Klaus Schüle
Sitzungen
14/6
14/12
14/14
14/16
14/18
14/29
14/34
14/37
14/40
14/48
14/56
14/63
14/68
14/78
14/80
14/86
14/94
14/95
14/97
14/98
14/105
14/107
14/108
Letzte Beiträge
Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Seit der Ersten Beratung haben sich nach unserer Kenntnis keine neuen Sachargumente ergeben, warum wir diesem Gesetzentwurf zustimmen sollten.
Wichtig ist vielleicht noch einmal, sich die Grundidee von Ba chelor und Master vor Augen zu halten. Die lautet doch: Das Bachelorstudium vermittelt eine kürzere Grundausbildung, und dann sind in der Folge lebenslanges Lernen und Fortbil dung nötig, um im Berufsleben auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
Das Masterstudium wiederum ist für wissenschaftlich ambi tionierte, besonders qualifizierte Bachelorabsolventen konzi piert. Viele werden ein Masterstudium erst neben ihrem Be rufsleben in Angriff nehmen und einen Abschluss anstreben. Fast die Hälfte aller Bachelorabsolventen wird während ihres Berufslebens einen Masterabschluss erwerben.
Für diese Auswahl haben wir den Hochschulen aus gutem Grund die Freiheit gegeben, die Kriterien für die Zulassung zu einem Masterstudium festzulegen.
Es bleiben die beiden maßgeblichen Gründe, warum ein Auf weichen, ein „Master für alle“, nicht richtig wäre: Zum einen würde dadurch der Bachelorabschluss automatisch entwertet – wenn Sie nämlich einen Automatismus herstellen, dass je mand, der einen Bachelor hat, auch den Master machen kann. Sie suggerieren damit, dass ein Bachelorabschluss nicht aus reicht. Zum anderen würden Sie den Masterabschluss entwer ten, wenn, wie Sie es wollen, für die Aufnahme eines entspre chenden Studiengangs keine besonderen wissenschaftlichen Qualifikationen gegeben oder andere Voraussetzungen erfüllt sein müssten.
Dabei haben Sie weder die Rektoren noch die Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft überzeugt. Ich zitiere den Ge schäftsführer Bildungspolitik der Landesvereinigung BadenWürttembergischer Arbeitgeberverbände, Herrn Küpper:
Die Behauptung, der Berufseinstieg mit dem Bachelorab schluss sei äußerst schwierig, entbehrt jeder Grundlage.
Recht hätten Sie, wenn es so wäre, dass der Bachelor in der Wirtschaft nicht so ankäme, wie wir uns das wünschen. Das Gegenteil ist aber der Fall. Jedenfalls zeigen die Studien, die uns von der Universität Kassel vorliegen – das ist die Kern aussage –, dass bei der Annahme des Bachelors in der Wirt schaft im Vergleich zu bisherigen Abschlüssen sogar eine leichte Steigerung zu verzeichnen ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb gibt es kei ne sachlich überzeugenden Gründe, von unserem erfolgrei chen System – zum Übergang von Bachelor auf Master haben wir erst in der letzten Woche den vierten Workshop abge schlossen – abzuweichen. Ich glaube, die Tatsache, dass im Vergleich zu allen anderen Bundesländern überdurchschnitt lich viele Studierende nach Baden-Württemberg kommen, zeigt: Unsere Hochschulen sind gerade auch im Bereich des Übergangs von Bachelor auf Master hoch attraktiv. Aus die sen Sachgründen lehnen wir Ihren Vorschlag ab.
Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Bereits in der ersten Lesung hatten wir die SPD aufgefordert, sich ernsthaft mit den Ursachen dafür auseinanderzusetzen, dass die Verfasste Studierendenschaft vor über 30 Jahren gescheitert ist. Das haben Sie bis heute nicht getan; vielleicht geschieht es ja im nächsten Redebei trag.
Deshalb muss an dieser Stelle nochmals festgehalten werden, warum die Verfasste Studierendenschaft vor über 30 Jahren aus Sachgründen abgeschafft wurde: katastrophale Wahlbe teiligung bei den Abstimmungen – 20 %, 15 %, 10 %, 8 %, 5 % –, extremistische, demokratiefeindliche Resolutionen der verbliebenen Funktionäre und nur noch in Ausnahmefällen Stellungnahmen zur Hochschulpolitik und konkret zu der Hochschule, an der die Verfasste Studierendenschaft einge richtet war.
Ihr Konzept hat drei entscheidende Nachteile:
Erstens: Sie arbeiten mit Zwang. Bei Ihrem Modell sind Zwangsmitgliedschaften aller Studierenden sowie ein finan zieller Zwangsbeitrag vorgesehen. Das lehnen wir ab. Wir set zen auf Freiwilligkeit.
Zweitens: Die Idee der Universität ist die Einheit der Lehren den und der Studierenden. Warum Sie die Lehrenden, auch den Mittelbau, in Ihrem Konzept außen vor lassen, was der Grundsatzidee unserer Universitäten widerspricht, haben Sie bis zum heutigen Tag nicht ausreichend begründet.
Drittens: Das Modell des allgemeinpolitischen Mandats hat in der Praxis versagt, und es ist auch vom Grundsatz her nicht richtig. Fragen der Allgemeinpolitik, der Gesellschaftspolitik sind Aufgaben von Initiativen, von Vereinen, von Jugendor ganisationen und Parteien. Aber es gibt keine sachliche Be gründung, warum wir Studierenden in dieser Hinsicht Son derrechte oder -pflichten einräumen sollten. In der Hochschu le geht es um alle Fragen des Studiums und um die konkrete Mitgestaltung in der Hochschule und an der Hochschule. Die se Fragen müssen im Zentrum stehen; das ist sachlich richtig.
Deshalb geht es jetzt darum, aufbauend auf den bisherigen Mitwirkungsmöglichkeiten diese weiterzuentwickeln. Wir ha ben schon jetzt die studentische Mitwirkung im Senat, im Fa kultätsrat, in den Fachschaften und in den Allgemeinen Stu dierendenausschüssen. Jetzt halten wir nach der Einführung der Studiengebühren den Zeitpunkt für richtig, eine Weiter entwicklung in Richtung eines zentralen Mitwirkungsorgans der Studierenden vorzunehmen. Auf diesem Weg befinden wir uns aktuell. Zentrale Themen sind die Verwendung der Studi engebühren, die Abfassung von Studien- und Prüfungsord nungen sowie alle fakultätsübergreifenden Fragen zu Studi um und Hochschule.
Wir haben begonnen, ausführliche Gespräche zu führen. Wir sind am Beginn und entscheiden erst dann, wenn alle die Mög lichkeit hatten, sich intensiv in die Vorberatungen einzubrin gen. Das gilt natürlich auch für die Rektorinnen und die Rek toren. Man erkennt auch, dass es ein Spannungsfeld zwischen den Studierenden einerseits und den Rektorinnen und Rekto ren andererseits gibt. Um eine gemeinsame gute Lösung hin
zubekommen, sind ausführliche, gründliche und nach Mög lichkeit konsensuale Beratungen erforderlich.
Das werden wir nicht noch vor der Landtagswahl über das Knie brechen, wie es von SPD und Grünen vorgesehen ist – also im Schnellverfahren und ohne große Diskussionen die Verfasste Studierendenschaft einführen zu wollen. Wir wol len das nach der Wahl sorgfältig tun – und zwar auf freiwilli ger Basis und unter Einbeziehung aller Betroffenen im Land Baden-Württemberg –, weil wir wollen, dass unsere Hoch schulen auch in Zukunft an der Spitze stehen. Dazu gehört auch, dass wir die Mitbestimmung und die Mitwirkung der Studierenden in sachgerechter Form weiterentwickeln.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Die Verfasste Studierendenschaft ist vor über 30 Jahren aus Sachgründen abgeschafft worden, weil sie sich nicht bewährt hat. Auf der einen Seite gab es Zwangsbei träge für alle Studierenden und eine katastrophale Wahlbetei ligung, auf der anderen Seite prägten extremistische, demo kratiefeindliche Resolutionen die Aktionen der verbleibenden Funktionäre.
