Deswegen ist es auch für die Bundesrepublik eine Aufgabe, im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft die Bodenschutzstrategie zu beraten und sich auch zu positionieren.
Der deutsche Bundesrat ist derzeit dabei, eine gemeinsame Stellungnahme abzugeben. Wir hatten erst heute im Umweltausschuss des Bundesrats eine erste Debatte. Ein ge
meinsamer Standpunkt wird zwischen den Ländern erarbeitet – unter Federführung von Rheinland-Pfalz und Thüringen und unter Einbeziehung von Baden-Württemberg. Wir Baden-Württemberger werden gerade auch vor dem Hintergrund der Geschichte des Bodenschutzes überzeugende Argumente entwickeln und vortragen.
Vor dem Hintergrund der Geschichte des Bodenschutzes nicht nur in BadenWürttemberg, sondern auch in Deutschland – denn die bundesdeutsche Regelung beruht auf der baden-württembergischen – werden wir Argumente liefern.
Unser Ziel in den Beratungen wird es sein, Grundsätze, Ziele und Standards langfristig europaweit anzugleichen, ohne die bewährten deutschen Standards abzusenken. Dabei dürfen nationale und regionale Bodenschutzkonzepte nicht infrage gestellt werden. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand und unverhältnismäßige Pflichten sind zu vermeiden.
Deswegen ist – um Ihre Frage zu beantworten – diese Richtlinie in dieser Ausprägung abzulehnen. Aber eine generelle Ablehnung europäischer Regelungen möchte ich nicht mittragen, ganz im Gegenteil. Erst wenn wir unsere Vorstellungen ausformuliert auf den Tisch gelegt haben und unsere Beratungen und Bemühungen erfolglos bleiben sollten, können wir glaubhaft ablehnen.
Wir werden uns intensiv in die Debatte über die Richtlinie und über Änderungen, die wir haben wollen, einbringen – sowohl über den Bundesrat als auch auf europäischer Ebene –, damit wir zu einer sinnvollen Regelung kommen.
Herr Abg. Stober, Sie haben nur noch eine Redezeit von 21 Sekunden. Ich bitte Sie, diese Zeit einzuhalten.
Ich habe jetzt gelernt, dass die CDU-Fraktion und das Umweltministerium „diese“ Richtlinie nicht wollen,
dass das Umweltministerium aber „eine“ Richtlinie will. Ich habe die Frage, ob auch die CDU-Fraktion eine Richtlinie will – eine andere als die hier vorgeschlagene. Auf diese Frage hätte ich durchaus gerne eine Antwort.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir können über die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses, Drucksache 14/505, abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Antrag der Landesregierung vom 24. Oktober 2006 – Zugehörigkeit von Mitgliedern der Landesregierung zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen – Drucksachen 14/482, 14/500
Meine Damen und Herren, vom Präsidium wurde eine Redezeit nicht festgelegt. Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über die Beschlussempfehlung ab.
Wer der Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 14/500, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Beschlussempfehlung ist einstimmig zugestimmt.
Beschlussempfehlungen und Berichte des Finanzausschusses zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten sowie zu Eingaben – Drucksache 14/495
Zu der laufenden Nummer 1 der Beschlussempfehlungen rufe ich den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/526, auf.
Auch hierzu wurde vom Präsidium eine Redezeit nicht festgelegt. Ich schlage für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vor. – Sie sind damit einverstanden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Beratungen im Finanzausschuss haben zumindest in zwei Punkten Klarheit gebracht. Erstens: Das jüngste Gutachten, das die Landesregierung zur Bewertung ihres Vergleichsvorschlags in die politische Diskussion eingebracht hat, ist ein bestelltes Gutachten, ein Gefälligkeitsgutachten gewesen.
Professor Würtenberger hat im Finanzausschuss ausdrücklich bestätigt, dieser Vergleichsvorschlag solle durch das
Gutachten abgefedert werden; er sei als mögliches Szenario schon dem Gutachtenauftrag beigegeben worden. Ich wundere mich, warum die Landesregierung nicht einfach von den Möglichkeiten des Landeshochschulgesetzes Gebrauch gemacht hat, wonach baden-württembergische Professoren für Gutachten in Anspruch genommen werden können, ohne dass sie gleich auf einen bestimmten Vergleich festgelegt werden.
Der zweite Punkt, in dem Klarheit herrscht, ist: Die Regierung hat die Eigentumsposition des Landes in kleiner Münze gehandelt. Noch im Finanzausschuss hat ihr Gutachter gesagt – ich zitiere –:
Er hat hinzugefügt, dies sei durch nochmalige Archivsuche bestätigt worden. Es musste erst ein Historiker kommen und einen Blick in das Badische Gesetz- und Verordnungsblatt von 1930 werfen. Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Nach dieser Gesetzgebung während der Amtszeit des sozialdemokratischen Innenministers Remmele ist der Hans Baldung Grien in der Kunsthalle unstreitig Eigentum des Landes Baden-Württemberg.
(Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP – Abg. Ute Vogt SPD: Die SPD rettet Kunstschätze! Schon damals! – Abg. Carla Bregenzer SPD: Das ist schon länger her, als der Minister alt ist!)
Damit ist klar: Die Landesregierung – die Minister Stratthaus und Frankenberg – hat grob fahrlässig die Rechtsposition des Landes im Vorfeld des Vergleichs schlechtgeredet.
Sie haben damit einem miserablen Vergleich den Weg gebahnt, der massiv zur Schädigung von Vermögensinteressen des Landes führen würde. Und, noch viel schlimmer: Oettinger, Frankenberg und Co. wissen nicht einmal, was dem Land alles gehört.
(Beifall bei der SPD – Abg. Carla Bregenzer SPD: Ganz unschwäbisch! – Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Nicht gar so scharf, Herr Kollege! – Abg. Elke Brunnemer CDU: Ein bisschen Anstand ge- hört dazu!)