Protokoll der Sitzung vom 03.02.2011

Grundschulempfehlung und Gemeinsame

Bildungsempfehlung

Die Tochter der Petenten besuchte im Schuljahr 2008/2009 die vierte Klasse der Grundschule. Die Petenten erstrebten für ihre Tochter die Erteilung einer Empfehlung für die Realschule.

Im Anmeldezeugnis wurden für die Tochter der Petenten die folgenden schulischen Leistungen dokumentiert: Deutsch 2,7; Mathematik 3,5 (Notenschnitt D/M: 3,1); Mensch, Natur und Kultur: „ gut“; Bewegung, Spiel und Sport: „ gut“; Fremdspra

che: „gut“; Religionslehre: „befriedigend“ und Schrift und

Gestaltung: „befriedigend“. Am 17. Februar 2009 wurde von der Klassenkonferenz der Grundschule eine Grundschulemp fehlung für die Hauptschule ausgesprochen.

Die Tochter der Petenten nahm am Beratungsverfahren teil. In den Testergebnissen wurden in Teilen Begabungspotenziale im Bereich der Realschule festgestellt.

Dennoch hat die Klassenkonferenz unter Berücksichtigung des beobachteten Leistungs-, Lern- und Arbeitsverhaltens eine gemeinsame Bildungsempfehlung für die Hauptschule ausgesprochen.

Die Petenten beklagen einen Verstoß gegen die Chancengleich heit, da aus ihrer Sicht die Mathematikarbeiten in der 4. Klasse aufgrund des persönlichen Leistungsanspruchs der Schulleite rin der Grundschule über dem Niveau anderer Grundschulen liegen. Darüber hinaus beklagen sie mangelnde Objektivität und Befangenheit von Schulleitung und Lehrkräften im Zuge der Beschlussfassungen der Grundschulempfehlung und der Gemeinsamen Bildungsempfehlung.

Nach schulaufsichtlicher Überprüfung des Sachverhalts wur de die Bildungsempfehlung Realschule ausgesprochen. Der Petition ist somit abgeholfen.

Abitur

Die Petentin bittet um die Zulassung zur Abiturprüfung für Schulfremde im Jahr 2011, obwohl sie das in § 36 der Ab iturverordnung für die Gymnasien der Normalform vorge schriebene Alter um einen Monat verfehlt. Sie begründet ihr Anliegen damit, dass sie im Februar 2011 ein Kind bekommen wird und sich der Doppelbelastung, ein Kind großzuziehen und sich auf die Abiturprüfung 2012 vorbereiten zu müssen, nicht gewachsen sieht.

In § 36 der Abiturverordnung Gymnasien der Normalform, NGVO vom 24. Juli 2001 (K.u.U. S. 295), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. August 2007 (K.u.U. S. 117, ber. S. 144), sind die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abitur prüfung für Schulfremde aufgezählt. Neben weiteren Voraus setzungen, die von der Petentin erfüllt werden, wird zu dieser Prüfung u. a. zugelassen, wer bis zum 31. Juli des auf den Mel determin folgenden Jahres das 19. Lebensjahr vollendet hat. Da die Petentin erst am 31. August 2011 das 19. Lebensjahr vollendet, ist eine Zulassung nach der genannten Verordnung grundsätzlich nicht möglich.

Im Hinblick auf Artikel 6 Abs. 4 Grundgesetz und dem knap pen Verfehlen der Altersgrenze stimmte das Kultusministeri um im Rahmen einer Ausnahmeentscheidung der Zulassung der Petentin zur Schulfremdenprüfung im Jahr 2011 zu. Das Kultusministerium wird bei der nächsten Änderung der Ab iturverordnung Gymnasien der Normalform (NGVO) auch diesen Punkt berücksichtigen und den Wortlaut von § 36 entsprechend öffnen. Das zuständige Regierungspräsidium und nachrichtlich die anderen Regierungspräsidien wurden bereits entsprechend informiert.

Der Petition wurde damit entsprochen.

