(Abg. Karl Zimmermann CDU: Würden Sie die Seiten 1 bis 11 auch vorlesen! – Gegenruf der Abg. Carla Bregenzer SPD: Sie verstehen es doch eh nicht!)
in seiner Blitzexpertise empfohlen hat, dann machen Sie aus diesem verfassungsrechtlich verbrieften Minderheitenrecht ein Gnadenrecht, das am Ende vom Gutdünken der jeweiligen Regierenden abhängig wäre.
Vor diesem Hintergrund muss man sagen: Sie behandeln dieses Thema offensichtlich so, dass es fast wieder an höfische Zeiten erinnert.
Das mag zwar zum Thema passen, wird aber dem Thema Parlamentsrechte nicht gerecht. Es war und ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht unser Wunsch, Politik vor den Gerichten auszutragen. Denn ich halte es für unsere Verpflichtung, möglichst wenig die Gerichte zu bemühen und uns möglichst viel – und vor allen Dingen – politisch auseinanderzusetzen.
Leider bleibt uns bei einer Ablehnung der Einsetzung des Ausschusses keine andere Möglichkeit, als diese Rechte im Wege der Klage einzuklagen.
Ich möchte Sie daran erinnern, auch wenn Sie der Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses jetzt schmerzt und ärgert:
Es geht an dieser Stelle nicht nur um den einen Sachverhalt. Es geht nicht nur darum, wie und wann wir die Vorgänge um die Veräußerung der Kulturgüter entsprechend behandeln werden.
Vielmehr geht es um wesentlich Grundsätzlicheres. Es geht darum, dass Sie absichern, dass auch denen, die nicht mit Mehrheit hier im Parlament vertreten sind, ihr Recht gewährt wird. Es geht auch darum, dass die Bürgerinnen und Bürger, die von allen Parlamentariern eine kritische Begleitung und eine konstruktive Arbeit erwarten,
hier vertreten werden und dass z. B. die Millionen Wählerinnen und Wähler, die hinter der Sozialdemokratie gestanden haben,
wissen, dass die Fraktion, die hier die Leute vertritt, auch hier die Rechte hat, entsprechend etwas durchzusetzen, wenn sie findet, dass etwas falsch läuft.
In diesem Sinne: Stimmen Sie für die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses. Haben Sie keine Furcht vor dem Ergebnis, sondern bekennen Sie sich zur parlamentarischen Demokratie, und bekennen Sie sich zu den Rechten, die auch diejenigen haben, die nicht in der Mehrheit sind. Denn es kann auch einmal andere Zeiten geben, auch wenn Sie im Moment nicht daran glauben. Aber auch Ihnen ist nicht auf ewig Regierungstätigkeit verordnet.
(Oh-Rufe von der SPD und den Grünen – Gegenruf des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Das ist immer höchstes Lob!)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt das Votum des Ständigen Ausschusses und hält den Untersuchungsausschuss gegenwärtig für unzulässig und mit unserer Landesverfassung nicht vereinbar.
Nach der Verfassungsordnung darf nur abgeschlossenes Regierungshandeln überprüft werden, nicht aber ein laufendes Verfahren. Dabei geht es nicht etwa nur um die Einhaltung einer formalen Vorschrift. Es geht im Kern um die Handlungsfähigkeit der Regierung, die zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Regierungsgeschäfte dürfen nicht monateoder gar jahrelang – und schon gar nicht durch einen unzulässigen Untersuchungsausschuss – entscheidend behindert oder lahmgelegt werden.
(Zurufe der Abg. Alfred Winkler und Stephan Braun SPD – Abg. Thomas Knapp SPD: Das muss aber schlimm sein!)
Der Erhalt der Handlungsfähigkeit ist nach unserer Verfassung ein wichtiger Schutzgrund – das ist keine Nebensächlichkeit, sondern Kernbestand –, und darauf haben die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land einen Anspruch.
Meine Damen und Herren, gerade wenn es – wie im konkreten Fall – um Vorverhandlungen, um Verhandlungen mit dem Hause Baden geht, würde ein Offenlegen von Positionen oder gar das Eingreifen in das Geschehen die Verhandlungsposition der Regierung schwächen, und daran können wir kein Interesse haben.
(Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP – Abg. Ute Vogt SPD: Das ist aber nicht verfas- sungsrechtlich relevant!)
Wenn das also eine verfassungsrechtliche Kernfrage ist, dann können wir nicht leichtfertig darüber hinweggehen, sondern müssen uns vertieft mit den Argumenten befassen.
Wenn wir der Verfassung gerecht werden wollen, kommt es konkret und entscheidend darauf an, ob im vorliegenden Fall abgeschlossenes Regierungshandeln vorliegt oder nicht. In der Kommentierung zum Untersuchungsausschussgesetz – Autor ist der SPD-Bundestagsabgeordnete Dieter Wiefelspütz – heißt es: Die Einsetzung ist zulässig, wenn sie sich nicht auf laufende Vorgänge bezieht, soweit sie dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung zuzurechnen sind. Laufende Vorgänge sind grundsätzlich einer parlamentarischen Untersuchung entzogen.
Ein abgeschlossenes Regierungshandeln liegt nicht vor. Die Landesregierung hat interne, vorbereitende Schritte getroffen, aber die Verhandlungen mit dem Haus Baden im Blick auf eine mögliche Einigung gerade ausgesetzt.
Die Kabinettsbefassung am 9. Oktober hat zwar zu einer Klärung der anzustrebenden Vereinbarung zwischen dem Land und dem Haus Baden geführt. Aber es war klar, dass es noch einer ganzen Reihe von weiteren vorbereitenden Maßnahmen bedurft hätte, um zu einem Ergebnis zu kommen.
Ministerpräsident Oettinger hat in der Debatte am 11. Oktober hier an dieser Stelle erneut klargestellt, dass er vor den endgültigen Schritten – das ist eine wichtige Kernaussage –, beispielsweise bei einer Vereinbarung, das Parlament mit einbeziehen wird. Klar ist damit: Wir sind eindeutig auf dem Weg von Zwischenschritten in Richtung einer abschließenden Lösung.
Entgegen Ihrer Aussage, Frau Vogt – Sie haben schon in der letzten Landtagsdebatte versucht, die Landtagsverwaltung für sich einzubeziehen – –
Da hat die Landtagsverwaltung ausdrücklich dementiert. Darf ich Ihnen aus dem jetzigen, jüngsten Gutachten der Landtagsverwaltung zitieren?
In der Vorbemerkung heißt es im zweiten Absatz auf Seite 3: Die rechtliche Zulässigkeit des Einsetzungsantrags lässt sich abschließend nicht beurteilen.
Gerade deshalb waren wir auf vertieften gutachtlichen Rat angewiesen. Frau Vogt, Sie haben das angesprochen. Wir haben ein Gutachten von Professor Kirchhof aus Heidelberg erstellen lassen. Frau Vogt, Sie haben uns am 11. Oktober doch selbst vorgeschlagen, wir sollten den Professor aus Heidelberg begutachten lassen.
Sie haben einen anderen gemeint, aber diesen hat Ihr früherer Chef immer gemeint. Aber jetzt können Sie sich doch deswegen nicht beklagen.
Das Gutachten des langjährigen Bundesverfassungsrichters Professor Kirchhof liegt Ihnen vor. Er kommt zu einem eindeutigen Ergebnis. Das Regierungshandeln ist nicht abgeschlossen. Der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist unzulässig. Obwohl dies so war und ist, ha