Dieter Kleinmann

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Herr Kollege Kretschmann, Sie haben eben die Lehrerstellen und das Professionelle angesprochen. Ist Ihnen bekannt, dass der Finanzausschuss ab dem Jahr 2007 bei 8 000 Lehrerstellen k.w.-Vermerke – daher kommt die Zahl 8 000 – aufgrund der zurückgehenden Schülerzahl angebracht hat?
Zweite Frage: Ist Ihnen bekannt, dass die SPD und die Grünen dem zugestimmt haben?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Wintruff, in der Tat war es eine gute Zusammenarbeit im Schulausschuss, die wir in der letzten Legislaturperiode gemeinsam – Sie als Vorsitzender, ich als Stellvertreter – betrieben haben. Es gab auch in dieser Legislaturperiode sehr viele interessante Anträge zu beraten. Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit!
Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Wintruff, auch für das schöne Bild, das Sie gebraucht haben, indem Sie gesagt haben: Der Zug steht auf dem Gleis und fährt.
Ich habe aber gesagt: „Er steht“, Frau Kollegin Rastätter. Die Geschwindigkeit des Fahrens ist manchmal relativ unterschiedlich.
Aber entscheidend und von Ihnen auch richtig ausgeführt ist: Er fährt in die richtige Richtung. Wir haben dieses Thema Ganztagsschulen jetzt eingeleitet.
Meine Damen und Herren, man kann zum Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE sagen: Man kann die PISA-Befunde so oder so lesen, Frau Kollegin Rastätter. Wenn man sie richtig liest, belegen sie den baden-württembergischen Schulen eine gute Qualität und auch eine gute Leistungsfähigkeit.
Sie belegen allerdings auch eine Schwachstelle, Frau Haußmann, nämlich die bislang nicht ausreichende Förderung schwächerer Schülerinnen und Schüler. Bei dieser Gelegenheit möchte ich sagen: Ich habe heute einen Bericht über den Besuch des UN-Bildungsexperten in Deutschland gelesen mit der Überschrift „Schlechte Chancen für Pennäler mit armen Eltern“. Einen solchen Unsinn habe ich schon lange nicht mehr gehört. Die Chance, ein Gymnasium zu besuchen und später zu studieren, ist die für PISA zugrunde gelegte Definition von Bildungsteilhabe, die als solche noch zu hinterfragen wäre. Diese Chance sinkt nicht mit dem Einkommen der Eltern, sondern sie ist niedriger für Kinder aus so genannten bildungsfernen Schichten. Das sind noch immer zwei Paar Stiefel. PISA hat gerade BadenWürttemberg einen besonders geringen und auch im internationalen Vergleich nicht schlechten Zusammenhang zwischen Bildungsteilhabe und sozialer Herkunft bescheinigt.
Aber Kinder aus bildungsfernen Schichten, vor allem mit Migrationshintergrund – vermehrt aber auch aus deutschen Familien –, haben Schwächen – das geben wir gern zu –, vor allem sprachliche Defizite und sprachliche Verzögerungen. Die Verbesserungen des baden-württembergischen Schulsystems haben hier anzusetzen.
Aber gerade auf diesem Weg sind wir ja, Herr Staatssekretär. Wir unternehmen enorme Anstrengungen im Bereich früher, vor allem sprachlicher Förderung. Wir haben ein milliardenschweres Programm für den quantitativen und qualitativen Ausbau von Ganztagsschulen verabredet. In der Aktuellen Debatte heute früh ist dazu viel gesagt worden. Ich muss das jetzt hier nicht wiederholen.
Einen Schnitt in die Schulstruktur haben wir nicht vor. Dies gehört auch nicht – um es in veränderter Form zu wiederholen – zu den Hausaufgaben, die uns die PISA-Befunde stellen.
Die Schulstruktur ist so oder so, gegliedert oder nicht, nur ein Faktor unter vielen. Die Behauptung, die Frage der Struktur, der Gliederung wäre die alles entscheidende Frage,
ist durch nichts, aber auch durch gar nichts belegt,
am allerwenigsten durch PISA. Stete Wiederholung dieser Forderung
ändert hieran nichts.
Aber selbstverständlich ist natürlich auch, dass Schule sich stets und stetig weiterentwickeln muss, und zwar in den vorhandenen Strukturen und dort, wo es sich anbietet oder vor Ort von Eltern, der Schule selbst oder dem Schulträger gewünscht wird, auch über diese Strukturen hinaus. Richtig ist daher gerade für meine Fraktion auch: Wir brauchen mehr Flexibilität und bewusste Förderung zur Erprobung und Praktizierung, sei es des gemeinsamen Unterrichts verschiedener weiterführender Schularten, sei es einer längeren gemeinsamen Lernzeit in der Grundschule. Auch dies ist denkbar.
Wir wollen das nicht allen Schulen und nicht unserem Schulwesen insgesamt von oben überstülpen, aber wir wollen, dass solche neuen Formen von unten wachsen und gedeihen können und dann entsprechend in ihrer Entwicklung gefördert werden.
Meine Damen und Herren, die FDP/DVP-Landtagsfraktion lehnt das Gesetzesvorhaben der Grünen ab, da wir grundsätzlich am dreigliedrigen Schulsystem festhalten.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Birzele, ich freue mich über Ihre seelsorgerlichen Bemühungen um die FDP/DVP, was die Landtagswahl betrifft. Ich bin immer dankbar für jede Hilfe. Sie brauchen aber keine Sorge zu haben: Die FDP/DVP wird auch im nächsten Landtag wieder vertreten sein.
Meine Damen und Herren, wir sind uns völlig einig, dass das bisher nach d’Hondt praktizierte Auszähl- und Berechnungsverfahren eklatante Ungerechtigkeiten mit sich brachte und dass es deshalb geändert werden muss.
Herr Kollege Fischer, Sie haben vorhin erwähnt, dass auch die SPD schon lange gefordert habe, dieses Verfahren zu ändern. Gleichwohl haben wir lange das System Hare/Niemeyer gefordert.
Nicht „Ach!“, sondern so war es.
Na also. Wenn Sie das wissen, brauchen Sie auch nicht „Ach!“ zu sagen.
Erst vor kurzem sind wir auf das unseres Erachtens noch bessere Auszähl- und Berechnungsverfahren Sainte-Laguë/ Schepers gekommen.
Ich wundere mich, warum man die ganze Sache jetzt derart herunterreden möchte, wenn man sich im Grunde einig ist, dass es sinnvoll ist, das Auszähl- und Berechnungsverfahren entsprechend zu ändern.
Meine Damen und Herren, man kann natürlich jetzt wie Sie, Herr Birzele, fragen: Warum nicht gleich für die jetzige Wahl? Die Gründe sind von Herrn Kollegen Mack und von mir bei der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs schon vorgetragen worden.
Ich sage noch einmal: Die Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten hat stattgefunden. Für mich ist entscheidend, dass das Verfahren jetzt überhaupt geändert wird und dass wir damit einen entscheidenden Schritt weitergekommen sind.
