Sie wollen nicht, dass wir so tun, als sei Vormittagsschule schlechter als Nachmittagsschule. Die Eltern habe eine differenziertere Einstellung zu dem Ganzen, als Sie glauben.
Deshalb streiten wir uns weiter in der Sache. Wir werden die Schule kontinuierlich weiterentwickeln im Maße der pädagogischen Entwicklung und vor Ort im Maße der finanziellen Möglichkeiten.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Zuruf von der CDU: Jawohl! – Abg. Carla Bregenzer SPD: Wieder ausgewichen auf Neben- kriegsschauplätze! – Abg. Wintruff SPD: Das ist aber schwach gewesen!)
Meine Damen und Herren, wir kommen in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 13/4040.
Der Ausschuss für Schule, Jugend und Sport schlägt Ihnen in der Beschlussempfehlung Drucksache 13/4482 vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD abzulehnen.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich abgelehnt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Zentrale Stelle zur Durchführung des Einladungswesens im Rahmen des Mammographie-Screenings – Drucksache 13/4384
Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, zu diesem Punkt keine Aussprache zu führen. Wir kommen daher sogleich in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 13/4384.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 13/4517. Der Sozialausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Wer den Bestimmungen dieses Gesetzentwurfs zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.
lautet: „Gesetz über die Zentrale Stelle zur Durchführung des Einladungswesens im Rahmen des MammographieScreenings“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land
Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Sachsen über die Bildung eines Gemeinsamen Prüfungsamtes zur Abnahme der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft – Drucksache 13/4386
Das Präsidium hat beschlossen, dass in der Zweiten Beratung keine Aussprache geführt werden soll. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 13/4386.
Wer dem Gesetzentwurf insgesamt zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei wenigen Enthaltungen so beschlossen.
lautet: „Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Sachsen über die Bildung eines Gemeinsamen Prüfungsamtes zur Abnahme der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft“. – Sie stimmen der Überschrift zu.