Der Vertrag schafft Rechtssicherheit, weil er beim Spieler- und Jugendschutz, bei der Beschränkung der Werbung und beim Vertrieb höchstrichterliche Vorgaben berücksichtigt und umsetzt.
Im Einzelnen sieht das Gesetz vor, dass die Werbung künftig nur noch der Information und Aufklärung dienen darf, der Vertrieb via Internet verboten ist, entsprechend dem Spieler- und Jugendschutz die Teilnahme von Minderjährigen unzulässig ist und die Einrichtung eines Sozialkonzepts zur Prävention von Spielsucht und als Hinweis auf Suchtrisiken zum festen Bestandteil wird.
Hervorgehoben werden muss aber auch die Tatsache, dass mit diesem Gesetz die ordnungsgemäße Durchführung sichergestellt wird, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt sind und die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt wird.
Zuständige Verwaltungsbehörde für ganz Baden-Württemberg ist gemäß § 2 das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Mit diesem Gesetz wird nochmals klargestellt, dass private Vermittler nur staatliche Lotterien und Wetten vermitteln dürfen. Das heißt – und das entspricht auch unserer Auffassung –, die Vermittlung ausländischer Lotterien und Wetten ist unzulässig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es war schon immer Auffassung der CDU-Fraktion, dass das staatliche Monopol erhalten bleiben muss, weil nur so eine allumfassende Schutzfunktion besonders für unsere Jugendlichen aufrechterhalten, gleichzeitig aber auch die finanzielle Förderung der Zielsetzungen im Sozial-, Kultur- und Sportbereich gewährleistet werden kann.
Deshalb sind wir auch der Meinung, dass eine Liberalisierung der Sportwetten bei Erhaltung des Lotteriemonopols nicht möglich ist, zumal die staatlichen Lotterien und Wetten bislang auf derselben Rechtsgrundlage, nämlich dem Staatslotteriegesetz, veranstaltet und einheitlich über den Lottoblock
Auch hat die FDP der zweckentsprechenden Verwendung der Gelder stets oberste Priorität mit eingeräumt.
und in der völligen Liberalisierung der Lotterien und Wetten den Garanten für eine dauerhafte finanzielle Unterstützung der gemeinnützigen Bereiche sehen, dann sage ich ihnen persönlich, gleichermaßen aber auch für die CDU-Fraktion, dass dies nicht eintreten wird.
Ganz im Gegenteil sähe ich dann vielmehr die Gefahr, dass der Breitensport künftig leer ausgeht und die direkte Förderung sozialer und kultureller Zwecke infrage steht.
Aus keinem einzigen europäischen Land gibt es nämlich Beispiele dafür, wie private Anbieter oder Vermittler dieselben Fördermöglichkeiten gewährleisten können, wie wir sie in Baden-Württemberg in § 11 des Staatshaushaltsgesetzes über den Wettmittelfonds festgeschrieben haben und seit Jahrzehnten auch uneingeschränkt praktizieren.
Großbritannien beispielsweise hat die Sportwetten liberalisiert, das heißt auf Private übertragen, mit der Folge, dass die Anbieter ihren Sitz nach Malta oder Gibraltar verlegt haben.
Damit war die Geldquelle versiegt, und selbst Versuche, eine Rückkehr dieser Firmen durch Steuervergünstigungen oder gar Steuerverzicht zu erreichen, blieben erfolglos.
Dass die Einnahmen infolge des Staatsvertrags nicht steigerbar sind, ist aufgrund seiner ordnungsrechtlichen Ausrichtung unbestritten. Ein Versiegen der Einnahmen ist indes nicht zu befürchten. Gegenteiliges behaupten nur die Profiteure einer Liberalisierung, die die ausschließliche Wahrnehmung der Aufgabe durch private Sportwettenanbieter und -vermittler durchsetzen wollen.
Möglicherweise wird es im nächsten Jahr eine Vielzahl von Verfahren geben. Denn die Gegner des Staatsvertrags haben bereits das Ende des staatlichen Monopols und die Chance auf Eröffnung rentabler Märkte gesehen.
Demgegenüber bleibt festzuhalten, dass der Glücksspielstaatsvertrag mehr Rechtssicherheit schafft und ein rechtliches Chaos nicht erkennbar ist.