Grüne und SPD haben auch heute keine neuen Argumente vor gebracht, die sich ernsthaft mit den Ursachen des Scheiterns der Verfassten Studierendenschaft auseinandergesetzt haben. Das ist der erste Punkt.
Zweitens: Genauso wenig sachbezogen ist auch der Hinweis von SPD und Grünen – er wurde jetzt nicht vorgetragen, ist aber in der Begründung des Gesetzentwurfs zu lesen –, dass in Bundesländern mit Verfasster Studierendenschaft die Mit wirkungsmöglichkeiten durch sie verbessert werden. Wenn man genau hinschaut, erkennt man in den anderen Bundes ländern eine weitgehende Trennung: Die Verfasste Studieren denschaft ist das eine, während die materiellen, die eigentli chen Mitwirkungsmöglichkeiten der Studierenden in den ei gentlichen Gesetzen – vergleichbar mit der Situation in Ba den-Württemberg – geregelt werden.
Drittens: Auch unabhängig davon ist das von Ihnen vorgetra gene Konzept der Verfassten Studierendenschaft nicht über zeugend:
Erstens besteht die Idee der Universität in der Einheit der Leh renden und der Studierenden – also alle gemeinsam.
Deswegen ist überhaupt nicht einzusehen, dass nur für einen Teil – für die Studierenden – eine Körperschaft gebildet wer den soll. Wo bleibt der Mittelbau? Das sind viele Tausende an unseren Hochschulen. Wo bleiben die Lehrenden? Hierzu gibt es von Ihnen keine Antwort.
Zweitens: Sie schlagen vor – das Recht ist in der Satzung ent halten –, Zwangsbeiträge für alle zu erheben. Mit welchem Recht? Warum auf der Zwangsebene?
Das haben Sie überhaupt nicht erwähnt. Sie haben aber auch keine Gründe vorgetragen.
Drittens: das allgemeinpolitische Mandat. Wir glauben, von der Sache her ist es richtig, dass man sich an der Hochschule mit Studierendenfragen, mit Fragen der Hochschule ausein andersetzt. Was Fragen der Allgemeinpolitik und der Gesell schaftspolitik betrifft, hat jeder die Möglichkeit, sich über In itiativen, in Parteien, in Jugendorganisationen, wo auch im mer zu engagieren. Das ist aus unserer Sicht etwas ganz Selbstverständliches.
Viertens: Sie sagen auch in Ihrem 100-Tage-Programm, das Sie vorgestellt haben: Dass die Verfasste Studierendenschaft nicht bestehe, würde mit begründen, dass wir in Baden-Würt temberg studierunfreundlich wären. Fakt ist aber, dass in Ba den-Württemberg die Studierendenzahl ständig steigt und Ba den-Württemberg im Vergleich zu allen anderen Bundeslän dern überdurchschnittlich viele Studierende hat. Das liegt maßgeblich an der Qualität unserer Hochschulen. Aber dazu gehören auch die schon jetzt bestehenden guten Mitwirkungs möglichkeiten und Mitbestimmungsmöglichkeiten unserer Studierenden.
Wir haben bei der Mitwirkung die studentischen Mitglieder im Senat und im Fakultätsrat. Das wissen Sie. Bei den Orga nen der Studierenden haben wir die Fachschaften und auf der Hochschulebene die Allgemeinen Studierendenausschüsse, die ASten. Aufgrund der Praxis können wir feststellen, dass dies vor Ort funktioniert, dass es angenommen wird und zu sachgerechten Ergebnissen führt.
Jetzt, einige Semester nach der Einführung der Studiengebüh ren, halten wir allerdings den Zeitpunkt für gekommen, bei den fakultätsübergreifenden Strukturen eine Weiterentwick lung vorzunehmen. Ich vermute auch, dass der Gesetzentwurf von Ihnen heute eine Reaktion auf unsere Überlegungen ist. Wir werden in der nächsten Legislaturperiode einen Gesetz entwurf hierzu erarbeiten, und zwar mit der notwendigen Ru he und Sorgfalt.
Unsere Grundsatzidee ist, dass wir auf Hochschulebene ein zentrales Mitbestimmungsorgan schaffen. Es geht da ganz konkret um Themen wie die Verwendung von Studiengebüh ren, die Abfassung von Prüfungs- und Studienordnungen und um alle fakultätsübergreifenden studentischen Fragen zu Stu dium und Hochschule, nicht jedoch um allgemeine Politik. Das ist aus unserer Sicht sachbezogen und dient der bewähr ten guten Fortentwicklung unserer Hochschulen, die auch we gen der Mitbestimmungsmöglichkeiten an der Spitze in Deutschland liegen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Vorab möchte ich einige Bemerkungen zu unseren Hochschulen machen.
Denn der Kollege von der SPD hat im Kern die Hochschulen bei der Umsetzung von Bachelor und Master kritisiert. Dass Baden-Württemberg unter allen 86 Regionen in Europa die Innovationsregion Nummer 1 ist, hängt entscheidend mit un seren Hochschulen zusammen. Das hat die Studie, die in den vergangenen Tagen vorgestellt wurde, deutlich gezeigt.
Diese Hochschulen müssen mit unglaublicher Geschwindig keit sowohl Reformen umsetzen als auch die grundlegende Umstellung auf Bachelor und Master bewerkstelligen. Dies haben sie mit Erfolg getan.
Die Grundidee von Bachelor und Master – das muss man bei dieser Diskussion in Erinnerung rufen – liegt in Folgendem: Beim Bachelor ist eine kürzere Grundausbildungszeit notwen dig. Denn wir wissen: Wir brauchen lebenslanges Lernen und Fortbildung, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
Der Masterabschluss wiederum ist für wissenschaftlich am bitionierte, besonders qualifizierte Bachelorabsolventen ge dacht. Viele werden ein Masterstudium erst neben ihrem Be rufsleben in Angriff nehmen und einen Abschluss anstreben. Fast die Hälfte aller Absolventen hat ein Masterstudium ne ben dem Beruf abgeschlossen – schon jetzt. Für diese Aus wahl – darum geht es – haben wir den Hochschulen den Frei raum gegeben, die Kriterien für die Zulassung zu einem Mas terstudium festzulegen.
Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zielt darauf ab, den Hochschulen diese Freiheit zu nehmen. Dafür gibt es keine sachlichen Gründe.
Erstens: Wenn Sie, Herr Kollege Stober, vorschlagen, dass je der Bachelorabsolvent automatisch einen Anspruch auf einen Platz für ein Masterstudium erhält, entwerten Sie sowohl den Bachelor- als auch den Masterabschluss.
Den Bachelorabschluss entwerten Sie, weil Sie mit einem Au tomatismus ohne besondere Leistung in Richtung Master praktisch suggerieren, dass ein Bachelorabschluss nicht rei che. Den Masterabschluss entwerten Sie, weil er keine beson dere wissenschaftliche Qualifikation voraussetzt. Genau das wollen Sie ändern. Eine solche Änderung würde praktisch nur zu einer Verlängerung der Studienzeit führen. Genau das ha ben die Rektoren der Hochschulen für angewandte Wissen schaften in Baden-Württemberg zu Recht kritisiert. Sie haben davon gesprochen, dass dieses System mit einer Umsetzung Ihres Gesetzentwurfs ad absurdum geführt würde.
Zweitens: Selbst wenn man all diese Erwägungen einmal bei seitelässt: Auch Ihre zweite Behauptung, der Bachelor sei in der Wirtschaft nicht angekommen, entspricht schlicht nicht der Realität.
Ich zitiere aus einem Artikel der „Stuttgarter Zeitung“ vom 18. November. Die Überschrift lautet: „Arbeitgeber... lehnen den SPD-Vorschlag... ab“. Danach sagt der Geschäftsführer Bildungspolitik der Landesvereinigung Baden-Württember gischer Arbeitgeberverbände, Herr Küpper:
Die Behauptung, der Berufseinstieg mit dem Bachelorab schluss sei äußerst schwierig, entbehrt jeder Grundlage.
