Wolfgang Drexler
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Ich erteile Herrn Abg. Dr. Mentrup für die SPD-Fraktion das Wort.
Ja, Herr Kollege. Die Redezeitanzeige läuft jetzt bis „minus fünf“ durch. Dann ist das Ende der Redezeit erreicht.
Herr Kollege Dr. Men trup, kommen Sie bitte zum Schluss.
Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Hoffmann das Wort.
Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich Frau Abg. Lösch das Wort.
Ich bitte um Ruhe.
Frau Kollegin, kom men Sie bitte allmählich zum Schluss.
Frau Kollegin, bitte kommen Sie zum Schluss.
Für die Landesregie rung erteile ich der Ministerin für Kultus, Jugend und Sport, Frau Professorin Dr. Marion Schick, das Wort.
Frau Ministerin, gestat ten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abg. Rastätter?
Meine Damen und Her ren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Damit ist Tagesordnungspunkt 1 beendet.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:
Große Anfrage der Fraktion der FDP/DVP und Antwort der Landesregierung – Aktuelle Situation und Perspekti ven der Justiz in Baden-Württemberg – Drucksache 14/7348
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion und fünf Minuten für das Schlusswort.
Für die FDP/DVP-Fraktion darf ich Herrn Abg. Dr. Wetzel das Wort erteilen.
Bevor ich jetzt Herrn Abg. Palm von der CDU- Fraktion das Wort erteile, will ich nur darauf hinweisen, dass ab jetzt eine Redezeit von insge samt fünf Minuten pro Fraktion gilt. Weil es eine Große An
frage der Fraktion der FDP/DVP ist, hatte die Fraktion der FDP/DVP insgesamt zehn Minuten Redezeit.
Für die CDU-Fraktion erteile ich jetzt Herrn Abg. Palm das Wort.
Das Wort für die SPDFraktion erteile ich Herrn Abg. Stickelberger.
Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich Herrn Abg. Oelmayer das Wort.
Das Wort hat Herr Kol lege Oelmayer.
Ich erteile Herrn Jus tizminister Professor Dr. Goll für die Landesregierung das Wort.
Herr Minister, gestat ten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Zeller?
Herr Minister, gestat ten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Stickelberger?
Bitte.
Das Wort hat der Herr Justizminister.
Das Wort hat der Herr Justizminister. – Das ist die letzte Sitzung des Landtags, Herr Kollege Zimmermann.
Lassen Sie doch bitte den Regierungsvertreter reden. – Bitte, Herr Justizminister.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Präsident korrigiert auch Abgeordnete nicht, wenn sie in der Sache etwas anderes sagen.
Was ist denn jetzt plötzlich los, Herr Kollege Gall?
Das Wort hat der Herr Justizminister.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem die Regierung ihre Redezeit überschrit ten hat, bin ich nach unserer vorläufigen Geschäftsordnung dazu angehalten,
den Fraktionen noch weitere Redezeit zuzugestehen, wenn es gewünscht wird.
Jetzt hat zuerst der Vertreter der Fraktion der FDP/DVP das Wort, denn er hat noch reguläre Redezeit. Die anderen Frak tionen können sich noch überlegen, ob sie sich zu Wort mel den wollen.
Bitte, Herr Abg. Dr. Wetzel.
Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Stickelberger das Wort.
Herr Abg. Stickelber ger, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Wet zel?
Bitte, Herr Abg. Dr. Wetzel.
Was war die Frage?
Gut.
Herr Abg. Stickelber ger.
Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich Herrn Abg. Oelmayer das Wort.
Herr Kollege Oelmay er, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Blenke?
Bitte, Herr Kollege Blenke.
Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abg. Zimmermann das Wort.
Es liegen keine weite ren Wortmeldungen vor. Damit ist die Besprechung der Gro ßen Anfrage der Fraktion der FDP/DVP abgeschlossen.
Punkt 2 der Tagesordnung ist damit beendet.
Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Tariftreuegesetz Baden-Württemberg (TTG BW) – Drucksache 14/7483
Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsaus schusses – Drucksache 14/7609
Berichterstatter: Abg. Dr. Reinhard Löffler
Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Rede zeit von fünf Minuten je Fraktion vorgesehen.
