die Musikhochschulen, die Kunstakademien. Wir tun etwas für die Ausbildung im Nachwuchsbereich. Wir wollen Talente der Kunst- und Kulturberufe in Baden-Württemberg fördern.
Dies ist erkennbar an unseren Einrichtungen, die wir finanziell entsprechend ausstatten, die wir auf der Höhe der Zeit halten. Deshalb glaube ich, dass wir hiermit auch einen wichtigen Beitrag für junge Künstlerinnen und Künstler, die diese Berufe ergreifen wollen, leisten.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Bravo! – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut!)
Sie haben die Museen, Bibliotheken, Archive und anderes angesprochen. Über die Museumsstiftung Baden-Württemberg, über die Stiftung Kulturgut, über die Kulturstiftung der Länder ermöglichen wir auch diesen Einrichtungen, zur Abrundung ihrer Sammlungen Erwerbe zu tätigen, damit sie wissenschaftlich arbeiten können, damit sie Kunst und Kultur vermitteln können. Auch hier haben wir keinen Nachholbedarf. Im Gegenteil, wir haben letzte Woche die Förderung der Gro ßen Landesausstellungen beschlossen. 3,5 Millionen € pro Jahr stellen wir für zwei bis drei Große Landesausstellungen zur Verfügung. Auch hier müssen wir den Vergleich mit anderen Flächenländern nicht scheuen.
Lassen Sie mich meine Aufzählung fortführen: Auch bei den Musiktheatern, bei den Orchestern, bei den Theatern gibt es eine ganz breite, beeindruckende Landschaft an entsprechenden Einrichtungen, über das ganze Land verteilt. Auch hier haben wir keinen Nachholbedarf. Auch diese Einrichtungen werden entsprechend unterstützt.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, die Unterhaltungen außerhalb des Plenarsaals zu führen.
Es gab noch keine Zeit, in der in Baden-Württemberg landesweit so viele Festivals mit maßgeblicher Beteiligung des Landes gefördert bzw. unterstützt wurden. Auch dies ist wichtig für die Vielfalt der Kultur in Baden-Württemberg.
Wenn es jetzt darum geht, die Kulturkonzeption des Landes fortzuschreiben, gerade auch im Hinblick auf innovative Projekte,
dann erinnere ich Sie daran, dass wir einen Landeskunstbeirat haben, der sich dieser Aufgabe angenommen hat, der sich schwerpunktmäßig mit den Herausforderungen der Kunst- und Kulturpolitik beschäftigt und der Landesregierung und damit auch dem Parlament Empfehlungen zur Fortschreibung der Kunst- und Kulturkonzeption für Baden-Württemberg gibt. Warten wir doch einmal gelassen ab! Ich bin mir sicher, da kommen einige spannende Vorschläge heraus. Dann liegt es an uns, ob und inwieweit wir diese Vorschläge aufnehmen.
Insofern denke ich, dass wir auch in dieser Frage sehr wohl offen sind für neue Überlegungen, für Neues, was hier im Land gefördert werden kann. Das heißt aber auf der anderen Seite auch, dass wir dann manches, was an gewachsenen Strukturen vorhanden ist, auf den Prüfstand stellen müssen, auch in der Frage, wie wir es in Zukunft fördern.
Wenn man die Gesamtschau vornimmt, kann man, glaube ich, feststellen, dass wir eine gelungene Kunst- und Kulturpolitik haben, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wir benötigen dafür keinen weiteren Kulturfonds, wie Sie ihn gern hätten, sondern wir bewegen uns weiterhin in der spannenden Entwicklung des Landeshaushalts und der Landesstiftung, um Kunst und Kultur in Baden-Württemberg auch weiterhin breit verankert zu halten.
In diesem Sinne wünsche ich mir auch künftig eine weitere Mitarbeit der Grünen. Ich bin auch aufgeschlossen für Vorschläge von Ihnen. Aber Sie können anhand dieser einzelnen Projekte, an dieser in der Stellungnahme aufgeführten umfangreichen Liste mit über 200 Projekten auch erkennen, dass wir gerade im Bereich der Innovation, gerade im Bereich der neuen Kunst, gerade auch im Bereich der Jugendkulturförderung Zeichen gesetzt haben, weil es uns wichtig ist, auch die junge Generation an die Kunst und Kultur heranzuführen.
