Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Mappus hat uns vorhin einen nicht ganz unwichtigen Hinweis gegeben: Wenn man Informationen sucht, dann kann eine Homepage als oft sprudelnder Quell von Informationen durchaus hilfreich sein.
(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Die ist auch bes- ser! – Gegenruf des Abg. Stefan Mappus CDU: Die ist richtig gut! Das ist wahr!)
Aber, Herr Kollege, es wäre empfehlenswert gewesen, wenn Sie sich vor Ihrem Versuch, den Untersuchungsausschuss zu verhindern, doch auch über die Homepage der
Landesregierung informiert hätten. Da wird deutlich gemacht, dass sich der Ministerrat auf wesentliche Eckpunkte zur Sicherung badischer Kulturgüter verständigt hat. Da ist ein Spendenaufruf zu lesen, der sich auf ein beschlossenes Dreisäulenmodell bezieht. Aktuell wird zu Spenden für den Erhalt von badischen Kulturgütern aufgerufen. Es wird auf ein Dreisäulenmodell der Landesregierung Bezug genommen.
(Abg. Stefan Mappus CDU: Auf der Homepage! Das wissen wir alles! – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Das stand auch in der Presse!)
Auf der Homepage wird der Umfang genannt. Es wird gesagt, dass bereits 10 Millionen € über die Landesstiftung zur Verfügung gestellt worden sind.
(Abg. Stefan Mappus CDU: Das stimmt nicht! – Gegenruf des Abg. Johannes Stober SPD: Aber re- serviert dafür! – Abg. Stefan Mappus CDU: Die Sitzung ist erst nächste Woche! – Gegenruf des Abg. Johannes Stober SPD: Da machen Sie den Leuten etwas vor!)
Und dies alles, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist Ihr eigener Nachweis dafür, dass natürlich etwas geschehen ist und es nicht so ist, wie Sie zu behaupten versuchen, dass noch überhaupt niemand irgendwo gehandelt hätte.
Es geht da sicherlich auch weniger um die juristische Beurteilung dieses Sachverhalts. Denn mein Eindruck ist, dass Sie eher die Angst treibt, dass Sie diesen Untersuchungsausschuss fürchten wie der Teufel das Weihwasser, zumindest in den Reihen der Regierung. Denn wie sonst könnte man es sich erklären, dass Parlamentarier selbst vorangehen wollen, um ein verfassungsrechtlich verbrieftes Minderheitenrecht, speziell für Parlamentarier geschaffen, tatsächlich außer Kraft zu setzen?
Es befindet sich meines Wissens niemand in diesem Landtag – zumindest keiner von denjenigen, die langjährig hier tätig sind und die ich befragen konnte –, der sich erinnern kann, dass es jemals den Fall gab, dass man der Opposition ihr verfassungsrechtlich verbrieftes Recht auf einen Untersuchungsausschuss absprechen wollte
(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Es gab auch noch nie einen Antrag, der sich auf etwas gerichtet hat, das gar nicht da ist! Man hat immer abgewar- tet, bis es etwas zu prüfen gab!)
und dass man sich zusätzlich als Fraktion zum Werkzeug der Regierung gemacht hat. Das ist tatsächlich noch nicht da gewesen.
Es ist ja schon bemerkenswert, dass wir im Präsidium selbstverständlich eine Diskussion über die vorliegende Tagesordnung hatten und dass es dort auch eine Diskussion über die Frage der Zulässigkeit des Einsetzungsantrags gab. Wie sonst ist zu erklären, dass der Herr Landtagspräsident
selbst der sozialdemokratischen Fraktion einen kleinen Hinweis gab, dass er an einer Stelle – da ging es, glaube ich, um die Einbeziehung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – Bedenken hatte, ob die Formulierung rechtlich zulässig sei? Dann haben wir diese Formulierung im Antrag korrigiert, und keiner aus Ihrer Fraktion, auch nicht Sie als Fraktionsvorsitzende, Herr Mappus und Herr Kollege Noll, haben in irgendeiner Form geltend gemacht, dass Sie diesen Untersuchungsausschuss für unzulässig halten würden.