Für die SPD-Fraktion darf ich Herrn Abg. Schmiedel das Wort erteilen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Fragestunde – Drucksache 14/7640
Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf:
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – B e u r t e i l u n g d e s K o n z e p t s u n d d e r F i n a n z i e r u n g d e s K r a n k e n h a u s w e s e n s i m L a n d k r e i s S c h w ä b i s c h H a l l
Bitte, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank. – Ich darf für die Landesregierung Herrn Staatssekretär Hillebrand ans Rednerpult bitten.
Erledigt oder Zusatz frage? – Es gibt eine Zusatzfrage. Herr Abg. Dr. Bullinger.
Bitte, Herr Staatssekre tär.
Eine weitere Zusatzfra ge, Herr Abg. Rüeck, bitte.
Herr Staatssekretär.
Es gibt eine weitere Zu satzfrage. Herr Abg. Kübler.
Es gibt eine zweite Zu satzfrage von Herrn Abg. Rüeck.
Bitte, Herr Staatssekre tär.
Es gibt keine weiteren Fragen. – Vielen Dank, Herr Staatssekretär.
Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P –
S t a n d d e r P l a n u n g u n d F i n a n z i e r u n g d e s N e u b a u s d e r P o l i z e i d i r e k t i o n S c h w ä b i s c h H a l l
Bitte, Herr Abgeordneter.
Für die Landesregie rung erteile ich Herrn Staatssekretär Dr. Scheffold das Wort.
Eine Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Bullinger.
Herr Staatsekretär, bit te.
Eine weitere Zusatzfra ge, Herr Abg. Rüeck.
Bitte, Herr Staatssekre tär.
Eine weitere Zusatzfra ge, Herr Abg. Sckerl.
Ich sehe keine weite ren Zusatzfragen. Die Mündliche Anfrage von Herrn Abg. Dr. Bullinger ist damit beantwortet. – Vielen Dank, Herr Staats sekretär.
Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. E u g e n S c h l a c h t e r G R Ü N E – V o r z i e h e n d e r A u s z a h l u n g d e r B e a m t e n b e z ü g e
Bitte, Herr Abgeordneter.
Für die Landesregie rung erteile ich Herrn Staatssekretär Dr. Scheffold das Wort.
Ich sehe keine weite ren Zusatzfragen. Damit ist die Frage des Herrn Abg. Schlach ter beantwortet. – Vielen Dank, Herr Staatssekretär.
Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. D r. G i s e l a S p l e t t G R Ü N E – N e u a u s w e i s u n g v o n B a u f l ä c h e n
Bitte, Frau Abgeordnete.
Für die Landesregie rung erteile ich Herrn Wirtschaftsminister Pfister das Wort.
Eine Zusatzfrage, Frau Abg. Dr. Splett.
Eine weitere Zusatzfra ge, Herr Abg. Dr. Murschel.
Bitte, Herr Minister.
Eine Zusatzfrage, Herr Abg. Sckerl.
Weitere Fragen? –
Zuerst Herr Kollege Bachmann und dann Herr Kollege Küb ler.
Herr Minister, bitte schön.
Eine weitere Zusatzfra ge, Herr Abg. Kübler.
Bitte, Herr Minister.
Eine weitere Zusatzfra ge, Herr Abg. Röhm.
Bitte, Herr Minister.
Eine Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Wetzel.
Was jetzt?
Entschuldigung!
Entschuldigung. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Minister, bitte schön.
Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit ist die halbe Stunde für die Fragestunde vorbei. Wir haben festgelegt, dass wäh rend des Probelaufs für die Regierungsbefragung die Frage stunde auf eine halbe Stunde begrenzt wird.
Die noch offenen Mündlichen Anfragen werden, nachdem sie in der Fragestunde nicht beantwortet werden konnten, schrift lich beantwortet.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. K a t r i n A l t p e t e r S P D – B a u d e r E t h y l e n P i p e l i n e S ü d v o r E i n t r i t t d e r R e c h t s v e r b i n d l i c h k e i t i m P l a n f e s t s t e l
l u n g s b e s c h l u s s
a) Welche Enteignungen wurden für den Bau der Ethylen
Pipeline Süd bereits vollzogen, obwohl noch kein rechts kräftiger Planfeststellungsbeschluss vorliegt?
b) Aus welchem Grund wirkt die Landesregierung nicht dar
auf hin, die Enteignungen zumindest bis zum Abschluss al ler im Zusammenhang mit der Planfeststellung anhängigen Verfahren auszusetzen?
