Protokoll der Sitzung vom 06.10.2010

Artikel 4

Inkrafttreten

Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 4 ist einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 6. Oktober 2010 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Architektengesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wur de einstimmig zugestimmt.

Damit ist Punkt 3 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landespersonalausweisgeset zes – Drucksache 14/6695

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 14/6944

Berichterstatter: Abg. Hans-Ulrich Sckerl

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich Frau Abg. Bormann für die Fraktion der CDU das Wort.

Frau Präsidentin, meine Da men und Herren! Zum 1. November, also in knapp einem Mo nat, soll das neue Gesetz zur Änderung des Landespersonal ausweisgesetzes in Kraft treten. Das neue Gesetz wird not wendig, weil zum gleichen Zeitpunkt das Bundesgesetz über Personalausweise und zum elektronischen Identitätsnachweis in Kraft tritt.

Das Ausweiswesen ist im Zuge der Föderalismusreform zum 1. September 2006 in die ausschließliche Zuständigkeit des Bundes übergegangen. Deswegen muss das Landesgesetz an die bundesrechtlichen Vorschriften angepasst werden.

Im Bundesgesetz sind alle Regelungen zur Ausweispflicht, zum vorläufigen Personalausweis, zur örtlichen Zuständig keit, zu den Pflichten des Ausweisbewerbers, zur Ungültig keit von Personalausweisen und vorläufigen Personalauswei sen, zu den Pflichten des Ausweisinhabers sowie zur Einzie hung von Personalausweisen und vorläufigen Personalauswei sen geregelt. Des Weiteren regelt das Bundesrecht außerdem die Vorgaben zur Antragstellung, zur Verlustanzeige und zu den Informationspflichten von Personalausweisbehörden und Polizeistellen.

Die bisherigen landesrechtlichen Regelungen sind damit ob solet geworden und müssen aufgehoben werden.

Zu dem neuen Personalausweisgesetz wurden die kommuna len Landesverbände angehört. Das Gesetz ist im Wesentlichen auf breite Zustimmung gestoßen, da sich an den Zuständig

keiten der Behörden nichts ändert. Die Personalausweisbe hörden bleiben weiterhin bei den Ortspolizeibehörden und bei den Verwaltungsgemeinschaften. Der Städtetag ist mit den Gesetzesänderungen einverstanden. Lediglich der Gemeinde tag hat Bedenken angemeldet, da es durch die neue Funktion des Personalausweises vermutlich zu erheblich längeren Be arbeitungszeiten bei den Pass- und Ausweisbehörden kom men kann.

Wie Sie alle wissen, wird der altbekannte Personalausweis zum 1. November 2010 zu einem biometriegestützten Identi tätsnachweis. Der Gemeindetag befürchtet nun aufgrund die ser zusätzlichen Funktionen höhere Personalkosten. Der Bun desrat hat sich bereits mit dem Thema befasst und festgelegt, dass die Kosten in zwei Jahren evaluiert und gegebenenfalls berichtigt werden sollen.

Meine Damen und Herren, das neue Landespersonalausweis gesetz erfüllt alle nötigen Voraussetzungen. Daher bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Zuruf von der CDU: Prima!)

Das Wort erhält Herr Abg. Heiler für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin, meine sehr ver ehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! In der Tat werden auch wir diesem Gesetz zustimmen. Diese Gesetzesänderung ist konsequent und folgerichtig. Es gibt ei ne Bundeszuständigkeit. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Zuständigkeit als Ausweisbehörde und als Ordnungs widrigkeitsbehörde geregelt.

Sie haben es angesprochen: Der Gemeindetag hat u. a. geäu ßert, dass die Ersatzleistungen, die die Kommunen, die Aus weisbehörden, erhalten sollen, nicht auskömmlich sind. Des halb sei der Hinweis gestattet, wie es bislang lief: Jeder hat einen Personalausweis. Die Ausstellung geht relativ einfach. Man geht zu seinem Amt. Dort wird die Identität festgestellt und die Staatsangehörigkeit geklärt. Dann wird die Größe ge messen, die Augenfarbe festgestellt, das Kontrollblatt ausge druckt, unterschrieben, das Bild aufgeklebt, eingescannt und die Gebühr kassiert. Bislang sind das 8 €.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Langsam, sonst kommt man nicht mit!)

Wenige Tage oder Wochen später bekommen Sie eine Nach richt. Dann gehen Sie hin und holen den Ausweis ab. Die Iden tität wird nochmals festgestellt, der alte Ausweis wird abge geben, der neue herausgegeben. Damit ist es erledigt.

