Rainer Stickelberger

Sitzungen

14/6 14/7 14/8 14/9 14/12 14/16 14/18 14/20 14/21 14/23 14/24 14/25 14/27 14/30 14/31 14/34 14/35 14/38 14/43 14/44 14/50 14/51 14/52 14/59 14/62 14/64 14/66 14/67 14/68 14/72 14/74 14/75 14/76 14/78 14/79 14/80 14/84 14/91 14/93 14/97 14/98 14/99 14/101 14/102 14/109 14/110 14/111

Letzte Beiträge

Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Die heu tige Debatte gibt uns Gelegenheit, über die Schlussbilanz des Herrn Justizministers zu diskutieren. Diese Bilanz fällt äu ßerst zwiespältig aus.
Sie ist erfreulich, was die Leistungsfähigkeit bei den Amtsge richten, die Bearbeitungszeit und die Quote, die dort erfüllt wird, angeht. Wir haben gute bis mittelmäßige Erledigungs zahlen, die in Teilbereichen verbesserungsfähig sind.
Sie wissen, der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs hat vor Kurzem bei seiner Amtseinführung angesprochen, dass dort noch Steigerungsmöglichkeiten bestehen.
Wir haben sicher auch Probleme. Wir haben in Teilbereichen, etwa in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, das Problem, dass wir zu wenig junge Richter haben. Das sind Herausforderungen, die sich in Zukunft stellen.
Herr Kollege Palm hat einige weitere Herausforderungen ge nannt, insbesondere im Bereich der Juristenausbildung.
Was Sie zur Streitkultur gesagt haben, Herr Kollege Palm, kann ich nur unterstreichen. Ich danke Ihnen auch für die Pfle ge der Streitkultur in diesem Haus. Sie werden ausscheiden. Ich bedaure das außerordentlich.
Wir haben natürlich auch Großbaustellen, Herr Minister. Die Notariatsreform, die mühsam auf den Weg gekommen ist, bis man eine verfassungskonforme Regelung gefunden hat, ist ei ne Großbaustelle mit vielen Ungereimtheiten, etwa wenn man an die Standorte der Grundbuchämter denkt oder daran, was bis zum Zieljahr 2018 auf die Beschäftigten zukommt. Hier gibt es mehr offene Fragen als Antworten. Wir werden in der neuen Legislaturperiode diese Antworten geben, die nötigen Korrekturen vornehmen und Leitplanken auf diesem Weg in die Notariatsreform einziehen.
Es gibt durchaus viele Projekte, die wir natürlich begrüßen und auch unterstützt haben.
Das ist Ihnen, Herr Kollege Wetzel, in den letzten Jahren viel leicht etwas entgangen. Ich nenne das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ und das „Projekt Chance“. Wir haben im Finanzaus schuss immer für eine Erhöhung der Mittel in diesem Bereich gestimmt und uns für den Ausbau dieser Projekte, die wirk lich sinnvoll sind, starkgemacht.
Wir kritisieren vor allem – da werden wir die nötigen Korrek turen anbringen – eine weitere Verlagerung von hoheitlichen Aufgaben auf private Träger. Mit der Bewährungshilfe wur de der Anfang gemacht. Darüber kann man von der Sache her diskutieren. Aber die Erwartung, dass es kostengünstiger wür de, hat sich, wie uns der Rechnungshof bescheinigt hat, gera de nicht erfüllt.
Auch die Tätigkeit der Gerichtsvollzieher ist für uns eine ur eigene hoheitliche Aufgabe. Die Gerichtsvollziehertätigkeit muss in der Hand des Staates, des Landes Baden-Württem berg bleiben.
Wir verstehen auch Ihre Vorstöße zum privaten Forderungs einzug nicht. Es ist schon ein Armutszeugnis, wenn die Ver waltung dieses Landes Baden-Württemberg nicht in der La ge ist, Forderungen des Landes in eigener Zuständigkeit durchzusetzen.
Was wir überhaupt nicht mittragen – auch dort werden wir nach dem Regierungswechsel verstärkt tätig werden müssen –
ist der Einzug privater Firmen in unsere Haftanstalten. Immer mehr hoheitliche Aufgaben werden auf private Firmen über tragen.
Dort geht es an den ureigenen Kernbereich hoheitlicher Auf gaben. Bei der Überwachung und der Überführung von Ge fangenen etwa haben private Firmen nichts zu suchen.
Das ist Aufgabe der Beamten des Landes Baden-Württemberg.
Herr Kollege Kluck, ich bin gegendert. Wenn ich „Beamte“ sage, meine ich auch die Beamtinnen. Sie können nur lernen.
Ein großes Thema, das uns in Zukunft beschäftigen wird, ist natürlich die Unabhängigkeit der Justiz.
Auch das ist bei Herrn Palm schon angeklungen. Wir fordern in diesem Zusammenhang eine transparente Personalpolitik. Wir werden sie auch hinbekommen.
Das können wir Ihnen versichern. Wir werden natürlich se hen, welche Entwicklungen es in der Richterschaft gibt. Auf Bundesebene tendiert sie stark zur Unabhängigkeit vom Mi nisterium, von der Verwaltung. Wir halten das nicht für den Königsweg. Im Gegenteil: Wir sind für eine unabhängige, gut aufgestellte Justiz, mit einem Justizminister, mit einer Minis terverantwortlichkeit. Wir wollen keine Auslagerung des Jus tizbereichs aus dem allgemeinen Gefüge der Verwaltung des Landes. Das setzt Transparenz voraus. Diese haben wir in den letzten Jahren vermisst. Wir werden diese Transparenz schaf fen.
Im Übrigen gilt mein Dank auch den Bediensteten, soweit die Leistungsbilanz positiv ist. Ein Kompliment an die Beschäf tigten in allen Bereichen der Justiz!
Herzlichen Dank.
Herr Minister, Sie haben gerade eben die Opposition pauschal angesprochen. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass die SPD diese Abberufung gerade nicht gefordert hat und einem entsprechenden Antrag im Ständigen Ausschuss entgegengetreten ist?
Herr Kollege Wetzel, wir haben von Ihnen jetzt sehr wenig über die Perspektiven der Justiz gehört. Dafür haben wir viel über das Amts- und De mokratieverständnis von Mitgliedern des Landtags gehört, die an dieser Debatte gar nicht beteiligt sind.
Das, was Sie, Herr Wetzel, und Sie, Herr Minister, gesagt ha ben, war eher schon eine vorweggenommene Amtsübergabe, wenn ich Sie richtig verstanden habe.
Gern, ja.
Ob Zwischenbilanz oder Schlussbilanz – Schluss, Ende, das haben wir demnächst. Dann werden wir sehen.
Eines möchte ich doch klarstellen: Wir lassen uns nicht in ei ne Ecke drängen, als stünden wir nicht zu diesem Rechtsstaat.
Wir haben immer deutlich gemacht, dass wir einen starken Staat mit einer starken Verwaltung und insbesondere einer starken, unabhängigen Justiz wollen.
Deshalb bin ich auch dafür, dass wir die Justiz im System stär ken und sie nicht auslagern. Das sind klare Worte.
Herr Justizminister, ich habe bei vielen Gelegenheiten darauf hingewiesen, dass ich die Ministerverantwortlichkeit im Jus tizbereich für hervorragend und gut halte.