(Abg. Stephan Braun SPD: Hört, hört! – Abg. Ma- rianne Wonnay SPD: So viel zur Fairness! – Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)
Das fiel Ihnen in der Fraktionssitzung ein, wo es offenbar drunter und drüber ging, als die Minister Reinhart und Stratthaus Sie gebeten haben, da doch tätig zu werden,
(Abg. Stefan Mappus CDU: Wer hat Ihnen denn so etwas erzählt? – Abg. Günther-Martin Pauli CDU: Da wissen Sie ja mehr als wir!)
als es Streit in Ihren Reihen gab und Sie im Grunde darauf hingewiesen wurden, welch große Furcht die Landesregierung davor hat, dass jemand wirklich hinter die Kulissen schaut.
Sie sollten auch auf diejenigen hören, die für uns Parlamentarier Verwaltungsdienste leisten und uns auch Rechtsberatung geben. Wir haben ja auf Antrag der SPD einen Auftrag gegeben, ein Gutachten zur Frage der Zulässigkeit zu erstellen. Der Landesregierung wird bescheinigt – Sie können das in der gutachtlichen Stellungnahme der Landtagsverwaltung nachlesen –:
Soweit die Landesregierung von sich aus öffentlich ihre zwischenzeitliche Beschlusslage und ihre Verhandlungsziele dargelegt hat, würde sie sich in Widerspruch zu ihrem früheren eigenen Verhalten setzen, wenn sie jetzt unter Berufung auf den Grundsatz der Ex-post-Kontrolle die Auskunft verweigern wollte.
(Abg. Ursula Haußmann SPD: Herr Mappus hat noch ein paar andere und holt sie heraus, je nach- dem, wie er sie braucht!)
Dieses habe ich zitiert, und daraus geht hervor, dass es selbstverständlich keinen Anlass dazu gibt, nachwirkend zu sagen: „Da ist ja gar nichts passiert.“ Dann frage ich mich schon, warum sich so viele Menschen in diesem Land mit dem Thema beschäftigt haben und warum am Ende 70 Millionen € nicht wie geplant ausgegeben wurden, wenn angeblich überhaupt nicht gehandelt worden ist.
Wie groß Ihre Not ist, sieht man daran, dass Sie nun wieder den Professor aus Heidelberg bemühen müssen.
(Abg. Karl Zimmermann CDU: Mich wundert es nicht, dass Sie den Satz Ihres früheren Kanzlers Schröder wiederholen! – Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Das spricht für Ihren Stil! – Abg. Günther-Martin Pauli CDU: Mehr Respekt!)
Wissen Sie, wir sind aus dieser Zeit und auch aus der öffentlichen Diskussion mit vielen Thesen – auch aus Heidelberg – einiges gewohnt. Aber lesen Sie einmal nach, was in diesem Rechtsgutachten, von Ihnen in Auftrag gegeben, niedergeschrieben wird.
Demokratie erschöpft sich nicht in der parlamentarischen Kontrolle, stützt sich vielmehr wesentlich auch auf die Kritik von Öffentlichkeit und Medien.
Soweit hier öffentliche Kritik wirksam geworden ist, rechtfertigt diese demokratische Effizienz nicht eine parlamentarische Untersuchung, dürfte sie eher erübrigen.
ob Sie für Ihre eigene Zukunft wollen, dass darüber, ob wir als Parlament etwas erfahren, nachfragen dürfen, Zeugen vernehmen dürfen, untersuchen dürfen, Akteneinsicht erhalten, entschieden wird in dem Maße, wie die Presse darüber berichtet, oder ob es ein eigenständiges, verfassungsrechtlich verbrieftes Recht gibt, das an dieser Stelle nicht ausgehöhlt werden darf.