In der ersten Passage steht also ein Nein und in der zweiten ein „Ja, aber“. Diese europäische Patentrichtlinie ist also sehr umstritten, weil sie sehr schwammig formuliert ist. Die For mulierungen ermöglichen Patentierungen von genetischem Material. Der Deutsche Bauernverband wie auch Greenpeace haben sich gegen die Patentierung der Züchtung dieser Schweine gewehrt. Allein den Deutschen Bauernverband hat das Verfahren 30 000 € gekostet. Es kann nicht sein, dass durch eine unklare Formulierung im Gesetz Betroffene Geld aufwenden, um die Vergabe eines Patents durchzusetzen oder sie zu verhindern.
Es besteht also – der Bauernverband mahnt das richtigerwei se an – ein großer Bedarf zur Reform der bestehenden euro päischen Biopatentrichtlinie und des deutschen Patentgeset zes. Das „Verfahren“ muss zwingend vom „Ergebnis“, näm lich der Züchtung von Tieren und Pflanzen, getrennt werden.
Es gab hierzu genügend Versuche. Sie, Frau Kollegin Rastät ter, haben einige davon erwähnt. Das Brokkolipatent ist eines der berühmtesten Beispiele für die Patentierung einer Pflan ze. Der Versuch der Patentierung von Tomaten wurde eben falls unternommen; dem wurde noch nicht stattgegeben. Die großen Firmen hierbei sind Monsanto, Bayer, Syngenta und Unilever.
Es geht um einen Markt von 50 Milliarden €. Da ist es lukra tiv, mit Patenten ein Monopol zu errichten. Genau das ist das Problem der Landwirtschaft, weil die Landwirte dadurch ab hängig von den Monopolisten und damit auch wirtschaftlich abhängig werden. Wir wissen, dass US-Patente auf diesem Gebiet existieren und Türöffner in Europa sind.
Bei Pflanzen und Tieren, die auf Zucht und Kreuzungen be ruhen, haben Patente nichts zu suchen. Deswegen ist Ihr An trag, mit dem Sie fordern, die Vergabe von Patenten auf Tie re und Pflanzen eindeutig abzulehnen und sich den entspre chenden Initiativen von Hessen und Bayern anzuschließen, richtig. Wir stimmen dem zu.
Die Landwirte sind in einer kritischen Situation. Heute ist der Landwirt noch privilegiert. Er darf jedes Tier weiter züchten, und er darf jede Pflanze weiter züchten – soweit es geht; bei
Hybriden geht es nicht. Nach einer Patentierung ist dies nicht mehr möglich. Die Erzeugung von Nachkommen eigener Tie re und die Erzeugung von neuen Tierrassen sind, beruhend auf Patenten, nicht möglich. Es muss deswegen aufhören, dass Anträge auf die Vergabe von Patenten gestellt werden, gegen die dann in aufwendiger Weise vorgegangen werden muss. Frau Aigner hat dies gefordert. Insofern fordert sie ein eindeu tiges Verbot von derartigen Patenten. Diese Klarstellung ist richtig.
Die Präzisierung dieser Forderung ist im Bundestag von den Grünen und der SPD erfolgt. Wir sind der Meinung, dass die vorliegende Stellungnahme der Landesregierung zu dieser Frage falsch ist. Sie unterstellen darin, die Antragsteller hiel ten derartige Patente derzeit für zulässig. In dem Antrag wird vielmehr gefordert, dass derartige Patentierungen verboten werden.
Das ist das entscheidende Merkmal dieses Antrags und ent spricht dem, was z. B. auch Frau Aigner gesagt hat.
Ich frage mich, warum sich die Landesregierung – Herr Mi nister, die Stellungnahme zu dem Antrag stammt nicht von Ih nen – so gegen dieses Anliegen spreizt, das der komplette Ag rarausschuss unwidersprochen mittragen müsste, weil es so gar die Bundesregierung in Person von Frau Aigner mitträgt. In der Stellungnahme sollte eigentlich auch nicht der ablen kende Hinweis auf den Schutz sogenannter biotechnologischer Erfindungen enthalten sein, auch nicht der auf den Schutz von Investitionen dieser Unternehmen.
Wenn diese Patentierung nicht möglich ist, braucht kein Un ternehmen in die Forschung zu investieren, um dann eine Pa tentierung zu erreichen. Dann gibt es keine Fehlinvestitionen mehr. Die gibt es nur, wenn man den Unternehmen die Paten tierung zusagt, sie schließlich aber nicht zulässt. Deswegen ist es richtig: Pflanzen und Tiere sind nicht patentwürdig. Sie dürfen es auch nicht werden. Die Landesregierung sollte sich dieser Forderung inhaltlich voll anschließen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Thema ist ei gentlich zu wichtig, um darüber zu diskutieren und zu spre chen, ohne dass es die Presse und die Bürgerinnen und Bür ger mitbekommen.