Schriftliche Antwort des Wirtschaftsministeriums
Zu a: Die Trasse der Ethylen-Pipeline Süd verläuft in BadenWürttemberg durch die Regierungsbezirke Karlsruhe und Stuttgart.
Dem Regierungspräsidium Stuttgart gingen 182 Enteignungs anträge zu. 129 dieser Anträge wurden erledigt durch Enteig nungs- und/oder Besitzeinweisungen, fünf Anträge durch Um planungen und 48 Anträge durch Einigung der Beteiligten vor Ort.
Im Regierungspräsidium Karlsruhe wurde ein Enteigungs- und Besitzeinweisungsverfahren durchgeführt, das 19 Flur stücke mit 14 verschiedenen Eigentümern betraf.
Im Regierungsbezirk Karlsruhe ist der Planfeststellungsbe schluss vom 5. September 2008 für den Bau und den Betrieb der Ethylen-Rohrleitungsanlage seit dem 4. November 2008 bestandskräftig. Im Regierungsbezirk Stuttgart haben der ur sprüngliche Planfeststellungsbeschluss vom 12. Juli 2008 so wie der auf Initiative einer Kommune zustande gekommene Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 11. Juli 2010 noch keine Bestandskraft.
Zu b: Der Landtag von Baden-Württemberg hat das BadenWürttembergische Ethylen-Rohrleitungsgesetz bei einer Ge genstimme mit großer Mehrheit beschlossen und dem Vorha ben ein hohes öffentliches Interesse bescheinigt. Von der Mög lichkeit, eine Regelung mit dem Inhalt aufzunehmen, dass die Enteignung nur dann möglich ist, wenn der nach § 25 des Lan desenteignungsgesetzes erforderliche Planfeststellungsbe schluss gegenüber allen Adressaten unanfechtbar geworden
ist, hat der Gesetzgeber keinen ausdrücklichen Gebrauch ge macht. Der Gesetzgeber wollte mit diesem Gesetz u. a. den Weg für eine zeitnahe Umsetzung des Vorhabens freimachen.
Die Landesregierung sieht sich an diesen klaren gesetzlichen Beschleunigungsauftrag gebunden und würde sich vor diesem Hintergrund mit dem Aussetzen von Verfahren in Widerspruch zur fast einstimmigen Auffassung des Landtags setzen. Dar über hinaus würde sich die Landesregierung – und damit das Land – gegebenenfalls gegenüber dem Bauherrn schadenser satzpflichtig machen, wenn sie bei dieser eindeutigen Rechts lage nunmehr einen faktischen Baustopp im angefragten Sinn veranlassen würde, zumal es hierfür keine Rechtsgrundlage und auch keine sachliche Rechtfertigung gibt.
Ein solcher Baustopp würde zu einer zeitlich nicht absehba ren Unterbrechung führen, denn die Formulierung der Anfra ge „aller im Zusammenhang mit der Planfeststellung anhän gigen Verfahren“ erfasst offensichtlich nicht nur das erstins tanzliche Verwaltungsgerichtsverfahren, sondern darüber hi naus auch weitere Instanzen bis hin zum Bundesverfassungs gericht, eventuell auch nicht gerichtliche Verfahren wie Peti tionsverfahren.
Im Hinblick auf die Vielzahl möglicher Verfahren, die im Zu sammenhang mit der Planfeststellung stehen können, wäre ein Zeitpunkt, zu dem das Vorhaben abgeschlossen werden kann, nicht absehbar. Dies wäre vor der Rechtsposition des Vorha benträgers sowie mit Blick auf die Vorgaben des Landtags von Baden-Württemberg nicht akzeptabel und würde den Ruf des Landes als dynamischer und aufgeschlossener Industriestand ort nicht fördern.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. J o c h e n K a r l K ü b l e r C D U – A u s b a u d e r B r e i t b a n d v e r s o r g u n g i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g
a) In welcher Höhe und an wie vielen Orten wurde seit In
krafttreten der Förderrichtlinie Breitbandversorgung geför dert?
b) Wie beurteilt die Landesregierung die Gesamtversorgung
mit Breitbandverkabelungen in Baden-Württemberg im Vergleich zu den anderen deutschen Ländern?