Genau das bestätigen auch repräsentative Untersuchungen, insbesondere die Untersuchung des Internationalen Zentrums für Hochschulforschung an der Universität Kassel. Kernaus sage: Anderthalb Jahre nach der Einführung von Bachelor und Master haben 85 % der Bachelorabsolventen eine Vollzeitstel le, 57 % davon unbefristet.
Das sind genauso viele wie vorher – mit steigender Tendenz.
Drittens, Herr Kollege Stober: Man kann lange reden und ar gumentieren. Aber die Fakten sind am Ende immer entschei dend. Schauen wir uns doch die Entwicklung der Studieren denzahlen in Baden-Württemberg an. Sie haben die Studien gebühren noch einmal kritisiert. Obwohl wir Studiengebüh ren eingeführt haben, kommen immer mehr Studierende nach Baden-Württemberg. Wir haben bei uns im Land einen über durchschnittlich hohen Anstieg der Zahl der Studierenden im Vergleich zu allen anderen Bundesländern.
Deswegen will ich festhalten: Es gibt keinen einzigen sachli chen Grund, diesen Gesetzentwurf anzunehmen.
Bleibt der zweite Punkt: Auslandsaufenthalt. Auch da wäre es sinnvoll, wenn die SPD zunächst einmal die Realität zur Kenntnis nehmen würde. Wir hatten in den vergangenen an derthalb Jahren einen Anstieg der Zahl der Auslandsaufent halte um 50 %. Mehr als ein Viertel der Bachelor- und Mas terabsolventen führen einen Auslandsaufenthalt durch. Des wegen wäre es nicht richtig, an dieser Stelle das Rad zurück zudrehen. Dies würde nur zu mehr Bürokratie und zu weni ger Freiwilligkeit führen.
Wir setzen weiterhin auf das Vertrauen zu den Hochschulen – intensiv begleitet durch das Ministerium. Bei der Umstel lung auf Bachelor und Master sind wir führend, was Ge schwindigkeit und Qualität betrifft. Die Studierendenzahlen zeigen: Der Bachelor ist in der Wirtschaft angekommen. Das ist gut so, und dabei bleiben wir.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Heute schließen wir nach ausführlicher Be ratung die Parlamentsreform nach der zweiten Lesung ab. Seit der ersten Lesung hat es nochmals eine lebhafte Debatte und ein differenziertes Presseecho gegeben, wobei manches sehr sachgerecht, manches aber schlicht unsachlich war. Dies vor weg und in aller Klarheit zum Abschluss dieser Reform.
Unser Landtag war im Vergleich mit allen anderen Länder parlamenten in Flächenländern bisher der kostengünstigste Landtag, und dieser Landtag wird – Herr Krahwinkel hin oder her – auch zukünftig – nach dieser Reform – der kostengüns tigste Landtag in Deutschland sein.
Wir haben die Gründe ausführlich erörtert. Wir sind das letz te deutsche Landesparlament eines Flächenlands, das diesen Schritt vollzieht. Alle anderen Parlamente in den Flächenstaa ten haben dies bereits getan. Entscheidend ist: Die Parlaments reform gibt dem Landtag gegenüber der Landesregierung mehr Raum für demokratische Mitgestaltung und für eigen ständige Initiativen. Seit der Föderalismusreform II haben die Länder erheblich mehr Kompetenzen erhalten, wodurch sie noch mehr politischen Gestaltungsraum haben. Diesen nutzen wir konsequent. Deshalb war der Zeitpunkt richtig. Die Re form wird zu einer Intensivierung der Parlamentsarbeit füh ren.
Einzelne Bausteine der Reform wurden in den vergangenen zwei Wochen seit der ersten Lesung nochmals diskutiert,
Stichwort Entschädigung der Parlaments- und Fraktionsspit zen. Dafür, wie insbesondere der Parlamentspräsident und die Fraktionsvorsitzenden zukünftig entschädigt werden, gibt es logischerweise keinen vorgegebenen objektiven Maßstab, den Altersvorsorgebetrag ausdrücklich mit eingeschlossen. Aus unserer Sicht ist es richtig, dass Parlaments- und Fraktions spitzen Regierungsmitgliedern bezüglich der Diäten und des Altersvorsorgebetrags grundsätzlich gleichgestellt werden. Dass Parlament und Fraktionen auf Augenhöhe zu behandeln sind, ist vom Grundsatz her und mit Blick auf unser Selbst verständnis folgerichtig. Das ist ein nachvollziehbarer, trans parenter Ansatz. Wir halten daran fest und lehnen den Antrag der Grünen ab.
Zentral im Zuge der Reform war die Neuregelung der Alters vorsorge, was in der Berichterstattung in einigen Fällen zu Unrecht keine angemessene Rolle gespielt hat. Die Altersver sorgung wurde abgeschafft. Dafür wurde ein Vorsorgebetrag vereinbart, der nicht mehr mit dem bisherigen Versorgungs niveau vergleichbar ist. Dabei wurde 100 % Transparenz ge schaffen; darauf haben die Bürgerinnen und Bürger einen An spruch.
Auch deshalb war es richtig, dass die Diäten angehoben wur den. Auch hierfür gab es keinen objektiven Maßstab. Man kann die Diäten in Niedersachsen mit 5 800 € nehmen oder die in Nordrhein-Westfalen mit 9 900 €, die also wesentlich höher sind als bei uns, auch wenn dort die Pauschalen mit ein gerechnet sind. Wir – alle Fraktionen – haben uns mit guten Gründen für den Bayerischen Landtag als Maßstab entschie den, weil wir mit diesem Land und dessen Parlamentsstruk tur am ehesten vergleichbar sind. Die Basis 2008 beträgt also rund 6 200 €. Bei dieser Gelegenheit merke ich an, dass wir die bayerischen Diäten von 2008 als Basis genommen haben, wobei die Bayern die Altersversorgung jedoch nicht umge stellt haben, während wir sie umgestellt haben. Das muss in diesem Haus auch noch einmal deutlich gesagt werden.
Jetzt war zu entscheiden, welcher Index für die Zeit bis 2011 anzuwenden ist: der bayerische oder der baden-württember gische. Wir haben uns für den baden-württembergischen In dex, für unseren Index entschieden, den wir in diesem Haus transparent und einvernehmlich beschlossen haben. Damit kommen wir für 2011 auf 6 462 €. Dies werden wir heute in Kombination mit der Umstellung der Altersversorgung mit Überzeugung und guten Gewissens beschließen.
Zu Herrn Krahwinkel in diesem Zusammenhang nur ein Satz. Er hat in der „Stuttgarter Zeitung“ davon gesprochen, dass wir heute Diäten von 6 600 € beschließen würden. Dazu kann ich nur sagen: Von einem Präsidenten des Steuerzahlerbunds er warte ich, dass er die konkreten und korrekten Zahlen anführt. Das muss einmal klar und deutlich gesagt werden.
Zur Wahrheit gehört auch: Durch die Veränderung der Anrech nungsregelung und die Abschaffung bisheriger Ausgleichsbe träge bei beruflicher Inkompatibilität gibt es eine ganze Rei he von Kolleginnen und Kollegen, bei denen sich die Diäten erhöhung überhaupt nicht nennenswert auswirkt. Auch dies gehört zur Wahrheit.
Dazu haben wir von den Grünen nichts gehört. Sie, die Grü nen, haben stattdessen die Diätenerhöhung zum Anlass ge nommen, nach jahrelanger gemeinsamer Vorarbeit den Kon sens im letzten Augenblick zu verlassen.
Die Argumentation, Herr Kretschmann, die Sie gewählt ha ben, ist in unerträglichem Maß scheinheilig.
Das Argument, wir hätten eine Wirtschaftskrise, und deshalb müssten die Diäten auf 6 200 € – also Bayern, Stand 2008, ohne Index – festgefroren werden, zieht schlicht nicht.
