Diese Brücke bietet in ihrer Ausdehnung den Einstieg in eine vierstreifige Straße. Die Planung widerspricht außerdem – das ist eigentlich auch das Traurige daran – dem bis 2015 geltenden Bundesverkehrswegeplan, in dem die Nordostumfahrung Stuttgart als Weiterer Bedarf mit hohem ökologischen Risiko eingestuft wurde und damit faktisch mit einem Planungsverbot belegt ist.
Weiterhin findet sich diese Brückenplanung auch nicht im Generalverkehrsplan des Landes. Da findet sich zwar eine Brücke, aber an einem völlig anderen Standort und mit einer völlig anderen Ausrichtung. Die nun geplante Brücke ist also rechtlich durch nichts belegt, aber faktisch geplant durch die Zahlungen der IHK, die sich an dieser Brückenplanung finanziell beteiligt.
Wir fordern Sie auf, das Planfeststellungsverfahren auch deshalb zu stoppen, weil die Planung für diese Brücke einer konsensualen Lösung in der Raumschaft zur Lösung der tatsächlich vorhandenen lokalen Verkehrsproblematik im höchsten Maße entgegensteht. Es handelt sich um ein überörtliches Planungsverfahren, und in der Raumschaft kann damit keine Lösung für die lokalen Verkehrsprobleme erreicht werden.
Ich möchte abschließend noch sagen, dass sich alle Landtagsabgeordneten aus der Region gegen diese Planung ausgesprochen haben. Alle im Kreis Vertretenen haben gesagt: „Wir wollen diese Brücke nicht.“ Wir möchten heute darüber abstimmen, um für die Zukunft eine Konsenslösung zu erreichen und vor allem, um zu verhindern, dass in der Tat auf den letzten Freiflächen eine Autobahn gebaut würde. Wer mit den Konzepten der Vergangenheit versucht, die Zukunft zu gestalten, befindet sich auf einem gefährlichen Irrweg, den er hinterher nicht mehr rückgängig machen kann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich zunächst, dass das Präsidium des Landtags diesem lokalpolitisch wichtigen Thema auch eine solche Bedeutung beimisst und sich sogar das Plenum heute mit dieser Sache befasst.
Der Neckarübergang bei Remseck stellt einen der größten Verkehrsengpässe in der Region Stuttgart dar. Täglich stehen dort u. a. viele Tausend Pendler und Fahrzeuge heimischer Unternehmen im Stau.
Der daraus resultierende volkswirtschaftliche Schaden ist enorm. Deshalb setzt sich die CDU-Fraktion für eine zeitnahe – ich betone das – Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur zwischen den Wirtschaftsräumen Ludwigsburg/Kornwestheim und Waiblingen/Fellbach ein.
Ein weiterer Neckarübergang ist dabei ein wichtiges Element. Der sogenannte Nordostring Stuttgart als vierstreifige Bundesstraßenverbindung zwischen der B 14/B 29 bei Waiblingen und der B 27 bei Kornwestheim ist im aktuellen Bedarfs plan des Bundes allerdings – Frau Kollegin Altpeter hat es ge
sagt – wegen des festgestellten hohen ökologischen Risikos lediglich im Weiteren Bedarf enthalten. Eine Realisierung dieses Projekts ist daher zeitlich nicht absehbar. Ein Festhalten an dieser Planung, die für manche das verkehrstechnische Optimum, für andere der blanke Horror wäre, hätte zur Folge, dass es in den nächsten Jahren an der genannten Stelle zu keiner Verbesserung, vielmehr zu einer weiteren Verschlechterung der Verkehrssituation kommen würde.
Eine solche Lösung wäre auf lange Sicht auch nicht finanzierbar und nach Aussagen des stellvertretenden Ministerpräsidenten wohl auch nicht mehrheitsfähig.
Die CDU-Fraktion ist daher der Ansicht, dass eine neue Planung auf der Grundlage des Generalverkehrsplans des Landes grundsätzlich richtig ist. Denn zeitnah kann nur eine abgespeckte Lösung realisiert werden. Die CDU-Fraktion setzt aus prozessökonomischen Gründen außerdem auf eine Konsenslösung in der Raumschaft. Schon heute ist der kleinste gemeinsame Nenner unter den beteiligten Kommunen und den örtlichen Landtagsabgeordneten der Regierungskoalition eine zweistreifige Straße. Die neue Neckarquerung beinhaltet bereits einen einbahnigen Querschnitt, aber – liebe Frau Kollegin Altpeter, jetzt sollten Sie besonders gut aufpassen – sie muss aus ökologischen, ökonomischen und politischen Gründen noch eine signifikante Verkleinerung hinsichtlich ihrer Dimension – damit meine ich Höhe, Querschnitt und Geländemodellierung – erfahren.
