Die Prognose für das Jahr 2010 lag bei 845 Millionen € Net tomehreinnahmen. Prognostiziert für das Jahr 2011 sind 772 Millionen €, und für das Jahr 2012 werden im Augenblick 751 Millionen € geschätzt. Dies sind erfreuliche Ergebnisse. Dies ist aber nur die eine Seite.
Die andere Seite: Diese Mehreinnahmen – das hat der Minis terpräsident sehr klar gesagt; das hat die Landesregierung sehr klar gesagt – nutzen wir zuallererst für die Senkung der ge planten Neuverschuldung des Landes. Deswegen leisten wir einen sehr beachtlichen Beitrag zur Konsolidierung des Haus halts und zum Thema Generationengerechtigkeit. Ich glaube, das ist Ausdruck einer verantwortungsvollen Haushaltspoli tik der Landesregierung in Baden-Württemberg.
Die Steuereinnahmen reichen gleichwohl sicherlich nicht aus, um den Haushalt automatisch wieder ins Lot zu bringen. Des wegen muss das Thema Konsolidierung auf der Tagesordnung bleiben. Herr Präsident Munding und seine Mitstreiter im Rechnungshof haben deswegen auch im Vorwort zur Denk schrift zutreffend festgestellt und festgehalten, dass man auch bei den Ausgaben ansetzen muss. Dazu liefert der Rechnungs hof mit seiner Denkschrift wieder eine ganze Reihe wichtiger Impulse.
Mehrere Beiträge der Denkschrift beschäftigen sich mit dem Thema Personal. Dieses Thema ist sicherlich ein ganz zentra les Thema. Ich nenne als Beispiel die Sonderverwendung von Lehrkräften in der Kultusverwaltung, den Personaleinsatz in
den öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten oder die Ar beitszeit und Zeiterfassung bei der Landespolizei.
Bei einer Personalausgabenquote von 40 % – bei einer ande ren Betrachtungsweise liegt diese Quote sogar noch höher – ist es einfach eine zwingende Notwendigkeit, dass wir unser Personal effektiv einsetzen und dass wir für den notwendigen Abbau von Stellen sorgen. Anders kommen wir bei der Kon solidierung des Landeshaushalts nicht voran.
Wir haben aber auch schon einiges erreicht. Das darf ich na mens der Landesregierung sagen. Das Gesamtvolumen der seit 1993 aufgelegten Einsparprogramme bis zum Jahr 2011 beträgt 15 000 Stellen. Dies entspricht im Endausbau einer jährlichen Entlastung von 600 Millionen €, meine sehr ver ehrten Damen und Herren.
Auch in diesem Punkt kann man mit Fug und Recht sagen: Die Landesregierung Baden-Württemberg erfüllt ihre Haus aufgaben. Inwieweit dies bei anderen Landesregierungen der Fall ist, darauf komme ich nachher gern noch zurück.
Der Rechnungshof hat auch die Einnahmeseite näher betrach tet. Auch hierbei gibt er wertvolle Hinweise zur Optimierung.
Angesprochen wurden bereits die Organisations- und Arbeits weise der Betriebsprüfungsstellen. Ganz zweifellos müssen wir diese personell so ausstatten, dass sie die nötige Prüfungs frequenz bei allen Betriebsgrößenklassen gewährleisten kön nen. Deswegen hat das Finanzministerium Lösungen erarbei tet, um die Besetzung offener Stellen der Prüfungsdienste si cherzustellen und eine nachhaltige Personalgewinnung zu ge währleisten.
Ich glaube, dass uns die Dienstrechtsreform und die damit ver knüpfte Möglichkeit von Hebungen in der Steuerverwaltung neue Anreize geben wird, um die Stellenbesetzungssituation ganz maßgeblich zu verbessern.
Ein weiterer Schwerpunkt der Denkschrift ist der Bereich der Zuwendungen bzw. der Organisationsentwicklung. Ich möch te an dieser Stelle nicht näher darauf eingehen.
Angesprochen wurde von Ihnen der Denkschriftbeitrag zur Bewährungs- und Gerichtshilfe. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dem gestellten Antrag können wir so nicht näher treten. Eine Kündigung der Verträge führt nicht automatisch zu dem Ziel, das Sie erreichen wollen. Die Kündigung würde nämlich dafür sorgen, dass eine vollständig neue und ergeb nisoffene Ausschreibung erfolgen müsste. Ich glaube, dass das nicht sinnvoll wäre.
Der eingeschlagene Weg, auch der eingeschlagene Weg der Verhandlungen, hat bereits zu Reduzierungen des Grundent gelts geführt. Deswegen glaube ich nicht, dass diesem Antrag nähergetreten werden sollte.
