Gisela Splett
Sitzungen
14/8
14/9
14/12
14/19
14/25
14/26
14/30
14/35
14/38
14/39
14/40
14/43
14/46
14/48
14/52
14/58
14/60
14/64
14/65
14/66
14/67
14/68
14/69
14/72
14/75
14/78
14/80
14/85
14/91
14/92
14/94
14/97
14/98
14/101
14/102
14/104
14/106
14/110
14/111
Letzte Beiträge
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:
a) Trifft es zu, dass das Regierungspräsidium Stuttgart bei
Fortschreibungen von Flächennutzungsplänen trotz „Plau sibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise“ vor dem Hintergrund nicht ausgeschöpfter Baulandreserven weit über Bedarf liegende Bauflächenausweisungen akzep tiert?
b) Wie wird in anderen Regierungsbezirken bei Fortschrei
bungen von Flächennutzungsplänen und der dabei durch zuführenden „Plausibilitätsprüfung“ mit bereits überplan ten Flächen, also mit Flächenreserven, umgegangen?
Wenn ich noch einmal ganz konkret nachfragen darf: Kennen Sie den Fall der Verwal tungsgemeinschaft Deggingen-Bad Ditzenbach,
wo sich nach den Hinweisen zur Plausibilitätsprüfung unter Berücksichtigung im Vorgriff ausgewiesener Flächen ein rech nerischer Bedarf von 1,6 ha ergeben hat, man aber mit Hin weis auf eine früher über Bedarf vorgenommene Ausweisung Flächenneuausweisungen von über 8 ha genehmigt haben will, und kann ich aus Ihren Ausführungen schließen, dass das nicht genehmigungsfähig ist?
Wenn ich so nett gefragt werde, habe ich gern noch eine Frage.
Ja, ich möchte gern eine Fra ge stellen. Sie bezieht sich allerdings auf das zweite Thema, das die Landesregierung für die erste Hälfte der Regierungs befragung vorgeschlagen hat.
Ich habe eine Frage zu BIOPRO. Ich würde gern von der Lan desregierung wissen, wie sie zukünftig sicherstellen will, dass von BIOPRO bereitgestellte Informationen, insbesondere sol che zum Thema Gentechnik, die sich an Schulen bzw. Schü lerinnen und Schüler richten, zukünftig auch über Risiken und Nachteile der Agrogentechnik aufklären und nicht wie bisher einseitig nur Vorteile der Agrogentechnik darstellen und da bei wichtige Fakten unterschlagen.
Vielen Dank. – Ich wollte die Nachfrage stellen, ob Sie die Ansicht teilen, dass Glypho sat ein gut verträgliches Herbizid darstellt und dass es auf grund positiver Erfahrungen zu immer weiteren Vergrößerun gen der GVP-Anbaufläche kommt.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Auch wenn es schon spät ist, möchte ich einige Ausführungen zur Ökokonto-Verordnung machen. Die Landesregierung hat die nun vorgelegte Verordnung schon vor Jahren angekündigt. Minister Hauk hat im Jahr 2007 ver sprochen, sie noch 2007 vorzulegen. Jetzt haben wir Ende 2010, und die Regierung muss sich beeilen, sie noch vor Ab lauf der Legislaturperiode fertigzustellen.
Mit der Ökokonto-Verordnung verbunden ist bzw. war die Hoffnung auf sinnvollere Kompensationsmaßnahmen und ein geringeres Vollzugsdefizit im Naturschutz. Grundsätzlich ste hen wir der Ökokonto-Verordnung als Instrument positiv ge genüber. Ich sehe aber nicht, dass mit dem vorgelegten Ent wurf die genannten Ziele erreicht werden.
Wo stehen wir heute in Sachen Vollzugsdefizit? Nach einer Umfrage der Landesarbeitsgemeinschaft der Naturschutzbe auftragten liegt die Umsetzungsquote von Kompensations
maßnahmen bei 60 %; kontrolliert wird nur in 30 % der Fäl le. Auch im Bereich Straßenbau,
wo die öffentliche Hand der Eingriffsverursacher ist, beträgt der Umsetzungsgrad der Kompensationsmaßnahmen nach An gaben des Rechnungshofs nur 50 bis 70 %; Funktions- und Wirkungskontrollen fehlen.
Welche Antwort bietet uns die heute vorgelegte ÖkokontoVerordnung hierauf?
Nein, keine. Verlässliche Kontrollmechanismen fehlen. Es gibt keine Qualitätssicherung für die sogenannten Fachgut achter, und Aussagen für längerfristige Funktions- und Wir kungskontrollen fehlen gänzlich. Es ist unklar, wer sich dar um kümmern soll. Die unteren Naturschutzbehörden werden es aufgrund ihrer unzureichenden Personalausstattung nicht leisten können.
Auf die unteren Naturschutzbehörden kommt im Übrigen ei niges an Mehrarbeit zu. Ich teile die optimistische Einschät zung des Ministeriums nicht, dass das Ökokonto zu einer Ent lastung führen wird.
Dies geschieht jedenfalls nicht, wenn man das Ziel, das Voll zugsdefizit zu verringern, ernst nimmt.
Lange gedauert hat der Prozess zur Vorlage der ÖkokontoVerordnung im Landtag wohl auch deshalb, weil verschiede ne Akteure ihre Vorstellungen und Forderungen formuliert ha ben. Das ist erst einmal gut so. Eine Anhörung dient ja dazu, dass sinnvolle Vorschläge aufgenommen werden.
Was mir aber Sorge macht, ist der Eindruck, dass bestimmte Akteure ganz besonders erfolgreich dabei waren, ihre Inter essen zu vertreten. Denn es ist offensichtlich, dass der Indus trieverband Steine und Erden (ISTE) einen deutlichen legis lativen Fußabdruck in dieser Verordnung hinterlassen hat. Das gilt für die Aufnahme von Artenschutzmaßnahmen, das gilt für die Mindestgröße von Maßnahmen, das gilt auch für die Definition ökokontofähiger Maßnahmen. Die Anlage eines Steinbruchs wird vermutlich zukünftig als Schaffung einer vollbesonnten Steilwand positive Punkte geben.
Aber es geht noch weiter: Der ISTE ist als Industrieinteres senverband einer der Träger der neu gegründeten Flächen agentur, die künftig das Geschäft mit den handelbaren Öko kontomaßnahmen betreiben wird. Pikant daran ist, dass es eben nicht nur ein privater Verband ist, sondern dass zwei staatliche Einrichtungen mit im Boot sind: die Stiftung Natur schutzfonds und die Landsiedlung Baden-Württemberg. Das ist ein merkwürdiger Zusammenschluss staatlicher Einrich tungen mit einem Industrielobbyverband, dessen Mitglieder direkte Nutznießer der Ökokonto-Verordnung sind.
Dafür gibt es von uns Grünen keine Zustimmung.
Wen wundert es bei dieser Sonderbehandlung noch, dass der ISTE auch regelmäßig Seminare zu Genehmigungsverfahren durchführt, die als Zielgruppe Mitarbeiter von Genehmigungs behörden haben? Der ISTE hat also auf die Regelungen der Ökokonto-Verordnung Einfluss genommen. Er sitzt im mit Landeshilfe neu installierten „Big Player“ des neuen Marktes und versucht zudem noch, auf die Verwaltungspraxis Einfluss zu nehmen. Das ist zu viel an Lobbyisteneinfluss.
Über die Regelungen zu den ökokontofähigen Maßnahmen im Einzelnen kann man trefflich streiten. Einige Anforderun gen sollten aber schon erfüllt sein. Beispielsweise hätten wir gern eine Lenkungsfunktion in Richtung einer Reduzierung des Flächenverbrauchs gehabt. Wir sehen das Gegenteil: Für die Entsiegelung der Flächen bekommt man mehr Punkte, als die Versiegelung kostet, und die Versiegelung kann man rela tiv leicht mit Dachbegrünung oder Oberbodenauftrag an an derer Stelle ausgleichen.
Es fehlt die Bewertung wichtiger Schutzgüter.
Zerschneidungseffekte, Landschaftsbild und Klimaschutz werden keine Rolle mehr spielen. Den Bau einer Straße auf einer Ackerfläche kann man dadurch ausgleichen, dass man ein paar Holunderbüsche pflanzt.
