Wir sehen das Ganze als unproblematisch an und bitten um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Wenn wir den Gesetzgebungsprozess jetzt „über die Bühne“ bringen, kann die erwähnte Fusion zum 1. Januar 2007 stattfinden.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte gedacht, dass die FDP/DVP als Mitinitiator noch vor mir spricht. Aber ich denke, die Reihenfolge ist zweitrangig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute geht es um die Frage, ob wir neben der Möglichkeit zur Integration eines Studentenwerks oder eines Teils eines Studentenwerks in ein anderes Studentenwerk – wie wir es ja mit dem Übergang der beiden Esslinger Fachhochschulen vom Studentenwerk Hohenheim zum Studentenwerk Stuttgart gemacht haben – eine weitere rechtliche Möglichkeit im Rahmen der Fusion schaffen.
Heute geht es nicht um die konkrete Fusion des Rests des Studentenwerks Hohenheim mit dem Studentenwerk Tübingen, die angesprochen wurde. Vielmehr geht es heute ausschließlich um die Frage, ob wir den Instrumentenkatalog, den wir sozusagen im Studentenwerksgesetz haben, um eine weitere Möglichkeit ergänzen.
Wir hätten uns gefreut, muss ich sagen, wenn wir diese konkrete Verordnung, die jetzt auch schon vorliegt – zumindest uns als Ausschussmitgliedern, aber noch nicht dem Landtag im Ganzen –, im Zusammenhang mit der heutigen Gesetzesberatung hätten diskutieren können. Denn dann hätten wir nicht so sehr im luftleeren Raum diskutiert, sondern konkret gesehen: Was sind die Auswirkungen, was heißt das konkret in diesem Fall?
Es ist jetzt leider so, dass gesagt wurde, das Ganze müsse aus formaljuristischen Gründen in zwei Schritten ablaufen. Dem haben wir uns – genauso wie der Reihenfolge der Rednerinnen und Redner – natürlich zu fügen.
Mich freut dennoch, dass diese Verordnung noch auf die Tagesordnung einer Sondersitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst in der nächsten Woche gesetzt worden ist. Ich gehe davon aus, dass das Ganze nächste Woche auch noch ins Plenum kommen wird, sodass wir im Laufe der nächsten Woche auch dieser Verordnung zustimmen können und im Endeffekt auch das Zusammengehen zum 31. Dezember 2007 vollzogen werden kann.
Für uns als SPD ist die Frage offen, wie dieses Zusammengehen erfolgen soll. Wir haben schon heute die Möglichkeit einer Eingliederung. Dies wäre auch jetzt ein möglicher Weg. Es gibt, wenn wir dies heute beschlossen haben, diesen weiteren Weg. Das ist heute nicht Thema. Heute geht es nur um den Gesetzentwurf. Aber das sind die Fragen, denen wir uns im Ausschuss nächste Woche und anschließend auch im Plenum anzunehmen haben.
In diesem Sinne wollte ich diesen Punkt jetzt nicht eingehender diskutieren. Wir führen erst die Vorberatung im Ausschuss durch, um manche Fragen, die für uns als SPDFraktion noch offen sind, dort zu klären.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass ich zu diesem hoch spannenden Thema das Wort ergreifen und für die Fraktion GRÜNE erklären darf, dass wir dieser gesetzlichen Änderung zustimmen werden. Es ist in der Tat korrekt und gut, wenn es einen zusätzlichen Weg für die Zusammenführung von Studentenwerken gibt. Allerdings lassen sich diese grundsätzliche Zustimmung und diese grundsätzliche gesetzliche Regelung, die heute zur Verabschiedung ansteht, nicht von der konkreten Fusion wirklich trennen. Denn die konkrete Fusion, die zwischen dem Studentenwerk Tübingen und dem Studentenwerk Hohenheim ansteht, ist ja der Anlass für diese gesetzliche Regelung.
Der erste Punkt: Ich finde, wir sollten als Landtag darauf achten, dass Spielregeln, die wir uns im demokratischen Prozess geben, nicht verkümmern. Das Verfahren ist nun einmal so, dass man zunächst ein Gesetz braucht und dann eine Rechtsverordnung, in diesem Fall eine Rechtsverordnung, die dem Landtag vorgelegt wird und die der Zustimmung des Landtags bedarf, die die rechtliche Grundlage für einen solchen Prozess bildet. In diesem Fall wurde erst auf Nachfragen und Bitten im Wissenschaftsausschuss das Parlament mit der Verordnung befasst. Das ist nicht in Ordnung. Sie wird in einer Sondersitzung in der nächsten Woche behandelt und nach der Zustimmung des Landtags dann im letzten Moment sozusagen, gegen Ende Dezember, verabschiedet.
Die Fusion ist de facto so weit vorbereitet, dass sie zum 1. Januar 2007 vollzogen werden kann. Wir machen den Gesetzgebungsprozess quasi parallel, fast schon nachgelagert. Ich meine, wir sollten gemeinsam darauf achten, dass Gesetzgebungsverfahren nicht zu einer lästigen Formalie verkommen, sondern in der entsprechenden Ernsthaftigkeit und auch zum richtigen Zeitpunkt gemacht werden.