Sofern die Landesregierung dies in ihrer nachher folgenden Stellungnahme zusagen kann, ist die CDU-Fraktion der Ansicht, dass unter Beachtung aller genannten Aspekte ein Planfeststellungsverfahren fortgesetzt werden kann. Denn dann wäre die Brücke nicht mehr autobahntauglich, auch nicht zur Hälfte.
Im weiteren Verfahren kommt auf das Regierungspräsidium Stuttgart dann auch noch einiges zu. Es gilt nämlich, die rund 5 500 Einwendungen zu bearbeiten und zu beachten.
Einen sofortigen Stopp des Planfeststellungsverfahrens verlangen unter den von mir gerade genannten Voraussetzungen dann nur noch diejenigen, die in absehbarer Zeit gar keine verkehrliche Verbesserung erreichen wollen. Dieser Eindruck könnte entstehen, Frau Altpeter, wenn Sie sich weiterhin auch in der Raumschaft aus den Sondierungsgesprächen ausklinken, wie Sie es angekündigt haben. Ich würde es jedenfalls begrüßen, wenn auch Sie dabei blieben.
Wir, die CDU, sind größtenteils aus Überzeugung oder aus reiner Vernunft oder im Wissen um politische Zusammenhänge für eine zu überarbeitende zweistreifige Brückenplanung, die als Basis für weitere Konsensgespräche unter Beachtung der ökologischen und ökonomischen Erfordernisse dienen kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer etwas bewegen will, wer will, dass etwas geschieht, der muss in gewissen Grenzen kompromissbereit sein.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Hier wurde zu Recht schon die sogenannte Andriofbrücke angesprochen. Sie ist der Versuch, durch die Hintertür doch noch einen vierstreifigen Nordostring zu schaffen, obwohl es eigentlich nach dem Bundesverkehrswegeplan und, wie auch angesprochen wurde, nach dem Generalverkehrsplan des Landes Baden-Württemberg diese Brücke so gar nicht geben dürfte. Es gibt massive ökologische Bedenken gegen diese Planung. Wer sich schon einmal den Verlauf dieser Trasse, die sich an die Brücke anschließen würde – schon allein diese Brücke ist ein Monstrum übelster Sorte –, angeschaut hat, hat gesehen, dass in einem hoch belasteten und dicht besiedelten Gebiet eine ökologisch wertvolle Naherholungszone mutwillig zerstört würde. Wo sollen die Menschen in unserem Ballungsraum noch Naherholung finden, wenn wir in einem solchen Raum eine derart schöne Landschaft zerstören? Schon deshalb ist diese Planung abzulehnen.
Die Art und Weise, wie sie kam, wie wirklich versucht wurde, sie durch die Hintertür durchzusetzen, ist eines Rechtsstaats schlicht nicht würdig.
Deswegen schließe ich mich der Meinung der SPD an, dass man das Planfeststellungsverfahren stoppen sollte.
Jetzt bin ich froh, dass für die CDU der Kollege Palm gesprochen hat, der zu diesem Thema eine differenzierte Meinung haben muss. Dies sage ich auch deswegen, weil hier versucht wird, Verkehrsbelastungen nicht im Konsens besser zu gestalten, vielleicht besser zu verteilen als in der Vergangenheit. Es wird versucht, mit aller Gewalt eine Brückenlösung durchzusetzen, obwohl ein Großteil der betroffenen Kommunen zum Schutz der eigenen Bevölkerung schlichtweg gar nicht für die se Lösung sein kann. Gerade in einem so dicht besiedelten Gebiet kann es keine Lösung ohne Konsens geben. Deswegen brauchen wir ein neues Verfahren. Der Standort, die Größe und die Dimension dieser Brücke sind nicht hinnehmbar. Wir bekommen den vierstreifigen Nordostring. Wer das nicht möchte, muss gegen diese Brücke sein.