Meine Damen und Herren, mit dem Ziel, die Benachteiligung kleiner Parteien durch das Verfahren nach d’Hondt zu vermeiden, wurde von dem Physiker Hans Schepers eine Modifikation entwickelt. Schepers, seinerzeit als Leiter der Gruppe Datenverarbeitung im Deutschen Bundestag tätig, schlug sein Verfahren dem Bundestag vor, und dieser wendet es seit der 8. Wahlperiode zur Ermittlung der Zugriffsreihenfolge für die Ausschussvorsitzenden und seit der 9. Wahlperiode auch für die Besetzung der Ausschüsse an.
Schepers entwickelte seine Vorstellungen in der Formulierung der Rangmaßzahlen. Es zeigte sich, dass sein Vorschlag zu identischen Ergebnissen führte wie das im Jahr 1912 von dem Franzosen André Sainte-Laguë entworfene Verfahren, das in Termini die Höchstzahldarstellung formuliert. Beide Betrachtungsweisen sind also identisch.
Der Übergang – um auch gleich noch zu erläutern, wie es geht – von der Division nacheinander durch die Zahlen 1, 2, 3 usw. wie bei d’Hondt zur Division nur durch die ungeraden Zahlen bei Sainte-Laguë/Schepers ist Ausdruck dafür, dass die Voraussetzungen für die Zugriffe der Parteien reduziert werden, wodurch die beim Verfahren nach d’Hondt entstehende Zurücksetzung kleinerer Parteien beim Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers aufgehoben wird.
Grundsätzlich geht es – es ist auch meinem Fraktionsvorsitzenden immer wichtig, das zu betonen – um die Optimierung der Erfolgswertgleichheit der Stimmen –
da sind wir uns ja sicherlich einig –, damit Stimmen für eine kleine Partei oder für Kandidatinnen und Kandidaten kleiner Parteien nicht weniger wert sind
als Stimmen für Kandidatinnen und Kandidaten einer großen Partei.
Wir warten bis 2011; das ist richtig. Entschuldigen Sie, Sie waren doch von 1992 bis 1996 in der Regierung. Was haben Sie denn damals fertig gebracht? Nichts, nichts und noch mal nichts.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie daher, dem Gesetzesänderungsvorschlag von CDU und FDP/DVP zuzustimmen.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der letzte Wunsch des Herrn Kollegen Birzele – –
Ich wusste nicht so richtig, ob ich Ihnen jetzt in meiner Eigenschaft als Geistlicher anbieten sollte, die Letzte Ölung zu erteilen. Oder wie ist das Ganze zu verstehen?
Meine Damen und Herren, wir sind uns völlig einig – –
Sehen Sie, Herr Drexler, das ist bei Ihnen das Problem: Sie sagen Ja oder Nein, bevor Sie überhaupt ein Argument gehört haben.
Ach Gott. Das ist doch – – Na ja. Man weiß ja, wer es sagt.
Eben, Herr Drexler.
Wir sind uns völlig einig – –
Dann sind wir uns halt nicht einig. Aber es gibt zweifelsohne eine Unvereinbarkeit mit einem Mandat im Landtag, die sich natürlich dadurch noch erhöht hat, dass wir die Verwaltungsstrukturreform durchgesetzt haben und damit insbesondere den Landräten entsprechende zusätzliche Aufgaben zukommen ließen, sodass man deshalb über das, was die Diätenkommission vorgeschlagen hat, nachdenken muss.
Darin sind wir uns einig.
Die Bewertung, Herr Kollege Fischer, ist die gleiche. Ich gehe davon aus, dass wir es schaffen, in diesem hohen Haus einheitlich, wie das sonst oft üblich war – wenn auch nicht immer –, einen entsprechenden gemeinsamen Gesetzesvorschlag einzubringen.
Sie haben doch klipp und klar gesagt, das Ganze solle erst im Jahr 2011, bei der übernächsten Landtagswahl, greifen. Also haben wir genügend Zeit, nicht 2020, sondern 2006 oder 2007 in Ruhe über die Einzelheiten zu reden.
Die Diätenkommission hat auch darauf hingewiesen, dass es unter Umständen auch für Bürgermeister und Oberbürgermeister eine Inkompatibilität gibt. Das heißt, wir dürfen nicht nur die Landräte in den Blick nehmen, die durch die Verwaltungsstrukturreform gestärkt worden sind. Das gilt für die Bürgermeister und Oberbürgermeister zwar so nicht; gleichwohl können auch hier bestimmte Unvereinbarkeiten nicht ausgeschlossen werden.
Die Regelung von Nordrhein-Westfalen – Herr Kollege Birzele, das wissen Sie – hat einen Pferdefuß oder, sagen wir einmal, gleich zwei Pferdefüße. Sie sprachen die Altersversorgung an. Sie nannten das eine Altersversicherung. Das sind die berühmten 1 500 €, die die Abgeordneten dafür einzuzahlen haben. Aber was für ein Institut ist denn das? Das ist wiederum ein staatlich bezuschusstes, bei der Landesverwaltung angesiedeltes Institut; sprich wenn es nicht reicht, wird aus dem Staatssäckel dazugezahlt. Das ist Punkt 1. Wir wären dafür, das so zu machen, dass dann jeder selbst seine Versicherung wählt und privat ausmacht, wie hoch die Einzahlungen sind und wie hoch später vielleicht auch einmal die Auszahlungen werden. Dafür sind wir zu haben.
Das Zweite betrifft die Unkostenpauschale. Sie argumentieren immer, das müssten alle Selbstständigen auch so handhaben. Das ist richtig. Aber bei den Selbstständigen gibt es am Schluss keine Pauschale, sondern sie müssen genau nachrechnen, was sie an Aufwendungen haben. Die Abgeordneten in Nordrhein-Westfalen haben das zunächst auch so machen wollen und haben gesagt: „Okay, alle Aufwendungen, die wir in der Ausübung des Amtes haben, werden aufgelistet und können dann abgerechnet werden.“ Jetzt hat man nach einem Viertel- oder halben Jahr daraus eine Pauschale gemacht und gesagt: „Fasst einmal alles zusammen, und dann wird das pauschaliert, egal, was hinterher tatsächlich effektiv an Werbungskosten entstanden ist.“ Das ist keine Regelung in dem Sinne, wie wir das eigentlich gewollt haben. Deshalb sind das die beiden dicken Pferdefüße des NRW-Modells. Interessanterweise gibt es ja auch aus Niedersachsen größten Widerstand dagegen. Da gibt es ganz andere Meinungen zu dieser ganzen Sache.
Man sollte in Ruhe darüber diskutieren. Da haben Sie die FDP/DVP ganz problemlos auf Ihrer Seite.
Lassen Sie uns das machen. Lassen Sie uns das machen, wenn die Landtagswahl vorüber ist,
wenn die Regierung gebildet ist und wenn sich das Parlament konstituiert hat. Dann können wir sinnvoller über solche Themen reden, als sie heute für das Jahr 2011 durchzupeitschen.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit heute nutzen, um im Namen der FDP/DVP-Landtagsfraktion dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Zimmermann, sowie seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im letzten Berichtszeitraum geleistete Arbeit zu danken. Sie alle zusammen haben, wie wir meinen, eine hervorragende Arbeit geleistet, und das auch noch bei der bekannt engen Personaldecke in der Behörde.