Tagung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsit zenden der Petitionsausschüsse des Bundes und der Län der mit der Bürgerbeauftragten aus der Bundesrepublik Deutschland und dem deutschsprachigen Raum Europas vom 26. bis 28. September 2010 in Schwerin

Die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden treffen sich alle zwei Jahre zu einem Informationsaustausch über ak tuelle Fragen des Petitionsrechts und des Petitionsverfahrens.

Themen der Tagung in Schwerin waren:

I. Neue Technologien

Die öffentlichen Petitionen (Sachstand in Bund und Län dern)

Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung der Petiti onsarbeit durch das Büro für Technikfolgenabschätzung

II. Kommunikation mit Petenten Verständliche, adressatenorientierte Sprache in der Peti tionsarbeit

Kindergerechte Internetportale

III. Einzelfragen zur Petitionsbearbeitung Besondere Befugnisse der Ausschüsse in Bund und Län dern

Missbrauch des Petitionsrechts/Umgang mit Vielschrei bern und Umgang mit beleidigenden Petitionen

Beschleunigungsgebot im Petitionsverfahren

Petitionen zu Rundfunkgebühren

Umgang mit Abgaben an die Landtage/den Bundestag

Abgrenzung zielstaats- und inlandsbezogene Abschiebe hindernisse bei ausländerrechtlichen Petitionen

Recht der Einsichtnahme ausschussfremder Abgeordneter in Petitionsakten

Informationsreise des Petitionsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg nach Marokko und Spanien in der Zeit vom 14. bis 20. März 2010

Der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat eine Informationsreise nach Marokko und Spanien in der Zeit vom 14. bis 20. März 2010 durchgeführt.

Der Petitionsausschuss hat sich in Gesprächen u. a. mit

Parlaments- und Regierungsstellen in beiden Ländern, – dem Chef der EU-Kommission in Rabat, – dem Repräsentanten des UNHCR in Marokko, – Vertretern von Policia Nacional, Guardia Civil und SIVE

(Überwachungssystem)

Vertretern der spanischen Zentralregierung in der autono

men Stadt Melilla

Nichtregierungsorganisationen (Flüchtlingsbetreuung und

Menschenrechte)

über die akute Situation der Flüchtlinge aus Afrika und Maß nahmen der Migration (Steuerung) informiert. Dabei wurden auch Probleme, die zur Migration führen, und Lösungsmög lichkeiten auf europäischer Ebene erörtert.

Die Besichtigung des Überwachungssystems SIVE in Malaga, des Aufnahmelagers CETI sowie des Grenzzauns in Melilla vermittelte den Mitgliedern des Petitionsausschusses vor Ort ein umfassendes Bild von der schwierigen und verantwor tungsvollen Aufgabe der Grenzländer der Europäischen Union. Es wird deshalb für außerordentlich wichtig angesehen, dass die Binnenländer wie Deutschland nicht die Augen davor verschließen, sondern durch ihre Präsenz Hilfsbereitschaft und Unterstützung dokumentieren.

Darüber hinaus hat sich der Petitionsausschuss in Rabat bei Transparency Maroc (einer Anlaufstelle für Bürger, die sich von der Korruption staatlicher Institutionen übervorteilt füh len) über die Aufgaben und Arbeitsweise dieser Institution informiert und in Spanien eine sehr moderne Strafvollzugs anstalt besichtigt und einen Meinungsaustausch über Straf vollzugsfragen geführt.

Der Petitionsausschuss hatte auch noch die Möglichkeit, ein Gespräch mit dem Ombudsmann des andalusischen Parlaments über dessen Aufgabe und Arbeitsweise zu führen.

Die Informationsreise war für den Petitionsausschuss sehr erfolgreich. Die gewonnenen Eindrücke und Erkenntnisse werden bei der Behandlung von Petitionen, insbesondere von Ausländern und aus dem Strafvollzug, die zu den häufigsten Sachgebieten gehören, äußerst hilfreich sein.

Tagungen, Konferenzen und Informationsgespräche

(Berichtszeitraum 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2010)