Baden-Württemberg – auch auf diesen Aspekt will ich noch eingehen – wird der Novellierung des Aufenthaltsgesetzes zustimmen. Wir halten es für richtig, auf das Erfordernis der erfolgreichen Teilnahme an einem Integrationskurs abzustellen. Es kann nicht sein, dass es lediglich auf eine bloße Teilnahme, also auf die rein physische Präsenz, ankommt. Entscheidend ist der Erfolg, und nur, wer diesen Erfolg vorweist, sollte letztlich auch ein Aufenthaltsrecht erhalten.
Wir begrüßen es, dass die Sanktionsmöglichkeiten im Falle einer Weigerung, der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs nachzukommen, verbessert werden. In vielen Fällen geht es eben nicht ohne Sanktionen. Das ist nur allzu menschlich. Das war auch in meiner Schulzeit nicht anders.
Integration darf nicht nur angeboten und eingefordert werden, sondern Integration muss auch durchgesetzt werden. Dies ist – ich sage es noch einmal – kein unfairer Populismus, sondern dies sind wir unserem Land, unserer Gesellschaft und auch den Ausländerinnen und Ausländern schuldig, die auf Dauer in unserer Gesellschaft leben wollen und nicht auf Dauer neben unserer Gesellschaft leben sollen.
Auf einen Punkt möchte ich abschließend noch in aller Kürze eingehen, auch wenn er hier, soweit ich mich erinnere, nicht direkt angesprochen wurde. Vom Kollegen Wölfle ist er des Öfteren in der Öffentlichkeit und in der Presse angeführt worden. Ich sage das, damit wir wissen, über welche Zahlen wir reden müssen: In Baden-Württemberg haben bis zum Ende der Antragsfrist am 18. Mai 2007 insgesamt 10 435 Personen ihre Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung gestellt. Der Kollege Wolf und gelegentlich auch die Presse haben kritisiert, dass dies nur eine sehr geringe Zahl von Antragstellern sei. Das könnte man auf den ersten Blick tatsächlich meinen. Aber, Herr Kollege Wolf, Sie gehen von falschen Grundlagen aus.
Ich sage es noch einmal: 10 435 Anträge sind eingegangen. Von den rund 19 000 geduldeten Ausländern, die sich in unserem Land befinden, können nur etwas mehr als die Hälfte die erforderlichen Aufenthaltszeiten – entweder sechs Jahre oder acht Jahre – vorweisen. Also kann es natürlich schon rechnerisch nur um rund 10 000 Personen gehen. In genau dieser Größenordnung bewegt sich auch die Zahl der Antragsteller.
Selbst wenn man berücksichtigt, dass darunter natürlich auch einige sind, die die zeitlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, bleibt festzuhalten, dass nahezu alle der von der Bleiberechtsregelung möglicherweise Begünstigten tatsächlich ein Bleiberecht beantragt haben. Da gibt es keine Diskrepanz.
Fast die Hälfte der Anträge – das will ich abschließend sagen, damit Sie sehen, wie zügig wir uns da um die Bearbeitung bemühen – ist bereits geprüft und entschieden. Wenn es Sie interessiert, kann ich noch sagen, wie die Erfolgsquote aussieht: In 34 % der Fälle konnte die Aufenthaltserlaubnis sofort erteilt werden. In 53 % der entschiedenen Anträge wurde in ers ter Linie zur Arbeitsplatzsuche eine Duldung erteilt, die dann, wenn es mit dem Arbeitsplatz tatsächlich klappt und der Lebensunterhalt gesichert werden kann, in eine Aufenthaltserlaubnis mündet. Etwa 13 % der Anträge mussten wir ablehnen, z. B. wegen begangener Straftaten.
Die noch nicht entschiedenen Anträge werden weiterhin mit hoher Priorität bearbeitet. Das kann ich zusagen. Allerdings sind diesen Anträgen in vielen Fällen die erforderlichen Unterlagen entweder überhaupt nicht oder noch nicht vollständig beigefügt, weshalb dann die Ausländerbehörden von sich aus weitere Ermittlungen anstellen müssen. Hierin liegt auch die Hauptursache dafür, dass bisher noch nicht über alle Anträge entschieden werden konnte.
