Es gibt natürlich das, was es bei Studiengebühren geben wird, nicht, nämlich ein volles Kreditmodell nachlaufender Finanzierung und staatlicher Bürgschaften. Insofern kann man das nicht in einen Topf werfen.
Insofern hat Frau Kollegin Schavan die richtigen Fragen an das BAföG gestellt. Sie hat nie dafür plädiert, den einkommensschwächsten Schichten sozusagen die BAföG-Förderung zu entziehen. Das ist eine völlige Missinterpretation dessen, was Frau Schavan gesagt hat;
In der Tat kommt man aber nicht umhin, zu sagen: Das BAföG ist durchaus reformierbar. Das heißt nicht, dass wir das BAföG abschaffen wollten – jedenfalls wir nicht. Wir wollen diese Förderung erhalten, wir wollen auch das Volumen der staatlichen Förderung erhalten. Man muss aber erreichen, dass diese Förderung eben so gestaltet wird, dass sie mehr Studierenden zugute kommt. Denn die Lebenshaltungskosten sind das Entscheidende. Studiengebühren sind im Vergleich zu den Lebenshaltungskosten ein relativ geringer Betrag.
Das Modell der Grünen, das übrigens auch schon einmal bei der HRK ausdiskutiert und berechnet worden ist, haben auch wir noch einmal durchgerechnet. Wenn man diese Reform machte – also die bisherigen Aufwendungen wegfallen ließe und alle elternbezogenen Aufwendungen von Steuervergünstigungen über Kindergeld bis zu den BAföG-Leistungen zusammennähme –, dann würden diejenigen, die heute den vollen BAföG-Satz bekommen, weniger erhalten. Das heißt also, gerade diejenigen, die die größte Bedürftigkeit hätten, ihren Lebensunterhalt für das Studium mit staatlicher Hilfe mitfinanziert zu erhalten, würden schlechter gestellt. Das ist etwas, was man bei einer solchen Reform eigentlich nicht wollen kann,
wenngleich man für jeden Vorschlag, der dazu führt, dass mehr Studierende bei der Finanzierung ihres Lebensunterhalts unterstützt werden, dankbar sein muss. Denn das ist das Entscheidende. Das sind nämlich mindestens 500 € mal zwölf im Jahr, für die es derzeit keine adäquaten Finanzierungsinstrumente gibt – außer BAföG mit all seinen Schwellenwertproblemen.
Frau Bregenzer, Sie haben gefragt, was nach einem Regierungswechsel – nein, „Regierungswechsel“ haben Sie vielleicht nicht gesagt –, was nach der Wahl komme.
(Abg. Carla Bregenzer SPD: Egal, welche Regie- rung! Die Föderalismusdebatte muss ja weiterge- führt werden! Egal, welche Regierung!)
Zunächst einmal: Was die Exzellenzinitiative betrifft, muss man sagen: Es muss eine Vereinbarung geschlossen werden. Es gibt ja jetzt einen Beschluss der MPK, und es gibt einen Beschluss der BLK. Vor dem Jahr 2007 wird dies nicht wirklich finanzwirksam; denn es muss ausgeschrieben werden, es muss eine Jury bewerten. Vor Ende 2006 wird also gar nicht feststehen, wer bedacht werden kann, sodass das eine Haushaltsfrage der Jahre 2007 und 2008 ist.
Im Jahr 2006 fallen Anlaufkosten an, die aber nicht wesentlich zu Buche schlagen. Denn das kann man ja nicht in einem übereilten Verfahren machen. Hier geht es um Projekte, die größer sind als Sonderforschungsbereiche. Dazu braucht man auch bei der Begutachtung und in dem ganzen Verfahren Zeit.
Der Bund hat auch dies nur in einer mittelfristigen Finanzplanung. Da ist nicht mehr drin als eine mittelfristige Finanzplanung. Insofern haben hier sowohl der Bund als auch die Länder diese Aufgabe, aber auch – das habe ich bei meinen Kommentaren im Anschluss an den Beschluss gesagt – angesichts der Probleme, die wir bei den öffentlichen Haushalten haben. Die kann man nicht einfach ausblenden, wenn man über die Finanzierung des Exzellenzprogramms redet.
Dann zur Frage, was nach der Wahl kommt. Das ist natürlich eine Frage, die ein gewisses prospektives Talent erfordert.
Ich kann nur sagen: Bleibt es bei der alten Regierung, was statistisch relativ unwahrscheinlich ist, dann bleibt es wahrscheinlich bei den ständigen Versuchen der Grenzüberschreitung,
nämlich den Gesetzgebungsversuchen des Bundes in Sachen Studiengebühren und in Sachen Juniorprofessur sowie den Versuchen, in anderen Angelegenheiten per Gesetzgebung des Bundes in die Länderhoheiten einzugreifen.
Wir waren nicht darauf aus, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, sondern wir wurden geradezu herausgefordert, das Bundesverfassungsgericht anrufen zu müssen, um unsere eigenen Kompetenzen zu verteidigen.
