Das Evaluierungsverfahren – das will ich an dieser Stelle auch noch einmal sagen – dient zunächst dazu, die notwendigen Grundlagen für die Meinungsbildung in der Regierung zu schaffen. Dass wir hierbei die frühzeitige Information und die Einbindung der Beschäftigten über die Personal- und Schwerbehindertenvertretungen und die Beauftragten für Chancen
gleichheit gewährleistet und deren Stellungnahmen eingeholt haben, dass uns deren Meinung also wichtig war, haben wir in der Stellungnahme zu dem entsprechenden Antrag der Fraktion GRÜNE bereits dargelegt, Herr Sckerl. Ich will darauf nicht weiter eingehen.
Ich will nur noch einmal sagen: Im Februar und im März haben zu allen Fachbereichen Anhörungen unter Beteiligung der Kreise und der Regierungspräsidien stattgefunden. Landräte, Oberbürgermeister und Regierungspräsidenten haben ihre Erfahrungen eingebracht. Mein Eindruck war, dass diese Behördenleiter selbstkritisch, aber auch selbstbewusst – und das mit gutem Recht – das Erreichte präsentiert haben. Natürlich gab es und gibt es Forderungen nach strukturellen Verbesserungen, z. B. bei der Flurneuordnung, nach finanziellen Korrekturen, z. B. bei den Vermessungsgebühren, bei der Lebensmittelkontrolle und natürlich auch bei den Straßenbaumitteln. All diese Forderungen und die Argumente dazu werden wir bis zum Herbst sorgfältig prüfen und bewerten. Das Gleiche gilt natürlich auch für die schriftlichen Berichte der Kreise, die dem Innenministerium am 30. Juni zugegangen sind.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Anhörung von fast 30 repräsentativen Verbänden und Organisationen zu Beginn dieser Woche hat das Meinungsbild abgerundet. Wir werden in der parlamentarischen Sommerpause, während der Sommermonate, die Stellungnahmen auswerten und im Herbst die Entscheidung der Landesregierung vorbereiten. Sobald der Bericht der Landesregierung dem Landtag vorliegt, werden wir hier im Haus ganz bestimmt genügend Gelegenheit haben, darüber zu reden.
Herr Kollege Heinz hat darauf hingewiesen: Uns liegen jetzt über 1 300 Seiten aus der Anhörung vor. Wir werden daraus eine Zusammenfassung machen. Sie können die Ergebnisse rauf und runter diskutieren. Dann, meine Damen und Herren, werden wir ganz sicher zu dem Ergebnis kommen, dass diese Reform ein Erfolg wird.
Ein Wort noch zur Effizienzrendite. Herr Kollege Heiler hat das angesprochen. In der Tat, Herr Kollege Heiler, war der weitaus größte Teil der kritischen Anmerkungen in den letzten Wochen und Monaten auf diese Effizienzrendite bezogen. Was die Regierungspräsidien betrifft – darauf hat Herr Kollege Heinz auch zu Recht hingewiesen –, ist es natürlich schwer, eine Effizienzrendite von 20 % zu erbringen, wenn man wenige Jahre zuvor bereits eine Effizienzrendite von 30 % auf den Tisch gelegt hat. Das ist ja klar. Aber wir sind uns vermutlich darin einig, dass die strukturelle Konsolidierung des Landeshaushalts noch nicht abgeschlossen ist. Daran ändert die momentan günstige Situation bei den Steuereinnahmen natürlich nichts. Sparen mussten wir und müssen wir auf jeden Fall auch weiterhin, wenn wir das Ziel der Nullnettoneuverschuldung erreichen wollen.
Die Kritik, die wir jetzt erfahren, hätten wir uns auch ohne Verwaltungsreform anhören müssen. Uns geht es darum, intelligent zu sparen. Meine Damen und Herren, die Verwaltungsreform ist eine notwendige und eine intelligente Form des Sparens. Ich darf nur aus einer jüngst veröffentlichten Untersuchung des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg zur Finanzverwaltung zitieren. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin. Dort heißt es:
Die Landesregierung hat mit ihrer großen Verwaltungsreform wichtige und umfassende Maßnahmen eingeleitet, die im Landeshaushalt zu echten Einsparungen führen werden.