Sie haben es sich wahrscheinlich nicht genau angeschaut. Sonst wüssten Sie, dass auch die Verzinsung problematisch ist und dass die Aufnahme der Artenschutzmaßnahmen eben falls gewisse Zweifel aufwirft.
Die Wasserwirtschaftsverwaltung ist einer der Gewinner. Denn zukünftig können die alten Sünden der Wasserwirtschaft über die Ökokonto-Verordnung durch die Zahlung anderer ausge glichen werden.
Insgesamt – ich komme zum Schluss – ist zu befürchten, dass die Ökokonto-Verordnung nicht dazu dienen wird, Eingriffe zu vermeiden und unvermeidbare Eingriffe möglichst gut aus zugleichen, sondern dazu, den Prozess möglichst reibungslos zu organisieren. In der Pressemitteilung des Umweltministe riums zur Verordnung ist dargestellt, welche Vorteile die Re gelung für Kommunen und für die Vorhabenträger bringt.
Klar ist, wer die Gewinner sind. Klar ist auch, wer die Verlierer sein werden: Natur und Landschaft.
Frau Präsidentin, sehr ge ehrte Damen und Herren! Ich habe eine andere Bewertung als mein Vorredner, aber dasselbe Problem, nämlich vier Anträ ge in fünf Minuten abhandeln zu müssen. Auch ich muss mich auf einige Punkte beschränken und konzentrieren.
Lärmschutz ist ein ausgesprochen wichtiges Thema; darin sind wir uns einig. Lärmschutz ist d a s soziale Umweltprob lem, weil Lärm vor allem ärmere Schichten betrifft. Der Stra ßenverkehr steht an der Spitze der Lärmverursacher; knapp 60 % der Bevölkerung im Land fühlen sich von Straßenver kehrslärm belästigt, so die Angabe im Entwurf des General verkehrsplans. Mit ihrer autofixierten Verkehrspolitik hat die Landesregierung hier in den vergangenen Jahrzehnten leider nicht für Erleichterung gesorgt.
Sie hat die Bürgerinnen und Bürger an Lärmschwerpunkten in den Kommunen im Regen bzw. im Dauerlärm stehen las sen, weil sie im Gegensatz zu den anderen Bundesländern ver hindert hat, dass Mittel aus dem Konjunkturprogramm in Lärmschutz investiert wurden. Man hat die Kommunen davor gewarnt, Lärmschutzmaßnahmen an Bundesstraßen in kom munaler Baulast durchzuführen; anderswo hat das aber statt gefunden. Mit dieser Entscheidung hat das Land auch der Zielsetzung eines Bund-Länder-Programms für Lärmschutz maßnahmen einen Bärendienst erwiesen, denn es hat eben nicht die Dringlichkeit des Lärmschutzes unterstrichen.
Wir Grünen bedauern auch noch immer, dass die Landesre gierung die ehrgeizigen Lärmschutzziele des Umweltplans aus dem Jahr 2000 aufgegeben hat. Der Umweltplan 2007 enthält nur noch abgespeckte Ziele, die dem Gesundheitsschutz nicht entsprechen.
Im Entwurf des neuen Generalverkehrsplans ist auch ein Ka pitel zum Lärmschutz enthalten – ich habe es schon erwähnt –; allerdings stehen darin keine wirklich konkreten Maßnahmen.
Konkreter war das Verkehrslärmsanierungskonzept, das der Nachhaltigkeitsbeirat im Jahr 2008 vorgelegt hat. Er hatte vor geschlagen, innerhalb der nächsten zehn bis 20 Jahre alle Lärmschwerpunkte zu entschärfen, indem diese zunächst in allen Kommunen identifiziert werden, und er wollte, dass dann aktiv Lärmschutzmaßnahmen, z. B. durch Verkehrsberuhi gung, ergriffen werden. Doch anstatt sich dieses Konzept zu eigen zu machen, bremst das Land vielerorts Kommunen bei der Umsetzung straßenverkehrsrechtlicher Lärmschutzmaß nahmen aus. Das habe ich schon öfter kritisiert.
Dazu passt für uns auch die Stellungnahme zum Antrag Drucksache 14/6001 zum Thema Seitenstreifennutzung. Wir können der Forderung der SPD an dieser Stelle zustimmen.
Das Kapitel Fluglärm lasse ich jetzt aus Zeitgründen einfach weg
und komme gleich zum Schienenlärm. Insbesondere Men schen, die an Güterverkehrstrassen wohnen, leiden unter Schienenlärm. Das gilt grundsätzlich für alle Güterverkehrs trassen. Besonders steht dieses Thema aber natürlich bei der Rheintalbahn im Fokus, weil dies eben d i e europäische Güterverkehrsachse ist und wir in den kommenden Jahrzehn ten noch deutlich mehr Verkehr auf die Schiene verlagern wol len. Das ist nur mit vernünftigem Lärmschutz machbar; das ist klar.
Wir müssen aber insgesamt dafür sorgen, dass Schienenver kehrslärm reduziert wird. Die Bahn hat in den vergangenen Jahren in diesem Bereich zu wenig getan. Eine Anfrage des grünen Bundestagsabgeordneten Hofreiter hat öffentlich ge macht, dass über Jahre hinweg die zur Verfügung stehenden Mittel nur teilweise verausgabt wurden.
Zu wenig getan wurde beim Lärmschutz in Bezug auf das rol lende Material.
Wir werden aber selbst beim besten Willen nicht alle Bahn strecken mit meterhohen Lärmschutzwänden versehen, sie einhausen oder tieferlegen können. Deshalb ist es umso wich tiger, dass am rollenden Material etwas getan wird und dass wir lärmabhängige Trassenpreise bekommen und damit An reize für leise Züge setzen.
Das nützt auch den Menschen an den Bestandsstrecken. Ich möchte – auch als Karlsruher Abgeordnete – darauf hinwei sen, dass sich die durch das wachsende Güterverkehrsaufkom men verursachten Lärmbelastungen nicht auf Neubaustrecken beschränken werden. Wenn mehr Güter auf die Transversale Rotterdam–Genua kommen, dann werden diese Züge zusätz lichen Lärm verursachen – allerdings nicht nur auf der Stre cke südlich von Rastatt, sondern auch auf der Strecke zwi schen Mannheim und Rastatt. Auch dort müssen wir die An wohnerinnen und Anwohner vor Lärm schützen.
Wir müssen den Planungen für die Neubaustrecke realistische Verkehrsprognosen zugrunde legen. Ich bin froh, dass wir Konsens darüber haben, dass der Schienenbonus abgeschafft werden muss. Diese Erkenntnis muss den Menschen an der Rheintalbahn zugutekommen.
Wir haben uns immer für eine menschen- und umweltverträg liche Trassenplanung eingesetzt; wir werden dies auch wei terhin tun. Der Lärmschutz muss bei den Planfeststellungen eine wichtige Rolle spielen. Wenn der Lärmschutz nicht ver nünftig ist, dann kann nicht planfestgestellt werden.
Die SPD hat in Sachen Lärmschutz im Rheintal sehr stark auf eine finanzielle Beteiligung des Landes gesetzt, was im Kon text einer Beteiligung des Landes an der geplanten Neu baustrecke Stuttgart–Ulm erst einmal folgerichtig ist. Die Fra ge ist aber, ob das tatsächlich der richtige Weg ist.
Ganz kurz noch: Wir Grü nen vertreten die Auffassung, dass eine finanzielle Beteiligung des Landes an reinen Bundesaufgaben nicht zulässig und auch nicht sinnvoll ist. Wir brauchen überall strenge Lärmschutz regelungen. Es darf nicht sein, dass über die Qualität des Lärmschutzes nach Kassenlage eines Bundeslands oder einer Kommune entschieden wird.
Der Bund ist in der Pflicht, die Bahnstrecke lärmschutzgerecht zu planen, damit er sie auch bauen kann. Er muss die dafür nötigen Kosten tragen. Das Land kann und soll zusätzlich not wendige passive Lärmschutzmaßnahmen finanzieren, und das Land soll die Kommunen vor Ort im Kampf um eine bürger freundliche Trasse unterstützen, z. B. wenn es um die Planung von Alternativtrassen geht. Wir glauben, dass wir damit einen Schritt weiterkommen.
Ganz so schlimm ist es noch nicht. Ich komme zum Ende. Aber die Ausführungen zur Rheintalbahn mussten sein.
Vielen Dank.
Verehrter Herr Präsident! In den letzten Jahrzehnten hat die Belastung der Bevölkerung durch Lärm erheblich zugenommen. Die Bedeutung dieses Problems hat dazu geführt, dass die EU im Jahr 2002 die Um gebungslärmrichtlinie beschlossen hat. Sie hat das Ziel, ge sundheitliche Schäden abzuwenden. Als Instrument sieht sie die Aufstellung und Umsetzung von Lärmaktionsplänen vor. Bei der Aufstellung der Pläne ist eine Mitwirkung der Öffent lichkeit vorgesehen. Diese hat besonderes Gewicht.
Meine Fraktion sieht in der EU-Umgebungslärmrichtlinie ein wichtiges und zukunftweisendes Instrument. Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum die Landesregierung den Verpflich tungen, die sich aus dieser Richtlinie ergeben, nicht nach kommt. Insbesondere ist für uns nicht nachvollziehbar, war um es noch immer keinen Aktionsplan für den Flughafen Stuttgart gibt, obwohl dieser nach EU-Recht bereits im Jahr 2008 hätte vorliegen müssen. Das hat uns die EU-Kommissi on im Übrigen aktuell in einem Schreiben bestätigt.
Auch in vielen Kommunen, die unter Lärm von Hauptver kehrsstraßen leiden, fehlen noch immer Aktionspläne. Ein wirksamer Lärmschutz in den Kommunen wird von der Lan desregierung auch dadurch blockiert, dass Landesbehörden den Kommunen wirksame und kostengünstige Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Lkw-Durchfahrts verbote verwehren. Dies machen sie, obwohl die Lärmakti onsplanung in der Zuständigkeit der Kommunen liegt und die se dabei nicht auf Einvernehmen mit Straßenverkehrsbehör den angewiesen sind. Gerade hier hätte ich mir durch die Zu sammenlegung der Bereiche Verkehr und Umwelt zu einem Ressort Fortschritte erwartet. Diese Hoffnung ist bisher ent täuscht worden.
Ich frage deshalb: Welche Konsequenzen zieht die Landesre gierung aus der Feststellung der EU-Kommission, dass die Nichterstellung eines Lärmaktionsplans für den Flughafen Stuttgart einen Verstoß gegen EU-Recht darstellt? Wie sieht der Zeitplan für die Erstellung eines Aktionsplans aus? Trifft es zu, dass die Landesregierung bezüglich der Notwendigkeit der Erstellung eines Aktionsplans für den Flughafen Stuttgart externen Sachverstand eingeholt hat oder einholt? Falls ja, wann und zu welchen Kosten wurde ein entsprechendes Gut achten bei wem in Auftrag gegeben?
Frau Ministerin, Sie haben vorhin versucht, die Frage des Verstoßes gegen EU-Recht zu relativieren. Deswegen möchte ich an dieser Stelle nachha ken. Deshalb lese ich Ihnen drei Sätze aus einem EU-Schrei ben vor, das ich am Montag dieser Woche erhalten habe. Da rin steht:
Der Flughafen Stuttgart wurde der Kommission von der Bundesrepublik Deutschland als Großflughafen gemel det. Es wurde jedoch noch kein Lärmaktionsplan für den Stuttgarter Flughafen mitgeteilt. Ich teile Ihre Ansicht,
dass dies ein Verstoß gegen Artikel 8(1) der Richtlinie 2002/49 ist.
Ich finde, das ist eine sehr klare Aussage. An dieser Stelle kann man nicht auf andere gesetzliche Regelungen zum Lärmschutz verweisen, sondern man muss dieser EU-rechtlichen Ver pflichtung nachkommen.
In diesem Zusammenhang interessiert mich, ob Sie eine Vor stellung davon haben, wer im Falle eines Vertragsverletzungs verfahrens am Ende die Kosten tragen wird. Beim Flughafen Stuttgart ist das relativ klar. Hierfür müsste wohl das Land aufkommen. Bei den Kommunen ist das weniger klar. Mich interessiert, wie Sie das einschätzen.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage die Landesre gierung:
a) Trifft es zu, dass das Eisenbahn-Bundesamt in einem
Schreiben vom 30. September 2010 (zusätzliche) Auflagen zur Aufnahme der Bauarbeiten bzw. zu den Baumfällun gen gemacht hat, und, falls ja, wann ging dieses Schreiben bei welchen Behörden des Landes ein?
b) Welche Auflagen enthält das unter Buchstabe a genannte
Schreiben, und inwieweit wurden diese vor Aufnahme der Bauarbeiten bzw. vor Fällung der ersten Bäume erfüllt?
Gehe ich recht in der An nahme, dass das Umweltministerium diese Nebenbestimmung aus dem Planfeststellungsbeschluss, die Sie jetzt genannt ha ben, kannte, dass ein landschaftspflegerischer Ausführungs plan vorzulegen ist, bevor die Arbeiten begonnen werden? Was hat das Ministerium getan, um die Einhaltung dieser Be stimmung sicherzustellen?
Danke. – Ich komme darauf zurück, dass Sie, Frau Ministerin, soeben gesagt haben, das EBA habe keinen Stopp der Baumfällarbeiten angeordnet. Aber es hat, soweit ich weiß, die Baumfällarbeiten auch nicht freigegeben. Insbesondere ist mir noch immer nicht klar, wie man die Baumfällarbeiten beginnen konnte, obwohl die ver bindliche Nebenbestimmung aus dem Planfeststellungsbe schluss auf Vorlage eines Ausführungsplans nicht erfüllt war. Würden Sie bitte vor diesem Hintergrund noch einmal die Rechtmäßigkeit der Baumfällarbeiten bewerten.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Damen und Herren! Seit der letzten Debatte zum Thema Hochwasserschutz hier im Plenum haben wir im Umwelt- und im Finanzausschuss über die Beratende Äuße rung des Rechnungshofs zum Integrierten Rheinprogramm und zur Wasserrahmenrichtlinie beraten. Klar ist – das wurde in der Debatte schon deutlich –, dass die notwendigen Mittel für beide Themen bereitgestellt werden müssen. Klar ist auch, dass die Landesregierung unverantwortlich handelt, wenn sie bei der Aufstellung des Haushaltsplans an dieser Stelle spart. Denn damit ist nichts gewonnen. Der Finanzbedarf verschiebt sich nur in die Zukunft. Wer beim Hochwasserschutz spart, mutet den betroffenen Anliegern unverantwortliche Risiken zu.
Kollege Müller hat davon gesprochen, dass das IRP ein gigan tisches Projekt sei, das Kosten in Milliardenhöhe verursache. Da dachte ich an ein anderes Projekt, das uns gestern und heu te ausgiebig beschäftigt hat.
Ich steige in diese Debatte nicht mehr ein, sondern will nur deutlich machen: Wenn man es mit dem Hochwasserschutz ernst nimmt, dann werden wir es wohl schaffen müssen, die 450 Millionen € zu finanzieren. Dann hilft es nicht, das in die Zukunft zu verschieben.
Wir Grünen tun uns schwer – das habe ich schon im April aus geführt –, einfach nach mehr Mitteln zu rufen. Ganz so ein fach, wie Kollege Müller manches dargestellt hat, ist die Welt auch nicht. Es geht nicht darum, möglichst viel Geld mög lichst schnell zu verbauen. Vielmehr geht es darum, die rich tigen Maßnahmen zeitnah umzusetzen.
Wir wollen bekanntermaßen, dass unsere Gewässer wieder naturnäher werden. Wir wollen, dass die Flüsse und Bäche tat sächlich Lebensadern der Landschaft sind. Wir wollen den Gewässern den Raum geben, den sie brauchen, statt sie in en ge Korsette zu schnüren.
Wir betrachten Naturschutz und Wasserwirtschaft als zusam mengehörig, und dies erwarten wir auch von der Landesre
gierung. Dann sind wir immer gern bereit, die notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen, und zwar sowohl für das IRP als auch für die Wasserrahmenrichtlinie.
Der Rechnungshof hat sich sehr deutlich für die Berichts pflicht zur Umsetzung der beiden Programme gegenüber dem Landtag ausgesprochen. Wir halten diese Berichtspflicht für dringend notwendig, und zwar für beide Programme. Wir müssen wissen, was tatsächlich umgesetzt wird, was entge gen dem Zeitplan eben nicht umgesetzt wird, und warum dies nicht umgesetzt wird. Das, was wir nach der Debatte im Fi nanzausschuss erreicht haben, nämlich dass wir alle drei Jah re einen Bericht bekommen – das erste Mal im Dezember 2012 –, ist allenfalls ein erster Schritt in die richtige Richtung.
In Sachen Wasserrahmenrichtlinie – dazu möchte ich ein paar Sätze sagen – ist in den letzten Jahren sehr viel Papier be schrieben worden. Aber eine klare Übersicht, welche Maß nahmen wann, zu welchen Kosten, mit welcher Finanzierung umgesetzt werden, und Auskünfte darüber, was wegen feh lender Mittel nicht umgesetzt wird, fehlen uns, und das ist dringend notwendig.
Für nicht akzeptabel halte ich beispielsweise Aussagen, wie ich sie über den Pfinz-Entlastungskanal bei Karlsruhe jüngst erhalten habe. Demnach sind an den nicht als sogenannte Pro grammstrecken ausgewählten Gewässern in absehbarer Zeit überhaupt keine ökologischen Maßnahmen geplant, obwohl großer Aufwertungsbedarf besteht und obwohl schon vor et lichen Jahren Planungen erstellt wurden. Ich habe die Wasser rahmenrichtlinie der EU immer so verstanden, dass sie sich auf alle Gewässer bezieht und nicht nur auf ein paar Gewäs ser, die die Landesregierung auswählt und „Programmstre cken“ nennt.
Wie schwierig es für uns Abgeordnete ist, zeitnah Informati onen zum Integrierten Rheinprogramm von der Landesregie rung zu erhalten, zeigt nicht zuletzt der SPD-Antrag, der heu te mit auf der Tagesordnung steht. In einer Ausschussberatung vor einigen Monaten hat die Umweltministerin Gönner auf die Forderung nach Übermittlung des Finanzierungs- und Ab laufplans zum IRP an die Landtagsfraktionen auf den schon damals eingereichten SPD-Antrag verwiesen, zu dem aller dings noch keine Stellungnahme vorlag.
Sie hat die Erwartung geweckt, die Stellungnahme würde In formationen bieten. Das ist aber nicht der Fall. Wir werden in der Stellungnahme wiederum vertröstet und darauf verwie sen, dass Ende des Jahres nach erfolgter Abstimmung mit dem Bund eventuell auch der Landtag einmal informiert werde.
Das Spiel ist immer das Gleiche. Denn auch wir Grünen hat ten bereits im Februar nach der aktuellen Kosten- und Zeit planung gefragt und ebenfalls keine Antwort erhalten.
Bezüglich des Retentionsraums Bellenkopf/Rappenwört hieß es, es gebe keine neue Kostenschätzung, seit 2005 – das fand ich einigermaßen unglaublich – sei keine Fortschreibung er folgt. Ich habe eher den Eindruck, man wollte und will uns die Zahlen nicht verraten.
Insgesamt – meine Redezeit ist leider auch schon abgelaufen – ist das Integrierte Rheinprogramm kein Ruhmesblatt für die
se Landesregierung. Die Abkehr von der ökologischen Aus richtung, jahrzehntelange Verzögerungen und nicht zuletzt die „Kies-Affäre“: Wir erwarten, dass umgesteuert wird und dass wir künftig besser informiert werden.
Danke.
Wir wollen auch mitregie ren. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde sicher schon deutlich: Ich kann nicht ganz in das Loblied meiner Vorredner einstimmen.
Das ist aber wohlbegründet.
Ich bedaure, dass die Beratung im Umweltausschuss nicht da zu geführt hat, dass wir jetzt einen geänderten Gesetzentwurf vorliegen haben. Wir haben heute dieselbe Vorlage wie vor zwei Wochen.
Ein wesentlicher Grund, warum der Gesetzentwurf so aus sieht, wie er aussieht, ist die Koalitionsvereinbarung aus dem Jahr 2006. Darin heißt es unter der Überschrift „Verbesserte Rahmenbedingungen für die Energieerzeugung“ – darum geht es also –, dass die Tarife und Ermäßigungsregelungen des Wasserentnahmeentgelts mit dem Ziel zu überprüfen seien,
die Entwicklung der Rechtsprechung und des EU-Rechts nachzuvollziehen sowie Investitionen in den Wirtschafts standort Baden-Württemberg zu sichern und das Verfah ren der Erhebung zu vereinfachen.
Gegen eine Vereinfachung des Verfahrens haben wir nichts. Hierzu haben wir auch keine Änderungsanträge vorgelegt. Auch gegen die Einhaltung des EU-Rechts haben wir selbst verständlich keine Einwände. Die EU-Wasserrahmenrichtli nie sieht vor, dass entsprechend dem Verursacherprinzip Kos ten für Wasserdienstleistungen einschließlich umwelt- und ressourcenbezogener Kosten zu entrichten sind. Die Mit gliedsstaaten sind aufgefordert, bis zum Jahr 2010 dafür zu sorgen,
dass die Wassergebührenpolitik angemessene Anreize für die Benutzer darstellt, Wasserressourcen effizient zu nut zen,...
Es ist dafür Sorge zu tragen,
dass die verschiedenen Wassernutzungen...
genannt sind Industrie, Haushalte und Landwirtschaft –
einen angemessenen Beitrag leisten zur Deckung der Kos ten der Wasserdienstleistungen.
Das Problem ist nun, dass die vorgesehene Absenkung der Ta rife für die Nutzung von Oberflächenwasser genau in die ge genteilige Richtung zielt. Statt die Lenkungswirkung, die die Wasserrahmenrichtlinie fordert, zu stärken, nimmt die Regie rung eine Kürzung der Tarife vor. Sie halbiert den Tarif für die sonstige Nutzung von Oberflächenwasser. Hiervon profi tieren – so steht es in der Begründung des Gesetzentwurfs – die Energiewirtschaft, das verarbeitende Gewerbe und die Ge winnung und Verarbeitung von Steinen und Erden – allesamt erfolgreiche Lobbyisten in Baden-Württemberg. Wir hatten schon vorhin einen Tagesordnungspunkt, bei dem das deut lich wurde.
Der Kühlwassertarif wird, statt angehoben zu werden – wie wir es beantragen –, durch Rundung gesenkt. Würde man ihn wenigstens auf dem gleichen Niveau halten wollen, müsste im Übrigen zumindest ein Inflationsausgleich vorgenommen werden.
Es ist immer die Rede von Wettbewerbsnachteilen, die die Energiewirtschaft in Baden-Württemberg gegenüber der in anderen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz angeblich hat. Bitte schauen Sie einmal, wo derzeit neue Kohlekraftwerke im Bau sind. Wenn ich mir die Landesgrenze zu RheinlandPfalz anschaue, sehe ich auf der baden-württembergischen Seite zwei Baustellen, aber keine Baustelle in RheinlandPfalz. Ich halte dieses Argument deshalb für vorgeschoben
oder zumindest für überschätzt. Das Wasserentnahmeentgelt ist schon heute so niedrig, dass es bei Standortentscheidun gen offenbar keine Rolle gespielt hat.
Sie geben mit Ihren Tarifen auch keinerlei Anreiz, den Was serverbrauch für die Kühlung, der in Baden-Württemberg drei Viertel des Volumens aller Wasserentnahmen ausmacht, ab zusenken.
Dies wäre jedoch – gerade in Zeiten des Klimawandels – drin gend nötig.
Nun zum zweiten Teil unseres Änderungsantrags. Wir wollen eine klare Zweckbindung für die aus dem Wasserentnahme entgelt erzielten Einnahmen. Bislang versickern sie irgendwo im Landeshaushalt. Das steigert nicht gerade die Akzeptanz der Regelung, und es entspricht auch nicht dem Geist der Was serrahmenrichtlinie.
Dass es auch anders geht, machen andere Bundesländer vor. Ich habe auch heute kein überzeugendes Argument gegen die Zweckbindung gehört.
Das Hauptargument lautet: „Wir machen es so, weil wir es schon bisher so machen. Warum sollten wir es ändern?“ Ich sage Ihnen: Schon wegen der Akzeptanz der Regelung soll ten Sie etwas ändern. Denn die Entnehmer haben natürlich ei ne größere Bereitschaft, zu zahlen, wenn sie wissen, dass es dem Gewässerschutz und nicht einfach nur der Sanierung des Haushalts zugutekommt.
Punkt 3: Man hat den Eindruck, dass Sie die Wasserversorger bei der Ermäßigungsregelung einfach vergessen haben. Na türlich gibt es Maßnahmen, die die Wasserversorger im Sin ne eines vorsorgenden Grundwasserschutzes ergreifen kön nen und auch schon ergreifen. Sie gehen über die landeswei ten Regelungen – Stichwort SchALVO – hinaus. Es gibt sehr wohl regionalisierte Konzepte für optimierte Ackernutzung, für die Umwandlung von Acker in Grünland. In den Einzugs gebieten gibt es eine diesbezügliche Zusammenarbeit von Wasserversorgern und Landwirtschaft. Wir brauchen diese Konzepte. Denn die SchALVO ist, wie wir seit Jahrzehnten sehen, eben nicht in der Lage, das Problem der Nitratbelas tung flächendeckend in den Griff zu bekommen.
Denn sonst hätten wir nicht weiterhin Sanierungs- und Prob lemgebiete.
Die entsprechenden Bemühungen der Wasserversorger sind deshalb notwendig. Wir wollen das fördern, und wir wollen deshalb den Wasserversorgern dieselben Ermäßigungsmög lichkeiten geben wie der Industrie und dem Gewerbe.
Ich bitte Sie deshalb – man gibt die Hoffnung ja nicht auf – um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Die neue Re gelung kann dadurch nur besser werden.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, sehr geehrte Damen und Herren! Die öffentlichen Kas sen sind leer; wir haben gerade vom Kollegen Stober gehört, dass Mittel für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie fehlen. Die Gewässer in Baden-Württemberg leiden unter der Kühlwasserentnahme und der Abwärmeeinleitung; auch das ist heute ganz aktuell im Radio zu hören.
Die Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, dass Wassernutzer ei nen kostenmäßigen Beitrag für ihre Sondernutzung des All gemeinguts Wasser leisten. Was tut die Landesregierung in dieser Situation? Sie senkt die Wasserentnahmeentgelte für die Energiewirtschaft und andere Unternehmen. Sie verzich tet damit auf Einnahmen, und sie schwächt die Lenkungsfunk tion, die das Wasserentnahmeentgelt hat.
In der Begründung des Gesetzentwurfs wird ausgeführt, dass Kühlwasserentnahmen in Baden-Württemberg etwa drei Vier tel aller Wasserentnahmen ausmachen und dass die dadurch bedingte Wärmebelastung der Gewässer ein Problem darstellt. Dieses Problem nimmt mit Fortschreiten des Klimawandels zu.
Die Landesregierung schreibt selbst, der Wärmeeintrag solle „als Kriterium des Ressourcenschutzes stärkeres Gewicht er halten“. Doch welche Schlussfolgerung zieht die Landesre gierung hieraus? Erhöht sie das Wasserentnahmeentgelt für Kühlwasserentnahmen? Nein, sie senkt es, wenn auch zuge gebenermaßen nur wenig, durch Rundung. Auf jeden Fall er höht sie es nicht.
Was die Landesregierung wirklich ändern will, ist der Tarif für die Entnahmen von Oberflächenwasser für sonstige Zwe cke. Doch auch hier ist natürlich nicht von einer Erhöhung des Entgelts die Rede. Vielmehr soll das Entgelt nach dem Wil len der Landesregierung halbiert und dem Entgelt für Kühl wasserentnahmen angepasst werden.
Warum? Eine echte Begründung dafür habe ich der Begrün dung des Gesetzentwurfs nicht entnehmen können. Dieses Vorhaben ist ebenso wenig begründet wie die Tatsache, dass man ausgerechnet die Entgelte für die öffentliche Wasserver sorgung auf gleichem Niveau hält und hier noch nicht einmal Verrechnungsmöglichkeiten vorsehen will, wie man sie für andere Bereiche schafft.
Insofern ist es auch eine etwas schräge Debatte, wenn man hier sagt, die Wasserversorger würden nicht zusätzlich belas tet. Denn sie werden eben auch nicht entlastet, so, wie man es für andere Bereiche vorsieht.
Das Ganze passt für mich im Übrigen in das Bild der schwarzgelben Regierung auf Bundesebene.
Insgesamt haben wir in Deutschland ein zu geringes Aufkom men an umweltbezogenen Steuern. Wir liegen in diesem Be reich deutlich hinter anderen EU-Mitgliedsstaaten, und wir haben dabei noch einen abnehmenden Trend zu verzeichnen. Während unter Rot-Grün immerhin ein Anteil von knapp 13 % des Steueraufkommens einen Umweltbezug hatte, sind wir im Jahr 2008 bei unter 10 % angekommen. Nun will die Landes regierung also auch noch Industrie und Energieversorger beim Wasserentnahmeentgelt entlasten.
Bisher liegt der Anteil der öffentlichen Wasserversorgung am Wasserentnahmeentgeltaufkommen bei 38 %. Dieser Anteil soll nun auf 44 % steigen. Dafür sparen Energiewirtschaft, Kieswirtschaft und produzierendes Gewerbe ein.
Übrigens scheint das Wasserentnahmeentgelt die Energiewirt schaft nicht allzu sehr zu schrecken. Für das Kohlekraftwerk in Karlsruhe hat die EnBW aktuell eine neue wasserrechtli che Genehmigung für die Entnahme von 4 Millionen m3 Grundwasser beantragt – zusätzlich zum benötigten Kühlwas ser. Aus Kostengründen will man sauberes Grundwasser ver wenden, obwohl das Wasserentnahmeentgelt für Oberflächen wasser günstiger wäre. So viel zu dem Thema, wie schwer das Wasserentnahmeentgelt in Baden-Württemberg die Energie wirtschaft beutelt.
Etliche Wassernutzungen, z. B. die Nutzung von Oberflächen- und Grundwasser für Beregnung und Berieselung landwirt schaftlicher Flächen, will die Landesregierung ganz von der Entgeltpflicht ausnehmen. Wir können akzeptieren, dass man Bürokratie abbauen und auf die Erhebung geringfügiger Be träge verzichten will. Uns ist aber unklar, wie sichergestellt werden soll, dass die entgeltfreie Nutzung nicht zur Beein trächtigung betroffener Ökosysteme führt. Hier muss unserer Ansicht nach nachgebessert werden. Entsprechendes gilt auch für die Verrechnungsmöglichkeit bei der Umstellung von Grund- auf Oberflächenwasser. Auch hier muss sichergestellt werden, dass die ökologische Qualität der betroffenen Ober flächengewässer nicht leidet.
Unzufrieden sind wir auch damit, dass das Land weiterhin auf eine Zweckbindung der Einnahmen verzichten will. Frau Mi nisterin, Sie haben schon mehrfach ausgeführt, eine Zweck bindung sei nicht möglich. Ich frage mich aber, warum ande re Bundesländer diese Möglichkeit nutzen. Rechtlich steht dem offenbar nichts entgegen. Sinnvoll wäre dies natürlich
auch, zumal das auch die Akzeptanz für das Instrument Was serentnahmeentgelt erhöhen würde.
Mir ist auch unklar, ob die Härtefälle klar genug definiert sind und ob eine ISO-14001- oder eine EMAS-Zertifizierung wirk lich ausreicht, um eine Ermäßigung zu rechtfertigen, oder ob die Wassereffizienz nicht genauer geprüft werden sollte. Da rüber muss man noch diskutieren. Deshalb freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss und kündige schon jetzt an, dass wir Änderungsanträge einbringen werden.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Dr. Prewo hat von einem Ankündigungsthema gesprochen. Das ist es auch. Über dieses Thema haben wir schon viel geredet, aber es geht nicht wirklich voran.
Ich möchte nicht alles wiederholen, was ich schon das letzte Mal dazu gesagt habe. Ich möchte auch keinen Rundumschlag zum Thema Flächenverbrauch machen, sondern ich möchte auf die beiden Anträge eingehen. Ich schicke nur kurz voraus, dass wir Grünen uns natürlich weiterhin für die Einführung handelbarer Flächenzertifikate einsetzen, weil wir das für das wirksamste Instrument halten – wahrscheinlich ist es sogar das einzig wirksame –, um den Flächenverbrauch tatsächlich landesweit zu begrenzen und zu einer effektiven politischen Steuerung in diesem Bereich zu kommen, die gleichzeitig das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen respektiert.
Heute geht es um zwei Anträge. Der Antrag der SPD fordert eine quantitative Begrenzung des Flächenverbrauchs und will die Zuständigkeit für die Genehmigung von Flächennutzungs plänen bei den Regierungspräsidien bündeln. Beide Anliegen teilen wir; ich komme nachher noch einmal darauf zurück.
Zum Zweiten liegt ein Antrag meiner Fraktion vor, der Punk te aufgreift, die im SPD-Antrag nicht enthalten sind, und der, wie auch der SPD-Antrag, an die Debatte, die wir vor einem Jahr geführt haben, anknüpft.
Uns geht es darum, die Führung von Baulückenkatastern ver bindlich zu machen. Warum? Es ist schon angesprochen wor den: Seit dem letzten Jahr gibt es Hinweise zur Plausibilitäts prüfung der Bauflächenbedarfsnachweise bei der Genehmi gung neuer Baugebiete. Diese sind aber unverbindlich – das kritisieren wir – und laufen ins Leere, wenn Bauflächenpoten ziale nicht sauber ermittelt werden.
Aus unserer Sicht erfordert die Einführung der Hinweise zur Plausibilitätsprüfung daher als nächsten logischen Schritt die verbindliche Erstellung von Baulückenkatastern in den Ge meinden, die einen weiteren Flächenverbrauch planen. Viele Gemeinden erfassen ihre Baulücken schon, also ihre Brach
flächen und ihre potenziellen Bauflächen. Aber andere – das ist wohl die Mehrheit in diesem Land – machen das nicht. Da bei zeigen viele Beispiele, dass ohne eine konsequente Erfas sung von Baulücken Bauflächenpotenziale unterschätzt wer den. Um Potenziale abschätzen zu können, müssen Sie Baulü cken erheben; Sie müssen nur geringfügig bebaute Grundstü cke erfassen, Sie müssen Leerstände ausfindig machen,
und Sie müssen eine Abschätzung des Leerstandsrisikos vor nehmen. – An manche Flächen kommen Sie heran, und bei anderen gilt das, was Kollege Prewo sagte: Wir brauchen ge setzliche Änderungen. Aber genau darüber müssen wir dann reden, statt immer nur Modellprojekte zu machen.
Umlegen ist ein Stichwort.
Wenn man diese Potenziale erfasst und dann noch den demo grafischen Wandel berücksichtigt, wird klar, dass viele Pla nungen schon seit Jahren weit über dem Bedarf liegen. Das hat nicht nur erhebliche negative ökologische Folgen, sondern auch erhebliche finanzielle Nachteile. Zum einen – darüber haben wir in diesem Haus auch schon gesprochen – haben Kommunen zunehmend Probleme, wenn sie große Siedlungs flächen und die dafür ausgelegte Infrastruktur haben und ihre Bevölkerung anschließend schrumpft.
Zum anderen müssen aber auch die Immobilieneigentümer mit einem Wertverlust rechnen. Hierauf hat jüngst der Direk tor des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein mit Blick auf die neuesten Daten zur Bevölkerungsentwicklung hingewie sen. Denn wer trotz zu erwartendem Bevölkerungsrückgang jetzt noch Neubaugebiete ausweist, der nimmt in Kauf, dass Immobilien in Wohngebieten aus den Sechziger- und Siebzi gerjahren an Wert verlieren. Gerd Hager sprach in diesem Zu sammenhang sogar von einer „kalten Enteignung“.
Es ist also wichtig, vor der Überplanung neuer Gebiete die Potenziale im Bestand zu erheben. Das ist kein Hexenwerk. Insbesondere in kleineren Gemeinden ist es durchaus mach bar. Ich verweise auf eine CD, die es beim Bayerischen Lan desamt für Umwelt gibt, eine Flächenmanagement-Daten bank.
Die Frage, ob Sie unserem Antrag zustimmen, ist deshalb ein Lackmustest dafür, wie ernst es Ihnen mit einer bedarfsge rechten Planung, mit der Plausibilitätsprüfung und der Redu zierung des Flächenverbrauchs insgesamt ist.
Kritisch sowohl bezüglich der Ermittlung der Flächenpoten ziale als auch bezüglich der Plausibilitätsprüfung bei der Ge nehmigung neuer Baugebiete hat sich der Gemeindetag geäu ßert. Er verteidigt logischerweise das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen. Aber klar ist nach den Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte, dass wir es eben nicht den Gemein den allein, ohne jegliche Steuerungsmechanismen, überlassen können, wie viele Neubaugebiete und neue Gewerbegebiete ausgewiesen werden. Denn das hat doch bisweilen den Cha rakter eines Wettlaufs; Herr Prewo sprach sogar von ruinöser
Konkurrenz. Es geht nach dem Motto: Wer bietet Gewerbe treibenden die attraktivsten und günstigsten Flächen? Wer lockt Bauwillige am besten in die Kommune, und wer vergol det gemeindeeigene Flächen am geschicktesten? Das ist im Übrigen keine Kritik an den Kommunen, sondern eine Be schreibung des Systems, das Kommunen in diesen Wettbe werb zwingt.
Insgesamt führt das alles zu einem galoppierenden Flächen verbrauch und hat ökologisch und ökonomisch schädliche Ne benwirkungen. Insofern kann ich die Landesregierung nur er mutigen, sich durch die kritischen Töne aus den kommunalen Landesverbänden nicht von einer konsequenten Anwendung und Weiterentwicklung der Plausibilitätsprüfung abbringen zu lassen. Es ist notwendig, diese weiterzuentwickeln und Maßnahmen zu ergreifen, wie wir Grünen sie schon seit Jah ren fordern.
Nun zum SPD-Antrag: Dieser Antrag fordert eine Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme auf 5 ha pro Tag. Er sagt aber leider nicht, wie dies implementiert werden soll, also ob das nur in Plänen, auf geduldigem Papier stehen oder ob es eine klare Festlegung sein soll, wie in diesem Fall die Vertei lung auf die einzelnen Gemeinden realisiert werden soll und wie dies rechtlich verankert werden soll. Unserer Ansicht nach macht eine derartige Festlegung ohne die Einführung handel barer Flächenzertifikate wenig Sinn.
Der Antrag fordert außerdem, die Zuständigkeiten für die Ge nehmigung von Flächennutzungsplänen bei den Regierungs präsidien zu bündeln. Das hatte das Kabinett auch selbst ein mal so geplant und das Wirtschaftsministerium um eine ent sprechende Prüfung gebeten. Wir haben es schon gehört: Zwei Jahre später war die Prüfung noch immer nicht abgeschlos sen, und laut Stellungnahme der Landesregierung
zeichnet sich... ab, dass die Zusammenführung der Ge nehmigungszuständigkeit bei den Regierungspräsidien seitens der kommunalen Landesverbände und der betrof fenen Gemeinden keine Akzeptanz findet.
Das heißt, man fragt die, die bremsen, und man schafft es nicht einmal, die Zuständigkeit im Sinne eines einheitlichen Ver waltungshandelns zu bündeln. Das ist ein Armutszeugnis für die Politik der Landesregierung, die sich im Jahr 2006 die Zielsetzung des Nullnettoflächenverbrauchs gegeben hat, die ses Ziel aber nicht konsequent verfolgt und dies auch in den einzelnen Ressorts nicht in gleicher Weise verfolgt.
Stattdessen gibt es immer wieder neue Modellprojekte. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat erst vor wenigen Tagen ein neues Förderprogramm gestartet und vorgestellt. Derartige Projekte sind ja schön und gut, aber ein Modellprojekt macht nur dann Sinn, wenn man nach Ablauf der Projektphase Schlüsse daraus zieht, wenn das Modellpro jekt Konsequenzen für das Handeln im Land, für gesetzliche Regelungen oder was auch immer hat. Wenn das nicht gelingt, wenn das Modellprojekt endet und Sie dann wieder ein neu es Modellprojekt brauchen, dann ist das eine Alibiveranstal tung, mit der man sich um politisches Handeln drückt.
Genau das macht die Landesregierung seit Jahrzehnten, und genau das kritisieren wir.
Mit der Überweisung der Anträge an den Umweltausschuss sind wir einverstanden. Dass wir die Anliegen der SPD prin zipiell teilen, habe ich schon ausgeführt. Wir hoffen, dass sich die Regierungsfraktionen unseren Anliegen anschließen.
Das schaffe ich locker.
