Bezüglich der Ganztagsschule und der Trägerschaft von Kindergärten, Kollege Noll, will ich mit Ihnen die Frage besprechen, wie sich Trägerschaft und Aufgabentrennung entwickeln sollen. Ihr Vorschlag ist logisch, nämlich klare Vollverantwortung. Trotzdem sehe ich andere Argumente, die meines Erachtens weiterführend sind.
Was meine ich? Ihr Vorschlag stammt ja vom Kollegen Klotz, dem früheren hauptamtlichen Vorstandsmitglied des Städtetags; Herr Gönner aus Ulm hat ihn übernommen. Der Gemeindetag ist anderer Meinung. Ich halte Ihren Vorschlag für falsch. Vor dem Hintergrund, dass der Kindergarten für die Schulreife immer bedeutsamer wird, dass die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer in den Kindergarten gehen, dass die Schuleingangsprüfung ein Teil der Schulpflicht wird, meine ich, dass das Land zwar nicht Träger der Kindergärten sein muss, sich aber aus der fachlichen Entwicklung und der Bildung und Weiterbildung der Betreuungskräfte, der Kindergartenkräfte nicht zurückziehen darf, sondern sich einbringen, sich integrieren muss, und zwar bei der inhaltlichen Arbeit der Kindergärten in gemeinsamer Verantwortung von Kommunen, Kirchen und freien Trägern.
Wir wollen die Ganztagsschule nach Maß, nach Bedarf flächendeckend entwickeln. Die Schulaufsicht weiß aufgrund der Ortsnähe jedoch längst nicht so gut wie der Bürgermeister und sein kommunales Schulamt, wie sich in den Stadtteilen der Bedarf entwickelt und wie danach zu handeln ist. Da die Kommune der Schulträger ist und ihr die Gebäude gehören, halte ich den Rückzug der Kommune aus der Bildung und Erziehung der Schulkinder ebenfalls für weniger denn je sachgerecht. Gemeinsame Trägerschaft, gemeinsa
me Verantwortung, gemeinsame Finanzierung zwischen Kommune, Kirche und Land wird unser Ziel sein. Wir reden hierüber ohne Streit, aber ich glaube, dass man entlang dieser zusammenwachsenden Aufgaben alle Hände, also Haupt- und Ehrenamt, braucht und dass der Bürgermeister und der Schulleiter in Zukunft ideale Moderatoren und Manager einer Schule nach Maß für den eigenen Ortsteil, Stadtteil, die Gemeinde werden können.
Der Gedanke, das Ehrenamt zu qualifizieren und in der Schule das Hauptamt durch das Ehrenamt zu ergänzen, wurde ja bisher noch nicht generell kritisiert. Dafür danke ich. Ich bitte Sie, zu prüfen, ob nicht dort, wo Sie Autorität haben, mitgewirkt werden kann, damit daraus ein gutes Angebot wird. Ich setze für die Ganztagsschulen, die wir brauchen, bedarfsgerecht und flächendeckend in Baden-Württemberg, auf mehr Hauptamt. Ein Teil der Mittel für Lehrerstellen, die in absehbaren Jahren durch Rückgang der Schülerzahlen und Stellenstreichungen frei werden, wird dem Ausbau des Schul- und Bildungswesens der Ganztagsschule zu widmen sein. Wir brauchen mehr Hauptamt, wenn es um Ganztagsschulen geht.
Ferner kann es sein, dass man von der Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer, die mit Sicherheit erfüllt wird – die arbeiten ihre 41 Stunden in der Woche und manche noch mehr –, etwas mehr Zeitpräsenz in der Schule außerhalb des Unterrichts, den sie leisten, erbitten muss, um so den Rahmen, die Verantwortung der Schule als Ganztagsort durch hauptamtliche Kräfte stärker darstellen zu können.
Zum Ehrenamt: Ich rede nicht vom billigen Jakob, sondern von Qualifikation. Wir haben doch schon jetzt in der Bildung und Erziehung, in der Freizeitgestaltung unserer Kinder zu unterschiedlichen Tageszeiten und in der Ferienzeit ehrenamtliches qualifiziertes Angebot, „Jugendbegleiter“, Mentoren, Übungsleiter in allen Sparten. Die Frage ist, ob dies nicht auch in der Schule eine Option, eine Ergänzung – keine Allzweckwaffe, kein Wundermittel – sein kann.
zur Einführung von Jugendbegleitern an Ganztagsschulen wird vom NABU begrüßt. „Das ist eine hervorragende Idee und ein Angebot, das wir sehr gerne annehmen“, betont Rösler
die Bereitschaft des NABU, an der Betreuung mitzuwirken. „Auf der einen Seite der Bedarf an Betreuung, auf der anderen Seite das Know-how der Verbände: Es ist sinnvoll,
beides zusammenzubringen.“ Der NABU sieht in diesem Angebot nicht nur eine Würdigung des qualifizier
ten und langjährigen ehrenamtlichen Engagements der Umweltverbände, sondern auch eine Chance, der rasant wachsenden Naturentfremdung von Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken.