Zweite Bemerkung – auch zu der konkreten Fusion, die ja Anlass für dieses Verfahren ist –: Es werden zwei Studentenwerke, Tübingen und Hohenheim, von unterschiedlicher Größenordnung und Leistungsfähigkeit zusammengelegt. In Tübingen ist diese Fusion nicht nur begrüßt worden, sondern wird sie durchaus auch sehr kritisch gesehen. Es gibt, wie ich finde, ganz berechtigte Befürchtungen, dass die Leistungsfähigkeit des Studentenwerks Tübingen darunter lei
den könnte. Ich denke, die Tübinger haben zu Recht den Anspruch, dass sie unter dieser Zusammenführung nicht leiden sollen.
Einen Punkt möchte ich ansprechen, der zumindest ein Fragezeichen aufwirft. Wenn man eine solche Fusion angeht, ist es doch sehr merkwürdig, wenn ein halbes Jahr vor dem Vollzug einer solchen Fusion das Studentenwerk Hohenheim noch einen neuen Geschäftsführer bekommt, sodass man innerhalb kürzester Zeit in diesem gemeinsamen Studentenwerk mit zwei Geschäftsführern ausgestattet sein wird. Das ist doch ein fragwürdiges Vorgehen. Man stellt sich die Frage, ob da nicht bewusst eine Situation herbeigeführt wurde, um einen personellen Wechsel in der Spitze zu erreichen. Es würde mich freuen, wenn wir in der nächsten Woche darüber Aufklärung erhalten könnten.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Das heutige Thema kann man gar nicht hoch genug einschätzen; denn elementare Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium ist natürlich, dass es Studentenwerke gibt und dass sie ihren wichtigen Aufgaben nachkommen.
Der Geist ist denselben Gesetzen unterworfen wie der Körper. Beide können sich nur durch beständige Nahrung erhalten.
Heute sprechen wir über ein Gesetz, das wir ändern können, nämlich über das Studentenwerksgesetz. Die Fraktionen von CDU und FDP/DVP haben Ihnen ganz bewusst diesen Gesetzentwurf heute unterbreitet. Es ist ja kein Gesetzentwurf der Regierung, es ist ein Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen, den wir zuerst verabschieden, bevor die Regierung mit einer Rechtsverordnung reagieren wird, liebe Kollegin Bauer.
Wir haben dies getan, weil es erstaunlich ist, was in Deutschland alles gesetzlich geregelt ist. Das geht bis hin zum Käsestrafrecht.
Was es aber nicht gibt, ist eine gesetzliche Regelung für die freiwillige Fusion, für den Zusammenschluss von Studentenwerken, und darum geht es heute.
Frau Vogt, Sie können gern noch eine Zwischenfrage stellen. Ich habe noch drei Minuten und 33 Sekunden Redezeit.
Das geltende Studentenwerksgesetz enthält Regelungen darüber, wie Teile eines Studentenwerks A oder auch ein ganzes Studentenwerk B in ein Studentenwerk C eingegliedert werden können. Es muss sich bei einer solchen Fusion oder Teilfusion ja auch gar nicht um eine Übernahme, schon gar nicht um eine feindliche Übernahme handeln. Aber nicht vorgesehen ist bis jetzt der Fall, dass sich zwei Studentenwerke partnerschaftlich auf gleicher Augenhöhe zusammenschließen wollen. Darum geht es heute, nämlich die Möglichkeit zu schaffen, dass Gremien in beiden Studentenwerken zu einem Gremium zusammengefasst werden, damit man während des Fusionsprozesses eben auf gleicher Augenhöhe die Regeln für das spätere gemeinsame Studentenwerk finden kann.
Ich bin glücklich, dass wir dies heute auf den Weg bringen können. Liebe Kollegin Bauer, es ist ja, wie bei Gesetzen üblich, nicht für einen Einzelfall geschaffen.
Gesetze halten manchmal viel länger, als man es für möglich hält. Vielleicht ist irgendwann Heidelberg betroffen. Denken Sie einfach an das Gesetz zur Einführung der Sektsteuer. Damit hat man die kaiserliche Kriegsmarine finanziert. Die Sektsteuer gibt es heute noch. Wer weiß, wie lange dieses Gesetz die Verordnung sowie die Fusion der Studentenwerke Hohenheim und Tübingen überleben wird.
(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Sie wollen jetzt aber das Studentenwerk nicht mit der Kriegsmarine ver- gleichen!)
Wir schaffen mit dem Gesetzentwurf, der Ihnen heute vorliegt, ein notwendiges Instrumentarium. Wir gehen davon aus, dass wir damit zwei Studentenwerken in zwei altehrwürdigen Universitäten – Tübingen und Hohenheim – als Ersten die Chance geben, sich zusammenzuschließen. Ob weitere folgen, werden wir sehen. Es gibt jedenfalls, wie Kollege Stober schon gesagt hat, bei dem Gesetzentwurf nicht den geringsten Anlass, daran zu zweifeln, dass wir damit etwas auf den Weg bringen und eine Möglichkeit schaffen, die wir gebrauchen werden. Wie dies im Einzelnen aussieht, werden wir im Ausschuss diskutieren.