Meine Damen und Herren, die FDP/DVP unterstützt die Kritik des Landesbeauftragten für den Datenschutz am so genannten Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit. Der Sechsundzwanzigste Tätigkeitsbericht weist klar auf die noch immer gravierenden datenschutzrechtlichen Bedenken hin. Das Bankgeheimnis existiert praktisch nicht mehr, da es vielen Behörden möglich ist, Kontendaten abzufragen. Die Konsequenzen werden von Bankenverbänden derzeit geschildert: Seit Inkrafttreten des Gesetzes verzeichnen sie eine verstärkte Kapitalflucht aus Deutschland. Die Kontenabfragen zeigen damit eine fatale Wirkung. Die Folgen des faktisch abgeschafften Bankgeheimnisses sind gravierend. Nach Angaben der Deutschen Steuer-Gewerkschaft wurden keine spektakulären Fälle von Steuerhinterziehung mithilfe der Kontenabfrage aufgedeckt.
Der Präsident des Genossenschaftsverbandes Bayern stellt demgegenüber aber fest, dass die Kapitalflucht quer durch alle sozialen Schichten geht und ein erschreckendes Ausmaß angenommen hat. Nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“ beklagt der Sparkassenverband für Bayern einen Kapitalabfluss im dreistelligen Millionenbereich.
Der Genossenschaftsverband Bayern registrierte seit Jahresanfang 2005 einen Finanzabfluss ins benachbarte Ausland in Höhe von etwa 350 Millionen € bei allein 140 Volks- und Raiffeisenbanken.
Die Bundesregierung ist noch immer nicht der Forderung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz sowie sämtlicher Datenschutzbeauftragter der Länder nachgekommen, das Gesetz zu überarbeiten. Zwar gibt es einen „Erlass zur behördlichen Selbstbeschränkung“ bei der Abfrage von Kontendaten, doch müssen die aus verfassungsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Sicht gebotenen Regelungen klar und deutlich im Gesetz selbst verankert werden.
Wir teilen auch die Kritik des Landesbeauftragten für den Datenschutz an den bundesweit möglichen elektronischen Zugriffen der Finanzämter auf die Lohnsteuerbescheinigungen. Dass es den baden-württembergischen Finanzbeamten samt ihren Länderkollegen möglich ist, bundesweit auf beliebige, in den 16 Landesspeichern zum Abruf bereitgehaltene Lohnsteuerbescheinigungen zuzugreifen, ist schon etwas starker Tobak.
Die Nutzung der Mautdaten zu polizeilichen Fahndungszwecken ist zwar populär, jedoch stellt dies wiederum einen weiteren kleinen Baustein für die vollständige Überwachung der Bürger dar. Uns ist bewusst, dass die Nutzung der Mautdaten vom Koalitionspartner gefordert wird. Wir haben aber auch zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag festgestellt hat, dass die technische Überwachung der Bürger heute schon weit über die „1984“-Visionen von Orwell hinausgeht.
Wir fragen uns natürlich, inwieweit sich die Verhältnisse in Bayern von denen in Baden-Württemberg unterscheiden. Besagter Fraktionsvorsitzender ist übrigens auch der Auffassung, dass es bei der Nutzung der Mautdaten nicht sein dürfe, dass der Datenschutz nachträglich durch die Hintertür ausgehöhlt wird. Der Bundesinnenminister will in diesem Zusammenhang die Mautdaten nicht nur für die Aufklärung von Verbrechen nutzen,
sondern auch zur Verhinderung von schwersten Verbrechen wie beispielsweise Terroranschlägen.
Das hört sich gut an. Allerdings konnte die Landesregierung bisher keine Hinweise oder Belege dafür vorlegen, dass Terroristen für die Planung und Durchführung von Anschlägen in der Bundesrepublik schwere Nutzfahrzeuge einsetzen.
Meine Damen und Herren, die EU-Kommission hat gegen die Bundesrepublik ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, um endlich den privaten und öffentlichen Datenschutz in einer Hand zusammenzuführen. Wir begrüßen dies. Die Liberalen fordern dies schon seit Jahren mit der gleichen Begründung. Die Zusammenlegung ist aus Gründen der Verwaltungsökonomie, Effizienz und Bürgernähe absolut sinnvoll.
Die derzeitige Praxis in Baden-Württemberg ist nicht mit der EU-Datenschutzrichtlinie in Einklang zu bringen. Es hätte uns gefreut, wenn wir dies noch hätten ändern können.
Die Vorratsdatenspeicherung lehnen wir als unverhältnismäßigen Eingriff in das informationelle Recht jedes einzel
nen Bürgers ab. Sie ist weder mit der Unschuldsvermutung noch mit der Verhältnismäßigkeit der Mittel vereinbar.
Meine Damen und Herren, es wäre noch vieles zu sagen. Wichtig scheint mir noch, zu betonen: Eine Aufnahme des Grundrechts auf Datenschutz in die Verfassung hätte eine positive Signalwirkung, würde das Grundrecht auch bei sich ändernder Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sichern und dem Anspruch einer Verfassung für die Informationsgesellschaft entsprechen. Aus diesem Grund setzen wir uns für die Aufnahme des Datenschutzes in die Landesverfassung ein.
Wer immer mehr Freiheit zugunsten der Sicherheit opfert, wird am Ende beides verlieren.
Mit diesem Zitat von Benjamin Franklin möchte ich schließen.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema ist zu wichtig – da es sich hier ja
um unsere Schülerinnen und Schüler handelt –, als dass man die Sache hier in großen Aufgeregtheiten abhandeln sollte.
Die Einführung des generell achtjährigen allgemein bildenden Gymnasiums war und bleibt ein richtiger Schritt. Es geht hier um den verantwortlichen Umgang mit der Lernund der Lebenszeit, und es geht auch um einen Beitrag zur Verkürzung von Erstausbildungszeiten. Sie wissen, meine Damen und Herren, dass die Erstausbildungszeiten deshalb rückläufig sind, weil das Erstwissen eine relativ kurze Halbwertszeit hat und daher die Fort- und Weiterbildung immer wichtiger wird. Da sind wir uns aber sicher in diesem hohen Hause einig.
Die FDP/DVP war daher lange ein Vorkämpfer für dieses G 8. Deshalb ist es uns auch besonders wichtig, die richtige Idee ordentlich umgesetzt zu sehen.
Mit der Umsetzung gibt es in der Tat, Herr Drexler, derzeit Probleme; das habe ich vor zwei Monaten hier an diesem Pult auch schon gesagt. Offenbar ist es aber so, dass gegenwärtig alle Schwierigkeiten, die Schülerinnen und Schüler im G 8 haben, eben auf das G 8 zurückgeführt werden, letztlich völlig unabhängig davon, ob sie tatsächlich etwas damit zu tun haben oder nicht. Eine solche Wahrnehmung ist sicherlich zum Teil plausibel. Es sollte aber von allen Seiten Schluss damit gemacht werden, hier zusätzlich Öl ins Feuer zu gießen.
