(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Ca- pezzuto SPD: Sie haben den Ostalbkreis vergessen, Herr Kollege!)
Auch im Ostalbkreis gibt es keinen vernünftigen Verbund. Deshalb gibt es auch dort dieses Problem, Herr Kollege Capezzuto. Damit haben Sie völlig Recht.
(Abg. Dr. Carmina Brenner CDU: Kommen Sie mal in den Kreis Freudenstadt! – Gegenruf der Abg. Fischer und Göschel SPD: Da gibt es nichts Gescheites!)
Vernünftig ist ein großflächiger Verbund wie der VRN und sind nicht die Zwergverbünde, die Sie aus der Provinz gewöhnt sind, Frau Kollegin.
Es muss auch über Schulreformen gesprochen werden. Das ist nicht nur ein Thema der Organisation des Verkehrs, sondern auch der Schulen. Das dreigliedrige Schulsystem führt im ländlichen Raum in Anbetracht des demografischen Wandels zu Problemen, weil die Schulen zu klein sind, die Wege länger werden und Zwergschulen schließen müssen, wie Sie das zum Beispiel in Sachsen beobachten können.
Deswegen glauben wir Grünen, dass ein wichtiger Schritt zur Begrenzung dieser Kosten auch darin besteht, es gar nicht erst notwendig werden zu lassen, immer weiter zu fahren, sondern gerade mit Blick auf den ländlichen Raum zu einer Basisschule zu kommen, die mehr als nur vier Jahre abdeckt und nach dem Vorbild der PISA-Sieger in Skandinavien ein längeres gemeinsames Lernen ermöglicht. Damit kämen wir pädagogisch voran, würden aber auch für den ländlichen Raum und hinsichtlich einer Begrenzung der Schülerbeförderungskosten Fortschritte erzielen.
Herr Kollege Seimetz, Sie können selbstverständlich den Weg „Weiter so“ wählen, das heißt immer höhere Schülerbeförderungskosten. Die Eltern werden es Ihnen danken. Wir setzen auf intelligente Reformen, und deshalb kommt dieses Land mit uns besser voran als mit Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt heißt „Beförderungskosten von Schülerinnen und Schülern“,
Ich sage dies, weil Sie vorhin die Frage gestellt haben, lieber Herr Palmer. Wir sind zuständig. Wir haben Ihre Fragen beantwortet, und deswegen will ich jetzt auch versuchen, Ihnen die Antwort zu geben.
Ich kann über Verkehrsverbünde nicht so viel sagen, weil in meiner Wohngegend, wie Sie gesagt haben, der allerbeste Verkehrsverbund ist.
Ich muss sagen, der ist wirklich gut, wenngleich ich den öffentlichen Personennahverkehr dort relativ selten benutze, wie ich zugeben muss.
Meine Damen und Herren, das Land hat die Zuständigkeit für die Erstattung der Schülerbeförderungskosten an die Schulträger bereits zum Schuljahr 1983/84 auf die Stadtund Landkreise übertragen. Gleichzeitig hat das Land den Kreisen das Recht eingeräumt, die Höhe und das Verfahren der Erhebung von Eigenanteilen der Eltern festzulegen. Zum Ausgleich der Kosten erhalten die Kreise vom Land pauschale Zuweisungen. Bereits im Jahr 1986 betrugen diese 301 Millionen DM. Die Zuweisungen des Landes an die Kreise wurden damals jährlich – das waren noch Zeiten! – um 5 % angehoben, ab dem Jahr 1990 um 4 %. 1993 erfolgte eine Kürzung um 50 Millionen DM. Warum erfolgte diese Kürzung? Es fand damals eine Prüfung des Rechnungshofs statt, und dieser, Herr Zeller, hat damals tatsächlich festgestellt, dass es Fälle gegeben hat, in denen die Zuweisungen des Landes höher waren als das, was die Kreise weitergegeben haben. Ich darf Sie auf diese Prüfung hinweisen.
Ich erwähne das nur, weil Sie vorhin die Frage gestellt haben. Ich habe das auch nicht da. Es gibt aber die Prüfungsergebnisse des Rechnungshofs aus dieser Zeit, aus denen Sie das entnehmen können.
Im Jahr 1997 – viele erinnern sich noch sehr gut daran – gab es dann einen großen Einschnitt. Man hat nämlich die Zuweisungen um 100 Millionen DM gekürzt. Das war damals ein Teil eines umfangreichen Kürzungsprogramms. Auch darauf möchte ich als Finanzminister hinweisen. Es war damals eine Riesenanstrengung, um 50 Millionen € zu kürzen – wenn ich daran denke, welche Beträge wir in den Haushalten der letzten Jahre kürzen mussten.