Schriftliche Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz
Zu a: Seit Beginn der Förderung von Breitbandvorhaben im Rahmen der Sonderlinie „Breitbandinfrastruktur Ländlicher Raum“ zum ELR im April 2008 wurden bis Ende Februar 2011 Fördermittel in Höhe von rund 36,3 Millionen € bewil ligt. Dadurch konnten insgesamt 478 Breitbandvorhaben in 412 Orten gefördert werden. Die Fördermaßnahmen kamen insgesamt 275 Städten und Gemeinden in Baden-Württem berg zugute.
Zu b: Nach den Erhebungen zum Breitbandatlas des Bundes durch den TÜV Rheinland erreicht Baden-Württemberg un ter den Flächenländern eine Spitzenposition. Legt man die Grundversorgungsschwelle von 1 Megabit pro Sekunde zu grunde, besteht in Baden-Württemberg ein Abdeckungsgrad von mehr als 97 % der Haushalte, sodass lediglich NordrheinWestfalen, Schleswig-Holstein und das Saarland marginal bes
ser versorgt sind. Im Bereich der erhöhten Breitbandversor gung mit mehr als 50 Megabit pro Sekunde, die technisch be dingt kabelgebunden angeboten wird, nimmt Baden-Württem berg mit einem Abdeckungsgrad von 75 % die Spitzenpositi on unter den Flächenländern ein.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. H a n s H e i n z C D U – S t a n d d e r I n v e s t i t i o n e n f ü r d e n B e v ö l k e r u n g s s c h u t z
a) Wie ist der Umsetzungsstand des Zukunftsinvestitionspro
gramms hinsichtlich der Investitionen für den Bevölke rungsschutz?
b) Wie wird der Bund seiner Verantwortung bei der techni
schen Erneuerung von Katastrophenschutzeinheiten in Ba den-Württemberg gerecht?
Schriftliche Antwort des Innenministeriums
Zu a: Die Herausforderungen für den Bevölkerungsschutz ha ben sich in den letzten Jahren gravierend gewandelt. Ich nen ne als Beispiele nur die Stichworte „Klimawandel“ und „asymmetrische Kriegsführung“. Entsprechend der von Bund und Ländern getragenen sogenannten Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung haben wir die Katastrophenschutz einheiten im Land umstrukturiert und angepasst. Gleichzeitig wurden insbesondere die Sanitätseinheiten so gegliedert, dass sie für die Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten oder Erkrankten möglichst optimal vorbereitet sind.
Die Ausstattung der Einsatzeinheiten wurde bzw. wird ent sprechend ergänzt und modernisiert. Der Landtag hat zu die ser Erneuerung der Ausstattung der Einheiten des Katastro phenschutzes ein auf zehn Jahre angelegtes Investitionspro gramm beschlossen und zunächst den Haushaltsansatz dafür ab dem Jahr 2010 deutlich erhöht. Das war ein wichtiges Si gnal für den Schutz und die Sicherheit unserer Bevölkerung, aber auch für die Motivation der Helferinnen und Helfer vor Ort. Dem Landtag möchte ich hierfür nochmals ausdrücklich danken.
Durch das Zukunftsinvestitionsprogramm konnte das be schlossene Modernisierungskonzept für die Katastrophen schutzeinheiten nun schneller als ursprünglich geplant gestar tet und teilweise umgesetzt werden. Der Bund hat dem Land aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm 15 Millionen € für den Katastrophenschutz zur Verfügung gestellt, die das Land um 5 Millionen € auf 20 Millionen € aufgestockt hat. Diese Mittel wurden insbesondere in moderne Fahrzeuge des Sani tätsdienstes investiert.
