Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wer über Altersversorgung redet, tut gut daran, auch über die eigene Altersversorgung zu reden. Dann sollte man aber auch wissen, wovon man redet.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Heiderose Ber- roth und Dr. Ulrich Noll FDP/DVP – Abg. Heidero- se Berroth FDP/DVP: So ist es!)
Lieber Herr Metzger, Sie wissen ganz genau: Kein Abgeordneter dieses Hauses bekommt nach einem Jahr Zugehörigkeit zum Landtag eine Altersversorgung.
Zweitens wissen Sie genauso wie alle anderen in diesem Hause, dass sich der Landtag darin einig ist, dass wir das Zugangs alter ebenfalls auf 67 Jahre anheben wollen und dass wir eine eigene Altersvorsorge anstreben. In Zukunft soll jeder Abgeordnete selbst für sein Alter vorsorgen – wie jeder andere auch.
(Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP – Abg. Ingo Rust SPD: Sehr rich- tig!)
Wer über die Beamtenversorgung redet, tut gut daran, nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Das Beispiel mit dem beamteten und dem angestellten Gewerbelehrer sollte natürlich auch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes berücksichtigen. Insofern muss man auch hier aufpassen.
Wir wissen: Die Beamten des Landes sind uns lieb und teuer. Die Fakten sind lange bekannt. Wir werden in den nächsten Jahren steigende Pensionsausgaben im Landeshaushalt verbuchen müssen.
Damit eines klar ist: Die Beamtinnen und Beamten, die Pensionäre und Pensionärinnen können nichts dafür, dass die Politik nirgendwo eine Vorsorge getroffen hat.
Das Land, das angefangen hat, Vorsorge zu treffen, ist Rheinland-Pfalz. Inzwischen ist ein Viertel der zukünftigen Pensionsausgaben in Rheinland-Pfalz über den Pensionsfonds abgedeckt.
(Abg. Theresia Bauer GRÜNE: Sie sind nicht abge- deckt! – Abg. Oswald Metzger GRÜNE: In 20 bis 30 Jahren!)
Über dessen Details kann man sich ja durchaus unterhalten. Aber es ist richtig, dass für neu eingestellte Beamte gleichzei
tig Vorsorge getroffen wird, damit nicht in 30 oder 40 Jahren, wenn sie in Rente gehen, das „große blaue Wunder“ über die Politik hereinbricht und dann Pensionszahlungen ohne Kapitalstock geleistet werden müssen.
Deshalb plädieren wir als SPD-Fraktion für die Einrichtung eines Pensionsfonds. Jeder neu einzustellende Beamte soll zusätzlich mit einem Vorsorgebeitrag ausgestattet werden. Das dämpft die Einstellungslust der Landesregierung und führt dazu, dass Generationengerechtigkeit hergestellt wird. Die Generation, die etwas von dem aktiven Beamten hat, zahlt für ihn, aber nicht auch noch spätere für dessen Pension.
Inzwischen wissen wir auch, dass ein Pensionsfonds von der Finanzierung her nicht mehr diese grundsätzlichen Fragen aufwirft, was die Differenz zwischen Haben- und Sollzinsen anbelangt. Das Land selbst und auch der Bund haben seit vielen Jahren eine Versorgungsrücklage – wenn man so will, einen kleinen Pensionsfonds – eingerichtet. Die Rendite dieses Pensionsfonds ist immer positiv, weil man ein Stück weit auch in Aktien anlegt. Genau dieses Modell kann man auch für Baden-Württemberg wählen, ohne zu riskant in die Anlage zu gehen. Man hat dann die Chance, auf die Sicht von 30 oder 40 Jahren für die zukünftigen Pensionäre Vorsorge zu treffen und damit den Landeshaushalt nachhaltig zu entlasten.
Natürlich gilt ein solches Konzept nur für zukünftige Pensionsausgaben. Pensionsausgaben, die dem Grunde nach schon jetzt entstanden sind, müssen mit anderen Mitteln angegangen werden. Aber hierzu will ich darauf hinweisen, dass die Beamtinnen und Beamten, die Pensionärinnen und Pensionäre des Landes schon Einschnitte hinnehmen mussten, ebenso wie die gesetzlich Versicherten. Wir werden auch in diesem Hause noch Gelegenheit haben, en détail darüber zu beraten, wie das Pensionszugangsalter in Zukunft ausgestaltet werden kann. Aber auch hierbei gilt, dass das, was in der gesetzlichen Rentenversicherung umgestaltet wird, auf Dauer auch an den Beamtinnen und Beamten sicher nicht spurlos vorbeigehen kann. Insoweit ist es ganz entscheidend, auf die Details zu achten.
Wir fordern die Landesregierung auf, bald konkrete Vorschläge zu machen, damit wir in diesem Haus über diesen Aspekt vertieft diskutieren können.
Für uns ist wichtig: All dies kann nur im Dialog mit den Betroffenen geschehen. Man kann nicht populistisch Einschnitte bei einer Berufsgruppe predigen. Wir müssen alle an Bord haben, um einen Konsens für die notwendigen Reformen herbeizuführen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die frühzeitige Finanzierung künftiger Pensionslasten ist eine nachhaltige Forderung der FDP/DVP. Gefunden habe ich sie schon in den Wahlprogrammen von 1996 und 2001. Im Jahr 2006 ist es uns gelungen, dies im Koalitionsvertrag zu verankern.