Die Versuchung hierzu ist in Wahlkampfzeiten – Kollege Schebesta hat das schon gesagt – natürlich besonders groß. Deshalb halte ich es für besonders wichtig, die Beispiele solcher Schulen, die mit der Umstellung gut zurechtkommen – die gibt es ja in der Tat –,
nicht nur stärker herauszustellen, sondern sie für alle Schulen nutzbar zu machen.
Es lässt sich doch darstellen, was dort richtig und besonders gut gemacht wird. Das Internet bietet hier Möglichkeiten, dies auch problemlos zugänglich zu machen.
Richtig ist sicher, Herr Drexler, über den Zeitpunkt der Einführung der zweiten Fremdsprache – Herr Schebesta hat auch darüber schon gesprochen – noch einmal nachzudenken und hierbei natürlich die Erfahrungen auszuwerten, die in den Pilotschulverbünden gemacht worden sind. Ich begrüße es, Herr Kultusminister, dass Sie ausdrücklich bekundet haben, gerade so verfahren zu wollen.
Die SPD begehrt den Ausbau gymnasialer Ganztagsangebote und ist da mit uns völlig im selben Boot; für die CDU gilt dies in gleicher Weise. Meine Damen und Herren, auf diesem Weg sind wir, CDU und FDP/DVP, mit diesem Ausbau gymnasialer Ganztagsangebote ja bereits. Die zwischen Land und kommunalen Landesverbänden getroffene Vereinbarung über Bildung und Betreuung im vorschulischen und schulischen Bereich enthält unter anderem ein milliardenschweres Schulhausbauförderprogramm, das genau dies mit zum Ziel hat.
Ansonsten wiederhole ich, was ich bereits vor zwei Monaten gesagt habe: Die „Entrümpelung“ der Lehrpläne kann vielleicht noch etwas weiter betrieben werden.
Wir sind hier überhaupt nicht festgelegt. Ich beobachte das ja an meinen 12- und 14-jährigen Kindern, die die Klassen 7 und 9 des Albertus-Magnus-Gymnasiums in Rottweil besuchen, und erlebe die Problematik hautnah mit, weil ich sehe, dass sie tatsächlich da und dort die Hilfe der Eltern und eine gewisse Unterstützung brauchen. Da beide Eltern jedoch relativ wenig Zeit haben, ist das Problem, das Sie aufgezeigt haben – die Kinder kommen nach Hause und brauchen dann zunächst einmal nicht nur ein offenes Ohr, sondern auch Menschen, die ihnen in Bezug auf schulische Inhalte helfen –, tatsächlich gegeben und ist ein Problem, das man lösen muss.
Also nochmals: Eine weitere „Entrümpelung“ der Lehrpläne kann ich mir gut vorstellen.
Ich appelliere aber auch noch einmal, liebe Freunde von der SPD, an die Bereitschaft der einzelnen Schulen, sich im Rahmen gestärkter Eigenverantwortung auf Bedingungen und Möglichkeiten des G 8 aktiv und positiv einzustellen.
Dass ich damit keineswegs alles auf Schulen und Lehrer abwälzen will, habe ich hinreichend deutlich gemacht. Aber man muss schon sagen: Das Kerncurriculum haben wir in unseren Bildungsplänen ja auf zwei Drittel reduziert.
Nein, nein. – Mit dem restlichen Drittel kann ja die Schule machen, was sie damit machen will. Geprüft wird auch nur aus den zwei Dritteln des Kerncurriculums. Wenn manche Leute nun behaupten, das stimme ja gar nicht, die zwei Drittel im Kerncurriculum seien das eine, aber das zusätzliche Drittel brauche man, um überhaupt die Prüfungen zu bestehen, dann entspricht dies schlichtweg nicht der Wahrheit.
Man muss auch hinzufügen, meine Damen und Herren: Ich weiß, welche Kärrnerarbeit die Lehrerinnen und Lehrer vor Ort leisten – am meisten die Hauptschullehrerinnen und Hauptschullehrer. Bei den Gymnasiallehrern ist es nicht ganz so schlimm, weil sie nicht so viel mit Migranten zu tun haben. Aber es wäre schon wünschenswert, wenn auch sie sich ein Stück weit bewegen würden, um ihre alten Vorbereitungen auf der Grundlage der neuen Bildungspläne – also der Tatsache Rechnung tragend, dass das Kerncurriculum keine drei, sondern nur noch zwei Drittel umfasst – zu überarbeiten.
Ich bin auch gern bereit, dem Anliegen einer entsprechenden Beratung und Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer zuzustimmen. Dies muss verstärkt werden.
Schließlich – und dies zum Schluss –: Wenn und insoweit darüber hinaus – das habe ich vor zwei Monaten auch schon gesagt – ein zufrieden stellendes Arbeiten des G 8 etwa die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen erforderlich macht, darf der Erfolg des G 8 daran nicht scheitern.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident Frank! Die Denkschrift 2005 hat erneut keine Skandale offenbart, aber auch diese Denkschrift des Rechnungshofs hat eine ganze Fülle von Anregungen und Hinweisen für einen sparsameren und effizienteren Umgang mit öffentlichen Mitteln erbracht.
Die Verdienste des Rechnungshofs um eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung sind unstreitig. Das Parlament würdigt dies am besten dadurch, dass die Denkschrift des Rechnungshofs zügig beraten wird, dass die Anregungen des Rechnungshofs aufgegriffen werden und dass genauestens auf die Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse des Landtags geachtet wird.
Eine Reihe von Beschlüssen des Landtags zu Beiträgen aus früheren Denkschriften ist noch abzuarbeiten. Der Rechnungshof dokumentiert dies jeweils im Anhang zur Denkschrift. Insgesamt aber ist festzustellen, dass die Umsetzung der Beschlüsse des Landtags in den meisten Fällen zeitnah erfolgt.
Auch der Rechnungshof selbst dokumentiert in Abschnitt IV der Denkschrift die positiven Auswirkungen seiner Prüfungstätigkeit. Die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des öffentlichen Statistikwesens in Deutschland sei nur als Beispiel dafür genannt, dass zumindest ein Einstieg, Herr Frank, gelungen ist.
Die besondere Stellung des Rechnungshofs wird auch dadurch deutlich, dass bei der Beratung der Denkschriften des Rechnungshofs fast immer Einstimmigkeit im Finanzausschuss erreicht werden konnte. Von wenigen Ausnahmen abgesehen war dies auch bei der Denkschrift 2005 der Fall. Auch dies belegt das Vertrauen, das dem Rechnungshof und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entgegengebracht wird.
Dissens in Einzelpunkten gab es im Grunde nur bei drei Beiträgen der diesjährigen Denkschrift: erstens beim Thema Ganztagsschulen, zweitens bei der Frage eines Prüfungsrechts des Rechnungshofs bei den Empfängern von Zuwendungen der Landesstiftung und drittens bei den Konsequenzen aus der Auslastung der Theologischen Fakultäten, sowohl der evangelischen als auch der katholischen, an den Universitäten des Landes.
