Wir wollen ja eine Parlamentsreform, und Parlamentsreform heißt auch mehr Mitbestimmung. Ansonsten könnten wir uns diese Parlamentsreform schlichtweg schenken.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist weitgehend unproblematisch. Er dient hauptsächlich dazu, eine Umsetzung in Landesrecht zu bewerkstelligen. Ich bin auch einverstanden mit der Zusammenfassung der Begriffe Teledienste und Mediendienste zu Telemedien. Daran gibt es nichts zu rütteln. Wie praxistauglich das dann sein wird, müssen wir noch abwarten. Schließlich ist die Internetnutzung ja sowohl dem Bereich der Telekommunikation als auch dem Bereich der
Telemedien zuzuordnen. Wie es dann in der Praxis mit diesen neuen Begriffen aussieht, müssen wir abwarten.
Einen Punkt allerdings sehe ich sehr kritisch. Kollege Pauli, vielleicht können Sie mich in diesem Punkt im Ausschuss unterstützen. Bei den Änderungen bezüglich der Zulassung der Fensterprogrammveranstalter sehe ich die Gefahr, dass wir eine Entwicklung verstärken, die wir schon in den letzten Jahren hatten, dass nämlich dann weiter- und untervermietet wird und wir immer mehr Werbesendungen bekommen. Das kann ja nicht der Sinn eines Staatsvertrags sein. Die Verlängerung von drei auf fünf Jahre sehe ich sehr kritisch, aber vielleicht kann uns der Staatsminister im Ausschuss auch eine beruhigende Auskunft erteilen. Warten wir es ab.
Der letzte Punkt, den ich noch ansprechen möchte, ist folgender: Der Auskunfts- und Berichtigungsanspruch bei der Verarbeitung von Daten zu journalistischen, redaktionellen Zwecken muss jetzt landeseinheitlich geregelt werden. Für uns ist das eine Selbstverständlichkeit, aber man hat so seine Erfahrungen mit der Regierung gemacht. Sie lächeln; Sie wissen, was ich meine.
Deswegen, Herr Kollege Pauli, gehe ich davon aus, dass der Datenschutzbeauftragte des Landes in diese Arbeit mit einbezogen wird. Falls nicht, möchte ich dies hier als Anregung mit auf den Weg geben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Wir Liberalen hätten uns natürlich erhofft, dass mit dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Achte zumindest in der Frage dieser unsinnigen Rundfunkgebührenerhebung auf PCs korrigiert worden wäre. Kollege Walter hat es schon angesprochen, dass wir dank der Initiative des Kollegen Pauli damals diesen Antrag von den Fraktionen der CDU, der Grünen und der FDP/DVP hatten, den aber die Landesregierung bei der Ministerpräsidentenkonferenz offensichtlich nicht durchsetzen konnte.
(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Wollte! – Abg. Dr. Ulrich Noll und Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Unerhört!)
Ich sage „konnte“. – Jetzt trennen uns noch 26 Tage von dem Tag, an dem der Vertrag ernst wird und jede Bäckereifiliale, die einen internetfähigen PC hat, dafür Rundfunkgebühren zahlen muss, obwohl man darüber gar keinen Rundfunk, geschweige denn Fernsehen empfängt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hoffen, dass es trotzdem gelingt, möglichst rasch zu einer grundlegenden Neuordnung der Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu kommen.
Gnädige Frau, ich trinke doch gar kein Wasser. – Wir brauchen ganz dringend diese Neuordnung; sonst erfindet man noch weitere, völlig unsinnige Gebühren auf alles Mögliche wie die Armbanduhr oder den Kugelschreiber. Das Handy ist das nächste technische Gerät, bei dem das Problem entsteht; also müssen wir uns etwas einfallen lassen.
Was wir nun heute hier zu beraten haben, ist schwer verdauliche Kost. Wir Liberalen sind dennoch dazu bereit, diesen Paragrafensalat, nachdem er im Ausschuss ordentlich durchgekaut worden ist, dann auch zu schlucken, und werden dem dann zustimmen.
Ich will das nicht alles wiederholen, es ist ja hier teilweise schon gesagt worden. Es geht um die Umsetzung dieser Bund-Länder-Vereinbarung zur Reform des Medienrechts. Teledienste, Mediendienste, also neue Namen, und wirtschaftsbezogene Bestimmung wie Herkunftsland, Zulassungsfreiheit, Informationspflicht und Datenschutz werden in einem neuen Telemediengesetz des Bundes geregelt. Das ist gerade in den zuständigen Ausschüssen des Bundestags in Beratung. Ergänzend haben wir hier einen neuen VI. Abschnitt und einen neuen Namen: Durch diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben wir dann künftig einen „Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien“.
Die FDP begrüßt diese Änderung auch deshalb, weil sie der Vereinfachung dient. Der frühere Mediendienste-Staatsvertrag entfällt künftig ebenso wie das Teledienstegesetz und das Teledienstedatenschutzgesetz. Artikel 3 bis 5 des Rundfunkänderungsstaatsvertrags beinhalten Folgeänderungen der Telemedienregelung auf den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sowie auf die Staatsverträge zu ARD, ZDF und Deutschlandradio. Mit dem Landesgesetz, über das wir hier reden, werden verschiedene, überall verstreute rundfunkrechtliche Regelungen in sinnvoller Weise zusammengefasst, was den Überblick ein bisschen leichter macht.