Wir haben dann die Summen festgelegt, und durch die Festschreibung der Zuweisungen haben alle Beteiligten, vor allem die Kreise, ein hohes Maß an Planungssicherheit bekommen. Ich darf hier ausdrücklich darauf hinweisen, dass seit 1997 die Zahlungen des Landes nicht mehr angetastet worden sind. Natürlich sind in der Zwischenzeit Preise und Fahrkosten gestiegen. Aber wenn man an die diversen Sparrunden denkt, dann muss man feststellen, dass die Beförderungskosten hier eigentlich gut behandelt worden sind.
Der Ausblick auf die kommenden Jahre: Sie alle kennen die Haushaltslage. Ich glaube, wir müssten sehr froh sein, wenn wir die Schülerbeförderungskosten in der jetzigen Höhe halten könnten. Ich kann nicht in Aussicht stellen, dass die Zahlungen des Landes steigen werden.
Die Entwicklung der Eigenanteile seit 1996 ist in der Stellungnahme meines Hauses eingehend dargestellt. Die Stellungnahme beruht allerdings auf den Zahlen aus dem Jahr 2003. Mir ist bekannt, dass in der Zwischenzeit viele Kreise die Eigenanteile und ihre Zahlung angepasst haben.
Okay, erhöht haben. Es hat sie sicher kein Kreis gesenkt; das ist richtig. Die Erhöhungen der Eigenanteile in den Jahren 2004 oder 2005 sind allerdings ausschließlich durch die Entwicklung der Fahrpreise bedingt. Sie wissen, dass damals in dem Koch/Steinbrück-Papier auch Kürzungen von Zuweisungen an Verkehrsverbünde enthalten waren. Dieses Koch/Steinbrück-Papier hat nicht allein die Union zu vertreten, wie bereits der Name Steinbrück zeigt.
Die Regelung zur Erstattung der Schülerbeförderungskosten ist in meinen Augen sachgerecht und sinnvoll.
Die Entwicklung der Eigenanteile ist in den Kreisen ganz unterschiedlich verlaufen. Sie spiegeln die unterschiedlichen Verhältnisse in den Kreisen wider. Durch das Recht, durch Satzung über Verfahren und Eigenanteile zu entscheiden, können die Kreise die Angelegenheit so regeln, wie dies den jeweiligen örtlichen Verhältnissen am besten Rechnung trägt. Es ist deshalb keine Frage, dass im Laufe der Zeit – 1983 bis 1994 – in den einzelnen Kreisen unterschiedliche Regelungen zustande gekommen sind.
Der Stellungnahme, die Ihnen zugegangen ist, können Sie auch entnehmen, dass die Stadt- und Landkreise bei der Festlegung ihrer Eigenanteile mit Augenmaß vorgegangen sind. Grundschüler sind in den allermeisten Kreisen nach wie vor von der Zahlung von Eigenanteilen ausgenommen. Daneben haben alle Kreise in ihren Satzungen Regelungen für Härtefälle vorgesehen. Zwei Beispiele sollen das verdeutlichen.
Erstens: In den meisten Kreisen sind Eigenanteile nur für zwei Kinder eines Erziehungsberechtigten bzw. einer Familie zu entrichten. Ab dem dritten Kind fallen dort keine weiteren Eigenanteile an.
Diese Familien gibt es gerade in Baden-Württemberg immer noch. Zugegebenermaßen ist es nicht mehr die Durchschnittsfamilie.
Zweitens: Ebenso sind Möglichkeiten zum Erlass von Eigenanteilen vorgesehen, zum Beispiel für Bezieher von Sozialhilfe oder jetzt für Bezieher von Arbeitslosengeld II.
Damit kann man, glaube ich, im Ernst nicht behaupten, dass die Bildungschancen junger Menschen durch die Eigenanteile zur Schülerbeförderung zunichte gemacht würden.
Im Übrigen – es ist heute schon einmal angedeutet worden – gibt es keinen Rechtsanspruch auf kostenfreie Beförderung.
Ich darf hier doch noch einmal auf die Situation in einem anderen Flächenland hinweisen, das mit uns vergleichbar ist, nämlich auf die Situation des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Redlichkeit halber muss ich allerdings auch sagen, dass das Finanzausgleichssystem in Nordrhein-Westfalen ein anderes ist und mit unserem nur eingeschränkt vergleichbar ist. Dennoch sind einige Aspekte sehr interessant. Das Land Nordrhein-Westfalen leistet keine Zuweisungen zur Erstattung von Schülerbeförderungskosten. Die Finanzierung ist allein Angelegenheit der Kommunen, die lediglich in sehr eingeschränktem Umfang Eigenanteile erheben dürfen.
Das ist eine die Kommunen ausgesprochen belastende Regelung. Aber auch den Eltern werden in Nordrhein-Westfalen durch die faktische Abschaffung der Lernmittelfreiheit Opfer abverlangt. Dort zahlen Schüler bzw. ihre Eltern zurzeit einen Anteil von fast 49 % zu den Lernmitteln.