Dabei wird es auch nach dem 27. März bleiben.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Auch wir würdigen die Leistungen und Verdienste der Beamten und An gestellten im öffentlichen Dienst. Wir betrachten diese Besol dungserhöhung natürlich auch als ersten Schritt und werden dem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen. Allerdings liegt die Betonung auf „erster Schritt“. Da möchte ich doch noch einmal kurz an die Vorgeschichte erinnern, die auch zu diesem Gesetzentwurf geführt hat.
Es ist kein Zufall, dass diese Besoldungserhöhung jetzt just drei Wochen vor der Landtagswahl beschlossen wird. Diese Anpassung ist im Zuge der Spardiskussionen zum Nachtrags haushalt entstanden. Sie war ursprünglich mit dem Vorgriffs stundenmodell gekoppelt, das für Beamte verpflichtend ein geführt werden sollte.
Nach vielen Protesten von allen Seiten und viel Durcheinan der bei den Koalitionsfraktionen hat man sich dann zu einem freiwilligen Vorgriffsstundenmodell durchgerungen in der Hoffnung, damit das nötige Sparziel zu erreichen. Um die Be amtinnen und Beamten in unserem Land wieder zu beruhigen, hat man dann die Erhöhung ihrer Dienstbezüge um 2 % be schlossen.
Wir glauben Ihnen natürlich nicht, wenn Sie jetzt so tun, als seien hierbei Sachzwänge gegeben. Im Landeshaushalt waren für Lohnerhöhungen im öffentlichen Dienst immer Beträge eingestellt. Man hat dann die Tarifabschlüsse abgewartet.
Man kann es so machen, wie Sie es tun. Es wäre töricht, wenn man als Beamter oder als Beamtin oder wenn wir seitens der Opposition diese Anpassung ablehnen würden. Das liegt außerhalb jeder Vorstellung.
Aber man muss schon auch noch die Kehrseite beleuchten. Was machen Sie, wenn Ihr Vorgriffsstundenmodell nicht funk tioniert? Sie sollten den Beamten schon offen und ehrlich sa gen, wie Sie es dann handhaben wollen. Werden Sie das Vor griffsstundenmodell dann verpflichtend einführen? Legen Sie Ihren Plan B einmal auf den Tisch. Nennen Sie uns Einzelhei ten, wie das aussehen würde.
Denn die 2 %, um die die Besoldung zum 1. April erhöht wird, dienen im Moment als erster Schritt durchaus der Beruhigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Aber was kommt dann, wenn die Tarifverhandlungen zu En de geführt sind? Das wird voraussichtlich Ende März oder An fang April sein. Wie sieht es dann aus? Werden Sie bereit sein, dann den zweiten Schritt zu tun?
In der letzten Debatte – Frau Berroth, Sie erinnern sich – ha ben wir ein bisschen gestritten. Sie haben erklärt – Herr Hol lenbach hat das heute auch getan –, dass Sie den Tarifab schluss übernehmen werden. Wir wollen Sie heute verpflich tend festlegen, den Tarifabschluss zwischen den Tarifbeschäf tigten und den öffentlichen Arbeitgebern zeitnah nach dessen Vorlage und der Höhe nach vollständig auf die Beamtinnen und Beamten in Baden-Württemberg zu übertragen.
Wir haben deshalb einen entsprechenden Entschließungsan trag auf den Tisch gelegt. Nach den vollmundigen Bekundun gen im Finanzausschuss, aber auch im bisherigen Verlauf der heutigen Debatte, und nach den Erklärungen im Rahmen der Ersten Beratung können Sie unserem Entschließungsantrag ohne Weiteres zustimmen. Denn Sie haben sich ja selbst ver pflichtet, den Tarifabschluss zu übernehmen.
Wenn Sie zu Ihrem Wort stehen, können Sie unserem An trag heute zustimmen.
Die Beamtinnen und Beamten in Baden-Württemberg sind, glaube ich, auf Klarheit und Rechtssicherheit angewiesen. Das Durcheinander, das Sie im Zusammenhang mit den Spardis kussionen angezettelt haben, sollten Sie nicht fortsetzen. Es geht jetzt darum, in einem zweiten Schritt wirklich dafür zu sorgen, dass die Beamten wissen, was auf sie zukommt. In diesem Zusammenhang dürfen sie nicht schlechter gestellt werden als die Tarifbeschäftigten.
Herr Finanzminister Stächele hat noch gestern gesagt:
Die Lohnentwicklung im öffentlichen Dienst darf nicht von der Privatwirtschaft abgekoppelt werden. Wir müs sen konkurrenzfähig beim Lohngefüge bleiben.
Deshalb bedarf es dieses Signals an die Beschäftigten im öf fentlichen Dienst in Baden-Württemberg.
Stimmen Sie deshalb unserem Entschließungsantrag zu, das Ergebnis der derzeit laufenden Tarifverhandlungen für die Be schäftigten der Länder zeit- und inhaltsgleich auf die Beam ten, Richter und Versorgungsempfänger in Baden-Württem berg zu übertragen.
Ich danke Ihnen.
Herr Staatssekretär, was das Zusammenspiel von Landtag und Landesregierung unter ver fassungsrechtlichen Gesichtspunkten angeht, kann ich Ihnen
in diesem konkreten Fall mit Sicherheit nicht zustimmen. Aber eines ist für uns klar: Unser Antrag zielt darauf, ein Stück des Vertrauens bei den Beamtinnen und Beamten zu schaffen oder wiederzugewinnen, das Sie mit Ihren Spardiskussionen in der letzten Zeit zu einem großen Teil verspielt haben.
Deshalb darf es nicht sein – so gut es ist, dass wir jetzt diese 2 % beschließen –, dass es hinterher heißt: „Das war’s gewe sen“ und man dann die Erhöhung verzögert.
Wenn Sie sich nicht durchringen können, unserem Ent schließungsantrag zuzustimmen, kann ich Ihnen versichern: Eine von der SPD geführte Landesregierung wird dies in die Tat umsetzen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Ich habe in diesem Haus selten erlebt, dass ein Dilemma einer Regierung und einer Koalition mit solch schönen Worten und Wohltaten verkauft wird.
Deshalb gratuliere ich zu dieser Meisterleistung.
Meine Damen und Herren, ich sage für die SPD-Fraktion klar: Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu.
Aber Sie werden mir auch gestatten, dass ich auf den Hinter grund dieses Vorschlags für eine gesetzliche Regelung einge he. Dieser Hintergrund steht in engem Zusammenhang mit dem Vorgriffsstundenmodell. Frau Berroth, Sie haben es er wähnt. Das war ein Paket, das in die Sparmaßnahmen, die im Nachtragshaushalt festgelegt wurden, eingeflossen ist.
Weil Sie so sehr das Verhältnis zur Beamtenschaft und die Motivation erwähnt haben, will ich Ihnen doch einmal ein paar Zitate aus den letzten vier Wochen liefern: „Tauziehen um Mehrarbeit für Beamte“, „Machtprobe um Beamtenar beitszeit“, „Hickhack“, „Mappus gegen Hauk: Streit um Be amtenarbeitszeit“.
Diese Aufzählung ließe sich fortsetzen: „Mappus hält bei der Arbeitszeit nichts von freiwilliger Lösung“. Jetzt haben wir diese Freiwilligkeitslösung. Es geht weiter: „Ministerpräsi dent verwirrt Beamte“.
Sie haben mit Ihrer Diskussion in den letzten Wochen bei den Beamten des öffentlichen Dienstes in unserem Land viel Ver trauen verspielt.