Was für den Naturschutz gilt – ich nehme den Schwäbischen Albverein, den Schwarzwaldverein, den BUND hinzu –, gilt genauso für Musik und bildende Kunst, gilt genauso für die moderne Arbeitswelt, für Betriebsräte, Handwerksmeister und Unternehmer und gilt für den Sport zuallererst. Im Sport wird das nämlich flächendeckend in Baden-Württemberg jeden Nachmittag und jeden Abend mit Ballsport, mit Turnen und anderen Sportarten erprobt.
Diesen Weg wollen wir jetzt mit allen besprechen. Ich lade Sie ein, an dem Gespräch teilzunehmen. Wenn Sie nicht mitmachen, schließen Sie sich aus der gesellschaftlichen Entwicklung Baden-Württembergs automatisch aus.
Sie haben das Thema Privatschulen angemahnt. Auch dazu zwei konkrete Aussagen, die von uns beiden vereinbart sind: Wir werden, wie im Landtag beschlossen – das ist ein halbes Jahr her –, noch in dieser Legislaturperiode im Rahmen der Haushaltsmöglichkeiten als mittelfristiges Ziel das Bruttokostenmodell als ein objektives Rechenmodell zur Ermittlung der vollen Kosten eines Schülers, einer Schülerin an privaten Schulen im Privatschulgesetz verankern.
Sie wissen als erfahrener Parlamentarier, Kollege Zeller, dass „mittelfristig“ eher fünf als zehn Jahre bedeutet.
Jetzt konkret zu der Höhe der prozentualen Förderung, die wir leisten. Wir haben mit diesem Haushalt die Mittel für einige Schularten etwas gekürzt. Wir haben bei den privaten Gymnasien, die nach dem alten Berechnungsmodell auf einen Fördersatz von 82 % kamen, die Förderung auf 80,5 % gekürzt. Dennoch liegen die privaten Gymnasien und damit auch die Waldorfschulen im Vergleich zu anderen Schulen bei der prozentualen Förderung noch immer ganz vorn.
Wir haben noch ein Zweites gemacht: Wir haben mit mehr Geld und über Umschichtungen den Fördersatz bei privaten Berufsschulen und anderen Schularten von unter 60 % auf
über 70 % erhöht. Damit haben wir erreicht, dass diese Träger eine Zukunft haben und nicht schließen müssen. Das gilt zum Beispiel für kirchliche Träger in Baden-Württemberg,
wenn es um Kinderbetreuungsausbildung geht. Diesen Weg setzen wir fort. Für jeden Schüler werden derzeit mindestens 70 % bezahlt. Für einige Schüler liegt der Fördersatz bei 78 und 80 %. Wir wollen im Zuge des Rückgangs der Schülerzahlen in Stufen erreichen, dass ein Satz von 80 % das Maß unserer Förderung ist. Ich möchte behaupten – das ist schon jetzt absehbar –, dass dann kein anderes Land den Privatschulen ein so guter Partner ist wie das Land BadenWürttemberg.
Zum Dritten: die Energiepolitik. Ich kämpfe bei der Energiepolitik um Arbeitsplätze, um Wertschöpfung, um Steuereinnahmen, um Sicherheit – egal, um welches Unternehmen in der Energiewirtschaft es sich handelt. Jeder Arbeitsplatz bei jedem Betrieb ist mir gleichermaßen lieb. Da aber die Energie Baden-Württemberg der deutlich größte Arbeitgeber ist, bestand hier Vorrang, damit die Entscheidung über alle künftigen Fragen im Grunde nicht in Paris getroffen wird. Das wissen Sie, oder Sie wissen es noch nicht.
Ich halte es für richtig, dass mittel- und langfristig ein Börsengang erreicht wird, sodass die Energie Baden-Württemberg nicht allein durch die OEW und die EdF getragen wird, sondern ein lukratives Unternehmen wird, an dem sich der Aktionär beteiligt. Ich glaube, dass das Ziel, nämlich die Zahl von 30 % Privataktionären, wie es vor fünf Jahren beabsichtigt war, in fünf Jahren durch unsere Bemühungen erreicht werden kann.
Damit klar ist: Das geht, wenn die EdF auf Bezugsrechte verzichtet, damit nicht, über die Börse aufgekauft, eine Übernahme möglich wird.
Dann wird gesagt, die Kraftwerke in Baden-Württemberg seien nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Technik. Man spricht von „Neandertalern“ und Ähnlichem. Wissen Sie, die Endlagerung von Restprodukten aus den Kernkraftwerken bleibt eine Aufgabe, egal, wie lange Kernkraftwerke in Deutschland noch Strom produzieren.
Wenn man die Kernkraftwerke morgen schließen würde, dann wäre das genauso schwierig, wie wenn man noch 20 oder 30 Jahre lang in Kernkraftwerken Strom erzeugen würde.
Deswegen ist die Entsorgung und die Endlagerung kein Argument dafür, jetzt dichtzumachen. Das wäre vor 40 Jahren
ein Argument gewesen, nämlich bei Willy Brandt, bei Ihrem Wirtschaftsminister Schwarz und bei uns in der CDU – damals gab es die Grünen noch nicht. Wer dieses Argument aber jetzt einführt, verkennt Ursache und Wirkung.