Wir haben diesen Index 2006 gemeinsam beschlossen, und zwar so, dass wir die Konjunktur- und Wirtschaftsentwick lung mit einbeziehen: Wenn es gut geht, gibt es mehr, wenn es schlecht geht, gibt es weniger. 2010 haben wir weniger. Das heißt, das Argument „Wegen der Wirtschaftskrise werden wir den Index nicht mehr verwenden, und deshalb lehnen wir die Parlamentsreform ab“ ist schlichtweg scheinheilig. Das muss heute in aller Deutlichkeit noch einmal gesagt werden.
Abschließend will ich Folgendes sagen:
Stuttgart 21: Grüne im Frühstadium, am Anfang, dafür – Ge genwind –, jetzt vollkommen dagegen.
LBBW: Grüne zunächst prinzipiell dafür – Gegenwind –, jetzt dagegen.
Parlamentsreform: Grüne im Grundsatz dreimal dafür – im letzten Augenblick dagegen. Das ist aus unserer Sicht Oppor tunismus pur, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, CDU, SPD und FDP/DVP werden diese Parlamentsreform gemeinsam beschließen, weil sie sachlich richtig ist,
weil sie im Interesse unseres Landes ist.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf setzen wir die notwendigen Schlusssteine für unsere umfassende Parla mentsreform. Grundlage für unsere heutige Entscheidung in erster Lesung war eine breite Übereinkunft aller Fraktionen, namentlich der gemeinsame Antrag Drucksache 14/1550 al ler Fraktionen vom 24. Juli 2007 und das daraus entwickelte Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vom 19. März 2008.
Zwei wesentliche Punkte – der Gesetzestext liegt Ihnen vor – spreche ich an:
Der erste Punkt, um den es heute geht, ist die verfasssungs konforme Regelung der Funktionszulagen. Anknüpfungspunkt ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli
2000, wonach der Kreis der Empfänger von Zulagen auf ei nige Funktionsstellen im Parlament und wenige besonders he rausgehobene parlamentarische Funktionen begrenzt ist. Das setzen wir heute um. Zulagen erhalten im Rahmen des Abge ordnetengesetzes Präsident/Präsidentin, Vizepräsident/Vize präsidentin, die Fraktionsvorsitzenden und die parlamentari schen Geschäftsführer. Entsprechend haben wir die Entschä digungen beim Präsidenten und auch bei den Fraktionsvorsit zenden auf eine vergleichbare Höhe wie bei einem Minister angehoben.
Im Übrigen wird es mit der Änderung des Fraktionsgesetzes in die Autonomie der Fraktionen gestellt, weiteren Funktions trägern besondere Aufwandsentschädigungen zu ermöglichen, wobei der Kreis der betreffenden Funktionsträger insgesamt 30 % der Mitglieder einer Fraktion nicht überschreiten soll. Auch hierüber besteht fraktionsübergreifend Konsens.
Damit setzen wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gewährung von Funktionszulagen im Thüringer Landtag auf freiwilliger Basis konsequent um.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, jedem ist klar, dass durch diese Än derung ein Teil der Mittel, die bisher an die Fraktionen geflos sen sind, in den Landtagsbereich fließen. Das heißt, wir ha ben nachher die Situation, dass wir, wenn wir nichts ändern, im Bereich der Fraktionen einen relativ höheren Aufwand hät ten. Wir werden darüber zu entscheiden haben, ob wir dies so belassen oder ob wir dies verändern werden.
Zweiter Punkt: Abschaffung der Altersversorgung in der bis herigen Form und Erhöhung der Entschädigung. Die Diäten reform wird am 1. Mai 2011 in Kraft treten. Bei der Verab schiedung des Abgeordnetengesetzes 2008 konnte natürlich noch nicht bekannt sein, welche konkreten Beträge 2011 der Entwicklung der Einkommen, Renten und Verbraucherpreise entsprechen würden. Grundsätzlich haben wir die Höhe der bayerischen Diäten zugrunde gelegt, weil die Situation dort mit unserer Situation vergleichbar ist. Das war bis heute ge meinsamer Konsens in unserem Haus. In dem gemeinsamen Antrag vom 24. Juli 2007 wurde vereinbart:
Die steuerpflichtige Entschädigung (§ 5 AbgG) soll in der Höhe an das Niveau der in vergleichbaren Flächenlän dern (Bayern) bezahlten Entschädigung angeglichen wer den.
In der Gesetzesbegründung zur Änderung des Abgeordneten gesetzes 2008 steht klipp und klar, dass in § 5 eine Höhe der steuerpflichtigen Entschädigung festgelegt wird, die den in Bayern als vergleichbarem Flächenland derzeit gezahlten Di äten entspricht. Sie wird im Jahr 2011 entsprechend der Ein kommensentwicklung angepasst. Genau das tun wir heute konkret.
Im Wesentlichen gab es zwei Möglichkeiten, diese Anpassung vorzunehmen: Entweder wir setzen das jetzige Niveau in Bay ern an – das wären ungefähr 6 600 € –, oder aber wir nehmen das 2008 zugrunde gelegte Niveau mit unserem baden-würt tembergischen Index. Das haben wir gemacht. Deswegen kommen wir auf diese 6 462 €. Das ist für jeden nachvollzieh bar und transparent.
Ich glaube, dass wir dies entsprechend unserer eigenen Rege lung zu Recht so vereinbart haben; denn die dem zugrunde liegende Grundregel haben wir 2006 gemeinsam im Landtag beschlossen, nämlich dass wir die Diäten vom Prinzip her an die Entwicklung in unserer Gesellschaft und auch in unserer Wirtschaft anpassen. Wenn es also der Gesellschaft, der Wirt schaft besser geht, dann bekommen wir entsprechend mehr, und zwar genau in diesem Maß, aber in dem Augenblick, in dem es zurückgeht, auch entsprechend weniger. Genau das ist eingetreten. 2010 gibt es zu Recht eine Reduktion unserer Di äten. Wir haben diesen Index beschlossen. Wir haben damals vom Prinzip her die Frage, ob eine Wirtschafts- und Finanz krise kommt und uns tangiert, mit eingeschlossen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe heute eine dpa-Meldung gesehen, wonach die Grünen – wir bedauern sehr, dass sie diesen Konsens im letzten Augenblick verlas sen – diese Reform mit der Begründung ablehnen – ich zitie re den Fraktionsvorsitzenden Kretschmann –:
Inzwischen hatten wir eine veritable Wirtschafts- und Fi nanzkrise. Meine Fraktion meint deshalb, dass wir nicht noch höher gehen sollten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, genau diese Situation, nämlich die wirtschaft liche Entwicklung, auch wenn sie heftig ist, haben wir 2006 und 2008 aus Gerechtigkeitsgründen in unser System einge baut. Ich glaube, in guten und in schlechten Zeiten sollten wir zu diesem System und zu diesem gerechten Ausgleich stehen.
In diesem Sinn danke ich für die Aufmerksamkeit. Wir wer den diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Extra für Frau Bauer. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetz beschließen wir abschließend wichtige Wei chenstellungen für eine Weiterentwicklung unserer Politik für die Hochschulen und Universitätsklinika in unserem Land. Wir haben dieses Gesetz schon in der ersten Lesung intensiv beraten, vor allem auch im Ausschuss für Wissenschaft, For schung und Kunst.
Heute stelle ich in der zweiten Lesung auch unter Einbezie hung der umfangreichen Reaktion aus der Anhörung fest, dass wir die Zustimmung der Hochschulen für diese Schritte ge wonnen haben. Erfreulich ist auch, dass ein Großteil frakti onsübergreifend Zustimmung findet. Das gilt insbesondere – das ist wichtig – für die bildungspolitische und gesellschafts politische Innovation, beruflich qualifizierten Personen aus dem Handwerk ein Hochschulstudium zu ermöglichen – eben so wie dies für Abiturienten möglich ist, die die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung besitzen.
Das ist nicht irgendeine Weiterentwicklung unseres Hoch schulsystems. Dahinter steht das Bekenntnis zur Durchlässig keit unseres Systems. Das ist ein weiterer Baustein. Dahinter wiederum steht unsere Grundauffassung, dass nicht die Her kunft, sondern der Bildungswille und die Leistungsbereit schaft dabei entscheidend sein sollen, wer in unserem Land bildungsmäßig und beruflich erfolgreich vorankommt.