Beim Vorgriffsstundenmodell sind Sie zunächst von einer ver pflichtenden Lösung ausgegangen. Jetzt haben Sie eine Frei willigkeitslösung gewählt. Zu diesem Thema möchte ich Ih nen nur sagen – das ist schon gestern bei der Beratung des Nachtragshaushalts gesagt worden –: Sie verschieben zu nächst einmal die Lasten in die Zukunft.
Was passiert eigentlich, wenn Ihre Pilotphase zu Ende ist und Ihre Rechnung nicht aufgeht, wenn also das, was freiwillig er bracht wird, nicht ausreicht, um den erwünschten Spareffekt zu erzielen? Dann werden Sie wahrscheinlich – so, wie Sie es ursprünglich angekündigt haben – wieder auf ein verpflich tendes Modell übergehen müssen.
Auch fachpolitisch halten wir das Ganze für problematisch. Das gilt etwa für den Lehrerbereich oder für die Steuerbeam
ten. Aus unserer Sicht wird mit diesem Modell ein falsches Signal für die Zukunft des öffentlichen Dienstes gesetzt.
Wie wollen Sie es eigentlich bei der Polizei machen, wenn das Vorgriffsstundenmodell auch für schon aufgelaufene Überstunden gelten soll? Im Polizeibereich sind Zigtausende von Überstunden aufgelaufen. Diese werden Sie mit diesem Modell nie und nimmer abbauen können.
Sie bieten jetzt eine Erhöhung der Besoldung und Versorgung um 2 % an. Frau Berroth, Sie haben es erwähnt: Der Beam tenbund hat zunächst einmal eine andere Lösung vorgeschla gen. Der Vorsitzende des Beamtenbunds Baden-Württemberg – er steht nicht gerade im Verdacht, unserer Partei anzugehö ren – hat vorgeschlagen, die Tarifanpassung, die Besoldungs erhöhung, die ja kommen wird, zu verschieben.
Sie haben sich jetzt, sozusagen als Zuckerchen – aus der Not geboren, weil Sie Ihren Kompromiss in irgendeiner Form un ters Volk bringen mussten –, auf diese 2-%-Regelung versteift. Wenn das nicht so gewesen wäre, hätten Sie vor Tarifverhand lungen nie und nimmer – das ist auch das erste Mal – einen solchen Gesetzentwurf eingebracht.
Wir sperren uns natürlich nicht gegen die 2 %. Wir gönnen den Beamten diese Erhöhung. Sie haben aufgrund ihrer Leis tungen viel mehr verdient. Es gilt, die Beamten weiter zu mo tivieren. Aber die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst stehen jetzt an. Man rechnet mit einem Abschluss im März; vielleicht wird es auch April. Dann wird der Abschluss sicher über 2 % liegen. Ich halte die Forderungen, über die bisher diskutiert wird, für maßvoll, auch wenn der Verhandlungsfüh rer der Arbeitgeber – der niedersächsische Finanzminister – alle Forderungen pflichtgemäß schon wieder für überhöht er klärt hat.
Wir werden Sie darauf festlegen, ob Sie bereit sind, wie es in dem Gesetzentwurf heißt, dies nur als einen Vorgriff auf eine künftige Besoldungserhöhung zu verstehen,
und ob Sie bereit sind, die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst, die ausgehandelt werden, wirkungsgleich auf die Be amten zu übertragen.
Sie haben hier schon viel gesagt, Frau Berroth.
Wir werden Sie in der Zweiten Beratung mit einem Antrag konfrontieren und Sie zur Festlegung zwingen, dass Sie die
se wirkungsgleiche Übertragung machen. Schauen wir ein mal, wie Sie dann abstimmen werden.
Meine Damen und Herren, die Beamten in diesem Bundes land haben eine Besoldungserhöhung verdient. Wir sollten die Motivation unserer Beamten – ich schaue Herrn Groh an; das ist seit Langem ein gemeinsames Thema – und den Kampf um die besten Köpfe in der Beamtenschaft, die wir in Zukunft brauchen, nicht aus dem Auge verlieren.
Die Anforderungen im öffentlichen Dienst steigen. Wir wer den immer weniger Beamte haben, die immer qualifiziertere Arbeit leisten müssen. Wir sollten gemeinsam an diesem The ma arbeiten. Deshalb: Schenken Sie sich in Zukunft ein sol ches Hickhack,
das zur Verunsicherung der Beamtenschaft führt, wie wir es in den letzten Wochen erleben konnten. Damit haben Sie dem öffentlichen Dienst in diesem Land einen Bärendienst erwie sen.
Vielen Dank.
Frau Kollegin, ich weiß ja, dass Sie andere, vor allem Kolleginnen und Kollegen aus den Oppositionsfraktionen, gern für etwas unterbelichtet halten.
Immerhin sind wir aber konzentriert genug, um zu wissen, worüber wir abstimmen.
Meine Frage ist: Halten Sie wirklich eine Lösung für sachgerecht, die der Ministerpräsi dent noch vor zwei oder drei Wochen selbst für schlecht hielt?
Halten Sie das der Öffentlichkeit gegenüber wirklich für ver mittelbar? Wundern Sie sich nicht, dass sich die Beamten auch wundern, wenn innerhalb kürzester Zeit ein derartiger Wan del der Bewertung durch den Ministerpräsidenten erfolgt? Ein Freiwilligkeitsmodell, das er vor wenigen Wochen noch ab gelehnt hat, wird jetzt fast zur heiligen Kuh hochstilisiert.
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Wir ver abschieden heute sicherlich das umfangreichste Gesetz in die ser Legislaturperiode. Es wurde viel Arbeit in den Gesetzent wurf gesteckt. Ich habe mich schon in der ersten Lesung bei allen Beteiligten bedankt. Dieser Dank gilt weiterhin.
Ich will jetzt nicht auf viele Einzelheiten eingehen, sondern im Wesentlichen auf die Komplexe, die uns veranlassen, dem Reformwerk nicht zuzustimmen, es sei denn, die Koalitions fraktionen wären bereit, unseren Änderungsanträgen zu fol gen. Das würde ich auch empfehlen, damit wir nach dem 27. März 2011 nicht gleich wieder in eine Änderung dieses umfangreichen Werks eintreten müssen.
Meine Damen und Herren, in Zeiten des raschen gesellschaft lichen Wandels kann sich auch die Entwicklung des Dienst rechts dieser Dynamik nicht entziehen. Die Ursprünge des Dienstrechts reichen ja zurück in die preußische Geschichte, in die Weimarer Republik, zu den Anfängen des Grundgeset zes, wenn man an die althergebrachten Grundsätze des Beam tentums denkt.
Gerade in Zeiten des Aufgabenwandels... brauchen wir mehr denn je leistungsbereite, engagierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Dieser Aussage in der Rede des Herrn Innenministers in der ersten Lesung können wir nur zustimmen. Deswegen begrü ßen wir auch die Öffnung des öffentlichen Dienstes, die Mög lichkeit, von der Wirtschaft in den öffentlichen Dienst zu wechseln und umgekehrt. Wir wissen, dass der öffentliche Dienst im Wettbewerb um gute Köpfe, um gute Mitarbeite rinnen und Mitarbeiter steht. Der Markt ist knapp. Wir haben das, Herr Groh, bei anderer Gelegenheit schon häufig disku tiert. Umso wichtiger ist es, dass wir Anreize bieten, den öf fentlichen Dienst attraktiv zu gestalten.