Lassen Sie mich abschließend noch kurz erwähnen, dass es wünschenswert wäre, in das Gesetz eine Klausel zur Fortgeltung nach Ende des Jahres 2011 aufzunehmen, wonach dieser Staatsvertrag so lange Bestand haben soll, bis eine neue Rechts grundlage geschaffen wurde.
(Beifall des Abg. Reinhold Gall SPD – Abg. Ingo Rust SPD: Sehr richtig! – Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)
So hätten wir noch mehr Rechtssicherheit für die Zukunft und kein irgendwie geartetes Präjudiz geschaffen.
Die CDU-Fraktion sieht in diesem Gesetzentwurf einen guten Rahmen für ein ordnungsrechtlich verantwortbares staatliches Lotterie- und Wettangebot.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es gab in den letzten Monaten oder vielleicht sogar Jahren kein anderes Gesetz und keinen anderen Staatsvertrag, dessen Beratung von so viel Lobbyarbeit begleitet wurde, wie es bei diesem Glücksspielstaatsvertrag der Fall war. Wenn man sich allein den Stapel anschaut, den jeder von uns von ganz verschiedenen Anbietern – privaten Anbietern selbstverständlich – bekommen hat, und wenn man beachtet, mit wie viel Aufwand dieses Material gestaltet und personalisiert wurde – jeder von uns hat eine eigene Ausgabe eines sogenannten „Lottospiegels“ bekommen –, dann sieht man,
wie viel Geld hinter diesem Geschäft steckt. Das zeigt auch sehr deutlich, wie gefährlich dieses Geschäft mit dem Glücksspiel in Deutschland und Europa ist.
Die Lobbyisten wollen – und dazu mehren sich jetzt auch die Stimmen aus der FDP –, dass der gesamte Glücksspielmarkt gänzlich freigegeben wird. Was ich da von Ihrer Landesvorsitzenden Frau Homburger gehört habe, lässt mich wirklich erschrecken.
(Beifall bei der SPD und des Abg. Karl Zimmermann CDU – Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Das stimmt nicht, was Sie da sagen!)
Ich möchte Ihnen auch sagen, warum wir unter keinen Umständen zulassen dürfen, dass dieser Glücksspielmarkt liberalisiert wird.
Wir müssen allerdings, lieber Kollege Zimmermann und lieber Kollege Groh, in der Argumentation vorsichtig sein, weil
wir nicht mit den Einnahmen argumentieren dürfen. Die Einnahmen, die dem Staat in diesem Bereich entstehen, spielen für uns als Gesetzgeber keine Rolle und dürfen grundsätzlich auch keine Rolle spielen.
Der einzige und wichtige Grund, lieber Kollege Kluck, ist die Suchtgefahr, die mit dem Glücksspiel verbunden ist. Da kommen wir mit unserer gesetzgebenden Kompetenz einer Verpflichtung nach, die sich aus Artikel 2 des Grundgesetzes ergibt, wonach wir Verantwortung für die Gesundheit unserer Bevölkerung tragen. Spielsucht ist nachweislich eine Krankheit – eine verbreitete Krankheit.
Mit einer gesetzlichen Regelung für den Glücksspielbereich müssen wir der Pflicht nachkommen, unsere Bürger vor dieser gesundheitlichen Gefahr zu schützen. Diese Pflicht wiegt wesentlich schwerer als die Berufsfreiheit, die immer wieder von denen ins Feld geführt wird, die eine gänzliche Liberalisierung des Markts wollen.
Im Übrigen wird – wie der Herr Staatssekretär richtig gesagt hat – im Hinblick auf das, was der Europäische Gerichtshof sagt, immer wieder falsch argumentiert. Der Europäische Gerichtshof hat 2003 eindeutig festgestellt: Spielsucht kann schwerwiegende Folgen für Betroffene, für ihre Familien und für die Gesellschaft haben.
Die Folgen sind klar: Für die Betroffenen hat das wirtschaftliche Folgen, gesundheitliche Folgen und gesellschaftliche Folgen – man denke nur an die Beschaffungskriminalität in diesem Bereich.