Protokoll der Sitzung vom 09.11.2006

b) Sind der Landesregierung Umstände bekannt, die der Realisierung des Projekts entgegenstehen?

Herr Staatssekretär Köberle.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich antworte im Namen der Landesregierung wie folgt:

Das Innenministerium hat die Entwurfsunterlagen für den Neubau der Ortsumgehung Staufen im Zuge der L 123 am 23. Oktober 2006 genehmigt. Damit kann das Regierungspräsidium Freiburg nunmehr das Planfeststellungsverfahren einleiten.

Da ein Planfeststellungsverfahren erfahrungsgemäß ca. zwei Jahre dauert, erscheint aus rechtlicher Sicht ein Baubeginn im Jahr 2009 realistisch. Das Projekt ist bereits im Staatshaushaltsplan 2005/2006 eingestellt und wird auch im kommenden Doppelhaushalt 2007/2008 ausgewiesen sein. Damit hat das Land die derzeit formal möglichen Voraussetzungen für das Projekt geschaffen.

Bauraten können jedoch erst dann ausgewiesen werden, wenn die Baurechte vorliegen.

Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Dem Land sind derzeit keine Umstände konkret bekannt, die der Realisierung des Projekts entgegenstehen. Zunächst muss der Ausgang des Planfeststellungsverfahrens abgewartet werden. Da es sich aber um eine komplexe Großmaßnahme handelt, sind Einwände im Verfahren und Klagen gegen den Beschluss, die zu Verzögerungen führen können, nicht auszuschließen.

Keine Zusatzfragen? – Danke, Herr Staatssekretär.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. J ü r g e n W a l t e r G R Ü N E – A n k a u f b a d i s c h e r K u l t u r g ü t e r d u r c h d a s L a n d B a d e n

Herr Abg. Walter, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

Welchen konkreten Inhalt hat das aufgrund einer Vereinbarung des Landes Baden mit dem Haus Baden vom Badi

schen Landtag am 1. April 1930 beschlossene und am 17. April 1930 veröffentlichte Gesetz zum Ankauf badischer Kulturgüter?

Für die Landesregierung gibt Herr Staatssekretär Dr. Birk die Antwort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Walter wie folgt:

Das Gesetz über den Ankauf der im Eigentum der ehemaligen Großherzogin Hilda von Baden stehenden Kunstwerke der Badischen Kunsthalle und des Kupferstichkabinetts in Karlsruhe ist im Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 17. April 1930 abgedruckt.

Das Gesetz enthält eine Vereinbarung über die Abtretung von Kunstwerken der Badischen Kunsthalle und des Kupferstichkabinetts an das Land Baden. Angeschlossen ist eine Liste von Kunstgegenständen, die von der Vereinbarung ausgenommen sind. An der Spitze dieser Liste steht die Nr. 87 mit der Bezeichnung „Hans Baldung, genannt Grien, Markgraf von Baden“. Nach neuestem Erkenntnisstand handelt es sich dabei um eine Kopie des Originals, nicht um eine deckungsgleiche Kopie, sondern um einen Bildausschnitt, also einen Portraitauszug dieses Markgrafenbildes.

Zusatzfrage, Herr Abg. Walter.

Herr Staatssekretär, im Jahr 1983 soll es ein Angebot der Landesregierung an die Zähringer-Stiftung bzw. an das Haus Baden gegeben haben, einen Vergleich anzustreben, so wie Sie es jetzt wollen. Können Sie uns bitte sagen, welches Volumen dieses Vergleichsangebot der Landesregierung damals hatte.

Herr Abg. Walter, dieses Vergleichsangebot aus dem Jahr 1983 liegt mir derzeit nicht vor. Ich werde dieses gern prüfen. Insofern kann ich auch nichts zum Volumen des Vergleichs sagen. Aber wie Sie mitbekommen haben, hat die Landesregierung eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit den Eigentumsfragen im Zuge eines möglichen Vergleichs mit dem Haus Baden beschäftigen soll. Dabei werden natürlich noch einmal gesondert die Fragen nach dem Eigentum an den Gemälden sowie an weiteren Kunstgegenständen, bei denen wir bislang davon ausgegangen sind, dass sie unstrittig im Eigentum des Hauses Baden sind, aber auch Kunstgegenständen, bei denen dies strittig ist, entsprechend geklärt. Die Arbeit dazu wird in den nächsten Tagen aufgenommen.

Zweite Zusatzfrage, Herr Abg. Walter.

Ich möchte noch einmal auf das Gesetz vom April 1930 zurückkommen. Teilen Sie die Auffassung, dass durch dieses Gesetz das Eigentum an einer ganzen Reihe von Kunstgegenständen unzweifelhaft auf das Land Baden und damit jetzt auf das Land Baden-Württemberg übergegangen ist?