Ich bedanke mich ausdrücklich auch bei der Landesstiftung für die gute Zusammenarbeit und für die sehr sachorientierte und auch in der Breite wirklich fundiert angelegte Arbeit, insbesondere auch in der Vorauswahl und in der Begleitung durch den Kulturunterausschuss. Damit zeigen wir, dass wir gerade im Bereich der Kunst und Kultur keinen „Closed Shop“ haben, sondern dass wir für neue Entwicklungen offen sind.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst einmal: Ich lebe sehr gut, ohne Mitglied in diesem Unterausschuss zu sein. Was jedoch auffallend war: Weder Herr Palmer noch Herr Birk sind auf das eigentliche Problem eingegangen; auch die Kollegin Berroth hat das nicht getan. Es gab eine Kürzung der jährlichen Fördersumme von 10 Millionen € auf 4,2 Millionen €. Es wäre doch die Aufgabe eben dieses Unterausschusses gewesen, zu verhindern, dass so stark gekürzt wird. Das heißt, in der Kultur wird die finanzielle Förderung weiter zurückgefahren. Für die Kultur steht immer weniger Geld zur Verfügung.
Das andere: Dadurch, dass Sie in der Regierung keine Konzeption haben, dass der Unterausschuss keine Konzeption hat,
bleibt letztendlich alles willkürlich, was Sie hier fördern. Das Neue und Innovative bleibt wirklich auf der Strecke.
Damit ist ja nicht gesagt, dass all die Leuchttürme – das ist doch unbestritten –, die wir haben, nicht weiter gefördert werden sollen, dass wir das nicht unterstützen und gutheißen würden.
Nur: Die Antwort auf die Frage, wie es denn nun wirklich weitergehen soll, sind Sie schuldig geblieben.
Um Spielräume für neue Ideen und Projekte zu schaffen, wird die Struktur der staatlichen Kulturförderung auf den Prüfstand gestellt.
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Heide- rose Berroth FDP/DVP: Zwei einsame Klatscherin nen! – Gegenruf des Abg. Franz Untersteller GRÜ- NE: Das gilt für die ganze Fraktion!)
Wir kommen jetzt zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags. Ich gehe davon aus, dass der Berichtsteil, Abschnitt I, durch die Aussprache erledigt ist. – Sie stimmen zu.
Über Abschnitt II des Antrags haben wir abzustimmen. Wer diesem Abschnitt zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Abschnitt II ist mehrheitlich abgelehnt.
Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Innenministeriums – Stopp des Planfeststellungsverfahrens für eine Neckarquerung im Zuge der L 1197 – Drucksache 14/948
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung des Antrags fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion beantragt, das Planfeststellungsverfahren für eine Neckarquerung im Zuge der L 1197 – mittlerweile auch unter dem Namen „Andriofbrücke“ bekannt – zu stoppen. Ich möchte im Folgenden begründen, warum.
Dieses Planfeststellungsverfahren bedeutet faktisch den Einstieg in eine vierstreifige Nordostumfahrung von Stuttgart. Es bedeutet in der Konsequenz den Bau einer Autobahn über die letzten Freiflächen in der Region Stuttgart, den Bau einer vierstreifigen Straße über die besten Böden Deutschlands hinweg.
Wer heute behauptet, es handle sich hier um ein lokales Problem, der muss zur Kenntnis nehmen, dass der Regierungspräsident, der am 30. April die Verkehrsuntersuchung für den Raum östlich von Stuttgart vorgestellt hat, hier sehr deutlich zum Ausdruck gebracht hat –
man sieht es auf diesem Plan –, dass es sich dabei um eine Verbindung von einer Autobahn, nämlich von der A 81, zu einer anderen, nämlich zur A 8, handelt. Er hat dies auch genau so benannt. Er hat zu keinem Zeitpunkt von einer Lösung der regionalen Verkehrsprobleme gesprochen, sondern er hat dies als eine Verknüpfung zwischen bestehenden Autobahnen benannt. Dies ist weder im Sinne der Raumschaft noch im Sinne unserer Fraktion, denn es kann angesichts der Probleme der Zukunft, auch angesichts der demografischen Entwicklung, nicht darum gehen, eine nahezu vollständig besiedelte Region weiterhin zuzupflastern und weiteren Verkehr dort anzuziehen, wo nicht noch mehr Verkehr gebraucht wird, weil die Grenzen sowieso schon erreicht sind.
Diese Brücke bietet in ihrer Ausdehnung den Einstieg in eine vierstreifige Straße. Die Planung widerspricht außerdem – das ist eigentlich auch das Traurige daran – dem bis 2015 geltenden Bundesverkehrswegeplan, in dem die Nordostumfahrung Stuttgart als Weiterer Bedarf mit hohem ökologischen Risiko eingestuft wurde und damit faktisch mit einem Planungsverbot belegt ist.