In den Jahren 2009 und 2010 wurde nach europaweiten Aus schreibungen folgende Ausstattung für den Katastrophen schutz des Landes Baden-Württemberg beschafft und mittler weile weitgehend an die Einsatzeinheiten ausgeliefert:
83 Gerätewagen Sanität, die zum Transport von Personal
und umfangreicher sanitätsdienstlicher Ausstattung dienen; diese umfasst Material zum Errichten und Betreiben eines Behandlungsplatzes, um direkt am Schadensort effektiv medizinische Hilfe leisten zu können.
80 Krankentransportwagen, die für den Transport, die Erst
versorgung sowie die Überwachung von bis zu zwei Kran ken bestimmt sind.
33 Mannschaftstransportwagen, die vielfältig einsetzbar
sind, vorrangig aber zum Transport von bis zu neun Ein satzkräften oder verletzten Personen dienen. Sie können auch zum Materialtransport verwendet werden.
Vier Fahrzeuge für die überregionalen Kreisauskunftsbü
ros, die als Büro ausgestattet sind und als Personenaus kunftsstellen zur Vermisstensuche und Familienzusammen führung gebraucht werden. Im Falle eines Ereignisses mit einer besonders hohen Zahl von Verletzten oder Erkrank ten wird in jedem Regierungsbezirk ein überregionales Kreisauskunftsbüro bereitgestellt, das die Daten unmittel bar am Ereignisort in die Suchdienstdatei des Deutschen Roten Kreuzes einspeist.
Elf Bootsgruppenfahrzeuge und elf Hochwasserboote mit
Anhänger für die Wasserrettung. Das Fahrzeug kann fünf Personen und ein angehängtes Hochwasserboot auch an nicht befestigten Stellen zum Einsatz auf ein Gewässer bringen und auch durch überflutete Flächen fahren.
Sechs Abrollbehälter Wasserversorgung, die bei den Feu
erwehren in Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim und Stuttgart stationiert sind und dazu dienen, große Wassermengen über lange und schnell zu verlegen de Schlauchstrecken zu fördern. Seit ihrer Indienststellung waren die Abrollbehälter schon mehrfach bei Großscha denslagen (Bränden und Hochwasserlagen) im Einsatz und konnten ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen.
Daneben wurde Material für den ABC-Schutz und die Dekon taminationsausstattung für die Abrollbehälter zum Einsatz bei einem Massenanfall von Verletzten beschafft.
Das Risiko von Naturkatastrophen steigt, und die Sicherheits lage bleibt mit Blick auf den internationalen Terrorismus an gespannt. Daneben müssen Großveranstaltungen, wie bei spielsweise in diesem Jahr der Staatsbesuch des Papstes und die FIFA-Frauenfußball-WM, von Kräften des Bevölkerungs schutzes abgesichert werden. Bei der Katastrophenvorsorge darf deshalb nicht gespart werden. Mit den neuen Fahrzeugen sind wir gut gerüstet. Der nun vorhandene Ausstattungsstand muss aber weiter ergänzt und in den folgenden Jahren konti nuierlich erhalten werden. Die dafür erforderlichen Haushalts mittel sind für die Sicherheit der Bürger des Landes erforder lich.
Zu b: Der Bund beschafft nach dem Zivilschutz- und Katast rophenhilfegesetz die Ausstattung für den Schutz der Bevöl kerung im Verteidigungsfall und stellt sie den Ländern auch für Aufgaben des Katastrophenschutzes zur Verfügung.
Für seine Aufgaben hat der Bund ein neues Ausstattungskon zept entwickelt, das im Jahr 2007 verabschiedet wurde. Es be inhaltet insbesondere den Schutz vor besonderen Gefahrenla gen, nämlich chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren, sowie den Massenanfall von Verletzten. Zur Beherrschung der Gefahren wurden Analytische Taskforces, das sind hoch spezialisierte mobile Einsatzkräfte, und Medizinische Taskforces, bei denen lageangepasst ver schiedene Fachmodule zusammengeführt werden, aufgestellt.
Eine der Analytischen Taskforces hat ihren Sitz in BadenWürttemberg, bei der Feuerwehr der Stadt Mannheim.