Das neue Verfahren sieht folgendermaßen aus: Sie gehen zu Ihrem Amt. Dort wird wie bisher die Identität festgestellt. Dann gibt es mithilfe eines Gesprächsleitfadens eine Erstin formation des Antragstellers zum neuen Personalausweis. Da nach wird geklärt, ob die deutsche Staatsangehörigkeit be steht. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung des Antragstellers erforderlich. Dann werden die nicht biometrischen Daten und das Lichtbild erfasst. Die Verfahren sind jetzt identisch mit dem E-Pass-Verfahren. Dann werden die Fingerabdrücke er fasst. Das ist freiwillig. Dazu gibt es einen Gesprächsleitfa den. Es folgt die schriftliche Erklärung des Antragstellers zur

Aufnahme der Fingerabdrücke unter Zuhilfenahme eines Er klärungsblatts. Dann folgt der Ausdruck des Kontrollblatts, die Prüfung der Angaben und die mündliche Information des Antragstellers zur Online-Ausweisfunktion.

(Heiterkeit)

Als Nächstes folgt die Aushändigung einer Informationsbro schüre. Der Antragsteller muss den Erhalt dieser Broschüre schriftlich bestätigen. Dann gibt es eine Information über die Zusendung. Ich stelle mir vor, es gibt Menschen – vornehm lich betrifft dies die Älteren –, die mit dem Computer nichts zu tun haben. Sie werden dann über die Zusendung des Brie fes mit dem Sperrkennwort sowie der Geheim- und der Ent sperrnummer informiert. Dann wird die Gebühr in Höhe von 28,80 € erhoben. Es folgt die Übermittlung der Daten an den Ausweishersteller, die Bundesdruckerei. Jetzt kommt die Aus gabe des neuen Personalausweises.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Gott sei Dank!)

Der Ausweishersteller teilt der Ausweisbehörde elektronisch mit, dass die Dokumente versandbereit sind, und übermittelt das Sperrkennwort. Die Personalausweisbehörde quittiert den Empfang des Dokuments beim Frachtdienstleister und den Empfang des Sperrkennworts gegenüber dem Ausweisherstel ler. Dann erfolgt das Speichern des jeweiligen Sperrkennworts im Ausweisregister, die Prüfung der Funktionsfähigkeit des Chips und die Identifizierung des Antragstellers. Der Antrag steller erklärt den Erhalt des Briefes mit dem Sperrkennwort sowie den Erhalt der Geheim- und der Entsperrnummer schriftlich.

Es folgt die schriftliche Erklärung des Antragstellers, ob er die Onlinefunktion des Ausweises nutzen will. Bei Ablehnung der Onlinefunktion erfolgt die Ausschaltung der Onlinefunk tion und die Dokumentation im Ausweisregister. Visualisie rung der im Chip gespeicherten Daten erfolgt auf Wunsch des Antragstellers.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Mit Gesprächsleitfaden!)

Dann wird der Personalausweis ausgehändigt, und es muss – jetzt kommt etwas Neues – nicht nur das Datum, sondern auch die Uhrzeit dokumentiert werden. Dann werden die Finger abdrücke im Einwohnerverfahren gelöscht, und der alte Aus weis wird eingezogen.

Was will ich damit sagen?

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich könnte jetzt einen alten Witz bringen und sagen: Wieder holen Sie einmal, Herr Kluck.

(Heiterkeit des Abg. Hagen Kluck FDP/DVP)

Das mache ich natürlich nicht.

Nun wieder ernsthaft. Dies bedeutet: Dieses Verfahren ist deutlich aufwendiger als das bisherige Verfahren. Die Stadt Düsseldorf, die hierzu eine Erhebung gemacht hat, ist zu dem Ergebnis gekommen, dass mindestens das Dreifache an Be arbeitungszeit gegenüber dem bisherigen Verfahren anfällt.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Ja toll!)

Wir sind der Auffassung – das ist übrigens auch im Ausschuss übereinstimmend von den Fraktionen so gesehen worden –, dass die 6 €, die die Ausweisbehörden dafür pro Vorgang er halten, nicht ausreichend sein werden. Aber es wird ja eine Evaluierung geben. Dann werden wir feststellen, dass den Kommunen mehr Geld gegeben werden muss, damit dieser Mehraufwand abgedeckt ist. Ich verweise hierzu auf das Kon nexitätsprinzip.

Jetzt zum zweiten Punkt. Mit der Beschreibung dieses Ver fahrens will ich auch auf eines hinweisen: Das Verfahren ist sehr kompliziert. Hierzu gibt es Informationsveranstaltungen und Seminare des Innenministeriums für alle in den Behör den beschäftigten Mitarbeiter, die mit diesen Dingen zu tun haben. Aber in vielen kleinen Kommunen und Teilorten, in denen Rathäuser bzw. Verwaltungseinheiten nur ein paar Stun den pro Tag geöffnet sind, wird dies nicht mehr zu leisten sein.

Deshalb befürchten wir, dass bei der Umsetzung ein Stück Bürgernähe verloren gehen wird. Wir haben hier heute nicht darüber zu entscheiden, weil dies auf Bundesebene entschie den wurde. Aber man muss darauf hinweisen. Wir bedauern natürlich den drohenden Verlust von Bürgernähe und hoffen, dass es nicht so kommen wird.

Lassen Sie mich meine Rede mit einem Zitat des damaligen Bundesinnenministers Dr. Schäuble beenden. Als das Gesetz im Bundestag verabschiedet wurde, hat er gesagt: