Protokoll der Sitzung vom 06.12.2006

Das Thema Medienpolitik ist also gut aufgehoben.

In der Tat ist es auch wichtig, dass wir hinschauen, was sich da im Moment verändert; denn wir, die Kundigen in der Medienpolitik, wissen ja, dass die Medienlandschaft vor sehr großen Veränderungen steht. Manche sagen, das seien die größten Veränderungen seit der Einführung des Privatfunks in Deutschland und vielleicht sogar seit der Einführung des Fernsehens.

Die Digitalisierung und damit einhergehend die Konvergenz der Medien wird von den Marktbeteiligten mit Hoch

(Minister Willi Stächele)

druck betrieben. Das sollte vor allem auch die Politik beachten. Dabei geht es nicht nur um die Tatsache, dass Rundfunkinhalte über neue Verbreitungswege wie das Internet und mobile Dienste – ich nenne z. B das Stichwort HandyTV – übertragen werden. Auch die Bestrebungen der bisher dem Rundfunk lediglich dienenden Infrastrukturanbieter, also der Telekommunikationsunternehmungen und der Kabelgesellschaften, auch im Inhaltemarkt mitzumischen, sind da ganz entscheidend. Das ist wirklich medienpolitisches Neuland, das da betreten wird.

(Abg. Birgit Kipfer SPD: Das steht bloß hier nicht drin!)

Aber die größte medienpolitische Herausforderung wird nicht von der technischen Konvergenz der Übertragungswege ausgehen, sondern – das muss man wissen – von den Auswirkungen auf das Inhalteangebot. Digitalisierte und rückkanalfähige Verbreitungswege mit großen Bandbreiten werden eine zunehmende Abkehr von linearen, starr vorgegebenen Programmabläufen mit sich bringen. Das heißt, individuelle Programmgestaltung ist schon heute keine Zukunftsmusik mehr, sondern über Festplattenrekorder und Abrufdienste technisch bereits jetzt ohne Weiteres möglich.

Nun wird uns diese Individualisierung der Kommunikation im Rundfunk einen weiteren Schub an Kommerzialisierung bringen. Die Medienpolitik muss sich mit dieser Entwicklung auseinandersetzen und Antworten finden, um diese neuen Techniken gerade auch in unser duales System einzuordnen. Wir bekennen uns nach wie vor zum dualen System. Deswegen stellt sich die Frage, wie wir diese neuen Entwicklungen und die neuen Möglichkeiten in dieses System integrieren.

Insbesondere die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in dieser digitalen Zukunft und die Frage, welche Angebote in einer Welt der schier endlos scheinenden Möglichkeiten noch vom Gebührenzahler finanziert werden können, werden uns beschäftigen. Auch die Frage – wir haben das in der letzten Sitzung angesprochen –, wie wir die Rundfunkgebührenerhebung zeitgemäß gestalten, könnte gerade im nächsten Jahr zu einer der zentralen Fragen werden.

Aber auch die Fragen, wie wir sicherstellen, dass dem Zuschauer auf den neuen digitalen Plattformen ein vielfältiges Meinungsangebot unterbreitet wird, und wie man Konzentrationsprozessen auf Verbreitungsplattformen entgegenwirken kann, stehen alle auf einer hoch spannenden Agenda.

Nun ist dieser Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein erster wichtiger Schritt in diese digitale Zukunft. Das soll aber nicht heißen, dass im vorliegenden Staatsvertrag Antworten auf alle angesprochenen Fragen gefunden werden könnten. Allerdings wird mit den Änderungen des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrags sicherlich eine grundsätzliche Struktur für die Medienordnung der Zukunft angepackt und vorgegeben.

Es ist uns gemeinsam mit dem Bund gelungen – und das ist erfreulich –, die in der konvergenten Medienwelt nicht mehr zeitgemäße Unterscheidung zwischen rein wirtschaftlich ausgerichteten Telediensten und meinungsbildenden Mediendiensten aufzugeben und einen einheitlichen Telemedienbegriff einzuführen.

Die die Länder betreffenden inhaltsbezogenen Fragen zu den Telemedien werden im Rundfunkstaatsvertrag, der in der Langfassung zukünftig „Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien“ heißt, geregelt. Auf der anderen Seite werden die in die Zuständigkeit des Bundes fallenden wirtschaftsbezogenen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen für Telemedien im Telemediengesetz des Bundes geregelt. Der Mediendienstestaatsvertrag und das Teledienstegesetz werden dann entsprechend aufgehoben. Ich denke, mit dieser neuen Systematik wird ein wichtiger Schritt zu einem einheitlichen Staatsvertrag für alle Medien vollzogen, mit dem – und das ist wichtig; darauf wollen wir auch hinaus – insbesondere auch bundesweite Zulassungen und Frequenzzuweisungen möglich werden und infolge dessen auch bundesweite Aufsichts- und Zulassungsstrukturen geschaffen werden können.

Die übrigen Änderungen – Sie kennen es aus dem Entwurf, deshalb spreche ich sie hier nur stichwortartig an – sind die Vereinheitlichung der Informationsrechte von Rundfunkveranstaltern gegenüber Behörden, die Stärkung der Rechte der Landesmedienanstalten bei der Lizenzierung von Drittlizenzveranstaltungen und die Stärkung der Konferenz der Gremienvorsitzenden der ARD, etwas, was ebenfalls überholungsbedürftig war. In den Befreiungstatbeständen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag haben wir eine Nachjustierung, die wir hier besprochen haben, ferner gibt es eine Revisionsklausel im Rundfunkgebührenstaatsvertrag, und schließlich wird zurzeit – auch das ist interessant und wird im Norden schon praktiziert – ein notwendigerweise befristeter finanzieller Anreiz für Fusionen von Landesmedienanstalten wie beispielsweise in Schleswig-Holstein und Hamburg angestrebt.

Wie Sie gesehen haben, hat das natürlich viele Folgeänderungen im Landesrecht notwendig gemacht, besonders im Landesmediengesetz. Entsprechend umfangreich ist das Zustimmungsgesetz geworden.

Insgesamt gesehen tun wir mit diesem ersten Schritt zwar erst einen kleinen Schritt, eröffnen aber eine umfangreiche Debatte. Ich bin sehr gespannt darauf, und ich bin daran interessiert, diese neue digitale Welt in den Ausschüssen, im Parlament und in der gesamten Öffentlichkeit ganz konkret zu besprechen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abg. Pauli das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zwischen Bund und Ländern wird die Reform des Medienrechts gemeinsam fortgesetzt. Schwerpunkt ist, wie der Minister bereits ausgeführt hat, die Zusammenfassung der Begriffe Mediendienste und Teledienste unter dem einheitlichen Begriff Telemedien.

Das ist deshalb notwendig, weil sich die bisherige Differenzierung in der Praxis nicht bewährt hat. Statt für Schwarz und Weiß wird man sich künftig für ein klares Grau entscheiden.

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Was? Können Sie das erklären? – Heiterkeit der Abg. Siegfried Leh- mann und Boris Palmer GRÜNE)

Die schwierige Trennung zwischen Telediensten und Mediendiensten wird – wie schon im Jugendmedienschutzstaatsvertrag – aufgehoben. Wie Minister Stächele ebenfalls bereits ausgeführt hat, werden die wirtschaftsbezogenen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen für Telemedien in einem Telemediengesetz des Bundes enthalten sein, welches zeitgleich mit dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Frühjahr 2007 in Kraft treten soll.

Durch die neue Rechtssystematik werden Rechtsunsicherheiten ausgeräumt und Doppelregulierungen abgeschafft. Der künftige Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien stellt also eine technische, aber sehr wichtige Fortentwicklung unserer Medienordnung in Richtung Konvergenz dar.

Doch die wirklichen Herausforderungen auf dem Weg in ein digitales Zeitalter werden mit diesem Staatsvertrag noch nicht angepackt, weder die Neugestaltung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks noch die Regulierung von Plattformen in der digitalen Rundfunkwelt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die aktuelle Eskalation von perversem und unmenschlichem Medienverhalten zeigt uns gerade heute wieder deutlich auf, wie gefährlich es sein kann und ist, wenn unkontrollierte Mechanismen in Gang gesetzt werden. Deshalb ist es gut, dass wir uns im Ständigen Ausschuss in der Medienpolitik nicht nur mit technischen Formulierungen auseinandersetzen, sondern dass wir auch in einer fraktionsübergreifenden Anhörung die Risiken und die negativen Auswirkungen der neuen Kommunikationsmittel auf unsere Kinder und Jugendlichen beleuchten werden.

Die dynamische Entwicklung in der Medienwelt erfordert unsere volle Wachsamkeit, und ich freue mich auf die künftigen wachsamen Diskussionen im Ständigen Ausschuss.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Für die SPD-Fraktion erhält Frau Abg. Kipfer das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Inzwischen hat das Thema ja doch einige Aufmerksamkeit erzielt, sodass die Medienpolitiker nicht mehr ganz unter sich sind.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Dank dem Kol- legen Pauli!)

Es ist allerdings so, dass dieser Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht ganz das hergibt, was wir uns davon versprochen hatten. Alles, was Sie, Herr Minister Stächele, zu der rasanten Entwicklung im Medienbereich gesagt haben, trifft natürlich zu. Nur ist das nicht das Thema des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrags, jedenfalls nicht, was dessen Kern betrifft.

Deshalb kann ich mich auch kurz fassen; denn es muss ja nicht immer alles wiederholt werden: Wir haben eine sinnvolle Fortentwicklung der Regelungen im Rundfunkstaats

vertrag, wir haben eine neue Wortschöpfung, die sinnvoll ist, weil nun von Telemedien geredet wird und nicht mehr zwischen Mediendiensten und Telediensten unterschieden wird, wir haben eine modifizierte Regelung der Zulassung von Informations- und Kommunikationsdiensten, wir haben ein modifiziertes Verfahren bei der Festlegung auf einen sogenannten unabhängigen Dritten zur Sicherung der Meinungsvielfalt, wir haben eine Impressumspflicht für die elektronische Presse, und wir bleiben bei der Unterscheidung, die ja wirklich grundlegend ist, zwischen den Telemedien, die zur Individualkommunikation gehören und die Sache des Bundes bleiben, und den Telemedien, die sich an die Allgemeinheit wenden und die damit der Hoheit der Länder unterstellt sind.

Fragen können wir noch im Ausschuss stellen. Ich habe z. B. die Frage, in welche Kategorie künftig Kommunikationsmedien wie etwa die Internetdienste YouTube oder MySpace fallen sollen. Ich bin mir noch nicht im Klaren, ob auch das in die Kategorien dieses Staatsvertrags eingeordnet werden kann.

Die Regelungen sind alle sinnvoll. Ich will aber noch auf einen wichtigen Punkt eingehen, nämlich die Änderung im ARD-Staatsvertrag, die Stärkung der Gremienkontrolle auf der Ebene der ARD. Die Konferenz der Gremienvorsitzenden ist seit Juni auch in der ARD-Satzung verankert, und es ist sinnvoll, dies auch im Rundfunkstaatsvertrag weiter zu verankern. Denn es ist nicht nur die Diskussion mit der Europäischen Union, die dies notwendig macht – also das Beihilfeverfahren –, sondern auch die wirkliche und intensive Beratung der Intendanten angesichts mancher kritikwürdiger Entscheidungen, die da im Sommer von den Intendanten gefällt worden sind.

Die Gremienvorsitzenden haben jetzt Mitsprache bei der Finanzierung des ARD-Programms, Mitsprache bei den Selbstverpflichtungserklärungen der ARD, Mitsprache bei Strukturfragen und bei rundfunkpolitischen Grundsatzfragen und auch Mitwirkungsrechte bei der strukturellen Ausgestaltung von Positionen in der ARD auf Direktorenebene.

Es ist gut, dass dies jetzt verankert ist; denn ich denke, auch die ARD ist nicht allein ein Zusammenschluss von elf Rundfunkanstalten, sondern hat eine Bedeutung für sich selbst als ARD, und es ist gut, dass wir da die Gremienentscheidungen verstärkt haben. Allerdings – Herr Minister, Sie haben es gesagt – bleibt noch sehr viel zu tun. Ich erhoffe mir vom Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, dass wir angesichts dieser wahrhaft revolutionären Veränderungen – z. B. bei der Frage der Konzentration, wenn nämlich Anbieter von technischen Plattformen gleichzeitig Inhalteanbieter werden oder schon sind oder wenn es um die Sicherung der Meinungsvielfalt oder auch um den Jugendmedienschutz geht, dessen Evaluation im kommenden Jahr ansteht – einige gewaltige Schritte weiterkommen. Wir werden da sehr kritisch und aufmerksam mitdiskutieren. Ich denke nur, wir haben nicht mehr viel Zeit, dies zu regeln, weil die technischen Möglichkeiten fortschreiten und das Marktgeschehen bereits Punkte vorgibt, die jetzt von der Politik begleitet werden müssen.

(Beifall bei der SPD)

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Herrn Abg. Walter das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Einmal mehr diskutieren wir über bereits gelegte Eier.

(Abg. Günther-Martin Pauli CDU: Du bist nicht mehr für Agrarpolitik zuständig!)

Für Agrarpolitik bin ich nicht mehr zuständig, aber für Medienpolitik. – Schon am 11. August dieses Jahres, Kollege Pauli, hat Ministerpräsident Oettinger diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterschrieben. Es ist ein Kernproblem, ein Grundproblem dieser Staatsverträge, dass wir sie immer dann diskutieren, wenn sie schon längst in trockenen Tüchern sind. Wir könnten hier einstimmig beschließen, dass der Staatsvertrag der größte Blödsinn ist, und trotzdem hätte das überhaupt keine Auswirkungen. Darüber sollten wir uns einmal unterhalten, zumal vor dem Hintergrund, dass wir in der 10. Plenarsitzung durch die Annahme des Änderungsantrags Drucksache 14/421 einen Beschluss gefasst haben, den drei Fraktionen mitgetragen haben, der aber überhaupt keine Auswirkungen gehabt hat. Denn Staatsminister Stächele – oder vielleicht auch der Ministerpräsident persönlich – hat dann wenige Tage später auf der Ministerpräsidentenkonferenz, bei der über den Rundfunkstaatsvertrag geredet wurde, schlichtweg die Position vertreten, die zuvor auch schon bestanden hatte. Der mit großer Mehrheit gefasste Beschluss des Landtags hat also überhaupt keine Auswirkungen gehabt. Deswegen ist es immer etwas müßig, sich hineinzuknien, hier Reden zu halten und zu versuchen, noch etwas zu ändern oder etwas zu retten.

(Zuruf des Abg. Winfried Scheuermann CDU)

In diesem Fall ist das nicht unbedingt notwendig. Aber – das Thema Digitalisierung wurde schon angesprochen – demnächst geht es ja mehr um das Eingemachte. Da wäre es – Kollege Pauli, darüber sollten wir uns vorher verständigen –

(Abg. Günther-Martin Pauli CDU: Wenn es sein muss!)

schon gut, wenn der Landtag auch tatsächlich ein Mitspracherecht hätte

(Abg. Günther-Martin Pauli CDU: Genau!)

und wir nicht nur abnicken würden, was schon längst beschlossen ist.

Wir wollen ja eine Parlamentsreform, und Parlamentsreform heißt auch mehr Mitbestimmung. Ansonsten könnten wir uns diese Parlamentsreform schlichtweg schenken.