Alle weiteren Beiträge von der Gesundheitsfürsorge für Gefangene im Justizvollzug über die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung für Wasserschutzgebiete, die Zweckverfehlung beim Einsatz von Fördermitteln für die Gewässerentwicklung und das Einsparpotenzial durch das Heizen mit Holzhackschnitzeln bis hin zur Förderung von Wissenschaftlerinnen für eine Fachhochschulprofessur wurden weithin einvernehmlich beraten und beschlossen.
All dies sind nur kleine Punkte, aber zusammengenommen können sie und die vielen Anmerkungen des Rechnungshofs, auf die ich jetzt nicht eingehen kann, doch einen erheblichen Beitrag zur Steigerung der Effizienz der Landesverwaltung, ja einen erheblichen Beitrag zur Steigerung von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beim Umgang mit öffentlichen Mitteln leisten.
In besonderem Maß gilt dies für die Beratenden Äußerungen des Rechnungshofs, die dieser neben den Denkschriften vorlegt. Ich nenne ausdrücklich die Themen „kostenorientierte Optimierung der Wirtschaftsförderung“, „Bauunterhaltung und Sanierungsbedarf der Universitätsgebäude“, „Organisation und Aufgabenerledigung der Kriminaltechnik“, „Vergabe von Gutachten durch die Ministerien“, fer
ner – im Finanzausschuss noch nicht beraten – „Organisation, Wirtschaftlichkeit und Personalbedarf der Landesoberkasse“ sowie „Organisation und Arbeitsweise der Erbschaftsteuerstellen“.
Gerade für die Beratenden Äußerungen ist der Landtag – ich hoffe, das gilt für die Landesregierung in gleichem Maße – dem Rechnungshof zu großem Dank verpflichtet. Ich möchte hier ganz persönlich Herrn Präsident Frank sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs danken und schließe, Herr Kollege Scheuermann, mit dem schönen Satz: Die FDP/DVP-Landtagsfraktion stimmt den Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses zu.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Alles Wesentliche ist gesagt. Ich füge das, was noch nicht gesagt worden ist, hinzu.
Mit dem Ziel, die Benachteiligung kleinerer Parteien durch das Verfahren nach d’Hondt zu vermeiden
was ist los, Herr Birzele? –,
wurde von dem Physiker Hans Schepers eine Modifikation entwickelt. Schepers, seinerzeit als Leiter der Gruppe Datenverarbeitung Bediensteter der Verwaltung des Deutschen Bundestags, schlug sein Verfahren dem Bundestag vor, und dieser wendet es seit der 8. Wahlperiode zur Ermittlung der Zugriffsreihenfolge für die Ausschussvorsitzenden und seit der 9. Wahlperiode auch für die Besetzung der Ausschüsse
an. Schepers entwickelte seine Vorstellung in der Formulierung der Rangmaßzahlen.
Es zeigte sich, dass sein Vorschlag zu identischen Ergebnissen führt wie das im Jahr 1912 von dem Franzosen André Sainte-Laguë vorgeschlagene Verfahren – haben Sie es jetzt verstanden? –, das in Termini der Höchstzahlendarstellung formuliert ist. Beide Betrachtungsweisen sind identisch.
Der Übergang – um auch gleich noch zu erläutern, wie es geht – von der Division durch alle natürlichen Zahlen wie bei d’Hondt zur Division nur durch die ungeraden Zahlen bei Sainte-Laguë/Schepers ist Ausdruck dafür
Sie haben doch Französisch gelernt, oder nicht? –, dass die Voraussetzungen für die Zugriffe der Parteien reduziert werden, wodurch die beim Verfahren nach d’Hondt entstehende Zurücksetzung kleinerer Parteien beim Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers aufgehoben wird.
Grundsätzlich geht es auch um die Optimierung der Erfolgswertgleichheit der Stimmen, damit eine Stimme für eine kleine Partei nicht weniger wert ist als für eine große Partei.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, diesbezüglich dem Gesetzentwurf von CDU und FDP/DVP zuzustimmen.
Mit den Ausführungen des Kollegen Mack über das Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes stimme ich völlig überein. Auch wir haben signalisiert, dass es nicht ganz unbedenklich ist, wenn Landräte, Bürgermeister und Oberbürgermeister für den Landtag kandidieren. Nachdem wir auch einen Kandidaten für die Landtagswahl haben, der Landrat ist, ist dies zu sagen für mich völlig unverfänglich. Wir sollten darüber jedoch in aller Ruhe miteinander diskutieren. Vor allem legen wir als Liberale großen Wert auf Übereinstimmung, wenn es möglich ist, mit allen Fraktionen. Es gibt keinen Grund, dies jetzt durchzupeitschen.
Das Problem an sich ist erkannt. Wir werden mit Ihnen gleich zu Beginn der nächsten Legislaturperiode gerne darüber sprechen, damit die Änderungen bereits bei der nächsten Wahl angewandt werden können.
Ich bedanke mich.
Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin! Das Thema ist ja im Schulausschuss sehr ausführlich behandelt worden. Es gibt zwei Argumentationsstränge. Den einen haben Sie, Frau Queitsch, schon genannt: Überall verbieten wir das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, und ausgerechnet an den Schulen verbieten wir es nicht generell.
Jetzt lass doch bitte einmal, ja?
Das ist im Grunde genommen ein Totschlagargument, denn das stimmt ja. Auf der anderen Seite wissen wir aber alle: Es bringt ja nichts, nur das Rauchen zu verbieten, sondern man sollte den Mädchen und Jungen auch deutlich machen: Das Rauchen braucht man nicht zum Erwachsenwerden, wie Sie, Frau Queitsch, das so nett ausgeführt haben. Man gefährdet damit seine eigene Gesundheit. Man sollte deshalb ein Umdenken in den Köpfen erreichen, sodass freiwillig auf das Rauchen verzichtet wird. Genau zwischen Scylla und Charybdis, also zwischen diesen beiden Argumenten, sagen wir: Überlassen wir die Entscheidung den Schulen selbst. Sie können eine sinnvolle Aufklärung – sei es in Biologie oder in einem anderen Fach – betreiben und so zu einem Umdenken beitragen. Sie können aber auch das Rauchen gänzlich verbieten oder Raucherecken einräumen. Wir wollen – so sagen wir es unisono hier in diesem hohen Hause – mehr Autonomie und mehr Eigenständigkeit der Schulen. Daher sollten die Schulen darüber vor Ort selbst entscheiden.
Herr Kollege Röhm hat darauf hingewiesen: Die Berufsschulen bilden da ein ganz großes Problem. Es sind nicht nur die Berufsschulen, ganz gewiss nicht. Ich will nicht herunterspielen, was an anderen Schulen läuft. Aber bei den Berufsschulen ist es ein ganz großes Problem, weil wir da auch sehr viele ältere Schüler haben. Folglich: Lasst dies die Schulen vor Ort regeln. Im Gebäude darf ja ohnehin nicht geraucht werden. Das kann keine Schule genehmigen. Allerdings gibt es Lehrerzimmer, in denen noch geraucht wird.
Ja, Schüler nicht. Aber es gibt noch Lehrer, die rauchen.