Mit diesem Gesetz beschließen wir auch erhebliche Verbes serungen durch die neue Möglichkeit der Inanspruchnahme der „Stiftung für Hochschulzulassung“ – Stichwort „Vermei dung von Mehrfachbewerbungen“ und die entsprechende Ab stimmung. Hierbei besteht auch Konsens.
Deshalb will ich mich auf einen Punkt konzentrieren, bei dem dieser Konsens nicht – oder noch nicht, Frau Kollegin Bauer – besteht. Dieser betrifft die Universitätsklinika. Es geht um die mit dem Gesetzentwurf begehrte Änderung von § 4 Abs. 5 des Universitätsklinika-Gesetzes, mit der unseren Kliniken präzise die Möglichkeit eröffnet werden soll, mit dritten Part nern zu kooperieren. Hier ist auch pressemäßig aus meiner Sicht ein Scheinstreit entstanden.
Sie, Frau Bauer, haben diese Regelung zum Anlass genom men, zu behaupten, damit würden wir in Richtung Privatisie rung fahren. Aber darum geht es in der Sache überhaupt nicht, sondern es geht in diesem Gesetz darum, Umfang und Vor aussetzungen für die Beleihung Dritter präzise zu regeln und Rechtsgrundlagen zu schaffen. Das ist keine abstrakte Über
legung nach dem Motto „Das könnten wir eigentlich einmal machen“. Vielmehr kamen von vor Ort, aus der Praxis heraus, die Bitte und die Anforderung der Universitätsklinika, dies zu regeln, weil es notwendig ist.
Ich will das einmal an einem konkreten Beispiel aus der Re gion Südbaden, Freiburg, deutlich machen. Es hat aber auch landesweite Bedeutung.
In Freiburg haben wir das Universitätsklinikum, und 15 km davon entfernt, in Bad Krozingen, ist das Herzzentrum behei matet. Beide Einrichtungen wollen im Bereich der Herzchir urgie und der Kardiologie zusammenarbeiten. Sie haben sich zu Verhandlungen zusammengesetzt und sind an einem Punkt darauf gestoßen, dass sie rechtlich nicht genügend Möglich keiten haben, entsprechende Vereinbarungen zu treffen.
Deswegen ist es sachgerecht, ihnen diese Möglichkeit einzu räumen. Darum geht es. Für den Fall, dass ein Klinikum zu künftig mit einer privaten Institution zusammenarbeiten will, werden wir jetzt die Grundlagen schaffen.
Erforderlich ist eine präzise Beleihungsvereinbarung der Uni versitätsklinik mit dem Kooperationspartner. Umfang, Gegen stand, Dauer und konkrete Aufgaben sind festzulegen. Der Zugang zu den Forschungsergebnissen – ganz entscheidend – wird sichergestellt. Finanzielle Risiken werden ausgeschlos sen. Das reicht bis hin zum Nachweis eines Versicherungs schutzes im Fall wirtschaftlicher Schwierigkeiten.
Hinzu kommt – Stichwort „Höchstmaß an Transparenz“ –: Wir überlassen entsprechende Vereinbarungen nicht nur den Universitätsklinika, was wir hätten tun können, sondern wir haben zusätzlich das Erfordernis der Zustimmung des Wis senschaftsausschusses und damit auch des Landtags zu jeder einzelnen Vereinbarung eingebaut. Das heißt, wir können uns alle mit in die konkreten Fälle oder Vereinbarungen einbrin gen.
Deswegen, Frau Kollegin Bauer, sind Ihre Position und Ihr Antrag insoweit nicht nachvollziehbar. Wir wollen nicht pri vatisieren, sondern im Gegenteil: Wir wollen die Universitäts klinika stärken, indem wir ihnen die Möglichkeit zur Koope ration eröffnen.
Abschließend und ganz konzeptionell zur Frage der Privati sierung. Der Kurs der CDU-Fraktion ist klar. Unabhängig von der heutigen Regelung bezüglich der Privatisierung der Uni versitätsklinika lehnen wir eine Privatisierung entschieden ab. Die Koalitionsvereinbarung sieht einen Prüfauftrag vor. Wir haben ein Gutachten in Auftrag gegeben. Es besagt im Ergeb nis: Die Vorteile einer Privatisierung überwiegen nicht; im Gegenteil. Wenn wir die Erfahrungen mit der Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg – Stichwort „Vorläufige Auswertung durch den Wissenschaftsrat“ – zura te ziehen, so müssen wir sagen: Auch dies spricht gegen eine Privatisierung.
Unsere Universitätsklinika sind fachlich und wissenschaftlich bezüglich der Lehre gut aufgestellt, und sie schreiben schwar ze Zahlen. Deshalb lehnen wir ihre Privatisierung ab. Aber wir werden den Universitätsklinika heute die Möglichkeit ge
ben, zukünftig mit Kooperationspartnern im Wettbewerb noch besser zu bestehen.
Wir bitten um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Mit dem vor Kurzem eingebrachten Ge setzentwurf stellen wir in unserem Land an einigen wichtigen Stellen die Weichen für eine weitere erfolgreiche Zukunft un serer Hochschulen.
Drei Punkte sind zentral. Erstens: Das Land bringt mit diesem Gesetz ein klares Konzept zur Neuregelung der Hochschul zulassung für Meister und beruflich qualifizierte Personen wie Fachwirte auf den Weg. Unsere Botschaft ist: Wir trauen un serem Handwerk viel zu. Deshalb eröffnet das Gesetz quali fizierten Handwerkern die Möglichkeit – wie sie für Abituri enten besteht –, den allgemeinen Hochschulzugang zu erlan gen.
Für uns ist das Gesetz nicht nur eine weitere Fortentwicklung unseres Hochschulsystems, sondern dahinter steht eine Wer tung, ein klares Bekenntnis zur Durchlässigkeit unseres Bil dungssystems. Nicht die Herkunft,
sondern vorrangig der Bildungswille ist für uns entscheidend.
Zweitens: Das Gesetz ermöglicht den Hochschulen, ihre Dienstleistung entscheidend zu verbessern. Mit der neu ge gründeten „Stiftung für Hochschulzulassung“ erhalten sie die Möglichkeit, das Problem der Mehrfachzulassungen, wenn sich Studierende gleichzeitig an mehreren Hochschulen be werben, bei der Entscheidung in den Griff zu bekommen, so dass jede Hochschule am Ende weiß, wer sich wo beworben hat und angenommen worden ist. Dieses Problem bekommen wir ab dem Wintersemester 2011/2012 endgültig in den Griff. Das ist ein wichtiger, pragmatischer und konkreter Fortschritt.
Drittens und abschließend: Der neu anzufügende Absatz 5 in § 4 des Universitätsklinika-Gesetzes ermöglicht unseren Uni versitätsklinika, zukünftig Kooperationen mit geeigneten au ßeruniversitären Einrichtungen der Krankenversorgung in ei ne besonders enge Form zu überführen.
Zukunftsträchtige Partnerschaften zwischen öffentlich-recht lichen Klinika und privaten Partnern eröffnen vor allem neue regionale Chancen der Zusammenarbeit.
Die CDU-Fraktion begrüßt dies ausdrücklich. Gleichzeitig le gen wir dabei auf Folgendes besonderen Wert:
Erstens: Bei Kooperationen muss das Interesse der landesei genen steuerfinanzierten Universitätsklinika voll gewahrt blei ben. Zweitens: Beide Seiten müssen einen wirtschaftlichen Vorteil haben. Drittens: Finanzielle Risiken für das Land müs sen vertraglich ausgeschlossen sein.
Deshalb ist es richtig, dass der Wissenschaftsausschuss genau darauf schauen wird und erst danach seine Zustimmung ent sprechend den Vereinbarungen – unter Berücksichtigung der drei Kriterien, die ich hier genannt habe – geben wird.
