Protokoll der Sitzung vom 05.10.2005

Klar ist: In Sachen Teilhabe der Frauen an der Wissenschaft müssen wir noch einige Steine aus dem Weg räumen. Das schaffen wir, denn bei der Landesregierung genießt die Förderung der Frauen im Wissenschaftsbereich eine hohe Priorität. Dies hat der Herr Ministerpräsident bereits in seiner Regierungserklärung betont.

Was tun wir konkret? Die Strategie der Landesregierung basiert auf zwei Säulen. Zum einen verbessern wir die strukturellen Rahmenbedingungen für Frauen. Zum anderen engagieren wir uns finanziell für die Frauenförderung durch zusätzliche Programme.

Was die strukturellen Rahmenbedingungen – nämlich die erste Säule – anbelangt, so ist hier besonders das neue Lan

deshochschulgesetz zu erwähnen, das auf bisher Erreichtes aufbaut:

Die Durchsetzung der Chancengleichheit ist jetzt ein durchgängiges Leitprinzip bei allen Aktivitäten der Hochschulen. Ihnen wird in § 4 LHG die konsequente Anwendung des Gender-Mainstreaming-Prinzips vorgegeben.

Neu aufgenommen im LHG ist auch die gleichberechtigte Besetzung von Hochschulgremien durch beide Geschlechter.

Die Gleichstellungsbeauftragte hat im Zuge von Stellenbesetzungsverfahren nicht nur erweiterte Rechte, sie erhält für diese Funktion auch Leistungsbezüge. Daran sehen Sie, für wie wichtig wir diese Funktion erachten.

Ganz besonders weitreichend ist auch: In jeder Berufungskommission an Hochschulen muss künftig eine fachkundige Frau teilnehmen. Sie stärkt dadurch auch die praktischen Mitwirkungsmöglichkeiten der Gleichstellungsbeauftragten.

Ich glaube, dass wir die Zahl der Professorinnen nur dann wirkungsvoll steigern können, wenn exzellente Wissenschaftlerinnen im In- und Ausland gezielt angesprochen und zu einer Bewerbung motiviert werden. Auch darauf soll die wissenschaftlich ausgewiesene Frau in der Berufungskommission achten. Sie kann im Übrigen aus der Hochschule oder auch von außen kommen.

Als zweite Säule sind wir mit zahlreichen Frauenförderprogrammen aktiv. Etwa aus dem „Bündnis für Lehre“ wurden Projekte zur Förderung von Wissenschaftlerinnen finanziert.

Erfolgreich ist auch die Bund-Länder-Vereinbarung zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre. Bund und Länder haben gemeinsam das Hochschul- und Wissenschaftsprogramm aufgelegt und unterstützen hieraus die Frauenförderung. So werden hieraus unter anderem Programme zur Habilitation, für Lehraufträge und für den Wiedereinstieg in den Beruf finanziert. Das Jahresbudget umfasst dabei ca. 4 Millionen €.

Leider plant die noch amtierende rot-grüne Bundesregierung den einseitigen Rückzug aus dem Hochschul- und Wissenschaftsprogramm. Damit wird auch die hälftige Bundesfinanzierung der Frauenförderung Ende 2006 auslaufen.

Wir arbeiten hart daran, mindestens unseren bisherigen Landesanteil weiterhin einzubringen. Das bedeutet natürlich eine Straffung der Förderprogramme. Wie die Förderlandschaft künftig aussieht, werden wir in den nächsten Monaten entscheiden, den Landeshaushalt für das Jahr 2007 im Blick.

Werfen wir aber noch einen Blick auf die Förderung von Spitzenhochschulen, Exzellenzzentren und Graduiertenhochschulen. Das wird auch der weiblichen Exzellenz zugute kommen.

Sicher, Frauen werden in der Exzellenzinitiative nicht einmal explizit erwähnt. Aber sie sind angesprochen. Das Bund-Länder-Programm will den Anschluss der deutschen Hochschulen an die internationale Leistungsspitze sichern.

(Minister Dr. Frankenberg)

Als Spitzenuniversität wird sich aber nur diejenige durchsetzen, die auch innovativ bei der Förderung des weiblichen Nachwuchses ist. Denn bei einem Wettbewerb um Exzellenz – gestatten Sie mir die Anmerkung, dass das Wort ja schon per se weiblich ist – wird den Hochschulen gar nichts anderes übrig bleiben, als – unabhängig von geschlechtlichen Kriterien – die Besten zu fördern.

Spitzenbegabungen sind selten, es kommt dabei auf jeden Mann und jede Frau an. Es werden diejenigen Hochschulen erfolgreich sein, die auf ein professionelles System der Nachwuchs- und der Frauenförderung setzen.

Wir alle aber wissen, dass die Gründe für die mangelnde Repräsentanz der Frauen in der Wissenschaft sehr vielschichtig sind. Das verlangt von uns kreative Lösungen.