Die Frage ist natürlich auch, wie das Rauchen auf den Schulhöfen gehandhabt wird. Sie, Frau Queitsch, haben das passive Rauchen erwähnt. Es geht darum, ob man das Rauchen dort weiterhin zulassen soll oder nicht. Auch hier bin ich der Meinung: Wenn man sich auf wenige Ecken konzentriert, erreicht man mehr, als wenn man das Rauchen gänzlich verbietet und die Schüler dann über die Straße gehen. Vor dem nächsten Edeka-Laden wird dann geraucht und die Kippe dort weggeschmissen. Das gibt auch großen Ärger und bringt letztlich nicht sehr viel.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn man den möglichen Zeitablauf betrachtet, muss man sehen: In dieser Legislaturperiode gibt es noch eine Ausschusswoche und eine Plenarwoche.
Eine seriöse Beratung des Gesetzentwurfs einschließlich zum Beispiel einer Anhörung im Ausschuss ist nicht mehr möglich. Ich frage also: Wie ernst ist dieser Gesetzentwurf überhaupt gemeint?
Zum sachlichen Inhalt: Man kann es nicht oft genug wiederholen, meine Damen und Herren: Die PISA-Befunde taugen letztlich herzlich wenig zur Begründung einer Strukturdebatte. Manfred Prenzel etwa, der Leiter des deutschen PISA-Konsortiums, hat bei der Vorstellung von PISA 2003 ausdrücklich davor gewarnt, die Bedeutung des Schulsystems und der Dauer des gemeinsamen Lernens für den Erfolg der Schüler zu überschätzen.
Ich zitiere:
Nüchtern betrachtet ist die Frage der Schulstruktur ein Faktor neben vielen anderen.
Er meinte, für den Erfolg gebe es kein Patentrezept. Jedes Land müsse seinen Weg finden.
Der Weg, den Baden-Württemberg eingeschlagen hat, ist richtig. Die neuen Befunde bekräftigen dies. Die eingeleiteten Reformvorhaben werden greifen. Insbesondere hinsichtlich der frühen, vor allem sprachlichen Förderung sind zwar weitere Verbesserungen erforderlich, aber ebenfalls bereits eingeleitet. Ich verweise unter anderem auf die zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden getroffene Vereinbarung über Bildung und Betreuung im vorschulischen und im schulischen Bereich.
Es trifft nicht zu, wie in der Begründung zum Gesetzentwurf behauptet wird, dass „das gegliederte Schulsystem in Baden-Württemberg den Anforderungen an ein zeitgemäßes und zukunftsfähiges Bildungswesen nicht mehr genügt“. Richtig ist: Baden-Württemberg hat Nachholbedarf bei der Förderung schwächerer Schüler. Mit der nun eingeleiteten frühzeitigen, vor allem sprachlichen Förderung bereits im vorschulischen Bereich gehen wir einen richtigen und, wie ich meine, auch einen wichtigen Schritt.
Richtig ist auch: Mehr Flexibilität und bewusste Förderung zur Erprobung und Praktizierung – sei es des gemeinsamen Unterrichts von Schülern verschiedener Schularten, sei es einer längeren gemeinsamen Lernzeit in der Grundschule – sind durchaus wünschenswert. Ich verweise auf unseren Antrag zum „Schulanfang auf neuen Wegen“. Die demografische Entwicklung und der damit verbundene Rückgang der Schülerzahlen werden in der Tat zunehmend Druck in diese
Richtung ausüben. Ich verweise auf die Große Anfrage der FDP/DVP zum Thema „Strukturatlas Hauptschulen“.
Der Gesetzentwurf hätte in der Sache also eine intensivere Beratung verdient gehabt, Frau Kollegin Rastätter, als sie ihm jetzt bei realistischer Betrachtung noch zuteil werden kann.
Unabhängig davon: Für die mit dem Gesetzentwurf im Ergebnis klar angestrebte „Finnlandisierung“ unseres Schulwesens sind wir nicht zu haben. Im Übrigen füge ich noch hinzu – Frau Kollegin Rastätter, Sie sind ja Realschullehrerin –: Ich weiß nicht, warum Sie diese von Ihnen doch auch so sehr geschätzte und geliebte Realschule „platt machen“ und mit der Hauptschule verbinden wollen.
Wir wissen, dass es die Möglichkeit gibt, einen mittleren qualifizierten Abschluss an der Hauptschule in Form des Werkrealabschlusses zu machen. Das begrüßen wir und wollen daran auch festhalten. Aber wir wissen genauso, dass ein Abschluss an der Realschule zwar ebenfalls ein mittlerer Abschluss und von daher gleichwertig ist, aber die Schüler ganz anders qualifiziert sind und später ganz andere Möglichkeiten haben, zum Beispiel als künftige Kauffrau, als künftiger Kaufmann bei den Sparkassen oder Volksbanken einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Warum sollte man den jungen Menschen diese Möglichkeit für eine qualifizierte Ausbildung verwehren? Das verstehe ich nicht.
Deswegen stehen wir klar zum dreigliedrigen Schulsystem.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jetzt holen wir alles einmal ein bisschen weiter herunter und bleiben bei der Sache.
Die generelle Einführung des achtjährigen allgemein bildenden Gymnasiums war und bleibt – ich glaube, das ist hier in diesem Hause unbestritten – ein richtiger und notwendiger Schritt, zunächst einmal deshalb, weil wir mit Lern- und Lebenszeiten verantwortlich umgehen müssen, und zum Zweiten, weil wir wissen, die Halbwertszeit von Bildungsinhalten hat sich verkürzt. Es kommt heute darauf an, mehr auf Fort- und Weiterbildung zu setzen und nicht nur auf die Erstausbildungszeit.
Die FDP war lange ein Vorkämpfer für die Einführung des G 8. Ich kann mich noch gut an die Widerstände, die sich in anderen Reihen gebildet haben, erinnern. In den Anträgen von SPD und Grünen glimmt dieser Widerstand sozusagen noch einmal auf, indem auf eigene negative Prognosen Bezug genommen wird, die bei der Einführung des G 8 von Ihnen selbst und von anderen gemacht wurden.
Es liegt natürlich in der Natur der Sache, dass tatsächlich auftretende Probleme dazu genutzt werden – ich sage bewusst: tatsächlich auftretende Probleme –, die auf andere Lösungen zielenden eigenen Vorstellungen noch einmal ins Spiel zu bringen.
Es gibt, meine Damen und Herren, liebe Freunde, Probleme. Das konnte bei einem solchen Unternehmen – Frau Vossschulte hat darauf hingewiesen – im Grunde nicht anders erwartet werden, und es ist ernst zu nehmen. Lehrer und Schulleiter sagen mir, in Klasse 6 habe es bei schwächeren Schülern immer wieder Überforderungserscheinungen gegeben.
Jetzt treten sie massiv auch bei stärkeren und starken Schülern auf
hören Sie doch zu, Frau Weckenmann –, und zwar vor allem in Mathematik und in der zweiten Fremdsprache.
Lehrer sagen mir auch, dass die mit der Einführung von Bildungsstandards und neuen Bildungsplänen vorgenommene Reduzierung des Pflichtpensums im Kerncurriculum um ein Drittel teilweise nur auf dem Papier stehe,
denn manches, was aus der Verbindlichkeit herausgenommen worden sei, gehöre dann in höheren Klassenstufen zu den Voraussetzungen, damit man dort den Stoff überhaupt unterrichten könne, müsse also de facto nach wie vor unterrichtet werden.
