Das Gutachten des langjährigen Bundesverfassungsrichters Professor Kirchhof liegt Ihnen vor. Er kommt zu einem eindeutigen Ergebnis. Das Regierungshandeln ist nicht abgeschlossen. Der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist unzulässig. Obwohl dies so war und ist, ha
ben Sie sich auch noch am Dienstag im Ständigen Ausschuss strikt geweigert, Ihren eilig zusammengeschusterten Antrag so zu ändern, dass er vielleicht noch zulässig geworden wäre, auch wenn das schwierig geworden wäre.
(Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP – Zurufe von der SPD – Glocke des Präsidenten)
ob – wie von der Opposition vorgetragen – ein parlamentarisches Minderheitenrecht verletzt sein könnte. Wir sind der Auffassung, dass das nicht der Fall ist.
Erstens: Wenn Sie den Staatsgerichtshof anrufen, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder er gibt der SPD recht, was aus unserer Sicht nicht zu erwarten ist – dann gibt es den Untersuchungsausschuss –, oder der Staatsgerichtshof gibt Ihnen nicht recht – dann gibt es auch keinen Untersuchungsausschuss. Dann haben Sie auch keinen Anspruch darauf.
Zweiter Punkt: Wenn die SPD den Staatsgerichtshof nicht anruft – das könnte ja noch sein –, wird die Regierung nächstes Jahr ohnehin eine Entscheidung treffen. Dann können Sie immer noch einen Untersuchungsausschuss einsetzen.
Meine Damen und Herren, legen Sie doch einmal konkret dar, wo hier die Minderheitenrechte verletzt sein sollen.
(Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP – Zurufe von der SPD und des Abg. Jürgen Walter GRÜNE)
Meine Damen und Herren, ich zitiere aus einem Artikel der „Südwest Presse“ vom 13. Dezember 2006 – er hat es auf den Punkt gebracht –:
Das Mehrheitsvotum im Ständigen Ausschuss … ist deshalb mitnichten ein Schlag gegen den Parlamentarismus, sondern dient der Rechtsklarheit: Auch das wichtige Untersuchungsausschussrecht der Opposition kann nur dann geltend gemacht werden, wenn es mit der Verfassung in Einklang steht.
Vor dem Hintergrund des Themas Minderheitenschutz eine Anmerkung zu dem Verhalten der Grünen: Was Sie bei diesem Punkt in den vergangenen Tagen an Opportunismus an den Tag gelegt haben, spottet jeder Beschreibung.
Meine Damen und Herren, erst hü und dann hott. Diese reife Leistung muss man erst einmal nachmachen können. Minderheitenschutz ist also nicht das Thema. Es bleibt die Frage, was bis zur Entscheidung der Landesregierung passiert. Welche Rechte hat die Opposition? Sie haben auch alle parlamentarischen Rechte.
Zusätzlich hat der Ministerpräsident zugesagt, dass wir im Parlament vor einer endgültigen Entscheidung miteinander debattieren.
Sie können das öffentlich so oft kritisieren, wie Sie wollen. Sie haben alle Rechte und können dies nicht beklagen.
Letzter Punkt: Wir haben uns abschließend intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, ob wir den Untersuchungsausschuss vielleicht doch zulassen sollten, und zwar unter dem Gesichtspunkt: Er ist zwar juristisch nicht zulässig, aber unter politischen Gesichtspunkten könnte einiges dafür sprechen. Denn es war unschwer zu erkennen, dass Sie die Nummer bringen würden: Die haben etwas zu verbergen.
Unter taktischen Gesichtspunkten hätte einiges dafür gesprochen, Sie ins Leere laufen zu lassen. Aber dann hätten wir es uns zu einfach gemacht. Nachdem wir aufgrund des uns vorliegenden Sachverhalts und der juristischen Gutachten davon überzeugt waren, dass nach der Verfassung im Interesse einer voll handlungsfähigen Regierung ein Untersuchungsausschuss
in diesem Stadium unzulässig ist, haben wir uns entsprechend entschieden. Nur wegen eines von Ihnen geäußerten Verdachts, die Regierung wolle etwas verbergen,
haben wir unsere Sachposition und damit auch unsere verfassungsrechtliche Pflicht nicht aufgegeben. Das ist auch richtig so.
(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Oh, mir kommen die Tränen! – Abg. Ute Vogt SPD: Man merkt, dass Weihnachten wird!)
Ich darf, um das auf den Punkt zu bringen, noch einmal die „Südwest Presse“ zitieren, die das genau, messerscharf analysiert hat und zum Ausdruck gebracht hat:
Einer Regierung, die, überzeugend oder auch nicht, ihren Weg erst sucht, darf dazu nicht parallel der Prozess gemacht werden. Das wäre das Ende exekutiver Möglichkeiten. Die nächste blutige Nase wird sich die SPD mit ziemlicher Sicherheit vor dem Staatsgerichtshof holen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der SPD ist weder wohl überlegt noch gut vorbereitet und im Übrigen als unzulässig abzulehnen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Dr. Schüle, Sie haben vorhin gesagt, die Antragsteller hätten sich auch noch im Ausschuss geweigert, ihren Antrag einzuschränken bzw. zu modifizieren. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass das ausweislich des Protokolls, das der heutigen Beschlussvorlage beigefügt ist, nicht der Fall ist. Nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass in dem von Ihnen in Auftrag gegebenen Gutachten ausdrücklich steht, dass der Untersuchungsausschuss selbst bei eingeschränkten Befugnissen nicht zulässig wäre. Nehmen Sie das zur Kenntnis. Es steht ausdrücklich im Protokoll.
Herr Stickelberger, gut, dass Sie das noch einmal ansprechen. Aber ich glaube, bei vertieftem Studium des Ausschussprotokolls werden Sie diese Passage finden.
Zweiter Punkt: Herr Kollege Stickelberger, das Gutachten, das von der Landtagsverwaltung vorgelegt worden ist, das von der Kollegin Vogt zu Unrecht – wie ich finde – zitiert worden ist, belegt eben gerade nicht Ihre These.
Sie haben, Herr Kollege Stickelberger, ausweislich des Protokolls die Auffassung vertreten, dass Sie gar nicht den Wunsch gehabt hätten, den Antrag zu ändern. Sie haben im Ständigen Ausschuss die Chance verpasst – das wollen Sie nicht wahrhaben –, einen korrekten Antrag zu stellen.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Carla Bregenzer SPD: Ihr schreckt vor nichts zurück!)