Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/7509. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Wirt schaftsausschusses, Drucksache 14/7610. Der Wirtschaftsaus schuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zu zustimmen.
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 2 ist einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 3 ist einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Ba den-Württemberg und dem Freistaat Bayern zur Änderung des Staatsvertrags über die Zusammenarbeit bei der Landesent wicklung und über die Regionalplanung in der Region Do nau-Iller“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Ba den-Württemberg 2011 (BVAnpGBW 2011) – Drucksache 14/7545
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
Frau Präsidentin, verehrte Damen, verehrte Herren! Es gehört zum Aufgabengebiet die ses Parlaments, die Besoldung und die Versorgung der Beam tinnen und Beamten festzulegen. Es hat sich nach der allge meinen Wirtschafts- und Finanzsituation zu richten und hat dann Anpassungen vorzunehmen, wenn sich Änderungen er geben haben.
Nun hat sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten die Praxis herausgebildet, dass die Besoldung der Beamtinnen und Beamten dann im Parlament beraten wird, wenn die Ta rifvereinbarungen zwischen den Arbeitgebern und den Arbeit nehmern im öffentlichen Dienst abgeschlossen sind.
dass dieses Parlament in die Lage kommen kann, eine Besol dungsanpassung nicht mehr vornehmen zu können, weil Wah
len anstehen und sich das neue Parlament erst im Juni kons tituiert haben wird und seine Beratungen beginnen wird.
Wann die Tarifabschlüsse getätigt werden, wissen wir heute auch noch nicht. Die Verhandlungen sind im Gang, aber sie sind noch nicht in einem Stadium, in dem wir beurteilen könn ten, wie die Ergebnisse letztendlich sein werden.
Im Januar haben die Fraktionen der FDP/DVP und der CDU einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Anpassung in der Hö he vorsieht, wie sie in der Summe im Haushaltsplan 2011 ent halten ist. Daraus ergibt sich eine Steigerung um 2 %.
Wir sind uns nicht sicher und auch nicht im Klaren darüber, wie die Tarifabschlüsse sein werden. Deshalb haben wir in al len Beratungen, nämlich bei der Einbringung des Gesetzent wurfs am 3. Februar 2011 und danach im Finanzausschuss, klar und eindeutig gesagt: Wenn dem Parlament die Tarifab schlüsse bekannt sind, wird man eine Überprüfung vorneh men, ob die dann hoffentlich gesetzlich verankerte Besol dungsanpassung dem entspricht, was der Tarifvertrag hergibt.
Mit dieser Zusage sind wir in die parlamentarische Beratung gegangen. Am 17. Februar 2011 hat der Finanzausschuss ei ne Anhörung durchgeführt. Alle Vertreter der Arbeitnehmer schaft haben sich positiv zu dem Schritt geäußert, zum 1. Ap ril 2011 eine Besoldungsanpassung vorzunehmen. Die letzte Anpassung war im März 2009. In der Zwischenzeit haben sich Lohnerhöhungen, Lohnveränderungen und auch Kostenver änderungen ergeben. Jeder, der zu Wort gekommen ist, hat grundsätzlich seine Zustimmung zu dieser Regelung gegeben.
Er sieht darin einen ersten Schritt, und es ist ganz klar: Ein zweiter Schritt muss kommen, wenn sich die Tarifverhand lungen anders darstellen.
Dieser Vertreter des Beamtenbunds hat u. a. auch gesagt, dass die zeitliche Nähe zum 1. April 2011 es als berechtigt erschei nen lässt, dass man von der bisherigen Regelung abweicht, zu warten, bis die Tarifvereinbarungen erfolgt sind. Er sagte wei ter – dies war auch Motivation und Anlass für uns, diesen Ge setzentwurf einzubringen –:
Genau dies wollten wir signalisieren. Wir wollten daher nicht, dass die Beamtinnen und Beamten bis zur zweiten Hälfte des Jahres warten müssen, bis der Landtag endlich einen entspre chenden Beschluss gefasst hat.
In der Summe weichen wir nicht von den Vorgaben des Haus haltsplans ab. Auch bei den Kommunen sind entsprechende Ansätze in den Haushaltsplänen enthalten, sodass die Mehr kosten für die Kommunalbeamten, die im Jahr 2011 etwa 25 Millionen € betragen werden, auch haushaltstechnisch ab gedeckt sind.
Wir werden den Antrag der SPD-Fraktion ablehnen, eine ver pflichtende Erklärung zu beschließen, das Ergebnis des Tarif abschlusses zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger zu übertragen. Denn wir sind der Meinung: Der neue Landtag muss in seiner Entscheidung frei sein. Ich gehe davon aus, dass der neue Landtag inhaltlich si cher so handeln wird. Aber eine Festlegung für den nächsten Landtag halten wir für nicht gerechtfertigt.
Aus diesem Grund und auch zur Würdigung der Arbeit der Beamtinnen und Beamten bitten wir darum, heute dem vor liegenden Gesetzentwurf zuzustimmen, damit die Beamtin nen und Beamten sowie die Pensionäre ab 1. April 2011 eine Erhöhung ihrer Dienst- bzw. Versorgungsbezüge um 2 % er halten.