Besonders erwähnenswert ist der Artikel 8 des Rundfunkänderungsstaatsvertrags, der nach Inkrafttreten dieses Staatsvertrags für den Zeitraum von fünf Jahren finanzielle Anreize für die Fusion von Landesmedienanstalten setzt. Wie Sie wissen – der Minister hat es gesagt –, haben wir jetzt 15 Landesmedienanstalten, jeweils eine Anstalt für ein Bundesland; Berlin und Brandenburg haben eine gemeinsame Anstalt.
Jetzt laufen Bemühungen um weitere Zusammenlegungen. Das ist auch richtig so; denn man muss sich bundesweit abstimmen. Die Kompetenz liegt bei den Ländern. Wir müssen aber einheitliche Regelungen finden. Dazu ist eine Abstimmung notwendig, und dazu gibt es die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten. Wenn dort nur zehn Landesmedienanstalten drin wären, dann wäre das sicherlich einfacher als jetzt mit 15. Aber zuerst müssen sich natürlich die weniger leistungsfähigen Anstalten Gedanken
Die baden-württembergische Landesanstalt für Kommunikation, die derzeit auch den Vorsitz der Technischen Kommission in der erwähnten Arbeitsgemeinschaft innehat, ist unserer Meinung nach gut aufgestellt. Wir sollten in diesem Zusammenhang das Wirken der LfK einmal loben. Die Arbeit war und ist für das duale Rundfunksystem sehr wichtig, auch wenn sie manchmal im Verborgenen stattfindet.
Die LfK kann sich aber auch im Lichte der Öffentlichkeit sehen lassen. Morgen, meine Damen und Herren, endet die Einreichungsfrist für den Medienpreis 2007. Nicht alle bisher geleisteten Beiträge einschließlich des meinigen sind für eine Preisverleihung geeignet, weil das Thema hier zu trocken ist.
Man stößt einfach an seine Grenzen, wenn man Formulierungen liest – ich darf mit der Erlaubnis des Herrn Präsidenten zitieren – wie in Artikel 2 § 1 Abs. 2 des vorliegenden Gesetzentwurfs:
Die Zuständigkeit nach § 47 Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrages richtet sich nach § 50 des Landesmediengesetzes (LMedienG). Zuständige Verwaltungsbehörde nach § 49 Abs. 3 Satz 1 des Rundfunkstaatsvertrages ist für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 18 bis 23 des Rundfunkstaatsvertrages die nach § 50 Abs. 1 des LMedienG zuständige Verwaltungsbehörde.
Ich schlage Ihnen vor, dass wir diesen Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Studentenwerksgesetzes – Drucksache 14/465
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Drucksache 14/610
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben auf der Tagesordnung die zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Studentenwerksgesetzes. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat am 22. November seine Beschlussempfehlung zur Zustimmung abgegeben.
Es geht hierbei, ganz einfach gesagt, darum, dass die Studentenwerke in ihrer Wirtschaftlichkeit und Handlungsfähigkeit weiter gestärkt werden. Sie wissen, die Studentenwerke gehören unabdingbar in unsere Hochschullandschaft. Sie unterstützen die Studierenden in allem, was neben Forschung und Lehre für sie wichtig ist: Wohnung, Versicherung, Gesundheit, auch Kommunikation untereinander. Das alles sind Aufgaben der Studentenwerke.
Die Hochschulen haben ein Optionsrecht. Sie können selbst bestimmen, zu welchem Studentenwerk sie sich zuordnen wollen. Wir haben in Baden-Württemberg neun Studentenwerke.
Der Anlass für diese Gesetzesänderung ist, dass das Studentenwerk Hohenheim als das kleinste unter den Studentenwerken den Wunsch geäußert hat, sich mit dem Studentenwerk Tübingen zusammenzuschließen. Das hat verschiedene Gründe, in erster Linie betriebswirtschaftliche. Wir halten das für eine sinnvolle Lösung und wollen das grundsätzlich einfach so regeln, wie die Betroffenen es wünschen.
Die Betroffenen wünschen einen Zusammenschluss, aber es soll ein partnerschaftlicher Zusammenschluss sein. Wir haben in diesem konkreten Fall festgestellt, dass wir einfach mehr Flexibilität für solche Fälle, für solche Fusionen von Studentenwerken brauchen. Bisher war eigentlich nur vorgesehen, dass man ein Studentenwerk in ein anderes überführt. Es war sozusagen nur der Beitritt vorgesehen, aber keine partnerschaftliche Regelung.
Wir wissen aus der Privatwirtschaft, aber auch aus der Verwaltung, dass Fusionen nicht immer unproblematisch laufen. Es geht nicht nur um Synergieeffekte und Wirtschaftlichkeit, sondern letztlich sind es die Menschen, die zusammenarbeiten müssen. Wenn es auf der menschlichen Seite nicht stimmt, kommt Sand ins Getriebe, und dann nützen alle Synergieeffekte nichts.
Daher halten wir es für richtig, das Gesetz dahin gehend zu ändern, dass für den Fall, dass ein solcher Zusammenschluss gewünscht ist, Übergangsregelungen getroffen werden können. Für eine befristete Zeit soll z. B. ein gemeinsamer Verwaltungsrat geschaffen werden können. Erst langfristig soll das dann anders strukturiert werden. Hierfür wird es eine Rechtsverordnung geben; sie liegt auch schon vor.
Wir sehen das Ganze als unproblematisch an und bitten um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Wenn wir den Gesetzgebungsprozess jetzt „über die Bühne“ bringen, kann die erwähnte Fusion zum 1. Januar 2007 stattfinden.