(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Das heißt, ihr habt es in zehn Jahren nicht geschafft! Nachhaltig nicht ge- schafft!)
(Zurufe von den Grünen, u. a. Abg. Boris Palmer: Nachhaltig nicht geschafft! – Glocke der Präsiden- tin)
Ich bin sehr froh, dass sich Herr Kollege Groh jetzt auch darüber freut, dass es kommt. Es ist manchmal schwierig. Die Grünen haben das, glaube ich, in Berlin auch einmal erlebt. Aber wir haben so lange daran gearbeitet, bis es gekommen ist.
Übrigens: Auch in Rheinland-Pfalz ist dieser Pensionsfonds mit Beteiligung der FDP geschaffen worden. Dies nur zur Erinnerung.
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Claus Schmiedel SPD: Und da lassen Sie es zu, dass dieser als unseri- ös verteufelt wird!)
Herr Kollege Metzger musste schon weg. Aber mir ist schon wichtig zu sagen: Wenn er sich schämt, dann muss er sich für seine Bundestagspension schämen.
Wir hatten hier im Landtag von Baden-Württemberg noch nie eine derart überzogene Regelung, wie sie für die Bundestagsabgeordneten gilt.
Deswegen schäme ich mich auch nicht. Allerdings haben wir – das wurde auch schon angesprochen – genauso wie viele unserer Beamten im aktiven Dienst ein zu niedriges Entgelt, während die Pension zu hoch ist. Dies wollen wir ausgleichen. Nur kann ich weder bei Beamten noch bei Abgeordneten sagen: „Jetzt machen wir einen Strich. Zukünftig erhalten alle im aktiven Dienst mehr, während alle, die sich im Ruhestand befinden, künftig weniger erhalten.“ Das passt nicht zusammen. Vielmehr muss man einen Ausgleich herbeiführen. Diejenigen, die im aktiven Dienst zu wenig erhalten haben, müssen eben im Ruhestand die höhere Leistung weiter beziehen. Dies werden wir vernünftig regeln müssen. Man kann nicht einfach sagen: „Jetzt habt ihr Pech gehabt. Ihr habt 30 Jahre lang für wenig Geld gearbeitet und erhaltet auch noch eine niedrigere Pension.“ Dies muss vernünftig geregelt werden.
Zum Antrag der Grünen: Ich teile genauso wie Kollege Metzger nicht den Optimismus der Landesregierung, dass die Steuereinnahmen bis 2030 jedes Jahr um 3 % steigen werden. Das ist wirklich eine zu optimistische Annahme. Wenn man es genau nimmt, ist die Pensionen-Steuer-Quote eigentlich schon jetzt zu hoch. Deshalb haben wir etwas getan.
Jetzt kommt noch die aufgeworfene Frage hinzu: Wie sieht es denn aus, wenn man das Ganze „kreditfinanziert“? Was wäre die Alternative gewesen? Wir hätten die Steuereinnahmen, die nun ziemlich sicher zu erwarten sind, dazu verwendet, um die Neuverschuldung – vielleicht sogar auf null – zu senken. Dann hätte sich beim nächsten Doppelhaushalt aber wieder ein völlig neues Spiel ergeben. Wir hätten nicht, was uns jetzt möglich ist, diesen Einstieg in einen Pensionsfonds, der auch die künftigen Landtage bindet. Der Landtag und nicht die Regierung beschließt den Haushalt, Herr Kollege Groh. Das ist für mich auch wichtig. Künftige Landtage werden dadurch gebunden, dass wir jetzt einen Pensionsfonds anlegen und dass wir festlegen, dass für künftig neu Einzustellende regelmäßig eine Zuführung in den Fonds erfolgt.
Auch ist es nicht so, dass das Geld, das in diesen Pensionsfonds einfließt, irgendwo im Tresor einschlossen wird und niemand an das Geld darf. Vielmehr kann das Geld arbeiten und steht damit zur Deckung zur Verfügung.
Natürlich ist das Ziel, die Neuverschuldung zu stoppen und nach der Erreichung dieses Ziels in die Rückführung der bestehenden Verschuldung einzusteigen, nach wie vor ein wichtiges Thema. Dieses Thema werden wir auch weiterverfolgen. Aber wir halten diese parallele Absicherung für wichtig und richtig. Deswegen begrüßen wir es, dass uns die wachsenden Steuereinnahmen dazu die Möglichkeit geben. Wir stellen auf diese Weise sicher, dass nicht irgendwelche Ausgabenträume wachsen. Vielmehr sagen wir: Diese Aufgabe muss zuerst erledigt werden.
Es ist ganz klar, dass auch im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung die Altersgrenze deshalb angehoben wird, weil die Lebenserwartung der Menschen steigt, was wiederum ja positiv ist. Natürlich muss auch für Beamte die Pensionsaltersgrenze erhöht werden. Aber auch da müssen wir eine gewisse Synchronisierung anstreben und dürfen keine Sonderopfer verlangen.
Im Übrigen – das wurde auch schon völlig zu Recht gesagt – ist es in keiner Weise den Beamten anzulasten, dass nun höhere Pensionszahlungen fällig werden. Vielmehr ist das eine Folge der großen Steigerung der Zahl der Bediensteten. 1970 hatten wir etwa 56 000 Lehrerstellen, und heute sind es 90 000.
Wir hatten 1970 15 000 Stellen bei der Polizei, und heute sind es 30 000. Dies führt eben zu höheren Pensionsleistungen.