sondern wir wollen einfach die Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten stärken. Dieses Anliegen verfolgen wir mit unserem Gesetzentwurf.
Lieber Kollege Heinz, wenn Sie anderes behaupten, so ist dies einfach nicht zutreffend. Sie müssen gar nicht immer so explizit darauf abheben. Dasselbe gilt für den Innenminister. Auch wir sind ja durchaus Anhänger unseres repräsentativen Systems.
Es ist doch sachlogisch kein zwingendes Erfordernis der repräsentativen Demokratie, das Quorum für den Erfolg eines Bürgerentscheids nur auf 25 % und nicht auf 20 % abzusenken.
Hierbei handelt es sich einfach um eine Entscheidung des Gesetzgebers, wie viel Kompetenz er an die Bürgerinnen und Bürger in Einzelfragen zurückdelegieren will.
Es ist ja nicht so, dass in Baden-Württemberg pro Jahr Tausende von Bürgerentscheiden stattfänden. Es geht um wenige Bürgerentscheide, deren Zahl sich aufgrund der Gesetzesvorlage auch nicht explosiv vermehren wird.
Insofern werden wir im Innenausschuss noch heftig über die Frage diskutieren, wie und wann ein Bürgerentscheid zum Ziel führt.
Ein weiterer Punkt betrifft das Zustimmungsquorum. Wir haben für das Zustimmungsquorum durchgängig 7 % vorgeschlagen, maximal 15 000 Unterschriften. Jeder, der schon einmal Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt hat, weiß, dass das keine leichte Aufgabe ist. Ich weiß nicht, wie viele von Ihnen das schon einmal gemacht haben. Unsere Fraktion, ich und sicherlich auch einige Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion können dazu schon dieses oder jenes Lied singen.
Der Kollege Theurer wohl auch. – Insofern meine ich, dass ein Quorum von 7 % ausreichend sein sollte, um zu ei
nem Bürgerentscheid zu kommen. Das ist eine zentrale Diskussion, die wir sicher noch im Innenausschuss führen werden.
Zum Wegfall des Positivkatalogs: einstimmige Zustimmung. Ich glaube, dass sich dagegen niemand wehrt.
Zum Negativkatalog: auch dort prinzipielle Zustimmung. Ich will aber einen Punkt herausgreifen, weil Sie den wieder zum Thema gemacht haben. Das ist das Thema Bebauungspläne.
Wer aus der Kommunalpolitik kommt, weiß, dass viele zentrale Entscheidungen über Bebauungspläne fallen und getroffen werden. 30 bis 40 % der kommunalpolitischen Entscheidungen betreffen Bebauungspläne. Das heißt, mit dem Negativkatalog, den Sie jetzt hier in Gesetzesform gießen wollen, würden 30 bis 40 % der kommunalpolitischen Entscheidungen von vornherein ausgeblendet. Dies halten wir für ein großes Defizit. Deswegen wollen wir die Bebauungspläne bürgerentscheidsfähig machen.
Wenn Sie, Herr Innenminister, an dieser Stelle argumentieren, das sei eher ein Argument dafür, dies von der Bürgerentscheidsfähigkeit auszunehmen: Richtigerweise wird nach dem Baugesetzbuch in einem langen Abwägungsprozess entschieden, was nachher Sache sein soll, ob und auf welcher Grundlage der Bebauungsplan zustande kommt. Alle Argumente werden abgewogen und ausdiskutiert – manchmal mehr, manchmal weniger; das lassen wir einmal dahingestellt. Aber Tatsache ist doch, dass wir im Ergebnis selbstverständlich über die Frage, ob genau dieser Bebauungsplan nach diesem Abwägungsprozess zustande kommen soll, abstimmen können. Insofern ist diese Argumentation meines Erachtens nicht stichhaltig. Deswegen werden wir im Innenausschuss noch einmal versuchen, Sie an dieser Stelle umzustimmen.
Ich will dem Kollegen Witzel noch die Gelegenheit geben, anschließend kurz etwas zum Anschluss- und Benutzungszwang zu sagen. Ich wundere mich, Herr Innenminister, warum Sie da gleich wieder mit verfassungsrechtlichen Bedenken kommen. Sie sind doch eigentlich der Minister des unmittelbaren Zwangs. Als Polizeiminister haben Sie da ja einschlägige Erfahrungen. Warum Sie dort verfassungsrechtliche Bedenken ins Feld führen, weiß ich nicht. Trotzdem ist es schon einmal positiv, dass Sie dieses Thema in Ihrem Gesetzentwurf aufgreifen. Der Kollege Witzel wird dazu noch etwas sagen.
Ich möchte noch einen Punkt erwähnen, weil wir da auch dafür sind: Wir halten die Zusammenlegung von Bürgermeisterwahlen mit anderen Wahlen schon deswegen für
sinnvoll – nicht aus Geldspargründen; Demokratie muss auch ein Stück weit etwas kosten; die Demokratiekosten in der Bundesrepublik und auch in unseren Gemeinden und im Land sind im Kern so minimal, dass wir es uns schon leisten könnten, die Wahlen getrennt zu lassen –,
weil wir hoffen können, dass die Wahlbeteiligungen bei Bürgermeisterwahlen und Oberbürgermeisterwahlen dann nicht bei 20 oder 25 % liegen. Wir brauchen mehr Legitimation für die Menschen, die an der Spitze der Verwaltung in unseren Gemeinden stehen. Deswegen sind wir der Auffassung, dass dieser Vorschlag richtig und gut ist. Deswegen werden wir dem auch zustimmen.
Alles in allem ist aber festzustellen: Das Thema Bürgerbeteiligung haben Sie nur in sehr geringem Umfang vorangebracht.
Man hat den Eindruck, Kollege Theurer – damit will ich meinen Beitrag beenden –, dass beim Schreiben des Gesetzentwurfs, obwohl Sie da eine deutliche Handschrift der FDP/DVP ausmachen,
Ob Sie mit der linken oder der rechten Hand geschrieben haben, kann man an dieser Stelle offen lassen.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Theurer FDP/DVP: Selbst wenn es anders wäre, würden Sie es nicht zugeben, Herr Kollege!)
Meine Damen und Herren, unter unseren Gästen auf der Zuhörertribüne gilt mein besonderer Gruß dem stellvertretenden Ministerpräsidenten und Finanzminister der Slowakischen Republik, Herrn Ivan Miklos.
Herr Minister Miklos besucht das Land Baden-Württemberg auf Initiative der Friedrich-August-von-Hayek-Gesellschaft und der Aktionsgemeinschaft Soziale Marktwirtschaft.
Heute Nachmittag wird Herr Minister Miklos in Tübingen von der Friedrich-August-von-Hayek-Gesellschaft mit der Hayek-Medaille ausgezeichnet. Morgen wird er an der Universität Tübingen eine Vorlesung halten.
Herr Minister, ich beglückwünsche Sie schon jetzt zu dieser Auszeichnung und wünsche Ihnen weiterhin einen guten, erfolgreichen Aufenthalt in unserem Land.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich kurz auf die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Änderung des § 11 der Gemeindeordnung eingehen.