Wer § 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – § 5 wurde mehrheitlich zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (Erneuerbare-Wärme-Gesetz – EWärmeG) – Drucksache 14/1781
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat eine Allgemeine Aussprache über den Gesetzentwurf mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetz, das wir heute in der zweiten Lesung verabschieden werden, machen wir einen bedeutenden und, wie ich meine, auch wirksamen ordnungspolitischen Schritt, um auch in einem bisher, was Ordnungspolitik anbetrifft, vernachlässigten Bereich der CO2-Verminderung nach vorne zu kommen.
Wenn wir politisch über CO2-Verminderung reden, dann tun wir das bisher meistens bei der Frage der Stromerzeugung. Wir tun das auch noch beim Thema Verkehr. Aber mindestens das gleiche Einsparpotenzial wie in diesen Bereichen haben wir bei der Wärmeversorgung unserer Räume. Hier sind wir nun in Baden-Württemberg unbestreitbar die Ersten, die einen ordnungspolitischen Schritt auf diesem Gebiet gehen.
Meine Damen und Herren, nehmen Sie es mir nicht übel, wenn ich sage: Für uns Umweltpolitiker in der CDU-Fraktion ist es wirklich eine Freude, heute an diesem nicht alltäglichen Umweltgesetzgebungsverfahren beteiligt zu sein.
Meine Damen und Herren, dass ausgerechnet der Bundesumweltminister heute in der „Stuttgarter Zeitung“ unserer Minis terin bei diesem Gesetz in den Rücken fällt, kann man nur dadurch erklären, dass er als selbsternannter Hoffnungsträger von seinen eigenen Leuten einen Kopf kürzer gemacht worden ist.
Aber dann soll er seinen Groll an denen auslassen, die ihn nicht gewählt haben, aber nicht an unserer Umweltministerin.
Er wird vielleicht einmal noch froh sein, dass er sich auf das baden-württembergische Gesetz berufen kann, wenn er seines durchbringen muss.
Zweitens: Im Interesse der Verringerung der CO2-Emissionen bei der Wärme-Zurverfügungstellung muten wir den Eigentümern von Neu- und Altbauten zugegebenermaßen einiges zu. Aber wir finden das im Interesse von CO2-Reduzierung und Klimaschutz wirklich vertretbar. Unser Gesetz ist ja auch so ausgestaltet, dass es mehrere Möglichkeiten bietet, dem Gesetz Rechnung zu tragen, ohne ausdrücklich auf zusätzliche regenerative Energien zurückgreifen zu müssen.
Meine Damen und Herren, die Ausschussberatungen waren ganz einfach. Es gab einige redaktionelle Änderungen;
fast wäre ich versucht zu sagen, es gab mehr Anträge zu redaktionellen Änderungen des Gesetzes als andere. Es ist sogar vorgekommen, dass Anträge einstimmig im Ausschuss verabschiedet worden sind. Von daher beziehe ich auch mei
ne Hoffnung, dass wir nachher mit mehr als der Mehrheit der Koalitionsfraktionen diesem Gesetz zustimmen werden.
Der einzige Punkt, über den sich heute in der zweiten Lesung wirklich noch eine Diskussion lohnt, ist die Intention, Landesgebäude, die nicht Wohngebäude sind, auch irgendwie in den Kontext dieses Gesetzes einzubeziehen.
Nun verrate ich Ihnen gar nichts Neues, wenn ich Ihnen sage: Auch wir von der Regierungskoalition hätten es gern gesehen, wenn unsere Regierungs- und unsere Landesgebäude ausdrücklich in dieses Gesetz einbezogen worden wären.
langsam, langsam! –, und ohne zu wissen, wie viel Geld das nun genau kosten wird, kann man von uns nicht verlangen, dass wir in diesem Punkt praktisch einen ungedeckten Scheck auf die Zukunft ausstellen.
Deswegen liegt Ihnen ein Entschließungsantrag von drei Fraktionen dieses Hauses vor, der ein Verfahren vorsieht, nach dem wir mindestens zu Beginn des Jahres 2009 aufgrund einer Konzeption der Regierung, die dann vorliegen wird, entscheiden können, in welchen Schritten in Zukunft auch Landesliegenschaften, die nicht Wohngebäude sind, unter die Grundsätze dieses Gesetzes gestellt werden.
Nun war die Situation ja bis jetzt fast so, dass die SPD offiziell und inoffiziell verlauten ließ, dass auch sie diesem Gesetz zustimmen würde. Jetzt liegt allerdings ein Änderungsantrag der SPD vor, der genau das vorsieht, nämlich die uneingeschränkte Einbeziehung der Landesliegenschaften in das Gesetz.
In einem Vorgespräch – jeder weiß, dass Herr Knapp und ich uns ganz gut verstehen und wir deswegen in einem solchen Vorgespräch auch einmal etwas besprechen können, was man mit anderen vielleicht nicht besprechen kann – hat Herr Knapp gesagt, wir gingen mit unserem Entschließungsantrag hinter das zurück, was ich in der Ersten Beratung zu dieser Frage der Einbeziehung gesagt habe.