Zusammenfassend: Es ist ein Gesetz, das unsere Hochschul landschaft an einigen wichtigen Stellen gut voranbringt. Wir bitten dann in der zweiten Lesung um Zustimmung.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Investitionen in Bildung, Investitionen in Forschung und Investitionen in die Innovationskraft unseres Landes sind seit vielen Jahrzehnten konsequente Schwerpunkte unserer Politik, und dies mit großem Erfolg. BadenWürttemberg ist auch nach der jüngsten EU-Studie unter allen 68 Regionen Innovationsland Nummer 1 in Europa.
Mit dem Einzelplan 14 beschließen wir weitere entscheidende Maßnahmen, um den Erfolgskurs unseres Landes fortzusetzen. Im Folgenden werde ich mich auf den Bereich Wissenschaft und Forschung konzentrieren. In der zweiten Runde wird mein Kollege Christoph Palm zum Kunstbereich sprechen.
Zunächst einmal möchte ich mich für die exzellente Vorbereitung und Abstimmung dieses Haushalts bei unserem Wissenschaftsminister Dr. Peter Frankenberg, bei Staatssekretär Dr. Dietrich Birk sowie bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst bedanken.
Vier Schwerpunkte für den Bereich Wissenschaft und Forschung stelle ich für die CDU-Fraktion in den Mittelpunkt.
Erstens: Exzellenzinitiative. Mit dem heute zu beschließenden Haushalt sichern wir die erfolgreiche Fortsetzung der Exzellenzinitiative der Hochschulen in Baden-Württemberg. Allein 20 von 85 bundesweit bewilligten Graduiertenschulen, Exzellenzclustern und Zukunftskonzepten, allein vier von neun Exzellenzuniversitäten kommen schon jetzt aus Baden-Würt temberg.
600 Millionen € haben wir an zusätzlichen Bundesmitteln durch die erste Exzellenzinitiative in unser Land geholt. Daran knüpfen wir nahtlos an. Wir schaffen jetzt die finanziellen und strategischen Voraussetzungen dafür, dass unsere Hochschulen in der nächsten Runde ab dem Jahr 2013 weiterhin erfolgreich sein werden. 29 Millionen € jährlich stellen wir dafür in unseren Haushalt ein. Unser Ziel ist es, dass wir eine noch größere Anzahl unserer Hochschulen in der Exzellenz initiative II durchsetzen werden.
Zweitens: Mit dem Doppelhaushalt 2010/2011 verbessern wir weiter die konkrete Situation der Studierenden an unseren Hochschulen. Im Rahmen des Ausbauprogramms „Hochschule 2012“ stellen wir zusätzliche Mittel zur Verfügung, um neue, qualitativ hochwertige Studienplätze zu schaffen. Hierfür werden zusätzliche Mittel in Höhe von 113 Millionen € im Jahr 2010 und 120 Millionen € im Jahr 2011 zur Verfügung gestellt.
Auf die neuen Zahlen des Statistischen Landesamts haben wir umgehend reagiert. Hierzu haben wir in der CDU-Fraktion am Dienstag ein ausführliches Gespräch mit der Präsidentin des Statistischen Landesamts geführt. Weitere 4 000 Plätze werden bereitgestellt. Die Abstimmung mit den Hochschulen und der regionalen Wirtschaft ist in vollem Gange, und die Maßnahmen sind in der Umsetzung. Baden-Württemberg ist – das will ich ausdrücklich hervorheben – bundesweit das einzige Land, das im Interesse der Studierenden ein solches Ausbauprogramm, orientiert an den Bedürfnissen des Landes, auf die Beine gestellt hat.
Berechtigte Kritikpunkte unserer Studierenden greifen wir auf und erarbeiten dazu gemeinsam konkrete Lösungen.
Der Umstieg auf das neue Studiensystem mit Bachelor- und Masterabschlüssen funktioniert überwiegend sehr gut. An einigen Hochschulen aber, vor allem an den geisteswissenschaftlich orientierten Fakultäten unserer Universitäten, gibt es Umstellungsprobleme. Deshalb haben wir auf diese Kritik reagiert. Minister Frankenberg hat in enger Abstimmung mit unserer Fraktion den Rahmen für notwendige Verbesserungen auf Bundesebene mit Erfolg durchgesetzt: Lockerung des starren Zeitkorsetts bei Bachelor und Master, Aufbrechen der starren Vorgaben für die Akkreditierungssysteme. Damit wurde die notwendige Flexibilisierung durchgesetzt.
Am 8. März werden wir auf unserem Kongress zusätzlich noch die praktischen Erfahrungen unserer Studierenden konzentriert aufnehmen, und wir werden dann die noch verbliebenen Umstellungsschwierigkeiten beseitigen.
Die Einführung sozial verträglicher Studiengebühren ist – das wird immer deutlicher – ein Erfolg. 138 Millionen € jährlich mehr für weitere Qualitätsverbesserungen für unsere Studierenden stehen auch in den kommenden zwei Jahren zur Verfügung.
Bei der Bereitstellung zusätzlicher Lehrkräfte, bei der Verbesserung der Lehre, bei der Modernisierung und der besseren technischen Ausstattung der Labore und Hörsäle kommen wir spürbar voran. Noch vor zwei Jahren, verehrte Frau Kollegin Bauer, haben Sie von dieser Stelle aus behauptet, wegen der
Studiengebühren werde die Zahl der Studierenden in unserem Land zurückgehen. Heute steht fest: Genau das Gegenteil ist der Fall.
Wir haben Rekordzahlen von Studierenden in unserem Land.
Nur ein Teil davon ist auf den demografischen Faktor zurückzuführen. Bei der Zunahme der Studierendenzahlen liegen wir weit über dem Bundesdurchschnitt. Das zeigt: Unsere Studierenden fühlen sich an den Hochschulen in Baden-Württemberg wohl.
Dritter Punkt: Wir unternehmen im Hinblick auf die aktuelle wirtschaftliche Lage erhebliche Anstrengungen, um die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen unserer Hochschulen in unserem Land zu halten. Mit dem Sonderprogramm für die Absolventinnen und Absolventen der Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik, dem sogenannten MINT-Programm, bieten wir jungen Menschen unter Beteiligung der Wirtschaft über 500 befristete Arbeits plätze in Forschungs- und Technologietransfersystemen an. Damit wollen wir junge Menschen, die wegen der aktuellen wirtschaftlichen Situation Schwierigkeiten haben, unmittelbar einen Arbeitsplatz zu finden, möglichst lange weiterqualifizieren, damit gewährleistet ist, dass sie sich, wenn sich die wirtschaftliche Lage wieder zum Besseren wendet, in unserem Land einen dauerhaften Arbeitsplatz sichern können. Das ist auch im Interesse unseres Landes Baden-Württemberg.
Meine Damen und Herren, der vierte und letzte Punkt ist die Stärkung der Innovationskraft unseres Landes. Ein ganz maßgeblicher Schwerpunkt unseres Doppelhaushalts besteht in der zukunftsorientierten Forschungsförderung und der Förderung von Schlüsseltechnologien. Mit dem Karlsruher Institut für Technologie, KIT, ist es im letzten Jahr gelungen, die größte wissenschaftliche Einrichtung in Deutschland zu schaffen. Im Haushalt haben wir die Mittel für einen erfolgreichen Start eingestellt. Wir werden das KIT zum europaweit führenden Energieforschungszentrum – einschließlich aller Aspekte der Klimaforschung und der Materialforschung – ausbauen.
Das KIT ist nur ein markantes Beispiel für den Aufbau erfolgreicher Kompetenznetzwerke in unserem Land. In weiteren Bereichen der Schlüsseltechnologien fördern wir in die Zukunft, und zwar fördern wir zum einen fachspezifisch – beispielsweise fließen 29 Millionen € in die Offensive Biotechnologie, und das MWK ist zudem am Zukunftsprojekt Elektromobilität beteiligt –, zum anderen fördern wir aber auch regionale Kompetenznetzwerke. Wir unterstützen im jetzigen Haushalt unsere Regionen beim Spitzenclusterwettbewerb des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Damit haben wir schon jetzt bundesweit viel Erfolg gehabt. Ein besonderes Beispiel ist das Cluster „Zellbasierte & Molekulare Medizin“ in der Metropolregion Rhein-Neckar.
Zusammenfassend: Es gelingt uns immer besser, unsere gesamte Forschungslandschaft sinnvoll so miteinander zu ver
knüpfen, dass wir auf immer mehr Feldern international in die Spitze vordringen. Deshalb bin ich fest davon überzeugt, dass wir mit unserer Strategie richtig liegen. Mit all unseren Maßnahmen werden wir es nicht nur schaffen, gestärkt aus der Wirtschafts- und Finanzkrise herauszukommen; wir legen mit diesem Haushalt auch einen weiteren Baustein dafür, dass wir Innovationsland Nummer 1 in Europa bleiben werden.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Bauer, in Ihrem Antrag ging es um zwei Programme: zum einen um das Ausbauprogramm „Hochschule 2012“ des Landes und zum anderen um den „Hochschulpakt 2020“ des Bundes. Das sind zwei verschiedene Programme, die man auseinanderhalten muss. Dann haben Sie isoliert die Studierendenzahlen von 2005 bis 2007 in diesen Antrag eingebracht und sind zumindest in Ihrem Antrag zu nicht zutreffenden Schlüssen gekommen. Sie haben das jetzt gerade relativiert, was ich gut finde.
Sie haben damals gemeint, dass die Ziele des Programms „Hochschule 2012“ des Landes, aber auch des „Hochschulpakts 2020“ des Bundes nicht erreicht werden und dass die Studierendenzahlen zurückgehen.
Ich kann hier feststellen: Genau das Gegenteil ist der Fall. Den „Hochschulpakt 2020“ des Bundes werden wir übererfüllen. Ich werde gleich zu den Zahlen kommen. Beim Ausbauprogramm des Landes „Hochschule 2012“ liegen wir voll im Plan. Wir haben in diesem Jahr Rekordzahlen von Studierenden in Baden-Württemberg. Das ist die Realität.
Die Fehlschlüsse, Frau Bauer – deswegen gehe ich darauf ein –, kommen vielleicht wegen der Unterschiedlichkeit der beiden Programme zustande. Deswegen wollen wir uns diese noch einmal genau anschauen. Beim Ausbauprogramm „Hochschule 2012“ des Landes geht es um Studienplätze. Das heißt, in Abstimmung mit den Hochschulen und der regionalen Wirtschaft wird die entsprechende Ausstattung zur Verfügung gestellt: Personal, Technik, Sachmittel.
Beim „Hochschulpakt 2020“ des Bundes geht es „lediglich“ darum – es ist aber eine gute Sache –, pro Kopf der Studierenden einen Zuschuss zu geben, damit die Quantität stimmt, vor allem aber auch, damit man Unterstützung für eine hohe Qualität gibt.
Das sind ähnliche Programme. Zwischen beiden gibt es einen Zusammenhang, aber konzeptionell auch einen klaren Unterschied. Das sieht man konkret an den Zahlen: Beim Ausbau
programm „Hochschule 2012“ des Landes werden 16 000 neue Studienplätze bis zum Jahr 2012 aufgebaut.
Die erste Stufe ist bereits umgesetzt: Zum Wintersemester 2007/2008 gab es 5 000 neue Plätze. Da lag der Schwerpunkt bei der Dualen Hochschule. Dies ist wichtig; zu den Universitäten kommen wir gleich.
Im ersten Teil der zweiten Ausbaustufe haben wir 3 600 Plätze aufgebaut. Da lag der Schwerpunkt bei den Fachhochschulen.
Am 6. Oktober hat das Kabinett die Schaffung von 2 917 neuen Studienplätzen mit dem Schwerpunkt bei den Universitäten beschlossen. Dieses Vorhaben befindet sich gerade in der Umsetzung. Das heißt: Wir sind bei diesem Thema voll im Plan. Baden-Württemberg wird bis zum Jahr 2012 zusätzlich 485 Millionen € ausgeben.
Jetzt zum „Hochschulpakt 2020“. Die Gesamtzahl der Studierenden soll in Deutschland bis zum Jahr 2015 um 275 000 steigen. In der ersten Phase – das haben Sie genannt – von 2007 bis 2010 soll es in Deutschland 91 000 Studienplätze mehr geben. Heruntergerechnet auf Baden-Württemberg sind das 15 500. Davon haben wir jetzt 11 557 erreicht. Im nächs ten Jahr erreichen wir dann auch diese 15 500.
In der zweiten Phase wird die Zahl der zusätzlichen Studienanfänger am Ende bei voraussichtlich 78 000 liegen anstatt bei 52 000, wie sie nach dem Hochschulpakt vereinbart sind, weil man die Plätze pro Jahr addieren muss. So rechnet der „Hochschulpakt 2020“. Das muss man wissen. Dann wirft man die Zahlen auch nicht durcheinander.
Jetzt kommt ein entscheidender Punkt – Frau Kollegin Bauer, Sie haben es angesprochen –: Das Geld folgt den Studierenden. Jetzt muss man wissen, dass die Hochschulen die Mittel des „Hochschulpakts 2020“, also die Bundesmittel, nur dann bekommen, wenn sie die Studienplätze auch tatsächlich mit Studierenden besetzt haben. Dies ist ein Anreiz für die Hochschulen, nicht irgendwelche Studienplätze zu schaffen, sondern solche, die bei den Studierenden auch wirklich Akzeptanz finden. Das ist einmalig. Das macht nur Baden-Würt temberg. Das hat dazu geführt, dass keine Leerstände produziert werden, sondern dass alle neuen Studienplätze auch tatsächlich besetzt worden sind. Deswegen liegen wir bei den Zahlen so gut.
Abschließend: Völlig entgegen Ihrer damaligen Annahme haben wir in Baden-Württemberg mit 55 638 Studienanfängern zum Wintersemester 2009/2010 Rekordzahlen bei den Studierenden.
Wenn in dem Antrag, Herr Kollege Schmiedel, steht, die Zahl gehe zurück, wir aber jetzt auf Rekordniveau sind, ist das ein Unterschied, den man feststellen darf.
Darüber freuen wir uns, weil wir im Jahr 2007 und im Jahr 2008 eine Zunahme hatten. Dies zeigt: Den Studierenden gefällt es in Baden-Württemberg, weil wir hier die besten Hochschulen haben. Wir sind auf einem guten Weg.
Da machen wir weiter.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bologna-Reform, die Umstellung der bisherigen Studiengänge auf Bachelor und Master, ist eine sehr tiefgreifende Reform für unsere Universitäten, wahrscheinlich die am tiefsten gehende der vergangenen Jahrzehnte. Unsere Hochschulen haben wir fit gemacht. Wir haben sie systematisch auf diesen Bologna-Prozess vorbereitet:
Hochschulreform 2000, Stichwort „Neue Leitungsstrukturen und Hochschulräte“; Landeshochschulgesetz 2005: größere Autonomie, mehr Handlungsfähigkeit, Grundlage für den Erfolg bei der Exzellenzinitiative. Bei den Berufsakademien haben wir die Reform zur Dualen Hochschule Baden-Württemberg durchgeführt. All diese Reformen waren erfolgreich und haben unsere Universitäten an die Spitze in Deutschland gebracht.
Ich sage für die CDU-Landtagsfraktion: Das schaffen wir auch beim Bologna-Prozess in Baden-Württemberg.
Meine Damen und Herren, mit Blick auf die Streiks ist unsere Überzeugung: Sachargumente ja, konkrete Kritikpunkte ja. Die Studierenden haben einen Anspruch darauf, dass wir auf sie eingehen und handeln. Aber ich sage genauso klar: Fundamentalopposition, Forderungen von vielen Streikenden nach der Abschaffung von Bachelor und Master und nach der Ab
schaffung der Exzellenzinitiative, Besetzungen von Hörsälen und die Behinderung von Lehrveranstaltungen lehnt die CDU strikt ab.
Meine Damen und Herren, wir wollen auch, dass Sie sich in der Debatte – Sie haben sich uneingeschränkt mit den Streikenden solidarisiert – klar und deutlich davon distanzieren.
Konkret zu Master und Bachelor.
Man muss differenzieren. Genau das habe ich vorgetragen.
Tatsache ist: An einigen Hochschulen laufen Protestaktionen zu Bachelor und Master. Das ist wahr. Aber wahr ist genauso: An vielen unserer Hochschulen, an vielen Fachhochschulen, an den acht Standorten der Dualen Hochschule, an den Künstlerischen Hochschulen wird nicht protestiert, wird nicht gestreikt, sondern wird studiert, weil die Reform dort schon zu einem großen Teil erfolgreich umgesetzt worden ist, und zwar, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit großem Erfolg.
Erst vor wenigen Wochen hat das Statistische Landesamt eine Studie über eine repräsentative Befragung aller Absolventen dieser Fachhochschulen herausgebracht. 80 % dieser Absolventen sagen: Wir sind zufrieden; wir sind sehr zufrieden.
Ich finde, wir sollten zunächst einmal allen Engagierten und Handelnden an diesen Hochschulen einen Dank dafür sagen, dass der Reformprozess an diesen Hochschulen schon so gut vorangeschritten ist.
Wahr ist aber auch: An einigen Hochschulen und insbesondere an einigen Universitäten gibt es reelle Umstellungsschwierigkeiten. Stichworte sind, Herr Kollege Kretschmann: mangelnde Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse, zu viel Stoff, teilweise sinnlos massierte Prüfungsfolgen und zu wenig Freiraum. Das ist wahr. Da haben die Studierenden recht.
Deswegen kommt es entscheidend darauf an, dass jetzt jeder in seiner Zuständigkeit anpackt und die richtigen Konsequenzen zieht.
Von den Hochschulen erwarten wir – das ist der erste Punkt –, dass sie die gesamten Studiengänge, soweit es noch nicht erfolgt ist, in Richtung einer breiten Ausbildung beim Bachelor durchforsten. Sie sollen nicht alles hineinstopfen. Nicht jeder Professor hat einen Anspruch darauf, in seinen Bachelor auch sein Spezialfach hineinzubringen. Das sind nämlich die konkreten Punkte, um die es geht.
Das ist die Basisarbeit, um die es an den Hochschulen geht.
In diesem Bereich muss es in Richtung Breite und nicht in Richtung Spezialisierung gehen. Aber auch hier ist eine Differenzierung nötig.
Ein Großteil der Arbeit ist auch an den Universitäten schon geschafft: Reform der Reform. Herr Schiewer war bei Ihnen im SPD-Arbeitskreis. Er hat Ihnen doch gesagt, wie die konkreten Zahlen sind.
Die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz, Frau Wintermantel, sagt übereinstimmend mit den Aussagen von Schiewer und allen Prorektoren zur Lehre in Baden-Württemberg: 80 % laufen gut, aber wir haben noch 20 % zu bewältigen. Darum geht es, und darum müssen wir gemeinsam handeln.
Nächster Punkt: Niemand redet sich heraus.
Auch das Land ist gefordert. Deswegen ist es richtig, dass der Minister am 8. März mit breiter Beteiligung einen Kongress mit Studierenden durchführt und dass eine Hotline eingerichtet wurde,
damit diese Punkte im Vorfeld eingebracht werden können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren: keine Scheu vor KMK-Beschlüssen. Sechs Semester Bachelor, vier Semester Master, fünf Jahre insgesamt starres Korsett – das kann man hinterfragen. Da hat unser Minister auch unsere Rückendeckung, wenn er diese Punkte anspricht.
Das Gleiche gilt für das Akkreditierungsverfahren. Das ist neu in Deutschland. Wenn wir bei dessen Einführung feststellen, dass es besser werden muss, dann machen wir das auch. Auch da hat unser Minister, der beste Wissenschaftsminister in Deutschland, unsere Rückendeckung.
Meine Damen und Herren, auch der Bund muss seine Hausaufgaben machen. Jahrelang gab es zu wenig Mittel für Bildung und Forschung. In der Großen Koalition ist es schon besser geworden: Wissenschaftspakt, „Hochschulpakt 2020“ und jetzt 12 Milliarden € mehr. Das geht in die richtige Richtung.
Zum Thema Wirtschaft – Frau Bauer, Sie haben es angesprochen –: Wenn man dazu Aussagen macht, muss man sich wenigstens mit den Ergebnissen der repräsentativen Umfrage der Uni Kassel auseinandersetzen. Danach ist schon jetzt Realität, dass der Bachelor im Vergleich zu den bisherigen Studien abschlüssen eine leicht höhere Akzeptanz hat.
Aber wir sagen: Das muss noch besser werden. Da muss sich auch die Wirtschaft noch mehr hineinhängen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Abschließend zum Thema Finanzierung, weil das als Kernthema immer angesprochen wird. Dazu kann ich nur sagen: Es ist wahr, dass wir für die Umstellung auf Bachelor und Mas ter, speziell für die Lehre, mehr Mittel brauchen. Weil das so ist, haben wir im Jahr 2007 die Studiengebühren eingeführt.
Ja, natürlich.
Ich kann nur sagen: Wenn man wie Sie in der jetzigen Umstellungssituation fordert, diese Studiengebühren – 130 Millionen € im Jahr für die Studierenden in Baden-Württemberg – abzuschaffen – im Übrigen ohne jeden Deckungsvorschlag, ohne zu sagen, woher das Geld stattdessen kommen soll; sagen Sie es uns nachher einmal –,
dann ist das verantwortungslos gegenüber den Studierenden in unserem Land.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gemeinsam werden wir – Land, Hochschulen, Bund, Wirtschaft – es schaffen,
dass auch diese Reform – unter Aufnahme der Kritikpunkte – ein Erfolg in Baden-Württemberg wird.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zwei Punkte ansprechen. Ers tens das Thema „Finanzierung der Hochschulen“: Herr Kollege Rivoir, Sie haben die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz, Frau Wintermantel, mit der Aussage zitiert, Hochschulen seien unterfinanziert. Was Sie nicht gesagt haben: Frau Wintermantel ist ausdrücklich für Studiengebühren. Nun kann man natürlich sagen: Wir sind gegen – –
Es kann sein, dass man der Auffassung ist, dass man keine Studiengebühren braucht. Aber wenn man die Abschaffung von Studiengebühren und gleichzeitig mehr Mittel für die Hochschulen fordert, dann, so finde ich, gehört es dazu, dass man hier sagt, woher das Geld konkret kommen soll. Sonst ist man in dieser Frage nicht glaubwürdig.
Der zweite Punkt: Frau Wintermantel selbst hat das Thema „Finanzierung der Hochschulen“ bei der Tagung in Leipzig angesprochen.
Da gab es interessante Aussagen von einzelnen Rektoren. Ich darf – mit Genehmigung des Herrn Präsidenten – die „Welt“ vom 25. November 2009, also von heute, zitieren:
Der Rektor der Universität Leipzig, Franz Häuser, sagte, die Rektoren der sächsischen Universitäten hätten sich in diesem Zusammenhang
also Finanzierung –
an die Abgeordneten des Landtags gewandt. Dabei hätten sie bemängelt, dass den sächsischen Universitäten nur etwa 50 % der Mittel pro Student zur Verfügung stünden, wie sie etwa bei der Ludwig-Maximilians-Universität in München aufgewendet würden.
Jetzt sage ich: Noch glaubwürdiger und noch besser wäre es gewesen, wenn Herr Häuser Baden-Württemberg zitiert hätte. Denn in Bayern werden pro Studierendem 11 900 € ausgegeben, in Baden-Württemberg 13 700 €. Bevor Sie hier ohne Deckungsvorschlag antreten und behaupten, wir würden unsere Hochschulen unterfinanzieren, sage ich Ihnen: Sorgen Sie erst einmal in Rheinland-Pfalz – dort sind es 9 000 € pro Studierendem – oder wo auch immer Sie regieren dafür,