Ich bin davon überzeugt, dass es nur mit der Bündelung staatlicher Aufgaben in den allgemeinen Verwaltungsbehörden gelingt, die gute Leistungsqualität auch bei sinkenden Ressourcen auf gutem Niveau zu halten.
Lassen Sie mich abschließend noch einmal mein Bild vom Marathonlauf aufgreifen. Bis zum Ende des Jahres werden wir die Reform so fortentwickelt haben, dass wir den Zieleinlauf im Jahr 2011 – zwar nicht ohne Anstrengungen, aber erfolgreich – schaffen werden. Die eigentlichen Gewinner werden die Bürger – auch wenn sie es zunächst noch gar nicht merken – und die Wirtschaft in Baden-Württemberg sein, die schon jetzt von einer bürgernahen, qualifizierten und effizienten Verwaltung profitieren.
Nun noch ein letztes Wort. Dafür gehe ich noch einmal zurück zu der Pressemeldung, auf die sich Herr Kollege Heiler offensichtlich bezogen hat. Natürlich müssen wir sehen, dass nicht bei allen Regierungspräsidien die natürliche Fluktuation beim Personal zur Erzielung dieser Effizienzrendite bis zum Jahr 2011 ausreicht. Das ist möglicherweise so. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Zudem haben Sie gesagt, die Aufgaben seien im Verhältnis zur Personalstärke stetig gewachsen. Auch dies ist nicht von der Hand zu weisen. Deshalb nehme ich diese Aussagen ernst. Wir werden diese Aussagen in dem Verfahren sorgfältig prüfen. Das sage ich Ihnen zu.
Die Haushaltsstrukturkommission hat jüngst, Herr Kollege Haller, mehrere Aufträge für eine Aufgabenkritik erteilt. Die ersten Projekte dazu werden bereits vorbereitet. Neben einem allgemeinen Aufgabenabbau über alle Fachbereiche hinweg ist hier z. B. die Prüfung der Abschaffung von Widerspruchsverfahren zu nennen. Zudem soll geprüft werden, welche Serviceaufgaben künftig gebündelt und dann eventuell für viele Behörden gemeinsam erledigt werden können. Schließlich steht die Privatisierung von technischen Dienstleistungen, meine Damen und Herren Kollegen vor allem von der FDP/ DVP, und von Beratungsleistungen auf unserer Agenda.
Von diesen Maßnahmen erwarte ich mir deutliche Entlas tungen, die wir zudem noch durch die von der Landesregierung beschlossene Reorganisation der Präsidien optimieren werden. Lassen Sie uns deshalb zunächst die Ergebnisse all dieser Maßnahmen abwarten. Dann werden wir gemeinsam darüber befinden, wo wir nachjustieren müssen und wo wir im Sinne von „weiter“ fortentwickeln müssen.
Aber was jetzt feststeht, sind zwei Dinge: Erstens wird es einen Salto rückwärts – „Gehe zurück zum Start, gehe nicht über Los“ – nicht geben, und zweitens wird diese Verwaltungsreform ein großer Erfolg. Er wird vor allem auch an unserem Landeshaushalt und am Service, den diese Verwaltung
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen nun zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der Anträge.
Wir haben zunächst über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/944, zu bescheiden. Die Abschnitte I und II sind als Berichtsteile erledigt. Über Abschnitt III soll abgestimmt werden. Wer Abschnitt III zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Abschnitt III ist mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD, Drucksache 14/964. Nach der Aussprache ist die Anfrage erledigt.
Abschnitt I des Antrags der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/1032, ist als Berichtsteil durch die Aussprache erledigt. Über Abschnitt II dieses Antrags ist abzustimmen. Wer diesem Abschnitt II zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Abschnitt II ist mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zum Antrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/1111. Abschnitt I als Berichtsantrag ist durch die Aussprache erledigt. Über Abschnitt II haben wir abzustimmen. Wer Abschnitt II zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Gegenstimmen waren die Mehrheit. Der Abschnitt II ist mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zum Antrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/1227. Abschnitt I ist als Berichtsantrag durch die Aussprache erledigt. Über Abschnitt II haben wir abzustimmen. Wer diesem Abschnitt II zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Abschnitt II ist mehrheitlich abgelehnt.
Die Fraktionsvorsitzenden sind übereingekommen, die beiden Tagesordnungspunkte 14 und 15 abzusetzen.