Das beginnt damit, Frauen für ein Studienfach zu begeistern, das bisher noch von Männern dominiert ist, zum Beispiel Elektrotechnik oder Maschinenbau. Die Hochschulen sind hier mit dem Girls’ Day, Schnupperstudien und Workshops für Schülerinnen aktiv.

Zentral ist natürlich das Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“. Wissenschaftliche Karriere und Familie müssen miteinander vereinbar werden. Es gibt Frauen, die sich während des Förderprogramms für ein Kind entschieden haben. Ihnen haben wir die Förderdauer entsprechend verlängert. Ich hoffe, dass das ein Signal ist.

Die Hochschulen können schon heute Gelder für Forschung und Lehre für die Kinderbetreuung verwenden. Insbesondere Wissenschaftlerinnen soll ermöglicht werden, Wissenschaft und Familie miteinander zu verbinden.

Viele Hochschulen strengen sich an und werden familienfreundlicher. Das lassen sie sich dann von anerkannten Einrichtungen zertifizieren. Die Landesregierung plant, Hochschulen, die eine solche Zertifizierung beantragen, finanziell zu unterstützen.

Ich denke, wir müssen gemeinsam in Deutschland einen Bewusstseinswandel erzeugen. Ein Gleichgewicht zwischen Erwerbsleben und Familienleben bedeutet nämlich eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.

„Es gibt keinen Erfolg ohne Frauen“, sagte Kurt Tucholsky. Ich teile diese Auffassung nicht nur, ich gehe sogar weiter: Ohne gleichberechtigte Teilhabe von Frauen, ohne Chan

cengleichheit von Frauen und Männern gibt es keinen Erfolg, und es gibt auch keine Zukunft.

Überleitend zum Thema Juniorprofessur – Tagesordnungspunkt 11 b – weise ich darauf hin, dass dort der Frauenanteil bundesweit etwa 30 % beträgt. Auch die Juniorprofessur wird uns also in der Frauenförderung weiterbringen.

Ansonsten gilt es zum Thema Juniorprofessuren nur zu sagen: Das Thema ist längst abgehakt. Vielleicht wurde der Antrag beim Aufräumen in der Grünen-Fraktion zufällig wieder entdeckt. Der Antrag steht jedenfalls in einem starken Zusammenhang mit der Rechtsunsicherheit, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2004 dokumentiert wurde. Damals erklärte das Gericht die Novelle des Hochschulrahmengesetzes der rot-grünen Bundesregierung für verfassungswidrig.

Wir haben aber ganz im Sinne unserer Beschäftigten gehandelt und die Bundesregierung nicht in dieser Lage schmoren lassen. Die von uns als Koordinierungsland für die B-Länder maßgeblich mitgestaltete so genannte Reparaturnovelle trat am 27. Dezember 2004 in Kraft. Unter unserer Zustimmung hat der Bund die rechtlichen Grundlagen für die Neugestaltung der Personalstruktur an den Hochschulen geschaffen. Der Status der Juniorprofessuren ist seitdem rechtlich einwandfrei.

Mit unserem neuen Landeshochschulgesetz haben wir die neuen Möglichkeiten gleich genutzt und im Staatshaushaltsplan 2005/06 über 600 W-1-Stellen geschaffen.

Die Reparaturnovelle behandelt auch die vom Verfassungsgericht ebenfalls für verfassungswidrig erklärten Befristungsregelungen, unter anderem in § 57 b HRG. Im Antrag der Grünen wird das Zwölf-Jahres-Regelung genannt. Diese neuen Bestimmungen zur Befristung sind jetzt Arbeitsrecht und damit unmittelbar geltendes Bundesrecht.

So weit von meiner Seite.

Herzlichen Dank.

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Die nächste Sitzung findet morgen, Donnerstag, 6. Oktober 2005, um 9:30 Uhr statt.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend, danke Ihnen und schließe die Sitzung.

Schluss: 17:54 Uhr

Anlage 1

Vorschlag

der Fraktion der CDU

Umbesetzungen in verschiedenen Ausschüssen und Gremien

Ausschuss / Gremium Funktion scheidet aus tritt ein

Präsidium ordentliches Mitglied Dr. Monika Stolz Elke Brunnemer

Schriftführer Dr. Monika Stolz Hollenbach

Ständiger Ausschuss ordentliches Mitglied Dr. Monika Stolz stellvertretendes Mitglied Hollenbach

Finanzausschuss stellvertretendes Mitglied Dr. Monika Stolz Hollenbach

Wirtschaftsausschuss stellvertretendes Mitglied Dr. Monika Stolz Hollenbach

Innenausschuss stellvertretendes Mitglied Dr. Monika Stolz Hollenbach

Ausschuss für Schule, stellvertretendes Mitglied Dr. Monika Stolz Hollenbach Jugend und Sport

Ausschuss für Umwelt stellvertretendes Mitglied Dr. Monika Stolz Hollenbach und Verkehr

Sozialausschuss ordentliches Mitglied Dr. Monika Stolz stellvertretendes Mitglied Hollenbach

Ausschuss Ländlicher Raum stellvertretendes Mitglied Dr. Monika Stolz Hollenbach und Landwirtschaft