Die Regierung, insbesondere der Wirtschaftsminister, hat ge sagt, sein Erfolgsausweis sei, dass der Flächenverbrauch auf nur noch 8,2 ha pro Tag zurückgegangen ist. Ich frage mich, wo denn da der kausale Zusammenhang sein soll. Wir haben den Eindruck, dass dieser Trend eher mit der konjunkturellen Entwicklung zusammenhängt als mit den Maßnahmen, die die Landesregierung ergriffen hat.
Dies erinnert mich ein bisschen an die Geschichte von dem angeblichen Zusammenhang zwischen dem Rückgang der Storchenpopulationen und dem Geburtenrückgang. Nur weil sich irgendeine Zahl in eine bestimmte Richtung entwickelt, besteht noch lange kein kausaler Zusammenhang.
Soweit ich weiß, hat die Mehrheit der baden-württembergi schen Gemeinden kein Baulückenkataster. Ich hätte dazu gern die genauen Zahlen gehört.
Die Stellungnahmen der Landesregierung zu den beiden An trägen sind nun schon ein Jahr alt. Ich habe die Bitte, dass Sie uns für die Beratungen im Ausschuss noch Aussagen zu Ihren Erfahrungen mit den Hinweisen zur Plausibilitätsprüfung übermitteln.
Danke.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen, liebe Kollegen! Ich frage die Landesregierung:
a) Welche Anstrengungen hat die Landesregierung unternom
men bzw. wird sie unternehmen, um Mannheim als Stand ort der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auch im Hinblick auf den laufenden Prozess zur Neustrukturierung des sogenannten Vorfelds des Bundesministeriums für wirt schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zu erhalten bzw. zu stärken?
b) In welchem Umfang ist die Landesregierung bereit, sich an
der notwendigen Sanierung des Internationalen Bildungs zentrums (IBZ) in Mannheim zu beteiligen?
Ich möchte gern wissen, ob sich das Land auch im Zuge des laufenden Fusionsprozesses dafür einsetzen wird, dass alle Aufgaben, die heute beim IBZ in Mannheim sind, auch wirklich dort bleiben werden.
Herr Präsident, sehr geehr te Damen und Herren! Wir sind uns darin einig, dass Hoch wasserschutz wichtig ist, um Risiken für menschliches Leben zu vermeiden, um wirtschaftliche und auch um ökologische Schäden zu vermeiden, die z. B. bei der Überschwemmung von Gewerbegebieten sonst unvermeidbar wären. Der Blick auf die ökonomischen Risiken von Hochwasserereignissen – mein Vorredner hat es schon gesagt – macht klar, dass Hoch wasserschutz ökonomisch sinnvoll ist. Es wäre absurd, not wendige Maßnahmen aus finanziellen Gründen zu verschlep pen.
Die Meinungsunterschiede zwischen uns liegen also nicht in der Frage, ob Hochwasserschutzmaßnahmen ergriffen und fi nanziert werden sollen, sondern in der Frage, wie sie ausse hen sollen. Vor der Frage der Finanzierung, die bei den SPDAnträgen im Vordergrund steht, ist zunächst einmal die Fra ge zu stellen, was die richtigen Konzepte und Maßnahmen sind. Das Integrierte Rheinprogramm heißt bekanntlich „in
tegriert“, weil es den Anspruch hat, Hochwasserschutz und Ökologie zu verbinden. Aber diesem Anspruch wird es nicht mehr gerecht.
Das sogenannte Rahmenkonzept II, das Maßnahmen enthält, die der Auenrenaturierung dienen sollen, liegt in der Schub lade und wird nicht umgesetzt. Ökologie beschränkt sich in zwischen darauf, dass man gesetzliche Regelungen beim tech nisch orientierten Hochwasserschutz einhält. Ein Beispiel hierfür ist die lange Debatte über die Frage „Dammrückver legung oder Polder?“ beim Retentionsraum Bellenkopf/Rap penwört. Die Landesregierung hat sich hier für den Polder ent schieden – unter heftiger Kritik der Naturschutzverbände – und lehnt die naturnähere Dammrückverlegung ab, obwohl der Polder viel mehr kostet – nicht nur sein Bau, sondern auch sein Betrieb.
Unabhängig von dieser Variantenfrage und der Kostenfrage kommt man mit dem Planfeststellungsverfahren nicht voran. Wir werden Jahr für Jahr vertröstet. Die Stellungnahme zu un serem Antrag zur Entwicklung des Kosten- und Zeitplans beim Integrierten Rheinprogramm zeigt, dass es nicht nur beim Rückhalteraum Weil-Breisach, sondern auch bei den an deren Rückhalteräumen nur im Schneckentempo vorangeht.
Glaubte man im Jahr 2000 noch, bis zum Jahr 2015 im We sentlichen fertig zu sein, sagt man nun: „Vor 2028 kriegen wir das überhaupt nicht hin.“ Das heißt, innerhalb von zehn Jah ren hat sich der Zeitplan um 13 Jahre nach hinten verschoben – der Kollege hat das schon ausgeführt –, obwohl wir schon damals im Rückstand waren und eigentlich 1990 hätten fer tig sein sollen.
Mit der Verlängerung der Planungszeiträume sind auch die Kosten gestiegen. Bei den Rückhalteräumen, für die uns ak tuelle Kostenschätzungen genannt wurden, ergibt sich eine Steigerung um ca. 25 %. Insgesamt dürften sich die Kosten damit seit dem Jahr 2000 etwa verdoppelt haben. Ein Kosten umfang von 1 Milliarde € ist nunmehr durchaus realistisch.
Woran liegt das alles? Beim Rückhalteraum Weil-Breisach hat das Problem ja inzwischen einen Namen; er lautet wahlwei se „Kies-Affäre“, „Schotter-Affäre“ oder „Gundolf Fleischer“.
Es ist tatsächlich skandalös, wie dieses Verfahren jahrelang verschleppt wurde und wie die Regierung in den vergangenen Monaten damit umgegangen ist.
Ganz klar ist bei diesem Fall, dass die Sache in Stuttgart lag und liegt und die Verantwortung direkt bei der Landesregie rung ist.
Doch woran liegt das bei den anderen Retentionsräumen? Das ist ja tatsächlich die Frage. Die Regierung sagt uns, es liege an der Länge der Genehmigungsverfahren und an den lang
wierigen Auseinandersetzungen mit Akteuren vor Ort, die zum Teil vor Gericht ausgetragen werden.
Da ist sicher etwas dran. Aber die ganze Wahrheit ist das nicht. Es gibt auch andere Genehmigungsverfahren im Land – ich denke etwa an den Straßenbau –, die schnell über die Bühne gehen.
Ich glaube, es sind unterschiedliche Gründe, die beim IRP zu den Verzögerungen führen. Zum einen scheint mir der politi sche Wille für eine schnelle Realisierung nicht sonderlich stark ausgeprägt – zumal ein langsames Tempo den prakti schen Nebeneffekt hat, dass man auch die Kosten über meh rere Jahre hinweg strecken kann und dadurch den jeweils ak tuellen Haushalt nicht so stark belastet. Das passt nun wiede rum zur Feststellung des Rechnungshofs, dass das IRP unter finanziert ist und die verfügbaren Landesmittel erhöht werden müssen. Solange kein Hochwasser kommt, mag die Strategie, es auf die lange Bank zu schieben, aufgehen. Aber wehe, es kommt!
Ein weiterer Grund für die Verzögerung kann die personelle Ausstattung der Genehmigungsbehörden sein. Dass die Um weltverwaltung unter den Verwaltungsreformen der vergan genen Jahre besonders stark gelitten hat, ist kein Geheimnis. Ein komplexes Genehmigungsverfahren macht man natürlich nicht so nebenher.
Was zum Dritten die Frage der Akzeptanzprobleme angeht, glaube ich, dass die Wasserwirtschaft bezüglich der Kommu nikation vor Ort nicht immer glücklich agiert hat. Im Presse spiegel habe ich in der vergangenen Woche das folgende schö ne Zitat gefunden: „Früher hat der Gewässerbauer gesagt: So machen wir das.“ Ich denke, man ist etwas zu lange nach die sem Motto verfahren. Die Akzeptanz könnte größer sein, wenn Fehler von Anfang an vermieden worden wären. Hinzu kommt, dass sich die Landesregierung und die ihr angeglie derte Umweltverwaltung denkbar schwertun, Vorhaben gegen den Widerstand eigener Bürgermeister durchzusetzen.