Da begrüßen wir durchaus die Beförderungsmöglichkeiten, die geschaffen werden sollen, die Stellenhebungen, aber auch die Trennung der Altersversorgungssysteme, also die Mög lichkeit der Mitnahme von Altersversorgungsansprüchen.
Wir begrüßen auch die Änderung des Laufbahnrechts. Vor al lem begrüßen wir, dass auch qualifizierte Bewerber von au ßerhalb, ohne die Ochsentour des öffentlichen Dienstes durch
laufen zu müssen, in Beamtenstellungen, in verantwortliche Positionen des öffentlichen Dienstes gelangen können.
Allerdings glauben wir, dass dazu auch erforderlich ist, dass von den Zeiten, in denen gearbeitet wurde, die Zeiten, die dem Dienst, der hinterher verrichtet wird, förderlich sind, auch vollumfänglich angerechnet werden. Deshalb haben wir noch mals einen Antrag eingebracht, um darauf hinzuwirken, dass die außerhalb des öffentlichen Dienstes erworbenen Zeiten ebenfalls vollumfänglich auf die Pensionsansprüche angerech net werden.
Meine Damen und Herren, Ansprüche an Leistungsbereit schaft und Motivation sowie Effizienz erfordern engagierte und motivierte Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung. Verwaltungshandeln wird immer komplizierter, die Vermitt lung von Verwaltungsvorgängen wird immer schwieriger. Das wissen wir nicht erst seit einigen Wochen. Umso wichtiger ist es, dass Mitarbeiter ihre Entscheidungskompetenz und ihre Erfahrungen auch in die Prozesse einbringen können, die in nerhalb der Verwaltung ablaufen.
Mündige Beamte sind gefordert; nur sie können die schwie rigen Aufgaben bewältigen, die die Verwaltung, die Behörden des Landes, der ganze öffentliche Dienst zu erbringen haben. So, wie Verwaltungshandeln Partizipation und Kommunika tion nach außen verlangt, so bedarf es auch der Kommunika tion und Partizipation nach innen. Deshalb verstehen wir über haupt nicht, wie Sie beim Landespersonalvertretungsrecht zu diesen massiven Einschränkungen der Mitarbeiterrechte kom men können. Das tragen wir nicht mit.
Das Landespersonalvertretungsrecht obliegt nunmehr landes rechtlichen Regelungen. Die Länder haben hierfür die Zustän digkeit und ein Gestaltungsrecht. Sie machen von diesem Ge staltungsrecht für unser Land in der Weise Gebrauch, dass Sie Mitwirkungsrechte der Bediensteten massiv abbauen. Das kann nicht sein, schon gar nicht in diesen Zeiten.
Sie führen ein Evokationsrecht ein, also eine letzte Entschei dungsmöglichkeit der Behörde, ohne Rücksicht auf all das, was zuvor gelaufen ist, und ohne Rücksicht darauf, dass es Dienstvereinbarungen gibt, die mühsam erarbeitet wurden und auf die sich beide Seiten verlassen können sollten. Sie redu zieren die Mitwirkungsmöglichkeiten der Personalräte, Sie senken das Niveau der Beteiligung. Ich glaube, das ist ein Schritt in die völlig falsche Richtung.
Wir appellieren an Sie, die Eigenverantwortung der Beamten zu stärken und sie mitwirken zu lassen, damit sie dadurch von ihrer Erfahrung, von ihrem Fleiß und von ihrem Einsatz pro fitieren können. Beteiligen Sie sie, und lassen Sie sie nicht als unmündige Befehlsempfänger ihre Arbeit verrichten.
Ja, Herr Kollege Kluck, Sie als Liberale hätten ja Gelegen heit, sich auf unsere Anträge einzulassen.
Insbesondere wenn es um Maßnahmen der Arbeitsleistung und der Arbeitsabläufe geht, um Dienstvereinbarungen, ist der
Sachverstand der Mitarbeiter besonders gefragt. Deshalb soll ten wir dem durch entsprechende Änderungen Rechnung tra gen.
Wir haben einen umfassenden Antrag mit dem Inhalt einge bracht, die Mitwirkungsrechte des Personals, der Bedienste ten weiter zu stärken und dem Abbau, den Sie vorsehen, ent gegenzuwirken. Ich kann nur an Sie appellieren: Stimmen Sie unserem umfassenden Änderungsantrag zu.
Wir legen auch Wert darauf, dass die Hauptpersonalräte er halten bleiben und dass auch der Landespersonalausschuss er halten bleibt, und zwar für Koordinationsaufgaben und für ressortübergreifende Fragestellungen. Diese Instrumentarien haben sich bewährt und sollten mit neuer Aufgabenstellung auch weitergeführt werden.
Wir begrüßen die Maßnahmen zur Gesundheitsprävention, wenngleich natürlich das Startkapital von 6 Millionen € für den gesamten öffentlichen Dienst doch etwas wenig ist. Wir begrüßen auch familienfreundliche Regelungen, etwa die Re gelung zur unterhälftigen Teilzeit oder den Anspruch auf Frei stellung für die Betreuung kranker Kinder. Aber zur Famili enfreundlichkeit gehört auch, die Benachteiligung von Frau en zu verhindern.
Herr Groh, Sie haben vorhin Ihren Antrag, der mathematisch sehr kompliziert ist, sehr umfassend erläutert. Das ist jetzt der zweite Antrag. Im Ausschuss hatten Sie keinen Antrag einge bracht; gestern gab es einen Antrag von Ihnen, und heute gibt es wieder einen neuen.
Dies zeigt schon eine gewisse Lernfähigkeit bei Ihnen. Aber gleichwohl bleiben wir bei unserer Bewertung der beabsich tigten Änderung, was die Anrechnung von Hochschulzeiten angeht. Es bleibt dabei: Die bisherige Übergangsregelung darf nicht verschlechtert werden. Denn das erfolgt vor allem zu lasten von teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitar beitern und trifft letztlich – seien wir doch ehrlich – auch Frau en. Was Sie vorhaben, kompensiert nicht das, was an Einbu ßen zu befürchten ist.
Deshalb: Stimmen Sie auch insofern unserem Antrag zu, um diese Verschlechterung zu streichen.
Ein besonderes Anliegen waren uns im Rahmen der Dienst rechtsreform natürlich immer die Sonderaltersgrenzen für Po lizei und Feuerwehr. Daran halten wir fest. Das ist für uns ein unverzichtbarer Bestandteil der Zustimmung zu den neuen be amtenrechtlichen Regelungen. Beim Polizeivollzugsdienst, beim Werkdienst bei den Justizvollzugsanstalten und beim Einsatzdienst der Feuerwehr muss es wie bisher bei 60 Jah ren bleiben.
Damit nehme ich vor allem Bezug auf die enormen physischen und psychischen Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mit arbeiter, die in diesem Dienst eingesetzt sind. Wir sollten auf ihre Gesundheit achten, und zwar nicht nur im Interesse der Bediensteten, sondern auch im Interesse der Sicherheit für die Bevölkerung insgesamt bei der Verrichtung des Dienstes, aber auch im Interesse der Solidarität der Bediensteten unterein ander, die einen Anspruch darauf haben, mit gesunden und leistungsfähigen Kolleginnen und Kollegen zu tun zu haben.