Die Bildung der fünf Medizinischen Taskforces, die für Ba den-Württemberg vorgesehen sind, ist organisatorisch weit gehend abgeschlossen. Die Ausstattung wird der Bund aller dings im Wesentlichen erst mittelfristig zur Verfügung stel len. Der Bund hat in der ersten Beschaffungswelle seinen Schwerpunkt auf Brandschutzfahrzeuge gelegt. Da in den letz ten Jahrzehnten kaum neue Bundesfahrzeuge für den Brand schutz nach Baden-Württemberg ausgeliefert wurden, stehen dem Land jetzt 124 neue Löschgruppenfahrzeuge (LF-KatS) und drei Schlauchwagen (SW-KatS) zu.
Aus der derzeit laufenden Beschaffungsrunde von 190 Lösch gruppenfahrzeugen in den Jahren 2011 und 2012 kann BadenWürttemberg insgesamt mit der Zuweisung von rund 120 Fahrzeugen rechnen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat mit Schreiben vom 20. Januar 2011 mitgeteilt, dass es beabsichtigt, von den 85 bereits im Jahr 2011 auf Bundesebene neu beschafften Fahrzeugen 65 an das Land Baden-Württemberg auszuliefern. Eine ähnlich hohe Zu weisung ist für 2012 zu erwarten. Insgesamt wird der Bund damit 137 Löschgruppenfahrzeuge und 44 Schlauchwagen für den Katastrophenschutz in Baden-Württemberg zur Verfügung stellen.
Daneben erwarten wir im Jahr 2011 die Auslieferung von 38 Gerätewagen Sanität des Bundes, mit denen dann jede Ein satzeinheit über ein solches Fahrzeug verfügt.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. H a g e n K l u c k F D P / D V P – V e r a n s t a l t u n g d e r H e i n r i c h B ö l l S t i f t u n g B a d e n - W ü r t t e m b e r g e. V.
Wie bewertet die Landesregierung die nachfolgende Aussage der Vorsitzenden der Heinrich Böll Stiftung Baden-Württem berg e. V. anlässlich der gemeinsamen Veranstaltung mit flue gel.tv „Die Entscheidung fiel im Staatsministerium“ vom 31. Januar 2011 im Hinblick auf das Distanzgebot des Bun desverfassungsgerichts, nach dem sich Zielsetzung und Tä tigkeiten der politischen Stiftungen deutlich von dem auf Er ringung politischer Macht und deren Ausübung gerichteten Wettbewerb der Parteien abheben sollten?:
Der Befehl ging vom Staatsministerium aus. Faktisch kön nen wir dieses nicht nachweisen... So lange gilt in einem Rechtsstaat zumindest mal die Unschuldsvermutung auch gegenüber dem Ministerpräsidenten. Das gilt nur zwei Monate noch, dann sind Wahlen. Und dann ist es in die sem Rechtsstaat bei freien und geheimen Wahlen möglich, da was zu ändern. Das ist das Ziel, das wir haben als Stif tung, das ist das Ziel, das die eine oder andere Partei in diesem Land hat...
Quelle: http://virmeo.com/19426053, 00:00:44 bis 00:01:32.
Schriftliche Antwort des Staatsministeriums
Die Äußerung der Vorsitzenden der Heinrich Böll Stiftung im Rahmen der Veranstaltung mit fluegel.tv ist nicht akzeptabel. Die Heinrich Böll Stiftung wird als Einrichtung für politische Bildung vom Land gefördert – genauso wie die anderen poli tischen Stiftungen wie Konrad-Adenauer-Stiftung, FriedrichEbert-Stiftung und Reinhold-Maier-Stiftung auch. Für das lau fende Jahr ist für die Heinrich Böll Stiftung ein Betrag in Hö he von 87 600 € bewilligt.
Als politische Stiftung mit Bildungsauftrag unterliegt die Heinrich Böll Stiftung besonderen Pflichten. Das Bundesver fassungsgericht hat die Stellung politischer Stiftungen in sei nem Urteil vom 14. Juli 1986 klar herausgearbeitet. Politische Stiftungen dürfen einer Partei nahestehen – die Heinrich Böll Stiftung steht der Partei Bündnis 90/Die Grünen nahe.