Ich sehe dies nicht als Allheilmittel. Ich setze allerdings die „Entrümpelung“ – ich bitte, dies in Anführungszeichen gesetzt zu wissen – des Lehr- oder Bildungsplans nach wie vor an die erste Stelle,
wenn es darum geht, Schülerinnen und Schüler im G 8 nicht zu überfordern.
An die zweite Stelle setze ich die Bereitschaft der einzelnen Schulen, sich im Rahmen gestärkter Eigenverantwortung auf Bedingungen und Möglichkeiten des G 8 aktiv und positiv einzustellen. Ich will damit keineswegs alles auf Schulen und Lehrer abwälzen. Ich weiß aber, dass es hinsichtlich der Umsetzung des G 8 und der Bewältigung damit verbundener Anforderungen sehr wohl Unterschiede von Schule zu Schule wie auch von Kollegium zu Kollegium gibt.
Dritter Punkt: Wenn nun insoweit darüber hinaus ein zufrieden stellendes Arbeiten des G 8 etwa die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen erforderlich macht, darf der Erfolg des G 8 hieran nicht scheitern.
Damit sind viertens, Herr Drexler, die Anträge von SPD und Grünen inhaltlich erledigt.
Ich bedanke mich.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema Ganztagsschulen ist aus meiner Sicht nicht ideologisch zu behandeln,
sondern muss in pragmatischer und pädagogischer Hinsicht
und auch hinsichtlich der Möglichkeiten der Finanzierbarkeit behandelt werden.
Die FDP/DVP, Herr Kretschmann, ist der Meinung, dass wir Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung tatsächlich flächendeckend haben sollen. Das heißt, nicht jede Schule soll eine Ganztagsschule werden, aber es soll das Angebot für jeden Schüler und jede Schülerin geschaffen werden, eine solche Einrichtung zu besuchen.
Zweitens, Herr Palmer, ist die FDP/DVP der Meinung, dass dies schulartübergreifend sein soll. Ich habe das hier schon wiederholt betont. Daher brauchen Sie sich gar nicht aufzuregen.
Schulartübergreifend heißt selbstverständlich: Grundschulen, Hauptschulen mit Werkrealschulen, Realschulen und Gymnasien.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst einmal auf die Pädagogik eingehen. Es gibt bei den Ganztagsschulen ja auch die so genannte gebundene Ganztagsschule. Wir hatten dazu in unserer Fraktion eine Anhörung, an der auch der Leiter der Schillerschule in Aalen teilnahm. Gebundene
Ganztagsschule heißt, dass der Schüler und die Schülerin, die diese Schule besuchen wollen, dann auch sagen müssen: „Ich mache den ganzen Betrieb mit.“ Das hat, pädagogisch gesehen, den Charme, meine Damen und Herren, dass man die Kerncurricula – fünfmal vier Stunden – so planen kann, dass auch der Nachmittag für den Unterricht mit eingeplant werden kann. Das heißt, wenn am Mittwochmorgen zum Beispiel eine Sporthalle oder eine Schwimmhalle frei ist, betreibt man dort morgens Sport oder geht Schwimmen und unterrichtet mittags Mathematik, Deutsch oder was auch immer. So muss man nicht alles in die Morgenstunden hineindrücken.
Das ist ein pädagogisches Konzept, das ich im Grunde befürworte. Denn es gibt der Schule wirklich die Spielräume, über die die Schule verfügen sollte, und ist auch hilfreich für die Schülerinnen und Schüler.
Nun gibt es die Ganztagsbetreuung, bei der nur morgens der Schulbetrieb abläuft mit der Möglichkeit, auch nachmittags noch den Schülern eine entsprechende Betreuung anzubieten. Inwieweit dieses Modell in Zukunft tatsächlich tragen wird, ist im Moment noch nicht abzuschätzen. Es ist dasjenige Modell, das derzeit mehr oder weniger häufig praktiziert wird.
Meine Damen und Herren, Sie wissen: Wir haben von G 9 auf G 8 umgestellt. Das heißt automatisch: mehr Nachmittagsunterricht. Infolgedessen sind es interessanterweise gerade die Gymnasien – nicht die Hauptschulen mit Werkrealschulen, brennpunktorientiert –, die Anträge stellen, um den Ganztagsbetrieb durchführen zu können. Denn dort findet ohnehin, wie gesagt, an zwei Nachmittagen Unterricht statt; am Freitag gibt es keinen Nachmittagsunterricht.
An drei sogar, ja. Der Freitag fällt für den Nachmittagsunterricht aus. Also bleibt noch ein Tag übrig, an dem bislang an den Gymnasien kein Nachmittagsunterricht stattfindet.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich etwas zur Finanzierung sagen.
Nachher gern, Herr Kollege Wintruff. Sie können ja eine Frage stellen.
Zur Finanzierung: Wir wissen doch alle: Die IZBB-Mittel, die der Bund zur Verfügung gestellt hat – ich habe als einer der Ersten gesagt, ich sei Schwabe, ich nähme diese Mittel selbstverständlich in Anspruch, wenn sie dem Land etwas nützten –, sind nun erschöpft. Jetzt fragt sich nur, Herr Kollege Fischer: Werden diese Mittel verlängert, wenn die neue Regierung kommt, oder werden sie nicht verlängert?
Nein, nein. Ich sehe, dass er mir sehr genau zuhört.
Bitte schön, Frau Wonnay.
Es ist doch nicht die Frage, ob wir wissen, Frau Wonnay, ob das Programm begrenzt ist oder nicht.
Vielmehr ist die Frage, ob der Bund dieses Programm fortführt oder nicht.
Der zweite Punkt zur Finanzierung: Ich kann doch nicht wie zum Beispiel der Städtetagspräsident Gönner sagen: „Nehmt einfach einmal 10 Millionen € oder 20 Millionen € in die Hand und führt das Programm weiter.“ Ich muss doch mit dem Städtetag, mit dem Landkreistag und mit dem Gemeindetag klar erörtern, wie die Finanzierung insgesamt aussieht.
Es ist überhaupt nichts da. Ich kann doch nicht in irgendein Programm hineinspringen und sagen, ich finanziere das, und damit unser Land in eine Finanzierungsproblematik bringen, aus der man nicht mehr herauskommt.
Was ist denn mit der Schulsozialarbeit? Eine Ganztagsschule funktioniert im Grunde doch nur mit Schulsozialarbeit. Das weiß doch jeder. Darum muss das geklärt werden.
Wir müssen wissen, was die Schulträger und was das Land an Finanzierung zu tragen haben. Im Moment haben wir eine klare Aufteilung. Das wissen Sie doch, Frau Wonnay. Was Lehre und Lehrer betrifft, hat die Finanzierung beim Land zu liegen und das andere beim Schulträger. Der Schulträger sagt aber: Ich mache das so nicht mit, wenn es einen Ganztagsschulbetrieb gibt.
Also müssen wir uns zusammensetzen und dies klären.