Unverzichtbar – jetzt bin ich bei einem Kapitel, bei dem ich die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung überhaupt nicht verstehen kann – ist für uns die Gleichstellung
von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Das bezieht sich auf den Familienzuschlag, die Hinter bliebenenpension, Reise- und Umzugskosten, Trennungsgeld und Sonderurlaub.
Ich will Ihnen noch einmal zeigen, wie andere Bundesländer hierbei verfahren. Bei der Hinterbliebenenpension erfolgt die Gleichstellung in 11 Bundesländern,
beim Familienzuschlag in Stufe 1 in 10 Bundesländern, bei der Beihilfe bereits in 13 Bundesländern, bei den Reise- und Umzugskostenvergütungen sowie beim Trennungsgeld in 13 Bundesländern und im Bund, beim Sonderurlaub im Bund und in 13 Bundesländern, beim Laufbahnrecht ebenfalls im Bund und zumindest in 12 Bundesländern.
Sie befinden sich jetzt auch mit der Bundesregierung in guter Gesellschaft. Bundesinnenminister de Maizière hat am 13. Oktober einen Gesetzentwurf ins Kabinett eingebracht, der genau diesem Gleichstellungsanliegen Rechnung trägt. Deswegen haben auch wir heute zusammen mit der Fraktion GRÜNE einen umfassenden Antrag mit dem Ziel dieser Gleichstellung – wie auch einige andere Anträge, die ich be reits erwähnt habe – eingebracht. Wir fordern Sie auf, zuzu stimmen.
Es ist an der Zeit, dass Baden-Württemberg seine Schluss lichtposition in diesem Bereich endlich aufgibt.
Ich hätte noch Verständnis dafür, wenn sich der Finanzminis ter aus grundsätzlichen Erwägungen heraus gegen alles sperrt, was mehr Geld kostet.
Das wäre noch nachvollziehbar. Aber Sie lehnen diese Gleich stellung immer mit dem Hinweis auf den Schutz der Ehe und der Familie ab. Der Ehe wird mit dieser Gleichstellung nichts genommen, überhaupt nichts genommen, aber eine Gleich stellung trägt der notwendigen gesellschaftlichen Entwick lung Rechnung. Es handelt sich um eine Anpassung an die ge
sellschaftliche Realität, die auch die CDU endlich zur Kennt nis nehmen sollte.
Dass die FDP/DVP sie zur Kenntnis nimmt, haben wir durch das Abstimmungsverhalten in den Ausschüssen bereits ver nommen. Aber ziehen Sie daraus auch die Konsequenz.
Gehen Sie doch diesen Schritt. Das, was wir hier vorhaben und was wir mit unseren Anträgen vorschlagen, ist in höchs tem Maß liberal, Herr Kollege Kluck. Das ist wahrer Libera lismus.
Deshalb könnten zumindest Sie zustimmen.
Meine Damen und Herren, ich habe es eingangs und vor al lem in der ersten Lesung bereits gesagt: Diese Dienstrechts reform enthält viele Elemente, die wir mittragen können. Das haben wir in den Diskussionen – wir bedanken uns für den Gedankenaustausch mit den beiden Ministerien – immer be tont.
Die Vorschläge, die wir Ihnen heute zusammen mit der Frak tion GRÜNE auf den Tisch gelegt haben, sind, glaube ich, um setzbar. Sie sind notwendig, um dem Anspruch an ein moder nes Dienstrecht wirklich gerecht zu werden.
Deshalb: Stimmen Sie unseren Änderungsanträgen zu. Sie würden es uns ermöglichen, dem Dienstrechtsreformgesetz in seinen zahlreichen Bestimmungen insgesamt ebenfalls zuzu stimmen. Wenn diese für uns sehr wichtigen und dringend ge botenen Änderungen nicht erfolgen, müssen wir das Reform werk heute ablehnen. Ich kann Sie schon jetzt auf einen ganz großen Abstimmungsmarathon, der uns bevorsteht, vorberei ten.
Ich bedanke mich jedenfalls für Ihre Aufmerksamkeit, kann Ihnen allerdings nicht ersparen, dass wir zum Thema Gleich stellung eine namentliche Abstimmung beantragen. Das tue ich hiermit. Dabei können Sie Farbe bekennen, wie Sie sich dazu stellen. Das gilt insbesondere für die Fraktion der FDP/ DVP.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Die SPDFraktion bringt heute zusammen mit der Fraktion GRÜNE ei nen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung der Landes verfassung ein. Er hat zum Inhalt, die Mitwirkungsrechte der Bürger in unserem Land auf Landesebene über die Verfassung neu zu gestalten und weiterzuentwickeln. Konkret geht es um die Veränderung der Bestimmungen zum Volksbegehren und zur Volksabstimmung. Neu in unserem Gesetzentwurf ist der Vorschlag einer Volksinitiative.
Wie Sie wissen, gibt es derzeit für Volksbegehren und Volks entscheide hohe Hürden. Will man in Baden-Württemberg ein Volksbegehren durchführen, braucht man bislang ein Sechs tel der Wahlberechtigten. Das sind über 1,2 Millionen Bürger im Land. Allein das zeigt, dass ein Volksbegehren sehr schwer durchführbar ist. Die nötigen Unterschriften müssen innerhalb von zwei Wochen in Rathäusern oder in anderen öffentlichen Dienststellen gesammelt werden. Das ist schier unmöglich.
Eine solche Beteiligung von Bürgern besteht eigentlich nur auf dem Papier. Das reicht uns nicht.
Ähnliches setzt sich fort, was die entsprechenden Quoren bei einer Volksabstimmung – sofern es überhaupt zu ihr kommt – angeht. Diese sind ebenfalls zu hoch.
Unser Vorschlag sieht deshalb vor, für Volksbegehren das Quorum auf 5 % der Wahlberechtigten zu senken. Das sind immerhin noch 375 000 Bürgerinnen und Bürger dieses Lan des, also sehr viele.
Für die Volksabstimmung wollen wir das Quorum entfallen lassen. Lediglich dann, wenn es um eine Änderung der Ver fassung geht, soll natürlich noch ein Quorum von 25 % auf rechterhalten bleiben. Bei Volksentscheiden über Gesetze soll es kein Quorum mehr geben. Wir glauben, dass auch bei un serer Regelung die Hürden für ein Volksbegehren noch immer so hoch sind, dass man dann beim Volksentscheid auf die ent sprechenden Quoren – jedenfalls beim Entscheiden über Ge setze – verzichten kann.
Neu in unserem Gesetzentwurf ist die Volksinitiative, die es ermöglicht, dass Gegenstände der politischen Willensbildung, sofern sie das Land betreffen, durch mehr als 10 000 Mitwir kende in den Landtag getragen werden und diese Themen dann, wenn die parlamentarischen Verfahren nicht zum Erfolg führen, auch über ein Volksbegehren weitergeführt werden.
Wir glauben, in Baden-Württemberg ist es an der Zeit, die Vor schriften für mehr Bürgerbeteiligung und -mitwirkung auf Landesebene entsprechend zu liberalisieren. Baden-Württem berg gehört, was die Beteiligung von Bürgern angeht, leider zu den Schlusslichtern in Deutschland. In Bayern haben wir andere Verhältnisse. Sie erinnern sich an das jüngste Volksbe gehren und den Volksentscheid zum Rauchverbot. Allein in Bayern haben wir in den letzten Jahren bei 19 Volksbegehren sechs Volksentscheide gehabt – in Baden-Württemberg nicht einen. Andere Bundesländer sind uns da voraus. Wir plädie ren dafür, die Mitwirkungsmöglichkeiten für unsere Bürger zu verbessern.