Zurück zum Retentionsraum Bellenkopf/Rappenwört. Hier ist das Planfeststellungsverfahren noch immer nicht eröffnet. Bis her hat sich die Wasserwirtschaftsverwaltung dabei selbst ein Bein gestellt. Sie hat sich für eine teure technische Lösung entschieden, die auch im Genehmigungsverfahren noch Pro bleme aufwerfen wird.
Spätestens hier sind wir dann auch wieder bei der Frage: Wel che Hochwasserschutzstrategie verfolgt die Landesregierung insgesamt? Diese Frage haben wir nicht nur beim IRP zu be antworten, sondern auch bei vielen anderen Hochwasser schutzmaßnahmen im ganzen Land.
Ein wenig glorreiches Beispiel aus der jüngeren Vergangen heit ist eine geplante Hochwasserschutzmaßnahme im Stru delbachtal. Dieses Beispiel hatte der Rechnungshof in seiner Denkschrift 2009 aufgegriffen. Er hat deutlich gemacht, dass eine ökonomische Optimierung notwendig ist und dies auch
zu einer ökologisch verträglicheren Lösung führen kann. Der artige Beispiele gibt es viele, z. B. wenn bei Leonberg Hoch wasserschutz im Eisengriffgraben mit einem 8 m hohen Damm auf der Grundlage eines Gutachtens aus dem Jahr 1990 verwirklicht werden soll oder wenn absurde Hochwasser schutzmaßnahmen in Form eines Damms quer durch ein Na turschutzgebiet und ein FFH-Gebiet südlich von Ettlingen im Albtal geplant werden.
Der Fokus der Maßnahmen liegt landesweit, aber insbeson dere im Regierungsbezirk Stuttgart noch immer viel zu stark beim technischen Hochwasserschutz: große Rückhaltebecken und hohe Dämme in der Landschaft, anstatt das Gewässer als Ganzes zu betrachten und gewässerökologische Maßnahmen mit Hochwasserschutz zu verbinden. Dies würde im Übrigen auch die Realisierung der Wasserrahmenrichtlinie vorantrei ben. Auch hier hinken wir mit den Maßnahmen und der Ein haltung der Fristen hinterher.
Sowohl beim Integrierten Rheinprogramm als auch im Fall des Strudelbachtals zeigt sich, dass es bei der Gestaltung der Maßnahmen für den Hochwasserschutz und bei deren Umset zungsgeschwindigkeit nicht nur um Geld geht. Wenn sich Ver fahren verzögern, dann führt mehr Geld nicht automatisch zu einer schnelleren Umsetzung, und wenn teure Varianten mit teuren Extras geplant werden, dann hebt das nicht meine Mo tivation und nicht die Motivation meiner Fraktion, die Forde rung nach mehr Geld zu unterstützen.
Frau Ministerin, wir erwarten, dass die Wasserwirtschaftsver waltung ihre Hausaufgaben macht, dass sie ihre Vorhaben un ter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten opti miert. Wir erwarten, dass Sie einen zeitgemäßen und naturna hen Hochwasserschutz betreiben, statt alte, teure Rezepte wei terzuverfolgen. Wir erwarten, dass die Förderrichtlinien ent sprechend angepasst werden, damit Gewässer ganzheitlich be trachtet werden und nicht weiterhin einseitig auf technische Maßnahmen mit hohen Investitions- und Betriebskosten ge setzt wird.
Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie das Integrier te Rheinprogramm inklusive des ökologischen Teils konse quent vorantreibt und die Umsetzung nicht weiter verschleppt. Wir sind sehr gern bereit, konstruktiv daran mitzuarbeiten und uns für die Bereitstellung der notwendigen Mittel einzuset zen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsiden tin; mir reicht auch eine halbe Minute.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will noch ein mal auf das Thema Geld eingehen, weil ich das so nicht ste hen lassen will. Natürlich ist es bei den Haushaltsberatungen für alle Fraktionen schwierig, irgendwo Geld loszureißen und zu sagen, woher das Geld kommen soll. Aber ich möchte da rauf hinweisen, dass ich in meinem Redebeitrag sehr deutlich zum Ausdruck gebracht habe, dass wir auch eine ökonomi sche Optimierung der Maßnahmen fordern. Man kann eben nicht beliebig teure Maßnahmen planen, wie das bei einzel nen Poldern und einzelnen Rückhaltebecken der Fall ist, und sich dann anschließend wundern, dass das Geld für die Um setzung nicht reicht. Ich finde, es gehört zur Ehrlichkeit dazu,
uns zu überlegen: Wie können wir den Hochwasserschutz möglichst effizient verwirklichen? Es geht nicht darum, im mer nur die Geldmenge zu erhöhen.
Das Zweite: Frau Ministerin, Sie haben gesagt: „Wir haben doch Gespräche geführt“, und wundern sich, dass ich jetzt nicht auf die Meinung der Landesregierung eingeschwenkt bin. So einseitig können die Gespräche nicht stattfinden. Wenn die Argumente nicht überzeugend sind, hat man danach noch immer die Position, die man vorher hatte.
Vielleicht könnte auch die Landesregierung einmal ihre Posi tion verändern.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr ge ehrte Damen und Herren! Es ist nicht das erste Mal, dass wir hier über dieses Thema debattieren. Auch im letzten Jahr stan den Anträge zu diesem Themenbereich auf der Tagesordnung. Schon damals war klar, dass ein erheblicher Anpassungsbe darf bei den Luftreinhalte- und Aktionsplänen in Baden-Würt temberg besteht.
Man hat in Baden-Württemberg zwar viele Umweltzonen aus gewiesen, schmerzhafte Maßnahmen hat man aber vermie den. Entsprechend gering sind die Wirkungen. Logisch, dass man die gesetzten Ziele nicht erreicht und nun nachbessern muss.
Wir wissen sehr genau – da widerspreche ich Ihnen, Herr Bachmann –, wie gravierend die gesundheitlichen Auswirkun gen erhöhter Feinstaub- und Stickoxidbelastungen sind.
In der Antwort der Landesregierung auf Ihre Große Anfrage klingt das alles ja noch sehr vage. Aber Sie könnten sich viel leicht auch einmal die neuere Literatur ansehen. Dann wür den Sie erkennen, was Feinstaub in der Außenluft alles an richten kann.
Lungengängige Feinstaubpartikel gelten schon lange als be sonders gesundheitsgefährdende Bestandteile des Schadstoff gemischs in unserer Atemluft. Man geht davon aus, dass die Feinstaubbelastung der Luft die durchschnittliche Lebenser wartung in Deutschland um zehn Monate reduziert. Studien belegen die gesundheitlichen Auswirkungen insbesondere auf Kinder und alte Menschen. Eindeutig nachgewiesen sind Zu sammenhänge mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, dem Ge burtsgewicht von Neugeborenen, dem Auftreten von Mittel ohrentzündungen bei Kindern usw.
Klar ist im Übrigen auch, dass in den besonders belasteten In nenstadtbereichen der Straßenverkehr der Hauptverursacher ist. Also müssen wir etwas gegen die Luftbelastung tun. Es führt kein Weg daran vorbei, den Verkehr in den Blick zu neh men.
Die vorhandenen Umweltzonen kranken an vielem. Wir kri tisieren schon seit vielen Jahren ihre Abgrenzung. Sie sehen
wie ein durchlöcherter Schweizer Käse aus. Die Zahl der Aus nahmen ist schon jetzt zu hoch. So herum wird daraus ein Schuh und nicht anders herum.
Zu dem Thema „Mangelnde Kontrollen“ habe ich gestern von der Stadt Karlsruhe ein Schreiben erhalten, in dem diese sich mit der Möglichkeit, den gemeindlichen Vollzugsdienst die Einhaltung der Umweltzonen kontrollieren zu lassen, ausein andersetzt. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus Stutt gart, wo wohl nur acht bis zehn Verstöße pro Monat tatsäch lich geahndet werden können, kommt man in Karlsruhe zu dem Schluss, dass der Kontrollaufwand in keinem Verhältnis zum realisierbaren Erfolg stünde, wenn nur ein minimaler Pro zentsatz der Verstöße auch geahndet werden könnte. Ich fin de, das ist eine Bankrotterklärung für die geschaffene Rege lung und ihre Durchsetzbarkeit.