Herr Staatssekretär, diese Frage müssen Sie nicht beantworten. Das ist eine Frage aus der ursprünglichen Mündlichen Anfrage des Abg. Walter, die die Verwaltung im Hinblick auf die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses in Drucksache 14/495 Ziffer 1 und den Antrag Drucksache 14/510 Abschnitt II Ziffer 1 nicht zugelassen hat.

(Heiterkeit – Zurufe von der CDU: Hört, hört! – Weitere Zurufe)

Ich bin schon unabhängig. Wir haben Herrn Abg. Walter mitgeteilt, dass er diese Frage nicht stellen darf, weil Tagesordnungspunkt 12 eine Debatte und eine Abstimmung zu diesem Sachverhalt vorsieht. Man darf keine Anfragen an die Landesregierung richten, wenn am selben Tag nach der Tagesordnung die Angelegenheit schon Gegenstand der Beratungen ist. So ist das nach der Geschäftsordnung bzw. den Richtlinien für die Fragestunde. Die Geschäftsordnung kann ich auch nicht für mein Seelenheil mit Ihnen ändern.

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Da hast du auch wieder recht! – Heiterkeit)

Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten.

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Wie heißt er?)

Palmer. Habe ich das nicht gesagt? Herr Abg. Palmer, bitte.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Boris Palmer!)

Herr Staatssekretär, sind nach Ihrer Auffassung Gesetze, die das Land Baden beschlossen hat, in ihrer Wirkung noch heute spürbar, oder sind sie irrelevant?

(Heiterkeit – Zuruf von der CDU)

Herr Kollege Palmer, das Land Baden-Württemberg steht in der Rechtsnachfolge der beiden Länder Baden und Württemberg. Insofern sind wir natürlich rechtlich gebunden.

Ich muss Ihnen auch sagen: Wir sind dankbar, dass dieses Gesetz aus dem Jahr 1930 jetzt auch entsprechend in die Diskussion mit eingebracht wurde.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Grünen)

Dieser Sachverhalt war uns bislang nicht bekannt. Wir werden ihn natürlich rechtlich würdigen.

Selbstverständlich gilt dieses Gesetz aus dem Jahr 1930 heute fort. Immerhin handelt es sich hier um Eigentumsrechte. Ich glaube, es wäre prinzipiell schlecht, wenn Gesetze, die sich mit Eigentum beschäftigen, zur Disposition gestellt würden. Damit wäre jeglicher Vertrauensschutz für das Eigentum nicht gegeben.

(Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Das gilt aber nicht bei Revolutionen! – Vereinzelt Heiterkeit)

Eine zweite Zusatzfrage des Abg. Boris Palmer.

Herr Staatssekretär, halten Sie die FAZ für eine vertrauenswürdige Quelle im Hinblick auf die Wirkung dieses Gesetzes auf einzelne Kunstwerke?

Ich halte nicht die FAZ, sondern das Gutachten von Herrn Professor Mertens in diesem Zusammenhang für eine Quelle, die wir jetzt umfassend prüfen. Diesen Prüfungsauftrag haben wir angenommen. Wir wollen das nicht ausblenden, sondern werden uns mit den Argumenten von Professor Mertens genauso beschäftigen wie auch mit Argumenten des Hauses Baden, das in dieser Frage bekanntlich eine andere Position einnimmt. Der Prüfauftrag ist ergangen. Es wird sorgfältig und gründlich geprüft, und am Ende werden wir – da bin ich optimistisch – eine entsprechende Beurteilung durch die Landesregierung vornehmen können, die dann wiederum auch Grundlage für die weiteren Vergleichsverhandlungen ist.

Zusatzfrage, Frau Abg. Dr. Splett.

Herr Staatssekretär, könnten Sie mir erläutern, wie die immer wieder genannte Summe von 250 bis 300 Millionen € zustande kommt, wenn es, wie ich lese, bisher keine Liste gibt, aus der hervorgeht, welche Gegenstände unstrittig dem Hause Baden gehören sollen oder bei denen die Eigentumsverhältnisse strittig sind.

Herr Staatssekretär, hier muss ich wieder eingreifen. Auch diese Frage kann ich im Hinblick auf Tagesordnungspunkt 12 leider nicht zulassen.

(Abg. Dr. Gisela Splett GRÜNE: Okay!)

Herr Abg. Walter, das wäre Ihre dritte Zusatzfrage. Aber nachdem Ihre zweite nicht zugelassen worden ist, sind wir großzügig. Bitte.

Ich hoffe, es können noch alle folgen.

(Heiterkeit des Abg. Boris Palmer GRÜNE)

Nun also eine Frage, die hoffentlich nicht über Tagesordnungspunkt 12 abgedeckt ist.

(Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Das hängt von der Frage ab!)