Derzeit findet im Durchschnitt, legt man einmal die Statistik, die es bisher gibt, zugrunde, pro Bundesland nur alle 35 Jah re ein Volksentscheid statt. Das wollen wir abstellen.
Ich kenne natürlich die Einwände, die es gibt. Das ist zum ei nen der Einwand, hier würden an der repräsentativen Demo kratie Abstriche gemacht, sie würde beschädigt. Es gibt aber auch Einwände bezüglich der Wahlbeteiligung. All diese Ein wände sind so alt wie unsere Vorstöße, die Vorstöße der Grü nen und auch unsere Vorstöße in den letzten Jahren. Wir ha ben hier schon Gesetzentwürfe gleichen Inhalts eingebracht. Sie wurden von Ihnen leider immer abgelehnt.
Ich möchte mich aber trotzdem zu einem Gesichtspunkt äußern, nämlich dem der repräsentativen Demokratie. Dieser Gesichtspunkt wird unseren Aktivitäten immer entgegenge
halten. Wir halten die Liberalisierung und die Erweiterung der bürgerlichen Mitwirkungsmöglichkeiten für eine notwendige Ergänzung des repräsentativen Mitwirkungssystems, des re präsentativen Entscheidungssystems, das wir in Deutschland und insbesondere in Baden-Württemberg haben. Wir gehen nicht davon aus, dass die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern unserer repräsentativen Demokratie schadet. Wir glauben eher, sie nützt ihr, sie unterstützt die repräsentative Demokratie.
Wir haben in den letzten Tagen und Wochen viel über die Be teiligung des Volkes gesprochen. Repräsentative Demokratie lebt davon – das ist auch hier in diesem Haus gesagt worden –, dass die Vertreter dieses Systems glaubwürdig sind. Hier muss mehr Überzeugungsarbeit als früher geleistet werden. Es reicht nicht aus, allein auf formale Verfahren – selbst wenn sie rechtsstaatlich sind; das ziehe ich gar nicht in Zweifel – zu verweisen. Es ist wichtig, den Bürger frühzeitig zu beteiligen und ihm auch eine Mitentscheidungsmöglichkeit zu geben.
Sie werden doch nicht ernsthaft behaupten wollen, dass die repräsentative Demokratie in Bayern durch die vermehrte Zu lassung von Volksentscheiden gelitten hätte – im Gegenteil. Wir halten das für notwendig, und ich glaube, Beispiele aus anderen Bundesländern, aber auch aus Nachbarländern geben uns recht, insbesondere das Schweizer Modell, auf das wir vielleicht noch kommen.
Es ist in Baden-Württemberg an der Zeit, den Bürgern im Land die Chance zu geben, aktiv mitzuwirken und vor allem mitzuentscheiden – im Interesse unserer repräsentativen De mokratie.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Herr Kollege Mack, Ihren Vergleich des Gesetzentwurfs der Grünen und der Sozialdemokraten mit
Vorstößen radikaler Gruppen insbesondere aus dem Nazi deutschland halten wir schlicht für geschmacklos.
Mit den Beispielen, die Sie genannt haben, haben Sie uns in einen Topf geworfen mit Gesinnungen, mit Handlungsweisen, mit einem System, das wir als Sozialdemokraten – das neh men auch die Grünen zu Recht für sich in Anspruch – immer abgelehnt haben. Gerade unsere Partei hat unter diesem Sys tem, wie allgemein bekannt ist, hinreichend gelitten.
Herr Kluck und Herr Mack, aus Ihren beiden Beiträgen spricht eigentlich die nackte Angst vor dem Bürger.
Ich habe Ihren beiden Beiträgen nur Skepsis und die Angst vor Entscheidungen entnommen.
Trauen Sie unseren Bürgern eigentlich nicht zu, hier an der Gestaltung von politischen Entscheidungen entscheidend mit zuwirken? Warum gründen Sie Ihre Meinung nur auf Miss trauen gegenüber dem Bürger? Wir vertrauen unseren Bür gern.
Wir muten ihnen aber auch einiges zu.
Mitbestimmung auf Landesebene wie auf kommunaler Ebe ne setzt Verantwortung und Engagement voraus. Die Hürden sind auch nach unserem Gesetzentwurf noch immer sehr, sehr hoch.
Missbrauchsgefahr besteht nach unserer Meinung nicht. Des halb halten wir es für ein Gebot der Stunde, die Bürger unse res Landes zu beteiligen und ihnen nicht mit Misstrauen zu begegnen.
Sie sind nicht auf der Höhe der Zeit, meine lieben Kollegen. Wenn man die Diskussionen in den letzten Jahren und insbe sondere in den letzten Wochen verfolgt hat, fühlte man sich bei Ihren Beiträgen um 30 Jahre zurückversetzt.
Ich komme aus einem Wahlkreis, der unmittelbar an die Schweiz grenzt. Dort erlebe ich fast täglich, wie sich Bürgerinnen und Bürger in die politischen Diskussionen auf kantonaler Ebene und auf Bundesebene einbringen.
Dort herrscht eine Beteiligungskultur, die sich natürlich ent wickeln muss. Diese hat übrigens auch Haushaltsgesetze und Kreditbewilligungen zum Gegenstand. Dabei leisten auch die
Medien einen ganz wichtigen Beitrag zu dieser Entschei dungskultur.
Ich glaube, diese Beispiele aus dem benachbarten Ausland – auch wenn es ein kleines Land ist – und die Praxis unserer Nachbarbundesländer machen uns Hoffnung, dass wir mit dem, was wir jetzt vorschlagen, auf einem guten Weg sind.
Herr Kluck, wenn Sie kritisieren, dass wir Ihren bescheide nen Vorschlag für eine Senkung des Quorums bei einem Volksentscheid ablehnen würden, muss ich entgegnen, dass Sie nicht einmal einen Gesetzentwurf eingebracht haben.
Wir setzen uns gern damit auseinander. Aber das, was Sie vor schlagen, ist ein reines Placebo. Denn die Musik spielt im Rahmen eines Volksbegehrens. Wenn die Hürden dafür zu hoch sind, nützt Ihnen die Senkung des Quorums bei einem Volksentscheid nichts.
Fazit: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. Er ist auf der Höhe der Zeit. Er nimmt Verbesserungen im Hinblick auf ei ne Mitwirkung auf landespolitischer Ebene für die Bürgerin nen und Bürger vor. Es ist jetzt Zeit, zu handeln.
Vielen Dank.
Herr Minister, ist Ihnen be kannt, dass wir unabhängig von den Turbulenzen dieser Tage bereits vor acht Jahren eine gleichlautende Gesetzesinitiative eingebracht haben?
Frau Präsidentin, meine Da men und Herren! Herr Minister, nur eine kleine Anmerkung: Sie haben zahlreiche Argumente angeführt, über die sich treff lich streiten lässt. Aber es waren zum Teil auch Argumente gegen die bestehende Verfassung. Denn auch jetzt haben wir die Situation, dass ein zur Volksabstimmung gebrachtes Ge setz bei entsprechender Mehrheit beschlossen ist, auch wenn es solche hohen Hürden gibt, wie sie derzeit in der Verfassung stehen. Auch dann müssten Sie eigentlich, wie bei Ihren vo rigen Aussagen, beklagen, dass nicht hinreichend Zeit bestan den hätte, das Gesetz zu beraten.