Zudem muss man sehen, dass die Anträge nicht alle schlagartig nach dem IMK-Beschluss im November eingegangen sind. Vielmehr hatten wir bis zum Ablauf der Antragsfrist Antragseingänge zu verzeichnen. Allein in den Monaten März bis Mai – dies will ich noch als Letztes sagen – sind noch über 2 100 Anträge eingegangen. Es liegt natürlich auf der Hand, dass diese Anträge nicht von einem auf den anderen Tag bearbeitet werden konnten.
Ich denke aber, zum Thema Bleiberecht und zur Zahl der Antragsteller ist damit – hoffentlich auch in Ihrem Sinne, Herr Kollege Wölfle – Befriedigendes und Ausreichendes gesagt worden. Die Zahl ist hoch. Nahezu jeder, der potenziell ein Bleiberecht erhalten kann, hat auch den Antrag dazu gestellt.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Kann ich davon ausgehen, dass der Antrag durch die Aussprache erledigt ist? –
Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Neuorganisation der Kulturförderung der Landesstiftung Baden-Württemberg – Drucksache 14/761
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung des Antrags fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In Sachen Kulturpolitik hat sich die Regierung Oettinger wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert. Ich nenne den geschichts- und kulturlosen Umgang mit den Handschriften,
den Hickhack um das Defizit des World New Music Festivals, Herr Kollege, den Hickhack um das Forum Neues Musiktheater und die neueste Blamage, die Akademie für Darstellende Kunst in Ludwigsburg. Hier ist es der Regierung nicht gelungen, die unterschiedlichen Kräfte zusammenzubringen. Es ist nicht gelungen, zu erreichen, dass die Einzelinteressen zurückgestellt wurden. Das zeigt auch die mangelnde Autorität, die diese Regierung bei den Kulturschaffenden in Stuttgart und Umgebung sowie im ganzen Land hat.
Gleichzeitig, meine Damen und Herren, stehen wir mit der Kulturpolitik am Scheideweg. Allen Beteiligten ist doch klar, und zwar schon seit Langem: Es fehlt das Geld für das Neue, es fehlt das Geld für das Innovative. Längst gibt es in BadenWürttemberg – und das ausgerechnet im Kulturbereich und damit in einem Bereich, der geradezu von Neuem lebt, von Innovativem lebt – eine Closed-Shop-Mentalität. Dies ist verheerend.
Um Spielräume für neue Ideen und Projekte zu schaffen, wird die Struktur der staatlichen Kunstförderung auf den Prüfstand gestellt.
Nur: Bisher ist nichts geschehen. Im Gegenteil: Sie, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, und die Regierung verwalten nach dem Motto „Weiter so“. Die Ausgaben stagnieren, und deswegen musste in vielen Bereichen in den letzten Jahren die Landesstiftung einspringen. Allerdings: Wenn man das tut – und es gibt ja gute Gründe dafür, wenn man sonst kein Geld hat –, dann muss erkennbar sein, dass man ein klares Konzept hat, dann muss erkennbar sein, dass man eine klare Richtung verfolgt. All das haben wir aber nicht angetroffen.
Man muss nur auf die Förderungslisten schauen, die da veröffentlicht werden. Die Förderung hatte etwas Zufälliges, sie hatte etwas Willkürliches. Wenn ich dann wieder sehe, dass im letzten Herbst 1,8 Millionen € nach Baden-Baden gegangen sind, frage ich mich: Wo ist da die Konzeption? Wo ist da die Richtung? Wo gibt es da etwas Neues? Wo gibt es da etwas Innovatives? Nichts von alldem ist zu erkennen.
Oft, meine Damen und Herren, war, so scheint es mir, die Beziehung zu Kabinettsmitgliedern oder wichtigen Abgeordneten wesentlich wichtiger als die Vorlage eines guten Konzepts.
Jetzt, meine Damen und Herren, soll auch noch diese Förderung massiv zurückgefahren werden: Statt 10 Millionen € soll es zukünftig nur noch 4,2 Millionen € pro Jahr geben, beginnend mit diesem Jahr.
Dabei, meine Damen und Herren, haben wir doch gute Vorbilder in der Bundesrepublik, beispielsweise die Bundeskulturstiftung. Dort wird in die kulturelle Bildung von Kindern investiert, es werden innovative Theater-, Tanz- und Musikprojekte gefördert, und es gibt auch einen wichtigen Unterschied zu dem, was wir hier im Lande haben: Dort haben Kulturschaffende, dort haben Experten einen riesigen Einfluss. Ebenso ist es beispielsweise bei der Kulturstiftung in Nord rhein-Westfalen. In Baden-Württemberg ist dem nicht so.