Wenn Sie, Frau Kollegin Rastätter, sagen, keine Lehrerstelle solle aufgrund des Rückgangs der Schülerzahlen gestrichen werden, dann sollten Sie zur Kenntnis nehmen, dass der Finanzausschuss bereits vor fünf Jahren bei 8 000 Lehrerstellen k.w.-Vermerke angebracht hat. Diese Lehrerstellen fallen dann weg, wenn die Schülerzahlen zurückgehen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Aufgrund der finanziellen Situation ist klar: Mittel des Landes können nur durch Umschichtung – das ist das entscheidende Stichwort – von KIF-Mitteln bereitgestellt werden. Schulen des IZBB-Programms können und sollen zur Realisierung ihrer zusätzlichen Angebote vorhandene Strukturen wie Vereine, Musikschulen, Volkshochschulen, Theater usw. nutzen, ebenso das vorhandene Potenzial bürgerschaftlichen Engagements, zum Beispiel auch und gerade von Eltern. Auch das geht allerdings nicht zum Nulltarif. Auch das Land muss sich unserer Meinung nach finanziell engagieren. Uns schiene es aber am besten, über den Einsatz dieser Mittel die einzelne Schule selbst entscheiden zu lassen, und zwar unter Einschluss der Möglichkeit, auch zusätzliche Lehrerressourcen einkaufen zu können.
Das Thema, meine Damen und Herren, wird uns noch lange beschäftigen.
Die FDP/DVP steht jedenfalls dafür, flächendeckend und schulartübergreifend zu handeln, aber nicht mit einem Schnellschuss.
Mit einem Schnellschuss würden wir weder den Schülern und Schülerinnen noch den Lehrern, noch den Eltern dienen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei der vorliegenden Gesetzesnovelle geht es um die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung nach § 21 a des Abgeordnetengesetzes. Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer Art Indexierungsverfahren für die Anpassung der steuerpflichtigen Abgeordnetenentschädigung und der steuerfreien Kostenpauschalen. Der Entwurf lehnt sich an die in Bayern seit rund zehn Jahren bewährte Praxis an.
Erstens: Wesentliches Element des vorgesehenen Anpassungsverfahrens ist eine gewogene Maßzahl der Einkommensentwicklung, die vom Statistischen Landesamt festgestellt werden soll. Sie wird aus fünf gesetzlich festgelegten und unterschiedlich gewichteten Faktoren ermittelt, die für die Einkommensentwicklung in der freien Wirtschaft und im öffentlichen Dienst prägend sind.
Zweitens: Der Änderungsantrag, der von uns eingebracht worden ist, ist eine formale Angelegenheit
und bezieht sich lediglich auf die vom Statistischen Landesamt ermittelten neuen Maßzahlen. Da sind wir uns ja sicherlich einig.
Drittens: Meine Damen und Herren, egal, welches Verfahren die Diätenkommission wählt und für welches Verfahren sie sich entscheidet, immer muss irgendwann eine Anpassung vorgenommen werden. Deshalb nimmt dieser Gesetzentwurf, wie wir ihn jetzt vorgelegt haben, überhaupt nichts von dem vorweg, was die Diätenkommission in völliger Unabhängigkeit entscheiden kann.
Im Klartext: Dies hat überhaupt nichts mit der Frage zu tun, ob wir das System insgesamt ändern, ob wir also das Modell von Nordrhein-Westfalen einführen oder nicht. Dafür gibt es ja, wie gesagt, die Diätenkommission. Dort soll die
Diskussion im Einzelnen zu den Fragen stattfinden, wie es mit der Altersvorsorge aussieht, wie es mit den Werbungskosten aussieht und wie es mit der Höhe der Diäten aussieht. Aber selbst wenn dieses Modell kommen sollte oder dieses hohe Haus ein anderes, dazwischen liegendes Modell beschließen sollte, ist immer noch daran zu denken, dass trotzdem immer wieder – ich wiederhole mich jetzt ganz bewusst – eine Anpassung vorgenommen werden muss. Ich meine, dass wir uns, Herr Fischer, da völlig einig sind.
Daher kann man ein solches Anpassungsmodell, sprich Indexmodell, problemlos beschließen, ohne inhaltlich in die eigentlichen Strukturfragen hineinzugehen.
Deshalb kommt nun dieser gemeinsame Antrag von CDU und FDP/DVP. Wir sind für Änderungsmöglichkeiten, was die Strukturen betrifft, durchaus offen,
aber wir meinen, dass dieser vorliegende Antrag jetzt gemeinsam beschlossen werden sollte. Wir würden uns freuen, wenn auch die beiden Oppositionsfraktionen diesem Gesetzentwurf beitreten könnten, denn in der Sache sind wir uns ja einig.
Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Zeller, wenn ich gleich zu dem kommen darf, was Sie am Schluss angesprochen haben und was wir gestern beraten haben – Thema Ganztagsschulen –: Wenn Sie sagen, auch heute noch würde ein Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule nur brennpunktorientiert genehmigt werden, dann frage ich Sie: Ist das Gymnasium am Rosenberg in Oberndorf ein Brennpunktgymnasium? Ist das Gymnasium in Schramberg – da gibt es auch nur eines – eine Brennpunktschule?
Ich kann also diesen Zusammenhang in diesem Punkt gar nicht erkennen. Das nur noch zum Thema Ganztagsschulen.
Sie werden sich noch an meine Worte erinnern.
Meine Damen und Herren, Herr Präsident, nach den ersten Ergebnissen der PISA-Untersuchung 2003 ist zu diesem Thema für heute von der CDU-Fraktion eine Aktuelle Debatte beantragt worden. In Baden-Württemberg ergriffene Maßnahmen sind unter anderem erstens die Einführung von Bildungsstandards als Mindestanforderungen. Hier haben wir eine Vorreiterrolle eingenommen. Ebenso haben wir beim Sprachförderprogramm im Vorschulalter mit der Sprachstandsdiagnose eine Vorreiterrolle eingenommen.
Stärkung des Bildungsauftrags – –
Sie haben doch von 1992 bis 1996, als Sie an der Regierung beteiligt waren, gar nichts hinbekommen. Das wollen Sie ja immer wieder zudecken.
Stärkung des Bildungsauftrags des Kindergartens, verstärkter Ausbau von Ganztagsschulen – –
Ja, die Wahrheit wollen Sie nicht hören; das ist mir schon klar, weil die für Sie nicht positiv ist. – Das, was wir hier neu eingeführt und bei dem wir auch eine Vorreiterrolle eingenommen haben, entspricht den von der KMK aufgrund der PISA-Ergebnisse gemeinsam entwickelten Handlungsfeldern. Einiges daraus, zum Beispiel die Stärkung der Kernfächer Deutsch, Mathematik und Naturwissenschaften, hatten wir bereits vorher in Angriff genommen.
Der neue Ländervergleich zeigt, meine Damen und Herren: Baden-Württemberg hat sich in allen Bereichen verbessern können,
die anderen Länder allerdings erfreulicherweise auch, und manche davon konnten sich sogar stärker verbessern als Baden-Württemberg. In drei der vier untersuchten Kompetenzfelder hat sich Sachsen zwischen Bayern und BadenWürttemberg geschoben,