Kommt es allerdings zu einem Regierungswechsel, dann wird es einen kooperativen Föderalismus geben, der das Ziel vor Augen hat, das Beste für die Institutionen zu erreichen – in der Tat für Institutionen, die miteinander im Wettbewerb stehen. Denn das Hauptziel ist der Wettbewerb der Hochschulen, und dahinter steht der Wettbewerb der Länder. Insofern werden wir, glaube ich, falls es am 18. September zu Neuwahlen kommt, danach einen kooperativen Föderalismus mit den Effekten erleben, die unseren Forschungs- und unseren Hochschuleinrichtungen pragmatisch dienen und zum Besten dieser Institutionen gereichen.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der Anträge Drucksachen 13/2132, 13/2133 und 13/2140.
Es handelt sich ausschließlich um Berichtsanträge. Diese sind durch die Aussprache erledigt. – Sie sind damit einverstanden.
Bevor ich diesen Tagesordnungspunkt abschließe, darf ich Ihnen, Herr Minister Professor Frankenberg, zu Ihrem heutigen Geburtstag, den Sie sozusagen am richtigen Ort erleben und verleben, sehr herzlich die Glückwünsche des Hauses aussprechen.
Antrag der Fraktion der SPD – Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse – Drucksache 13/4419
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die DNA-Analyse ist zu einem festen Bestandteil des Strafverfahrens geworden. Sie hat sich in der letzten Zeit als Instrument bei der Strafverfolgung und der Ermittlung von Straftätern bewährt. Ich darf in diesem Zusammenhang an den Fall Moshammer erinnern, der uns quer durch alle Parteien veranlasst hat, die Anwendung des Instruments der forensischen DNA-Analyse auszuweiten.
Wo stehen wir heute? Es gibt mittlerweile einen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Er wurde vor wenigen Tagen in erster Lesung im Bundestag beraten. Die zweite Lesung steht morgen an. Das Gesetz soll am 8. Juli im Bundesrat behandelt werden. Dieses Gesetz enthält ergänzende zusätzliche Bestimmungen, die nach unserer Auffassung den Anwendungsbereich der DNA-Analyse in sinnvoller Weise erweitern und gleichzeitig die rechtsstaatlichen Anforderungen an die Verwendung dieses Instruments gewährleisten.
Die Diskussion über die Erweiterung der DNA-Analyse ist ja nicht neu. Herr Justizminister, Sie erinnern sich an den Vorstoß Bayerns im Bundesrat, der dann letztlich nicht verabschiedet wurde. Es hat sich gezeigt, dass in der Koalition hier im Stuttgarter Landtag offensichtlich unterschiedliche Bewertungen zu diesem Thema existieren. Deshalb möchten wir heute von Ihnen, der Landesregierung, wissen, wie Sie zu diesem Gesetzentwurf stehen. Weil die Beratungen im Bundestag und im Bundesrat anstehen, müssen Sie heute Farbe bekennen, wie Sie zu diesem Gesetzentwurf stehen. Wir fordern Sie daher mit unserem dringlichen Antrag auf, dem Gesetzentwurf, wie er derzeit im Bundestag vorliegt, zuzustimmen.
Diese Erklärung, Herr Justizminister, ist umso dringender, als wir in der letzten Zeit erheblich verwirrt wurden, nachdem wir einen deutlichen Schlingerkurs wahrgenommen haben. Als sich damals der Vorschlag Bayerns im Gesetzgebungsverfahren befand, haben Sie sich dazu sehr kritisch geäußert und verlauten lassen, dass sich die Koalition da wohl der Stimme enthalten müsse. Wenige Zeit später haben wir eine Pressemitteilung des damaligen Ministerpräsidenten Teufel erhalten, in der zu lesen war, dass BadenWürttemberg der Initiative Bayerns im Bundesrat zugestimmt hat. Allerdings ist dieser Entwurf dann nicht weiterverfolgt worden, weil er keine Mehrheit gefunden hat. Sie haben groß angekündigt, dass Sie sich diesem Entwurf verschließen. Viel geworden ist aus diesem Widerstand aber nicht. Offensichtlich konnten Sie sich in der Koalition nicht durchsetzen.
Die CDU hat in der ersten Lesung im Bundestag signalisiert, dass sie sich dem Gesetz letztlich nicht verschließen würde.
Sie hat deutlich gemacht, dass es sich bei dem Gesetzentwurf um die zweitbeste Lösung handeln würde. Die CDU wollte viel mehr – dagegen haben wir rechtsstaatliche Be
denken –, während die Vertreterin der FDP-Fraktion sogar – man höre und staune – von einem „schwarzen Tag für Deutschland“ gesprochen hat, falls dieses Gesetz in der vorliegenden Fassung verabschiedet würde.
Das reiht sich in die sehr populistischen Äußerungen ein, die wir in der letzten Zeit von der FDP gehört haben,