Deswegen lautet das erste Fazit: Wir haben kein zusätzliches Geld, um die Kultur noch besser mit Haushaltsmitteln zu unterstützen. Wir haben eine fragwürdige Geldvergabe durch die Landesstiftung, wir haben dort einen stark sinkenden Etat, und das Ganze nennt sich dann noch – oder möchte es sein – „Kulturland Baden-Württemberg“, das Kulturland Nummer 1, der hellste Stern im Lande. Dabei ist dieser hellste Stern bei Ihnen schon längst in Schieflage geraten.
(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Jochen Karl Kübler CDU: Vielleicht in Asperg! Aber sonst nicht!)
Deswegen, meine Damen und Herren, ist es dringend notwendig, mit neuen Ideen voranzugehen. Wir haben Vorbilder; ich habe sie bereits genannt. Lasst uns auch in Baden-Württemberg einen Kulturfonds einrichten, und zwar auch deswegen, weil die Kultur Verlässlichkeit braucht. Deswegen brauchen wir 10 Millionen € pro Jahr in den nächsten zehn Jahren, damit Planungssicherheit herrscht. Damit könnten neue, inno
vative Projekte in Baden-Württemberg, neue Programme gefördert werden. Die Mitwirkung an herausragenden Vorhaben der Präsentation und Dokumentation von Kunst und Kultur in Baden-Württemberg könnte gefördert werden. Das gilt ebenso für den Erwerb und die Sicherung von Kulturgegenständen in Museen, Archiven und Bibliotheken. Außerdem – und das halte ich für ganz wichtig – könnten wir mit diesem Geld, so wie es andere Stiftungen machen, den internationalen Kulturaustausch fördern.
Ein ganz wesentlicher Änderungswunsch gegenüber zu dem, was wir seither haben, ist: Wir wollen, dass zukünftig auch in Baden-Württemberg Fachleute entscheiden. Wir fordern deswegen die Einrichtung eines Kuratoriums. Wir haben nichts gegen den Sachverstand
Meine Damen und Herren, in einem anderen Bundesland wäre eine solche Konstruktion schlichtweg nicht denkbar. Überall in Kulturstiftungen reden die Kulturschaffenden mit – das sind Menschen, die sich täglich mit diesem Bereich auseinandersetzen –, nur in Baden-Württemberg geht es anders.
Dies würde einen solchen Kulturfonds enorm stärken. Dadurch hätten wir eine ganz andere Belebung des Kulturellen und der Kultur. Wir hätten eine Offenheit und Vielfalt von Kultur, wie wir sie in diesem Land bisher nicht gehabt haben. Wir wollen, dass die Kulturförderung damit eine neue Richtung bekommt. Als man vor 30, 40 Jahren angefangen hat, Kultur in Baden-Württemberg entsprechend zu fördern, war man auch offen für das Neue. Jetzt sind wir an dem Punkt angelangt, an dem das nicht mehr möglich ist. Deswegen muss ein Umdenken stattfinden. Wir müssen die Beliebigkeit, die es seither gab, durch Verlässlichkeit ersetzen.
Kollege Kübler hat vorhin von „billig“ gesprochen – wahrscheinlich hat er die Stellungnahme der Landesregierung zu unserem Antrag gemeint. Billig und einfallslos ist praktisch noch eine schöne Umschreibung dessen, was abgeliefert wurde. Wir haben in unserem Antrag einen konstruktiven, mehrere Seiten umfassenden Vorschlag gemacht, und was kommt zurück? Zwölf Zeilen Blabla. Das ist noch nicht einmal das Papier wert, auf dem es gedruckt ist.
Jetzt aber argumentieren Sie, über den Einsatz der Mittel müsse man in den Gremien der Landesstiftung entscheiden. So einfach kann man sich das doch nicht machen. Wir alle wissen doch, wie die Landesstiftung entstanden ist. Wir alle wissen, dass dort Parlamentarier, Kabinettsmitglieder die Entscheidungen treffen. Auch Entscheidungen wie das „Kinderland“ wurden doch nicht in den Gremien der Stiftung getroffen, sondern sie wurden im Kabinett getroffen, sie wurden im Parlament getroffen. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass wir uns als Landtag damit beschäftigen, wie die Stiftung dieses Geld ausgibt.