Meine Damen und Herren, dieses Thema ist deshalb wichtig, weil – davon bin ich überzeugt – unsere Zukunft davon ab hängt, wer die Vorherrschaft über die Versorgung mit Ener gie, Wasser und Nahrung haben wird. Das heißt für mich: Die Vorherrschaft, die politisch in den letzten 30 Jahren bei den Atommächten lag, wird zukünftig bei denjenigen sein, die das Sagen und die Macht über Nahrung, Wasser und vor allem eben über die Energie haben. Das wird sie in die Lage verset zen, auf unserer einzigartigen Erde das Sagen zu haben. Des
halb ist es, glaube ich, wichtig, dass wir in diesem Zusammen hang auch einmal den Blick darauf werfen.
Ich werde all die Punkte, die bereits angesprochen wurden, bei denen es sehr viel Übereinstimmung gab – vor allem auch mit dir, Kollege Karl Rombach – und die klar und deutlich wurden, nicht wiederholen. Ich darf allerdings mit der Erlaub nis der Frau Präsidentin aus dem „Landwirtschaftlichen Wo chenblatt“, Nummer 40 vom 8. Oktober 2010 zitieren:
Frau Klöckner ist Staatssekretärin im Bundeslandwirt schaftsministerium; sie kommt aus Rheinland-Pfalz und ist dort Spitzenkandidatin der CDU –
Das heißt: Wir müssen diese EU-Richtlinie noch einmal ganz genau anschauen. Ich bin wie auch Kollege Rombach der Mei nung, dass wir das Verfahren abwarten müssen
und jetzt nicht im Vorfeld über Dinge reden sollten, für die wir vor allem keine Kompetenz haben. Denn zunächst einmal sind das EU- und das Bundesrecht angesprochen.
Das Signal, das von dieser Diskussion ausgehen sollte, ist, glaube ich, klar. Die Bundesregierung warnt nämlich jetzt auch auf europäischer Ebene vor einer Patentierung von Pflan zen und Tieren durch die Hintertür. Das ist, glaube ich, ein klares Zeichen. Sie sagt auch, es gebe klare Grenzen zwischen einer Entdeckung und einer Erfindung. Weiter sagt sie, wer etwas Vorhandenes lediglich entdecke, schaffe nichts Neues.
Ich war als Präsident des Landesgewerbeamts auch für unse re Patentberatungsstelle im Haus der Wirtschaft zuständig. Dort kann man auch deutsche und europäische Patente und Marken für das Europäische Patentamt in München anmel den. Klar ist: Wir brauchen Patentschutz dort, wo es in der Forschung um Verfahren und um Erfindungen geht, aber nicht dort, wo letztlich die Natur auch zukünftig das Sagen haben muss.
Meine Damen und Herren, ich bin als praktischer und auch als wissenschaftlich ausgebildeter Landwirt – Populationsge netik, Tierzucht und, und, und – nach wie vor der Überzeu gung: Wir sind durch gute Züchtung zu einer 10 000-LiterKuh gekommen. Wir können durch entsprechende Züchtung auch mit weniger Pflanzenschutz 80 bis 100 Dezitonnen Wei zen pro Hektar ernten. Dazu brauchen wir bestimmte Metho den bei uns nicht.
Das muss man klar und deutlich sagen. Das schließt aber nicht aus, dass wir in der Forschung in bestimmten Bereichen auch in Baden-Württemberg, gerade wenn es um Methoden geht, die Möglichkeit zum Schutz haben müssen.
Unser Minister Pfister war erst vor wenigen Tagen in China. Wer weiß, wie man dort mit Erfindungen, mit dem Schutz von
Wissen und geistigem Kapital umgeht, weiß auch, dass wir Patente, Patentschutz und Markenschutz nach wie vor drin gend brauchen. Denn sonst wird auch bei uns niemand mehr entsprechend forschen und investieren.
Deshalb bitte ich bei dem, was wir hier ansprechen, Folgen des zu unterscheiden: Wir brauchen in der traditionellen Züch tung bei uns in Baden-Württemberg bestimmte Dinge nicht, müssen sie aber in der Wissenschaft weiterhin ermöglichen.
Ich bin der Auffassung, meine Damen und Herren: Es ist wich tig, dass wir diese Rechtsprechung, diese Novellierung abwar ten. Dann können wir noch einmal über das Thema sprechen. Im Augenblick werden wir Ihrem Antrag – so, wie es auch Kollege Karl Rombach gesagt hat – nicht zustimmen können.
Minister für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbrau cherschutz Rudolf Köberle: Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, vor allem liebe Frau Rastätter als Antragstellerin! Ich kann Ihnen eines versichern: Eine Par tei, die das „C“ in ihrem Namen trägt, handelt auch danach.
Sie ist sich sehr wohl bewusst, wer das eigentliche Patent auf Leben und Tod, auf Menschen, Tiere und Pflanzen hat.
Wir wundern uns eigentlich, dass Sie einen Antrag, der vom Mai des vergangenen Jahres stammt, aus der Ablage holen.
(Abg. Renate Rastätter GRÜNE: Den habe ich nicht geholt! Er ist in der Reihenfolge drangekommen! – Zuruf der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE)