Protokoll der Sitzung vom 30.06.2005

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Queitsch, ich stimme Ihnen voll zu. Ihre Ausführungen kann ich teilen.

(Abg. Walter GRÜNE: Soll ich mich rübersetzen, damit jemand von der FDP zuhört? – Abg. Drexler SPD: Der „fraktionslose“ Abgeordnete spricht!)

Wir haben nur ein Problem, was die Kirchen betrifft. Sie haben das vollkommen richtig gemeint. Ich will Ihnen da gar nichts unterstellen.

(Zurufe von der SPD und des Abg. Walter GRÜ- NE)

Jetzt hören Sie einmal zu, und dann reden Sie wieder. Zuerst zuhören, dann denken, dann reden – und nicht umgekehrt!

(Unruhe)

Wir hatten hier zum Beispiel einmal eine Anhörung zur außerschulischen Jugendbildung. Dazu hat man die Kirchen nicht eingeladen. Ich musste massiv intervenieren – nicht

gegen die SPD, gegen die auch, sondern eher gegenüber dem Koalitionspartner –, damit man die Kirchen einlud. Dann kam die Begründung: Wenn man die Kirchen einlädt – und da ging es um nur einen Vertreter, einen für alle vier; wir brauchen da keine konfessionsverschiedenen Vertreter –,

(Abg. Schmid SPD: Reden Sie jetzt für die Kirche oder für die FDP?)

dann müsse man auch den Landessportbund einladen. Dann waren wir plötzlich auf Vereinsebene. Mein Freund, Kirchenrat Weber, der dort oben auf der Besuchertribüne sitzt, stimmt mir da voll und ganz zu. Wir sind da furchtbar sensibel, wenn wir als Kirchen auf Vereinsebene gehoben werden,

(Zuruf der Abg. Margot Queitsch SPD)

was Sie nicht wollten.

(Zurufe von der SPD – Heiterkeit bei Abgeordne- ten der CDU und der SPD – Abg. Rückert CDU: Jetzt!)

Mit dem Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland vom Juni 2004 wurde dieser Staatsvertrag für Baden-Württemberg ratifiziert. Er ist am 1. Juli 2004 in Kraft getreten. Mit dem zu erlassenden Ausführungsgesetz zum Lotteriestaatsvertrag sollen die zur Durchführung des Staatsvertrags in Baden-Württemberg erforderlichen landesrechtlichen Regelungen getroffen werden. Da sind wir uns alle einig.

Im Wesentlichen ging es dabei um die Bestimmung der zuständigen Behörden, Verfahrensregelungen für so genannte kleine Lotterien, die Festlegung der Zuständigkeiten für den Vollzug des Lotteriestaatsvertrags und dieses Gesetzes sowie die Schaffung von Ordnungswidrigkeitstatbeständen für Zuwiderhandlungen gegen Bestimmungen des Lotteriestaatsvertrags sowie dieses Gesetzes.

Die kommunalen Landesverbände haben keine Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf erhoben. Die FDP/DVP wird daher dem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei der FDP/DVP und der CDU – Abg. Dr. Christoph Palmer CDU: Bravo!)

Das Wort erhält Herr Abg. Walter.

(Abg. Dr. Christoph Palmer CDU: Jetzt kommt die Geheimwaffe! – Abg. Heike Dederer CDU: Aber nicht, dass du eine meiner alten Reden vorliest! – Heiterkeit)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann natürlich eine alte Dederer-Rede von vor einem Jahr vorlesen. Ich weiß nicht, ob du das merken würdest.

(Heiterkeit und Beifall bei den Grünen und der SPD)

Aber das Interessanteste wäre, ob der Kollege Junginger dieselben Zwischenrufe machen würde wie damals.

(Abg. Heike Dederer CDU: Probier es aus! – Abg. Göschel SPD: Der ist nicht da!)

Der fehlt! – Noch interessanter wäre, ob der Kollege Zimmermann dieselben Zwischenrufe machen würde.

(Heiterkeit – Abg. Drexler SPD: Das ist richtig! – Abg. Fischer SPD: Der fehlt aber auch!)

Der ist leider schon abhanden gekommen.

Zum Thema ist im Grunde genommen alles gesagt, nur noch nicht von mir.

(Abg. Rückert CDU: So ist es!)

Wir haben im letzten Jahr zugestimmt. Es wäre ein Witz, wenn wir jetzt nicht zustimmen würden.

(Abg. Dr. Christoph Palmer CDU: Das ist aber überzeugend!)

Sind Sie damit einverstanden, Herr Palmer?

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Logisch!)

Was noch im Zusammenhang mit Glücksspiel und Lotterien interessant ist, hat gestern Nachmittag Herr Staatssekretär Rau angesprochen, und ich glaube, da ist ein Gespräch des jetzigen Finanzministers mit dessen Vorgänger notwendig. Es geht darum, ob der Deutsche Fußballbund eine eigene Lotterie macht. Das wäre sicherlich sehr zum Schaden des Sports in Baden-Württemberg und in anderen Bundesländern.

(Abg. Heike Dederer CDU: So ist es!)

Deshalb empfiehlt es sich, bei der nächsten Landesvorstandssitzung der CDU einmal am Rande dieses Thema anzusprechen, weil ich glaube, dass eine solche Lotterie schlimmer wäre als all das, was als Bedrohung aus dem Internet gesehen wird. Wenn eine solche Lotterie kommt, wird bestimmt vieles, was bisher noch an Geldern in den Bundesländern verteilt werden kann, nicht mehr zur Verfügung stehen.

(Abg. Heike Dederer CDU: Sehr richtig! – Beifall des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

Deshalb mein Appell an Sie: Wenn Sie das mit den Totound Lottomitteln und den Einnahmen, die Sie damit haben, und damit auch den Verteilmöglichkeiten weiterhin ernst nehmen, dann müssen Sie verhindern, dass eine solche Lotterie auf den Weg gebracht wird.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Ja! – Beifall bei Ab- geordneten der SPD)

Ansonsten ist es auch gut, meine Damen und Herren, dass die Vollzugszuständigkeit beim Regierungspräsidium Karlsruhe landet, weil es seither so war.

Im Grunde genommen ist gut geregelt, was in diesem Ausführungsgesetz drinsteht. Deshalb möchte ich mich jetzt auch kurz fassen. Noch einmal mein Appell: Reden Sie mit Herrn Mayer-Vorfelder. Die Zustimmung meiner Fraktion habe ich ohnehin schon signalisiert.

Die Rede von Frau Dederer war damals länger, aber die kann man jetzt nicht mehr ganz wiedergeben.

(Abg. Dr. Christoph Palmer CDU: Man kann sie im Protokoll nachlesen! – Heiterkeit bei der CDU – Beifall bei den Grünen und des Abg. Kleinmann FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Erfreulicherweise wurden auch die Redezeiten nicht ausgeschöpft, sodass wir uns jetzt wieder im Zeitrahmen befinden.

Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 13/4410 an den Innenausschuss. – Sie stimmen der Überweisung zu.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Natürlich!)

Damit ist Tagesordnungspunkt 4 erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Sachsen über die Bildung eines Gemeinsamen Prüfungsamtes zur Abnahme der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft – Drucksache 13/4386

Das Präsidium hat beschlossen, dass über diesen Gesetzentwurf in der Ersten Beratung keine Aussprache geführt werden soll.

Vorgeschlagen ist die Überweisung an den Ständigen Ausschuss. – Sie stimmen der Überweisung zu.

Damit ist Tagesordnungspunkt 6 erledigt.