Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 1. Sitzung des 14. Landtags von Baden-Württemberg.
Gemäß Artikel 30 Abs. 3 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg tritt der Landtag spätestens am 16. Tag nach Beginn der Wahlperiode zusammen. Die 14. Wahlperiode hat am 1. Juni 2006 begonnen. Die von der Verfassung vorgeschriebene Frist ist also eingehalten.
Nach derselben Verfassungsbestimmung wird die erste Sitzung vom Alterspräsidenten einberufen und auch geleitet.
Der 13. Landtag von Baden-Württemberg ist am 9. Mai 2006 auch offiziell – dankenswerterweise – vom Herrn Präsidenten in Ludwigsburg abgeschlossen worden. Ich darf Herrn Präsidenten Straub für die dort ausgesprochenen Worte im Namen aller Kolleginnen und Kollegen noch einmal recht herzlich danken.
Der Präsident des 13. Landtags hat mir mitgeteilt, dass ich das älteste Mitglied des am 26. März 2006 gewählten 14. Landtags bin. In dieser Eigenschaft habe ich den Landtag zu seiner heutigen konstituierenden Sitzung einberufen.
Für diese Sitzung bestelle ich Frau Abg. Schütz und Frau Abg. Heberer zu vorläufigen Schriftführerinnen und bitte sie, rechts und links neben mir Platz zu nehmen.
Am 26. März dieses Jahres wurden Sie, meine Damen und Herren, in den 14. Landtag von Baden-Württemberg gewählt. Ich gratuliere Ihnen zu dieser Wahl und wünsche Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für die Ausübung Ihres Mandats Gesundheit und Tatkraft sowie das nötige Glück.
Meine Damen und Herren, ich darf die Gäste, die der heutigen konstituierenden Sitzung beiwohnen, recht herzlich willkommen heißen: Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, Angehörige, Partner, Freunde und Mitarbeiter der Abgeordneten, frühere Parlamentarier, aktive und designierte Regierungsmitglieder, Gäste aus der Schweiz, Vertreter des öffentlichen Lebens, von Behörden und Verbänden sowie der Bundeswehr, Vertreter des Konsularischen Korps, der Kirchen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landtags und der Fraktionen und nicht zuletzt die Vertreter der Medien.
Mein besonderer Gruß gilt dem ehemaligen Präsidenten des Landtags und Vorsitzenden der Vereinigung ehemaliger Mitglieder des Landtags, Herrn Erich Schneider,
Ich freue mich besonders, auch meinen Vorgänger im Amt des Alterspräsidenten, unseren verehrten Kollegen Rolf Kurz, in unserer Mitte begrüßen zu können.
Besonders begrüße ich drei Kollegen aus der Schweiz: den Präsidenten des Schaffhauser Kantonsrats, Herrn Alfred Sieber, den Präsidenten des Großen Rats des Kantons Thurgau, Herrn Max Vögeli, und den ersten Vizepräsidenten des Schaffhauser Kantonsrats, Herrn Matthias Freivogel.
Ein herzlicher Willkommensgruß gilt der Doyenne des Konsularischen Korps, Frau Generalkonsulin Dr. Vera Tadic, mit ihren Kollegen.
Ebenso gerne begrüße ich den Vorsitzenden des DGB-Landesbezirks Baden-Württemberg, Herrn Rainer Bliesener.
Ich begrüße als Vertreter der kommunalen Landesverbände den Präsidenten des Gemeindetags, Herrn Bürgermeister Roger Kehle.
und den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg, Herrn Prälat i. R. Dr. Helmut Barié.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen, meine Herren, ich möchte im Namen des gesamten Parlaments für den sehr schönen Gottesdienst recht herzlich danke schön sagen.
Ebenso herzlich begrüße ich vonseiten der Bundeswehr den Präsidenten der Wehrbereichsverwaltung Süd, Baron GötzFriedrich von der Ropp.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, dem Alterspräsidenten kommt das Privileg zu, einige einleitende Sätze sagen zu dürfen.
Es ist mir ein ernstes persönliches Anliegen – wie bereits eben schon kurz angesprochen –, den Kolleginnen und Kollegen zu dem Vertrauen zu gratulieren, das ihnen die Wählerinnen und Wähler am 26. März dieses Jahres ausgesprochen haben. Ich wünsche Ihnen, dass Sie in den kommenden fünf Jahren die Kraft, die Weisheit und den Mut haben, die Aufgaben einer Volksvertreterin, eines Volksvertreters im Landtag von Baden-Württemberg zum Wohl unseres Landes wahrzunehmen.
Unsere Demokratie findet in den Abgeordneten ihren personellen Ausdruck; insofern stellt sich für uns Abgeordnete eine anspruchsvolle, aber auch schöne Aufgabe. Der Landtag ist einerseits das höchste Verfassungsorgan in unserem Lande, andererseits übernehmen wir mit dem Mandat ein großes Erbe und eine Verpflichtung. Es ist die Verpflichtung, uns der Anliegen des Landes und der Bevölkerung bewusst zu werden und zu deren Lösung – so gut, wie wir es vermögen – beizutragen.
Unseren Vorgängerinnen und Vorgängern wurde – ich habe dies bereits angesprochen – mit Ablauf der vergangenen Legislaturperiode am 9. Mai 2006 beim Parlamentarischen Abend in Ludwigsburg mehrfach gedankt sowie Lob und Anerkennung ausgesprochen. Da wir auf der Basis des Geschaffenen aufbauen können und wollen, sei auch in dieser Stunde mit Respekt und Dank an die Kolleginnen und Kollegen erinnert, die dem neuen, 14. Landtag nicht mehr angehören, weil sie sich nicht erneut zur Wahl gestellt haben oder nach der Wahlentscheidung nicht mehr als Abgeordnete tätig sein können.
Es ist mir ein tief empfundenes Anliegen, auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landtags und in den Fraktionen zu danken, die nicht im Rampenlicht der politischen Auseinandersetzungen stehen, und auch jenen, die hinter dem „politischen Vorhang“ in vielerlei Funktionen zu einem lebendigen politischen Gemeinwesen beitragen.