaft auf die Frage der Partikel beschränken.
Es ist richtig, dass wir auf die Beobachtung von PM2,5 übergehen. Die Wissenschaft ist schon lange den Weg gegangen, dass sie sich kaum noch um PM10 kümmert, sondern Feinstaub ab 2,5 Mikrometer und Ultrafeinstaub ab 0,1 Mikrometer Durchmesser benennt.
Diese Richtlinie aber, die heute so leger auf den letzten Tagesordnungspunkt gelegt wurde, kann das Land und seine Bürger künftig noch eine Menge Geld kosten, wenn wir sie einfach so passieren lassen. Es gibt zwar noch kaum Messwerte zu PM2,5 in Baden-Württemberg, aber am Neckartor und an der Hohenheimer Straße wird der vorgesehene Grenzwert wohl bereits überschritten. Selbst wenn sich demnächst herausstellen sollte, dass die Messstelle am Neckartor gar nicht zu den EU-Grenzwerten passt – zumindest entspricht sie meiner Ansicht nach in etlichen Punkten nicht den Anforderungen, die die Anlage 2 zur 22. BImSchV nennt –, sollten wir nicht noch einmal den Fehler zulassen, der schon in Bezug auf PM10 gemacht wurde. Wir dürfen nicht zuerst einen Grenzwert festlegen und dann erst messen und forschen, womit und in welchem Ausmaß dieser überhaupt beeinflusst werden kann. Diese Methode kann eigentlich gar nicht aufgehen und spräche eher für Populismus als für wissenschaftliche Ernsthaftigkeit.
Dass der PM10-Grenzwert im Jahr 1995 einfach zu eng gegriffen wurde, zeigt das Beispiel, das ich vorhin unter Punkt 8 der Tagesordnung aufgeführt habe, dass nämlich dieser Grenzwert in einer Wohnung, in der über den Tag hinweg pro Stunde eine Zigarette geraucht wird, bereits überschritten wird. Es darf eigentlich nicht sein, dass wir wegen eines Grenzwerts eine Straße sperren, der in Räumen, in denen Leute wohnen, schon nicht eingehalten wird.
Natürlich müssen wir verschärfte Werte ankündigen, damit sich Produzenten und alle anderen Beteiligten darauf einstellen können und damit für die Zukunft Verbesserungen
erreicht werden. Aber bevor eine konkrete Festlegung erfolgen kann, müssen einfach weitere und bessere Erkenntnisse vorliegen.