Protokoll der Sitzung vom 27.04.2005

Meine Damen und Herren, ich eröffne die 91. Sitzung des 13. Landtags von Baden-Württemberg und begrüße Sie.

Krank gemeldet ist Frau Abg. Wonnay.

Zunächst weise ich darauf hin, dass die Fraktionen übereingekommen sind, Punkt 6 der heutigen Tagesordnung abzusetzen.

Wir treten dann in die Tagesordnung ein.

Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf:

Bekanntgabe der Ministerliste

Ich erteile hierzu dem Herrn Ministerpräsidenten das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem mich das hohe Haus in der letzten Woche zum Ministerpräsidenten gewählt hat, gebe ich aufgrund von Artikel 46 Abs. 2 der Landesverfassung die von mir gebildete Landesregierung bekannt.

Ich habe berufen

Herrn Ernst Pfister zum Wirtschaftsminister – ihn bestelle ich zugleich zu meinem Stellvertreter –,

Herrn Willi Stächele zum Minister für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums und für europäische Angelegenheiten,

Herrn Heribert Rech zum Innenminister – er wird weiterhin die Aufgaben des Landesbeauftragten für Vertriebene, Flüchtlinge und Aussiedler wahrnehmen –,

Frau Dr. Annette Schavan zur Ministerin für Kultus, Jugend und Sport,

Herrn Professor Dr. Peter Frankenberg zum Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst,

Herrn Professor Dr. Ulrich Goll zum Justizminister – er wird weiterhin die Aufgaben des Ausländerbeauftragten der Landesregierung wahrnehmen –,

Herrn Gerhard Stratthaus zum Finanzminister,

Herrn Peter Hauk zum Minister für Ernährung und Ländlichen Raum,

Herrn Andreas Renner zum Minister für Arbeit und Soziales – ihn bestelle ich zugleich zum Behindertenbeauftragten der Landesregierung –,

Frau Tanja Gönner zur Umweltministerin,

Herrn Professor Dr. Wolfgang Reinhart zum Staatssekretär mit der Amtsbezeichnung Minister und zum Bevollmächtigten des Landes Baden-Württemberg beim Bund mit Stimmrecht in der Regierung,

Herrn Dr. Horst Mehrländer zum Staatssekretär im Wirtschaftsministerium mit Stimmrecht in der Regierung,

Herrn Professor Dr. Konrad Beyreuther zum ehrenamtlichen Staatsrat für Lebenswissenschaften im Staatsministerium.

Ich bitte den Landtag, die Regierung gemäß Artikel 46 Abs. 3 der Landesverfassung zu bestätigen und den Herren Staatssekretären Professor Dr. Reinhart und Dr. Mehrländer nach Artikel 45 Abs. 2 Satz 4 der Landesverfassung Stimmrecht in der Regierung zu verleihen.

Die Landesregierung wird die Zustimmung des Landtags zur Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien und deren Bezeichnung alsbald nach der Entscheidung des Ministerrats beantragen.

In Abstimmung mit den berufenen Regierungsmitgliedern kündige ich bereits jetzt folgende Änderungen an: Der Bereich Verkehr wird künftig vom Innenministerium betreut werden. Des Weiteren wird der Bereich Kindergarten vom Sozialministerium zum Ministerium für Kultus, Jugend und Sport übergehen. Im Gegenzug wird die Jugendarbeit beim Sozialministerium konzentriert werden.

Ferner gebe ich dem hohen Haus bekannt, dass ich im Einvernehmen mit der zuständigen Ministerin und den zuständigen Ministern folgende politische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre ernennen werde:

Herrn Rudolf Köberle zum politischen Staatssekretär im Innenministerium,

Herrn Helmut Rau zum politischen Staatssekretär im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport – er wird weiterhin die Aufgaben des Ehrenamts- und Weiterbildungsbeauftragten der Landesregierung wahrnehmen –,

Herrn Michael Sieber zum politischen Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst,

(Ministerpräsident Oettinger)

Herrn Dieter Hillebrand zum politischen Staatssekretär im Finanzministerium,

Frau Friedlinde Gurr-Hirsch zur politischen Staatssekretärin im Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum,

Frau Johanna Lichy zur politischen Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit und Soziales – sie wird weiterhin die Aufgaben der Frauenbeauftragten der Landesregierung wahrnehmen.

Ich danke Ihnen und bitte das hohe Haus um eine gute Zusammenarbeit bei unseren gemeinsamen Aufgaben.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

Bestätigung der Landesregierung

Nach Artikel 46 Abs. 3 der Landesverfassung bedarf die Regierung zur Amtsübernahme der Bestätigung durch den Landtag. Der Beschluss muss mit mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen gefasst werden.

Der Herr Ministerpräsident hat soeben den Antrag auf Bestätigung der Landesregierung gestellt und gebeten, den Herren Staatssekretären Professor Dr. Reinhart und Dr. Mehrländer nach Artikel 45 Abs. 2 Satz 4 der Landesverfassung Stimmrecht in der Regierung zu verleihen.

Wer dem Antrag des Herrn Ministerpräsidenten zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das Erste war die Mehrheit. Die Landesregierung ist damit bestätigt, und den Herren Staatssekretären Professor Dr. Reinhart und Dr. Mehrländer ist gemäß Artikel 45 Abs. 2 der Landesverfassung Stimmrecht in der Regierung verliehen.

Punkt 2 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Vereidigung der Mitglieder der Landesregierung

Meine Damen und Herren, nach Artikel 48 der Landesverfassung leisten die Mitglieder der Landesregierung beim Amtsantritt den Amtseid vor dem Landtag. Dieser Amtseid hat folgenden Wortlaut:

Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.

Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

Meine Damen und Herren Minister, Herr Staatssekretär und Herr Staatsrat, ich bitte Sie, nacheinander in der Reihenfolge, in der ich Sie aufrufe, zu mir auf das Podium zu treten, die rechte Hand zu erheben und die Worte zu sprechen: „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.“

(Die Anwesenden erheben sich.)

Ich darf zunächst Herrn Wirtschaftsminister Pfister bitten.

Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.

Herr Minister Stächele.