Es wird argumentiert, man wolle keinen Nordostring, sondern man wolle diese Brücke, damit man zweispurig und schneller fahren könne. Wenn die Brücke so kommt, wie sie jetzt geplant ist, dann wird sie Teilen von Kornwestheim und Rems eck wesentlich mehr Belastungen bringen, als das heute der Fall ist. Wir werden mit dieser Brücke nichts dafür tun, dass die Gesamtbelastung zurückgeht.
Ich muss nicht alle Argumente wiederholen, die hier zu Recht genannt wurden. Es wäre richtig, dass alle, die damit beschäftigt sind – die betroffenen Kommunen und die Mitarbeiter in den Ministerien oder im Regierungspräsidium, die die Planungen vorantreiben müssen –, sich einmal zusammensetzen und die schon seit vielen Jahren diskutierte Idee eines verbesserten öffentlichen Nahverkehrs zwischen Ludwigsburg und Waiblingen endlich einmal ernsthaft diskutieren und überprü
fen, was das Projekt kostet, welchen Nutzen dieses Projekt hat und welche Teile des Verkehrs, den wir heute auf den Straßen haben, es ersetzen kann – und zwar auf ökologische Weise und nicht so, wie Herr Andriof es vorhat.
Meine Damen und Herren, deswegen finde ich es gut, dass die CDU jetzt beginnt, darüber nachzudenken. Ich hoffe, dass Sie auch den stellvertretenden Ministerpräsidenten bei diesem Vorgehen auf Ihrer Seite haben. Das wäre der erste Schritt.
Der zweite Schritt wäre: Prüfen Sie gemeinsam mit uns, was die Alternativen zu der Verkehrslawine sind, die täglich durch diese betroffenen Kommunen rollt. Dann bekommen wir sicher etwas Besseres hin. Wenn wir Zeit gewinnen und Herr Andriof seinen wohlverdienten Ruhestand genießt, müssen wir auch keine Brücke mehr bauen, die nach ihm benannt ist.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 18. Juli 2007 – also in wenigen Tagen – beginnt nach meinen Informationen das Regierungspräsidium Stuttgart mit der Anhörung zur geplanten Neckarquerung bei Remseck. Wie ich die Mannschaft von Regierungspräsident Andriof kenne, wird es eine ausführliche Erörterung der Planungsvarianten geben.
Natürlich nehmen wir die über 5 000 Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst, die eine Verkehrszunahme und ökologische Belastungen befürchten. Gestatten Sie mir trotzdem an dieser Stelle eine Bemerkung: Jeder will ein Handy, aber niemand will einen Sendemasten; jeder will sparen, aber nicht bei sich; jeder will bessere Straßenverhältnisse, aber nicht in seiner unmittelbaren Nähe. Fakt ist, meine Damen und Herren, dass wir beim Neckarübergang einen der größten Verkehrsengpässe in der Region Stuttgart haben. Auch beim besten Angebot des öffentlichen Nahverkehrs beim VVS werden der individuelle Quellverkehr und die Zufahrt nach Stuttgart nicht weniger beansprucht werden.
Ich sage noch einmal: Wer für die Bürgerinnen und Bürger insgesamt eine Entlastung von Lärm und Feinstaub möchte, wer also möglichst bald eine ökologisch verträgliche und menschenfreundliche Lösung anstrebt, kann einem generellen Stopp des Planfeststellungsverfahrens, so wie die SPD dies beantragt, nicht zustimmen. Gerade bei einem solchen Verfahren werden die Alternativen geprüft und abgewogen. Deshalb wäre ein genereller Stopp, wie die SPD ihn fälschlicherweise beantragt, schlichter Unsinn.
Das jüngst vorgelegte Verkehrsgutachten und eine verkehrswirtschaftliche Untersuchung zum Jahr 2020 weisen nach, dass der Bedarf an einer weiteren Neckarbrücke gegeben ist –
übrigens genauso, wie dies nach meinem Wissen bereits 1995 im Generalverkehrsplan des Landes festgestellt wurde.
Die nun ins Auge gefasste Lösung eines zweistreifigen Ausbaus und einer abgespeckten Brückenlösung ist meines Erachtens nicht nur notwendig, sondern auch vertretbar, und stellt den größten gemeinsamen Nenner dar. Nicht ein genereller Stopp ist gefragt, sondern eine zügige Abwägung der Planungsvarianten und eine zeitnahe Umsetzung.