Trotzdem muss die Stiftung ihre Selbstständigkeit bewahren und sich deutlich von der ihr nahestehenden Partei abgrenzen. Die Stiftung muss eine „von den Parteien rechtlich und tat sächlich unabhängige Institution“ sein, die sich „selbststän dig, eigenverantwortlich und in geistiger Offenheit“ ihrem Bil dungsauftrag widmet. Anderenfalls sind Aktivitäten der Stif tung als unzulässige Einflussnahme auf den Wettbewerb der Parteien einzustufen. Eine finanzielle Förderung kommt dann selbstverständlich nicht in Betracht. Diesem Distanzgebot ha ben die Stiftungen auch bei der Besetzung ihrer Führungsgre mien Rechnung zu tragen.
Auf ihrer Homepage verspricht die Heinrich Böll Stiftung, den genannten verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Ausdrücklich heißt es im Leitbild:
Als politische Stiftung handeln wir unabhängig und in ei gener Verantwortung auch gegenüber Bündnis 90/Die Grünen. Unsere Eigenständigkeit wahren wir auch bei der Auswahl unserer Führungskräfte und der Besetzung unserer Gremien.
Die Äußerung der Vorsitzenden der Heinrich Böll Stiftung zeigt jedoch, dass dieses Distanzgebot in der Praxis dieser Stiftung nicht eingehalten wird. Die Vorsitzende, die noch da zu ein Amt bei Bündnis 90/Die Grünen bekleidet, äußerte nicht nur ihre persönliche Meinung zum Polizeieinsatz im Schlosspark. Sie forderte vielmehr die Zuschauer recht deut lich zu einer Abwahl der Regierungsparteien und damit der Landesregierung auf. Einen Regierungswechsel bezeichnete sie als Ziel der Stiftung und der „einen oder anderen“ Partei. Die Heinrich Böll Stiftung scheint somit nicht so unabhängig von der Partei Bündnis 90/Die Grünen zu sein, wie sie es sein müsste. Mit ihrer Äußerung wird die Vorsitzende ihrem Auf trag zur politischen Bildungsarbeit, für den die Stiftung vom Land finanziell gefördert wird, nicht gerecht.
Damit ist Tagesord nungspunkt 5 erledigt.
Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Innenministeriums – Nahverkehr stärken – Verkehrsverbünde reduzieren – Drucksache 14/4929
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: fünf Mi nuten für die Begründung und für die Aussprache fünf Minu ten je Fraktion, gestaffelt.
Für die Fraktion GRÜNE darf ich Herrn Abg. Wölfle das Wort erteilen.
Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Scheuermann das Wort.
Die SPD hat die Begründung des Antrags an die Fraktion GRÜNE abgetreten. Damit geht es nach der Begründung in der normalen Reihenfolge weiter.
Herr Scheuermann, wir sind doch schon so lange im Land tag.
Also bitte.
Ich wollte Sie nur dar auf hinweisen, dass Ihre Redezeit beendet ist.
Vielen Dank, Herr Abg. Scheuermann.
Das Wort erteile ich nun Herrn Abg. Haller für die SPD-Frak tion.
Für die FDP/DVP-Frak tion erteile ich Herrn Abg. Bachmann das Wort.
Für die Landesregie rung erteile ich Frau Ministerin Gönner das Wort.
Herr Abg. Wölfle, Sie haben noch Redezeit. Wollen Sie noch einmal reden?
Sie wollen das nicht. In Ordnung.
Dann kommen wir zur geschäftsordnungsmäßigen Behand lung des Antrags Drucksache 14/4929. Abschnitt I dieses An trags ist ein Berichtsteil und kann durch die Beratung für er ledigt erklärt werden. Abschnitt II ist ein Beschlussteil mit Handlungsersuchen.
Bitte, Herr Abg. Gall.
Nicht über Ziffer 1?
Die Ziffer 1 wird für erledigt erklärt.
Wer für die Ziffern 2, 3 und 4 von Abschnitt II stimmt, der möge bitte die Hand heben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit sind die Ziffern 2, 3 und 4 mehrheitlich abge lehnt.
Damit ist Tagesordnungspunkt 4 erledigt.
Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:
a) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des
Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum – Aussaat von gentechnisch veränderten Saatgutpartien – Drucksache 14/4945
b) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des