Auch wenn es in der Denkschrift immer wieder Punkte gibt, bei denen sich Landesregierung und Rechnungshof nicht ei nig sind, möchte ich doch sagen, dass wir konstruktive Dis
kussionen führen. Es ist ein gemeinsames Bemühen, die Kon solidierung des Landeshaushalts auf den Weg zu bringen. Das gilt gerade auch für den Denkschriftbeitrag „Vorbelastungen und Risiken des Landeshaushalts“.
Auf der einen Seite wollen wir gemeinsam eine Konsolidie rung des Landeshaushalts unter Einbeziehung der Personal ausgaben erzielen. Auf der anderen Seite sind die hierfür ein zusetzenden Instrumente umstritten. Sie schlagen eine Ver knüpfung von Steuereinnahmen mit Personalausgaben vor. Wir sagen: Aufgrund der Volatilität der Steuereinnahmen und des Fixkostencharakters der Personalausgaben erscheint uns das problematisch. Sinnvoller ist es, den Gesamtausgaben block zu betrachten, diesen zu steuern und ihn zu reduzieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es bleibt notwen dig, den Haushalt zu konsolidieren. Dazu sind sicherlich das Frühwarnsystem und die Schuldenbegrenzungsregel ein wert voller Kompass. Das ist eine Aufgabe, der sich nicht nur das Land Baden-Württemberg stellen muss, Herr Kollege Schlach ter und Herr Kollege Rust.
Ich darf Ihnen sagen: Das strukturelle Defizit ist in BadenWürttemberg im Vergleich zu anderen Bundesländern relativ gering.
Pro Kopf gerechnet hat Baden-Württemberg den geringsten Konsolidierungsbedarf unter allen westdeutschen Ländern. Er liegt bei unter 6 % der Ausgaben. Verglichen mit dem hohen Konsolidierungsbedarf beispielsweise in Bremen, im Saar land, in Schleswig-Holstein, in Hamburg, in Rheinland-Pfalz oder in Hessen beträgt er weniger als die Hälfte. Dort sind es nämlich mehr als 13 %. Deswegen ist Baden-Württemberg schon auf einem guten Weg und hat die richtige Richtung ein geschlagen.
sehe ich, dass eine Erhöhung der Neuverschuldung von rund 6,7 Milliarden € auf etwa 8,7 Milliarden € vorgenommen wor den ist.
(Abg. Klaus Herrmann CDU: Dann sagen die Grü nen Nein zur Konsolidierung! – Widerspruch bei Ab geordneten der Grünen – Zurufe von der CDU: Un glaublich! – Das ist typisch! – Weitere Zurufe – Un ruhe)
Was Sie sagen, Herr Kollege Herrmann, ist berechtigt. Ein Vertreter der Grünen im Landtag von Nordrhein-Westfalen hat nämlich gesagt:
Es wird nicht möglich sein, mit den Instrumenten, über die das Land Nordrhein-Westfalen verfügt, diese Konso lidierung durchzuführen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, man lässt sich zu nächst wählen, sagt dann aber: Ich kann es nicht richten.
Das ist so ähnlich, als würde man beim Stuttgarter Hauptbahn hof sagen: Jetzt wählt uns einmal; dann lassen wir alles so lau fen wie bisher.
Ganz interessant ist auch, was man dort vorschlägt. Um das Problem zu lösen, schlägt man nämlich vor, die Steuern zu er höhen. Lassen Sie uns einmal nachrechnen, in welchem Um fang man die Steuern erhöhen müsste, um die Lösung dieses Problems zu erreichen. Um die nötigen Einnahmen zu erzie len, müssten Sie beispielsweise die Umsatzsteuer um 4,5 Pro zentpunkte,
die Einkommensteuer um fünf Prozentpunkte oder die Kör perschaftsteuer um 26 Prozentpunkte erhöhen. Sagen Sie den Leuten ruhig einmal, wie Sie die Probleme in den Griff be kommen wollen.
(Abg. Eugen Schlachter GRÜNE: Das habe ich hier schon vorgetragen! – Zuruf des Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP)
Der Rechnungshof und das Finanzministerium sind sich in dem Ziel eines verantwortungsbewussten und sparsamen Um gangs mit den finanziellen Ressourcen unseres Landes völlig einig. Mit ihnen muss solide und generationengerecht umge gangen werden.
Ich darf namens der Landesregierung dem Rechnungshof – Ihnen, Herr Präsident Munding, sowie allen Ihren Mitstrei tern – sehr herzlich danken. Ich glaube, es handelt sich um ein konstruktives Miteinander. Der in Baden-Württemberg einge schlagene Weg beweist das auch.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlun gen des Finanzausschusses zu Tagesordnungspunkt 12 a: Denkschrift 2010 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg.
Dazu liegen insgesamt 30 Beschlussempfehlungen vor, von denen im Finanzausschuss 19 einstimmig und elf mehrheit lich verabschiedet wurden. Außerdem liegt zum Beitrag Num mer 10 – Übertragung der Bewährungs- und Gerichtshilfe auf einen freien Träger –, Drucksache 14/7010, der Änderungs antrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/7223, vor.