Wir haben deshalb in unserem Gesetzentwurf für das Volks begehren eine sechsmonatige Phase für eine intensive Diskus sion und Auseinandersetzung vorgesehen, die es allen Betei ligten ermöglicht, sich sachkundig zu machen und auf einer guten Grundlage eine Gesetzesentscheidung zu treffen.
Deshalb wird unser Gesetzentwurf, glaube ich, nicht zu einer leichtfertigen Handhabe des Instruments des Volksbegehrens und des Instruments des Volksentscheids führen, aber wir ma chen ein Angebot an die Bürger. Wir sollten ihnen vertrauen und ihnen auch zutrauen, dass sie hier mitwirken. Wir sollten sie auch auffordern, sich entsprechend engagiert einzubrin gen. Insoweit ist unser Vertrauen auch mit einer Zumutung gegenüber der Bevölkerung verbunden.
Danke.
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Für die SPD-Fraktion möchte ich in drei Teilen zu dem umfassenden Gesetzeswerk Stellung neh men. Im ersten Teil sage ich, was wir gut finden. Im zweiten Teil komme ich darauf zu sprechen, wo wir Optimierungsbe darf sehen, und im dritten Teil schließlich gehe ich darauf ein, wo wir gravierenden Änderungsbedarf sehen.
Vorweg eine Bemerkung: Was Umfang, Komplexität und Kompliziertheit des Gesetzentwurfs angeht, handelt es sich in der Tat um ein Jahrhundertwerk. Die Dienstrechtsreform hat te auch eine ambitionierte Zielsetzung. Immerhin ging es da mals um einen vorgezogenen Einstieg in die Verlängerung der
Lebensarbeitszeit und schwerpunktmäßig insbesondere um die Betonung von Leistungskomponenten. Im Laufe des Ver fahrens haben sich die Akzente doch stark hin zu konkreten Regelungen verschoben, über die wir noch diskutieren.
Eines möchte ich sagen: In diesem sicher langen Prozess ist im Dialog zwischen den Beteiligten und mit den beiden Ministe rien auch viel erreicht worden. Die Gewerkschaften – ver.di, DGB, Beamtenbund –, die Polizei und die Feuerwehr waren in diesen Dialog sehr stark einbezogen.
Wir haben diesen Dialog mit den Beteiligten auch geführt. Dafür bedanke ich mich an dieser Stelle bei den Beteiligten, die diese Dialogbereitschaft gezeigt haben, aber auch bei den beiden Ministerien, die sehr offen waren. Wir waren oft un terschiedlicher Meinung, haben den Dialogprozess aber sehr positiv erfahren. Das ist leider nicht immer so.
An dieser Stelle mein Dank an die beiden Minister und ins besondere an die Mitarbeiter der beiden Ministerien, die uns, wenn bei uns Unklarheiten bestanden, wenn wir einen Rat oder Aufklärung brauchten, auch geholfen haben, in das kom plizierte Werk zu finden. Dafür sage ich vielen Dank.
Die Beratungen in den Ausschüssen – im Schulausschuss, im Finanzausschuss und federführend im Innenausschuss – wer den ebenfalls sehr umfangreich sein. Ich wünsche mir, dass die Dialogbereitschaft auch bei den Ausschussberatungen an hält.
Der Gesetzentwurf enthält spannende und durchaus fort schrittliche Elemente der Weiterentwicklung des Dienstrechts, die auch unseren Vorstellungen entsprechen.
Das gilt etwa für die Einführung der unterhälftigen Teilzeit im Beamtenrecht. Diese sehr familienfreundliche Regelung, die von uns seit Langem gefordert wird, findet nun Eingang ins Gesetz. Ich erwähne weiter den Sonderurlaub für die Betreu ung kranker Kinder sowie die Offensive für eine freiwillige Weiterarbeit und die Fortführung der Altersteilzeit für schwer behinderte Beamte. Das sind begrüßenswerte Neuerungen.
Was das Besoldungsrecht angeht, begrüßen wir ausdrücklich die Einführung von Erfahrungsstufen.
Ganz wichtig ist der Wegfall des einfachen Dienstes – wenn auch mit einer Ausdehnung der Besoldungstabelle im mittle ren Dienst nach unten. Ganz so gravierend, wie man zunächst vermuten könnte, sind die Auswirkungen durch den Wegfall des einfachen Dienstes also nicht. Aber immerhin wird auch damit eine alte Forderung umgesetzt, die die SPD-Landtags fraktion seit vielen Jahren erhebt.
Es sind strukturelle Verbesserungen bei der Beamtenbesol dung und insbesondere zahlreiche Beförderungsmöglichkei ten vorgesehen. Das ist auch im Polizeibereich besonders wichtig. Wir haben uns lange für solche Maßnahmen in die sem Bereich eingesetzt. Auch wird die Möglichkeit geschaf fen, Leistungsprämien zu gewähren, wenn auch nur in sehr eingeschränktem Umfang.
Besonders begrüßenswert sind die Regelungen zur Beamten versorgung, soweit die Trennung der Alterssicherungssyste
me vorgesehen ist. Auch hier sehen wir uns in einer alten Po sition bestätigt. Diese Regelungen sind dringend notwendig. Sie dienen dem flexiblen Übergang von der Wirtschaft in die Verwaltung und umgekehrt.
Optimierungspotenzial – damit bin ich beim zweiten Teil – sehe ich bei der Antragsaltersgrenze für Schwerbehinderte. In dieser Hinsicht muss unseres Erachtens eine deutliche Opti mierung erfolgen. Wenn man die Regelung einer abschlags freien Versorgung nach 45 Dienstjahren allgemein für Beam te vorsieht, muss man, wenn man Sonderaltersgrenzen ein führt, eine entsprechende Anpassung vornehmen. Denn ein Polizist oder ein Feuerwehrmann, die mit 62 Jahren in Pensi on gingen, würden nie und nimmer 45 Dienstjahre erreichen können.
Wir sehen Optimierungsbedarf bei der Gewährung von Sab batjahren. Im Hinblick auf die unterhälftige Teilzeit haben wir ein Problem, was das Merkmal des dienstlichen Interesses be trifft. Damit werden, glaube ich, die Möglichkeiten, die die ses Instrumentarium bietet, sehr weitgehend eingeschränkt.
Ich möchte, was den Änderungsbedarf angeht – darauf legen wir besonderen Wert –, auf vier Bereiche eingehen.
Der erste Bereich ist die geplante Anhebung der Sonderalters grenze im Vollzugsdienst von 60 Jahren auf 62 Jahre. Wir hal ten an unserer Forderung fest, diese Sonderaltersgrenze bei 60 Jahren zu belassen.
Natürlich ist die Regierung der Kritik insoweit begegnet, als jetzt Zusatzurlaubstage und der Verzicht auf Versorgungsab schläge bei Dienstunfähigkeit vorgesehen sind. Wir glauben aber – die Erkenntnis ist klar und deutlich –: Die physische und psychische Leistungsfähigkeit nimmt ab 50 Jahren ab. Nicht umsonst findet etwa bei der Feuerwehr die Tauglich keitsuntersuchung – –
Herr Röhm, das machen wir bei Gelegenheit.
Aber weder Sie noch ich sind bei der Feuerwehr und müssen deshalb auch nicht ab dem 50. Lebensjahr jährlich die Taug lichkeitsuntersuchung G 26/3 ablegen.
Eines muss man auch sehen: Nicht nur die Belastbarkeit der betroffenen Beamten wird geschmälert, sondern auch jene von Kolleginnen und Kollegen. Letztlich ginge das auch zulasten der Sicherheit, etwa bei gefährlichen Einsätzen.
Alternative Einsatzmöglichkeiten gibt es nur in geringem Um fang – bei der Feuerwehr nahezu gar nicht, und auch bei der
Polizei ist es sehr schwierig. Es gibt verschiedene Kompro missregelungen, die in dieser Richtung überdacht werden kön nen, etwa die Berücksichtigung von Wechselschichtdiensten z. B. die Gesamtzeiten der geleisteten Dienste in Anrechnung zu bringen oder, wie der Beamtenbund vorgeschlagen hat, für jedes Jahr geleisteten Schicht- oder Wechseldienstes einen Monat früher abschlagsfrei in Pension gehen zu können. Das wären Alternativen. Wenn wir – was wir nicht wollen – zu ei ner Sonderaltersgrenze von 62 Jahren kämen, müsste man die se Alternativen sicher ernsthaft vertiefend diskutieren.
Ein Punkt, der uns sehr wichtig ist, sind die gleichgeschlecht lichen Lebenspartnerschaften. Wir als SPD halten es für drin gend geboten, im Bereich des Familienzuschlags, der Hinter bliebenenpension, der Beihilfe, bei Reise- und Umzugskos ten, bei Trennungsgeld und Sonderurlaub eine Gleichstellung herbeizuführen. Das ist kein Neuland. Ich höre von Ihnen, man müsse in große rechtliche Prüfungen eintreten. Das neh men wir Ihnen einfach nicht ab. Sie wollen nicht.
Andere Bundesländer, auch CDU-geführte Bundesländer, ha ben solche Regelungen in zahlreichen Bereichen schon weit gehend eingeführt. Sie werden nicht ernsthaft glauben, dass diese Regelungen in CDU-geführten Bundesländern nicht ver fassungsrechtlich geprüft wurden
oder gar verfassungswidrig wären. Sie wollen das nicht. Wir meinen daher: Machen Sie diese Gleichstellung. Im Abgeord netengesetz haben wir sie gestern auch beschlossen.
Sie haben auf die Rechtsprechung verwiesen. Beim Verwal tungsgerichtshof in Mannheim sind Verfahren anhängig. Wir sind auch gespannt, wie diese ausgehen. Orientieren Sie sich an den Regelungen anderer Länder. Das sind kompetente, überzeugende Vorlagen, die Sie auch bei uns in einem Gesetz umsetzen können.
Ein ganz wichtiger Punkt – ich stelle ihn gezielt an den Schluss meiner Bewertung – ist das Landespersonalvertre tungsrecht. Hier wird immer auf das Urteil des Bundesverfas sungsgerichts aus dem Jahr 1995 Bezug genommen, das uns angeblich zwingt, solche rigiden Regelungen, sprich Ein schränkungen, ins Gesetz aufzunehmen. Dem ist nicht so. Die ses Urteil ist in einer Zeit ergangen, in der der öffentliche Dienst noch ganz anders aussah. Damals hatten wir noch lan ge nicht die Formen des öffentlichen Dienstes, die wir heute haben, etwa im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung oder in Gesellschaftsformen wie jener des Privatrechts, in denen die öffentliche Verwaltung weitgehend agiert. Wir haben die Neuen Steuerungsinstrumente und andere Instrumente in der Verwaltung, die ganz andere Mitwirkungs- und Beteiligungs möglichkeiten für Mitarbeiter erfordern. Deshalb ist diese Rechtsprechung nicht mehr zeitgemäß. Man muss sie im Lich te der neueren Entwicklung der Verwaltungsrealität interpre tieren.
Im Übrigen bleibt den Ländern auch Gestaltungsspielraum. Die Oberverwaltungsgerichte in einigen Ländern haben die se Regelungen, die dort unterschiedlich sind, aber noch lan ge nicht so einschränken, wie Sie es vorsehen, durchaus ab gesegnet.
Dabei ist für uns ein wichtiger Punkt das Evokationsrecht, al so das Letztentscheidungsrecht der obersten Dienstbehörde. Aus den letzten Jahren gibt es eigentlich keine Urteile von Ge richten, nach denen eine Entscheidung einer Einigungsstelle einmal gerichtlich angezweifelt worden wäre. Bisher hat das funktioniert.
Aus unserer Sicht ist es im Grunde so, dass die Einführung dieses strikten Evokationsrechts, wie Sie es vorsehen, die Mit bestimmung im Personalbereich letztlich ad absurdum führt. Da machen wir nicht mit.
Zumal wir in manchen Bereichen auch noch die Herabstufung des Beteiligungsniveaus haben, etwa bei Maßnahmen zur He bung der Arbeitsleistung und zur Erleichterung des Arbeits ablaufs oder zur Einführung grundsätzlich neuer Arbeitsme thoden. Da gehen wir nach dem Gesetzentwurf der Landesre gierung jetzt von der vollen in die eingeschränkte Mitbestim mung. Eigentlich ist das ein unhaltbarer Zustand. Das Gegen teil müsste der Fall sein. Gerade bei diesen Instrumenten bräuchten wir eine verstärkte Mitwirkung der betroffenen Be diensteten.
Die gleiche Herabstufung gibt es etwa bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit.
Nicht nachvollziehbar ist für uns insbesondere die Auswei tung des Evokationsrechts auf Dienstvereinbarungen. Da schließen unterschiedliche Beteiligte mit unterschiedlichen Interessenlagen einvernehmlich eine Regelung – sprich sie schließen einen Vertrag – aufgrund eines sorgfältig abge stimmten Kompromisses in einem sicherlich nicht immer leichten Verfahren ab, und dann kippt das Evokationsrecht diese Vereinbarung wieder. Das kann so nicht sein. Das wer den wir nicht akzeptieren.
Als Letztes der vierte Punkt, bei dem wir Optimierungsbedarf sehen: Sicher entfällt künftig der Landespersonalausschuss. Herr Minister, das haben Sie auch erwähnt. Wir sehen für den Landespersonalausschuss durchaus eine neue Rolle, etwa wenn wir an die Verlagerung des Laufbahnrechts auf die Fach ressorts denken oder an die Gesundheitsprävention, die auch ressortbezogen durchgeführt werden soll und für die jetzt im Kultusbereich bereits 3 Millionen € zwischen den Beteiligten vereinbart sind. Da sehen wir auch für den Landespersonal ausschuss ein neues Betätigungsfeld. Diesen kann man dann entsprechend mit neuen Aufgaben versehen.
Zum Schluss: Unsere Hoffnung ist, dass wir diesen Prozess des Dialogs
Herr Präsident, ich bin gleich fertig –, den wir bisher geführt haben, auch in den Ausschussberatungen fortsetzen. Wir wer den die Ausschussberatungen entsprechend mit Änderungs anträgen begleiten. Den heute vorliegenden Änderungsantrag der CDU und der FDP/DVP, der einen Prüfauftrag zur recht lichen Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partner schaften beinhaltet, werden wir ablehnen. Darüber ist die Zeit längst hinweggegangen. Deshalb bedarf es keiner weiteren Prüfung, sondern es bedarf schlicht der Handlung.